Wie die Anwaltskanzlei Gleiss Lutz berichtet, hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden, dass der Vetrieb von Bots für Onlinespiele – und in dem Fall für Blizzards MMORPG World of Warcraft – unzulässig ist. Damit steht also fest, dass die Bossland GmbH Bots nicht länger anbieten darf.
Zuerst hatten das Landgericht Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg zugunsten von Blizzard entschieden. Bossland ging in Revision. Nun entschied am 12. Januar auch der Bundesgerichtshof, dass der Vertrieb von Bots in World of Warcraft unzulässig sei. Man darf gespannt sein, was für Auswirkungen dieses Urteil auf die gesamte Gaming-Szene hat…
Kleine Anekdote am Rande: Bossland spielte zur Anfangszeit von WoW selber aktiv und war sogar in einer WoW-Nacht zu Gast. Wir hatten sie einfach alle damals 😉
Quelle: PCGames.de
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Wie hiessen die Gäste damals? Die haben ja nicht für einen Bot geworden.
Bossland…. irgendwie erinnert der Name mich an einen Tauren Krieger von der Gilde For the Horde. Server war damals Destromath. Ist das der Typ der die Firma leitet?
wen interessieren überhaupt noch Bosslands bots es gibt mittlerweile wesentlich bessere
Welche wow Nacht war das denn? 😀
Glaube es geht auch eher darum, dass wenn man erwischt wird, auch verklagt werden kann.
Das wird nicht passieren, auch wenn es wünschenswert wäre. Diese Entscheidung wird nur Auswirkungen auf Mitbewerber von Blizzard (also z.B. Softwarehersteller) haben, das Wettbewerbsrecht schränkt privates Handeln nicht ein.
Es wird keine Auswirkungen auf die gesamte Gaming Szene haben. Denn schon jetzt kann in Deutschland der Bot von Bossland nur über einen VPN genutzt werden. Hat also nur Auswirkungen auf die Deutschen denen der Zugang dazu minimal erschwert wird.
Das hat genauer gesagt gar keine Auswirkungen auf den Privatmann. Es geht hier rein um Wettbewerbs- und Markenrecht. Das Wettbewerbsrecht sagt, dass man keinen Mitbewerber gezielt behindern darf. Das Markenrecht sagt, dass man die Marke „WOW“ nicht einfach so für seine eigenen Produkte nutzen darf.
Da der normale Spieler aber kein Mitbewerber von Blizzard ist, kann er hacken was das Zeug hält, ohne wettbewerbsrechtlich einen drüber zu bekommen.