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In O’Fallon im Bundesstaat Missouri sollen am Wochenende vier Jugendliche das neue Augmented-Reality-Spiel Pokémon Go benutzt haben, um Raubüberfälle zu begehen. Wie die örtliche Polizei auf Facebook mitteilte, sollen die jungen Männer im Alter zwischen 16 und 18 Jahren in Pokémon Go einen sogenannten Poké-Stop angelegt haben, um damit andere Spieler anzulocken. Die hätten sie dann unter Zuhilfenahme einer Waffe ausgeraubt. Insgesamt kam es laut USA Today zu „zehn bis elf bewaffnete Raubüberfällen“.

Naja, nen Pokestop selbst anlegen, geht ja noch nicht. Vermutlich werden sie so ein Lock-Modul reingetan haben, um die Jugendlichen anzulocken…

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10 KOMMENTARE

  1. Und wie mittlerweile leider üblich, ist das ganze Ding auch mal wieder ein schwarzes Datenloch:

    „Wir arbeiten mit der Regierung, mit Strafverfolgungsbehörden oder privaten Beteiligten zusammen, um das Gesetz durchzusetzen und einzuhalten. Wir könnten jegliche Informationen über Sie (oder über das von Ihnen ermächtigte Kind), die sich in unserem Besitz oder Kontrollbereich befinden, an Regierungen oder Strafverfolgungsbehörden oder private Beteiligte offenlegen, wenn wir es nach unserem eigenen Ermessen für notwendig und angemessen erachten: (a) um auf Ansprüche, Gerichtsprozesse (einschließlich Vorladungen) zu reagieren; (b) um unser Eigentum, unsere Rechte und unsere Sicherheit, sowie das Eigentum, die Rechte und die Sicherheit von Dritten oder der allgemeinen Öffentlichkeit zu schützen; und (c) um jegliche Aktivität, die wir als illegal, unethisch oder rechtlich anfechtbar erachten, aufzudecken und zu stoppen.“

    https://netzpolitik.org/2016/datenschutzerklaerung-von-pokemon-go-grosszuegige-erlaubnis-zur-datenweitergabe-an-staatliche-stellen/

    • Und?
      Ist dir klar, dass alle Anbieter eine Informationspflicht haben und solche Daten übergeben MÜSSEN, wenn Behörden anfragen?
      Oder erwartest du, dass die Unternehmen für deinen evtl. kriminellen Arsch jeden Tag bis zu 250.000 Strafe zahlen?

      • Ich gebe zu, für den Laien klingt das alles ganz natürlich. Beim Juristen klingeln da aber sämtliche Alarmglocken, weil das Ermessen zur Datenweitergabe beim Anbieter liegt und insbesondere jeglicher Richtervorbehalt fehlt.

        Zum Beispiel kann der Anbieter einen Vertrag mit einer x-beliebigen Datensammel- oder Werbefirma schließen und damit Ansprüche auf Datenweitergabe erst generieren, die dann nach (a) erfüllt werden.

        Kurz gesagt: Das ist ein Blankoscheck.

    • naja, was manche medien draus machen kommt eher einem fake gleich.
      das sich unachtsame spieler aber potenziell zu opfern machen ist denke ich ne logische sache.

      auch hier wurde wohl eher einfach aufgelauert.

  2. Das gibt doch neue möglichkeiten!

    Isis hackt Pokemon Go
    Mew erscheint am Times Square
    Hunderte Leute versammeln sich
    Allahu Akbar

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