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Amazon versucht sich die Vorherrschaft auf dem Videostreaming-Markt mit etwas fadenscheinigen Methoden zu sichern. Ab Ende dieses Monats sollen laut einem Bericht von Bloomberg Apple TV und Chromecast aus dem Amazon Shop verbannt werden. Die Ausrede: sie würden nicht gut mit Amazons Prime Video zusammenarbeiten.

Kann man da nicht einfach mal Eier haben und einfach sagen: Sie sind direkte Konkurrenz, also fliegen sie hier raus. Warum immer diese dämlichen Ausreden?

Quelle: Engadget.com


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9 KOMMENTARE

  1. „Ab Ende dieses Monats sollen laut einem Bericht von Bloomberg“

    Na ja, und wer sagt das es auch wirklich so kommt? Und wo haben die ihre Informationen her? Mit solchen Meldungen sollte man immernoch vorsichtig sein

  2. Moment moment moment!
    Die nehmen die aus dem Amazon-Shop? Also ich kann die dann nicht mehr über Amazon.de/.com kaufen? Weil die nicht kompatibel mit Prime Instant sind?!

    Äääh… Also kann man demnächst auch keine Tablets mehr auf Amazon kaufen außer den Kindle-Geräten weil die anderen auch nicht Prime Instant Kompatibel sind???

  3. dürfen sie das denn so einfach? Ist doch Benachteiligung der Konkurrenz. Gegen google hat man doch auch geklagt weil sie ihre produkte weiter oben listen. Konnte ich zwar nicht nach vollziehen, weil es für mich klar ist, dass man seine eigenen produkte bevorzugt.

    • Das Wettbewerbsrecht ist nun mal so, dass man sowas nicht darf. Daher werden zu große Strukturen bei denen zB die Kontrolle über viele Stellen einer Lieferkette bei einem Unternehemen liegen zerschlagen. Bestes Beispiel dafür ist zB Strom und Gas. Dort wurde auch aufgesplittet in Produzent, Lieferant (Infrastruktur), und Verkäufer. Die einezlnen Firmen dürfen zwar zu einem Unternehmen gehören, müssen aber allen Wettbewerbern die gleichen Möglichkeiten einräumen.

      Im Endeffekt geht es dabei auch um den Kundenschutz. Wenn nämlich ein Wettbewerber seine marktbeherrschende Stellung ausnutzt ist das im Regelfall nicht gerade im Interesse des Endverbrauchers!

    • bei google wird das vmtl ne andere geschichte gewesen sein, da google ja selbst nicht als handelsplattform dient.

      zum thema benachteiligung der konkurrenz: hast du schonmal nen samsung galaxy im apple store stehen sehen ?

      find den schritt aus bwl sicht zwar nachvollziehbar aber unsinnig. ich lann mmir micht vorstellen das sich der absatz gross ändert. das amazon das geborene bsp des kapitalismusses ist sollte in 2015 wohl jeder realisiert haben, vorallem jene die selbst auf amazon agieren.

    • omg jetzt mal langsam, man kann immer noch verkaufen was man möchte oder nicht möchte

      oder müssen laut deiner logik alle die ein produkt anbieten auch die konkurenz verkaufen ?

      • nein. das gilt jedenfalls nicht für marktbeherrschende unternehmen. ein solches ist amazon. marktbeherrschende unternehmen besitzen eine verantwortung ggü. dem wettbewerb, sie dürfen diese marktmacht nicht ausnutzen, um am leistungswettbewerb vorbei konkurrenten zu behindern. das ist im deutschen recht nach §19 GWB und im europäischen recht nach Art. 102 AEUV verboten. aber leider wissen viele menschen nicht, dass es soetwas wie kartellrecht gibt. witzigerweise nichtmal alle unternehmer, was gut für uns kartellanwälte ist 🙂

        • Dann hätte ich mal eine kurze (nicht offensive gemeinte frage)

          Wenn ich ein Produkt bei Amazon anbiete und dort als händler agiere, Amazon irgendwann selbst das Produkt anbietet und sich immer über mir listet, kann ich dann klagen?

          • wie so oft: „es kommt drauf an“ 😉
            „klagen“ im sinne von „einen anspruch gegen amazon direkt durchsetzen“ kannst du nicht. du kannst dich aber beim bundeskartellamt beschweren, die dann eine untersuchung einleiten und ggf. eine abstellungsverfügung erlassen, ein bußgeld verhänger oder andere maßnahme beschließen. außerdem kannst du theoretisch entgangene gewinne im wege von schadensersatzansprüchen geltend machen, wenn das marktverhalten als wettbewerbswidrig klassifiziert wurde.

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