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Die Gema ist erneut vor Gericht mit ihrer Schadensersatzforderung gegen YouTube erfolglos geblieben. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat die Klage der Gema heute abgewiesen und damit das Urteil des Münchner Landgerichts bestätigt. Bei YouTube handelt es sich nach Auffassung des Gerichts um einen technischen Dienstleister, der nur Werkzeuge zur Verfügung stellt und nicht für die Video-Inhalte verantwortlich ist, also auch keine Gema-Abgaben für die Musikuntermalung bezahlen muss.

Aufgeben werden sie sicher trotzdem nicht: Ab in die nächsthöhere Instanz..

Quelle: Engadget.de


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11 KOMMENTARE

  1. Im Grunde ist das Urteil die konsequente (und richtige) Weiterführung bereits existierender Rechtsprechung. Wir kennen das bereits im Bereich von Facebook oder unmoderierter Foren: Ist der Betreiber verantwortlich, wenn dort User braune, rote oder grüne Sauce posten?

    Die Rechtsprechung ist eigentlich klar:
    a) Wenn der Betreiber die Kommentare einzeln freischaltet (hallo, Steve!), ist er für den Inhalt verantwortlich.
    b) Wenn er die Kommentare vor Veröffentlichung nicht prüft, ist er nicht verantwortlich.
    c) Wird er dann von dritter Seite auf einen illegalen Post aufmerksam gemacht, hat er eine unverzügliche Prüfungs- und ggfs. Löschpflicht.

    Wenn also das Urteil sagt, dass Youtube nur eine Plattform ist, auf der (ungeprüfte) Videos der Nutzer veröffentlicht werden und Youtube deshalb nicht für die Inhalte haftet, entspricht das absolut der Rechtslage im Bereich Forenposts.

    Die GEMA will aber offenbar eine Extrawurst gebraten haben. Diese Verwertungsgesellschaft ist halt leider in den bequemen Zeiten von Vinyl und Magnetbändern hängengeblieben. Im „Neuland“ Internet ist es halt nicht mehr so einfach, dass man fürs Nichtstun einfach die Hand aufhalten kann (auch wenn die GEMA ja im Interesse der Künstler handelt).

    Die Konsequenz aus dem Urteil wäre also folgende:
    1. Die Sperrtafeln verschwinden; Youtube muss die Videos nicht von sich aus prüfen.
    2. Auf Zuruf (von der GEMA z.B.) muss Youtube jedoch einzelne Videos prüfen und ggfs. doch wieder sperren, und eventuell kriegt der Uploader noch eine Rechnung von der GEMA.

  2. Dieser Gema Verein ist einfach eine riesen Sauerei! Allerdings längst nicht mal für uns User, sondern besonders für Kneipiers und Barbetreiber – dass die Preise für Clubs und Discotheken vor einigen Jahren drastisch erhöht wurden(habs mal gegoogelt, hier ist die Rede von fast 500% http://www.abendblatt.de/region/stade/article106545556/Discos-droht-nach-hoeheren-Gema-Kosten-ein-heisser-Tanz.html) ging ja durch die Medien und ist ein alter Hut.

    Nein aber die Herren Gema schicken Barbetreibern seit einiger Zeit unaufgefordert Post indem mitgeteilt wird, dass der bisherige Tarif für sie nicht mehr in Frage kommt, da bei einer Messung – zu der es kein Protokoll o.ä. gibt – höhere Dezibelwerte gemessen wurden, und es daher eben nicht nur Hintergrundbeschallung sondern „Musikkneipe“ sei. Forscht man hier ein wenig nach stellt man fest, dass diese Messung, die ja wie schon gesagt in keiner Form protokolliert wird, von auf provisionsbasis bezahlten Mitarbeitern der Gema durchgeführt wird – mit einem Smartphone. Rein zufällig verdient ein solcher Mitarbeiter, wenn sich der Kneipier darauf einlässt, allein durch Vertragsabschluss ein paar Tausend Euro Provision. Ein Schelm wer böses dabei denkt…

    • Populistischer Quatsch.
      Die Gebühren sind identisch für alle und gedeckelt. Extra Absprachen und Ausnahmen sind (offiziell.. hallo spotify) illegal.
      Dass bei einer allgemeinen Gebührenerhöhung auch mehr bezahlt werden muss? *shocking*

  3. Ist doch alles Schwachsinn mit der GEMA, eine Deutsche Plattenfirma stellt auf ihrem deutschen Kanal Musikvideos online, und keine 2 Wochen Später ist das Video in Deutschland nicht mehr verfügbar.

    • In den GEMA-Wahrnehmungsverträgen lässt sich die Online-Nutzung ausnehmen, wenn man sowas machen will wie du beschreibst.

      • Die Beweispflicht in so einer Situation liegt aber nicht bei der GEMA.
        Das ist einer der Witze dabei.
        Die GEMA kann Gebühren für freie Musik erheben und DU musst beweisen, dass die Musik tatsächlich nicht von der GEMA vertreten wird.
        Und das mach mal ohne irrationalen Zeit- und Kostenaufwand… die GEMA gibt dir nämlich einfach keine Auskunft bis du sie vor Gericht schleppst.

  4. Wollen wir mal hoffen, dass sich das noch ändert. Die Alternative wäre nämlich, dass jeder Youtube-Nutzer im einzelnen verantwortlich wäre und sich bei jedem Musikschnipsel, amateurhaften Songcover usw. fragen müsste, ob das jetzt schon unter GEMA fällt oder noch nicht. Da ist es mir lieber, wenn Youtube das zentral klären muss. Die können sich wenigstens entsprechende Anwälte, eventuelle Patzer und was sonst noch dazu gehört leisten.

  5. So gern ich sehe, dass die GEMA eins reingewürgt bekommt, aber im Endeffekt sind die User ja die Leidtragenden, da man zahlreiche Videos mit GEMA-Inhalten noch immer nicht in Deutschland sehen kann.

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