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Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat sich gegen „einige zweifelhafte Grundannahmen“ gewandt, die die öffentliche Debatte über die Privatsphäre „vernebeln“. Ein „Supergrundrecht“ Datenschutz dürfe es nicht geben […] Dabei sei Juristen klar, dass es das damit angedeutete Eigentum an personenbezogenen Informationen gar nicht gebe und diese „nicht im Sinne eines absoluten Rechts geschützt“ seien.

Ich kann mir vorstellen, dass das der ein oder andere von Euch ein klitzekleines bisschen anders sieht. Wie sieht die Sache denn juristisch aus? Habe ich ein Grundrecht auf meine Daten?

Quelle: Heise.de


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27 KOMMENTARE

  1. Datenschutz = Als Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird das Recht des Einzelnen verstanden, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen.

    Unser Datenschutzgesetz wurde durch das Volkszählungsurteil von 1983 vom Grundgesetz abgeleitet. Ein Grundrecht ist es aber nicht.

    Das Datenschutzgesetz funktioniert übrigens nach der Rechtsregel „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“: Grob gesagt bedeutet das, dass erst einmal alle datenrelevanten Maßnahmen verboten sind, sofern es nicht einen anderen Rechtsgrund oder eine explizite Erlaubnis der Betroffenen gibt. Hinzu kommt die Beweislastumkehr

    Praktisches Beispiel ist z.B. deinen Newsletter oder die Benachrichtigung über neue Blogbeiträge. Hier können Nutzer ihre E-Mail Adresse und Name angeben, müssen dies aber nochmals via E-Mail bestätigen (Double Opt-In). Gleichzeitig erhälst du damit eine Liste von Benutzern welche sich wissentlich registriert haben. Stichwort Beweislastumkehr.

    Den folgenden Part kannst du gerne raus nehmen, bevor du meinen Kommentar veröffentlichst:
    Wo wir gerade bei praktischen Beispielen sind: Dein Blog kann jederzeit erfolgreich abgemahnt werden, da deine Datenschutzerklärung nicht ausreichend ist und man nicht von allen Seiten/Unterseiten direkt darauf zugreifen kann.

    Falls du Hilfe dabei brauchst, kannst mich gern anschreiben.

  2. Naja, man hat durchaus Rechte an den eigenen Daten, beispielsweise das Recht am eigenen Bild – deshalb werden Personen im Fernsehen auch gepixelt, wenn sie nicht gezeigt werden wollen, gleiches gilt z.B. für Nummernschilder Adressen, etc. – und meines Wissens ist es auch so, dass alle Daten, in deren Veröffentlichung man nicht auf die eine oder andere Weise einwilligt, vertraulich sind.

    Und was soll eigentlich dieses Geschwafel über ein „Supergrundrecht“? So was gibt’s nicht und das braucht auch keiner, oder ist Politik neuerdings so was wie Dragonball? Es würde reichen, wenn man einfach mal die normalen Grundrechte beachtet. Ich kann ja (als CDU) nicht ständig gegen Linke und Sozialismus wettern und dann aber die Losung rausgeben „Die Daten gehören Allen“.

  3. Bezogen auf deine Frage am Ende:
    Wie kinki1681 auch schon erwähnt hat, gibt es kein direktes Grundrecht zum Datenschutz – aber mMn zumindest sowas ähnliches. Das Bundesverfassungsgericht hat vor einigen Jahren (1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07 wenn ich mich richtig erinnere (http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html)) mal das „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ formuliert (abgeleitet aus dem allg. Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG). Das ist zwar bei WEITEM nicht so umfangreich, wie es ein entsprechendes Datenschutzgrundrecht sein müsste – aber es ist immerhin etwas. Inhalt des Grundrechts ist (salopp und soweit ich das erfasse gesagt) „man darfst keine Daten auf Computern ausspähen oder diese überwachen“.
    Das Ganze ist jetzt natürlich nur auf informationstechnische Systeme bezogen – aber da findet eben auch ein Großteil des Datenverkehrs statt, sodass sich zumindest hier für mich kein riesiges Problem darstellt. Trotzdem ist das alles, wie oben bereits gesagt, natürlich bei weitem kein „Datenschutzgrundrecht“ oder ähnliches – ich wollte hier nur anmerken, dass es zumindest das eben gibt. (Hintergrundinformationen zu dem Thema z.B. hier: https://www.telemedicus.info/article/677-Das-IT-Grundrecht-im-Detail.html)
    Ansonsten gibt es aber natürlich andere gesetzliche Vorschriften, die zumindest grundlegend die Sicherheit von personenbezogenen Daten garantieren sollen. Ob das so klappt sei mal dahingestellt – das sehe ich nämlich eher kritisch. Weil das hier nicht zu einem riesigen Aufsatz ausarten soll (ups, schon zu spät) will ich an der Stelle nur kurz die §§ 27 – 38a BDSG zur Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen erwähnen, hier insbesondere nochmal die Rechte der Betroffenen aus §§ 33 – 35 BDSG. In der bald Geltung erlangenden DSGVO (dürfte Mai 2018 soweit sein) werden die Betroffenenrechte mMn in den Art. 12 – 23 DSGVO nochmal verstärkt, auch sonst spricht die Literatur im Zuge der DSGVO oft von „Reformation des europäischen Datenschutzes“ und ähnlichem gesprochen (hab hierfür spontan keine Quellen und bin zu faul das rauszusuchen, wenn’s jemanden interessiert mach ich das aber natürlich). Sollte jemand keine Ahnung haben wovon ich rede kann sich hier die DSGVO schön geordnet mal anschauen: https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/ oder sich z.B. auf dieser (zugegeben nicht zwingend seriösen Quelle): https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/eu-datenschutz-grundverordnung/ oder mit Hilfe der gängigen Suchmaschinen mal drüber informieren.

    Wow, jetzt hab ich viel gesagt mit wenig Inhalt – hoffentlich kann man doch den Inhalt noch nachvollziehen.
    Zu meiner Qualifikation mit der ich solche Sachen hier guten Gewissens behaupten und schreiben kann: Ich hab einen Fachkundenachweis in Datenschutz, hab also nicht keine Ahnung davon – aaber ich bin bei weitem noch nicht juristisch ausstudiert & habe dementsprechend noch nicht den totalen Durchblick. Es kann demnach sein, dass das hier alles Stuss ist was ich schreibe, also nehmt das bitte nicht ohne eigene Hintergrundrecherche für wahr.. Wenn ein „richtiger Jurist“ das hier liest und für Quatsch befindet, klär mich doch bitte auf – bin wirklich dankbar was dazu zu lernen 🙂
    Sorry für alle Rechtschreibfehler oder sonstige Verfehlungen – wollte nur auch einfach mal meine Meinung beitragen!

  4. Nationale Lösungen bringen es auch einfach nicht, hier wäre es mal zumindest angebracht eine europäische einheitliche Regelung zu verschaffen.

    Aber wieso soll der Bürger auch Rechte haben was mit seinen Daten passiert, damit lässt sich doch gut Geld machen….

  5. Was unser Innenminister – zuständig für Polizei und innere Sicherheit – fordert, widerspricht dem Grundgesetz, wie es das Bundesverfassungsgericht schon vor Jahrzehnten herausgearbeitet hat. Maßgeblich ging es damals um Aspekte der Volkszählung.

    Es gibt natürlich kein „Supergrundrecht Datenschutz“, es gibt auch kein „Eigentum“ an persönlichen Informationen, weil Eigentum sich nunmal nur auf materielle Dinge bezieht, aber es gibt das allgemeine Persönlichkeitsrecht, abgeleitet aus der Menschenwürde gem. Artikel 1 des Grundgesetzes.

    Ich verkürze also mal die Aussage des Bundesinnenministers:
    „Scheiß auf die Menschenwürde“.

    Ich will nicht sagen, dass er ins Gefängnis gehört, aber mit dieser Einstellung gehört er nicht in sein Amt.

    • Ein „Supergrundrecht“ bezeichnet ein Grundrecht, welches über alle andere steht und nicht eingeschränkt werden kann. Das ist das allgemeine Persönlichkeit ganz sicher nicht.

      • Anders herum, gilt desto trotz: Wer und wen ich am Wochenende wegflanke, bleibt mein „Geheimnis“. Solang ich nicht an diesem besagtem Wochenende eines Mordes angeklagt werde, muss ich auch niemanden diese Information Preis geben. Mir scheint es so, als hätte her De Maizière aber ein extrem starkes Interesse heraus zu finden, welcher Bürger wen in seiner Freizeit so „wegflankt“.

        Ne mal Ohne Spaß, was will der alte Sack? Will er sich auf die Krankenakten der Bürger einen von der Palme wedeln?

        Der redet so um den heißen Brei herum, dass es gar keinen Zweifel daran geben kann, dass er nichts gutes mit „Unseren Daten“ im Sinn hat.

        • Glaubst du wirklich, dass es jemanden in einer Behörde interessierst wen du am Wochenende wegflankst? Oder was für Krankheiten du hast? Ich sehe auf der Arbeit soviele persönliche Daten, seien es Steuerunterlagen, WhatsApp-Chats, Telefonmitschnitte oder auch Nacktfotos. Manchesmal schmunzelt man drüber, wenn besonders lustige Dialoge dabei sind, aber wenn die Akte zugeschlagen ist, kenne ich nicht einmal mehr den Namen der Person. Die „Neugierde“ die sich eine Privatperson vorstellt, verschwindet ganz schnell.

          Daher interessieren natürlich nur Daten, die ich auch tatsächlich suche. Primär natürlich Daten die Hinweise auf Straftaten geben.

          Es ist z.B. heute ein Problem, dass ich zum Beispiel keine Computer überwachen darf. Ich darf Telefongespräche mithören und Chatnachrichten abfangen, wenn sie aber verschlüsselt werden (z.B. von WhatsApp), darf die Nachricht nicht vorher auf dem Device abgefangen werden.

          Oder wenn ich eine Aufzeichnung einer Voice-Mailbox haben möchte, dann kann ich nicht einfach die Mailbox abhören. Nein ich muss heute zum Telefonanbieter gehen und bei ihm die Festplatte beschlagnahmen.

          Das sind alles Daten die relevant sind. Wenn man einen Kinderpornoring sprengen möchte, dann reicht es halt nicht nur das Telefon abzuhören. Da wäre es zum Beispiel schon interessant, was die Person so per WhatsApp verschickt und was sie in die Cloud lädt. Das ist aber in Deutschland aktuell nicht möglich zu überwachen.

          Was die „Datenschützer“ fordern, ist teilweise völlig absurd. Natürlich muss ein gesundes Maß zwischen Sammelwut und Datenschutz bestehen. Es mag auch gerne „in dubio pro Datenschutz“ heißen. Aber es muss doch jedem klar sein, dass eine effektive Strafverfolgung und Strafprävention den Ermittlungsbehörden auch Möglichkeiten der geheimen Überwachung an die Hand gegeben werden muss.

          Es ist z.B. wenig verständlich, warum ich heute einen Trojaner auf ein Handy aufspielen darf und das verschlüsselte Telefonat abhören darf, aber nicht die verschlüsselten WhatsApp-Nachrichten. Das hat auch nichts mit „Mehr oder weniger Datenschutz“ zu tun. Es ist schlicht Schwachsinn.

          Es gibt weder ein „Supergrundrecht auf Sicherheit“ noch ein „Supergrundrecht auf Datenschutz“. Aber es muss irgendwo eine gesunde Balance gefunden werden. Es ist wie mit der Vorratsdatenspeicherung. Klar kann man sagen, man möchte keine Vorratsdatenspeicherung haben, aber dann muss man der Bevölkerung auch sagen, dass man dann viele Straftaten nicht mehr aufklären kann. Das ist aber halt eine gesellschaftspolitische Frage, was einem im Einzelfall wichtiger ist: Datenschutz oder Sicherheit.

          • Dann gehst du mit deinem Anliegen Straftat xy aufklären zu wollen bitte zu einem Richter und lässt dir das Eindringen in die fremde Privatsphäre erlauben.

            Grundrechte werden im Rahmen der Strafverfolgung und Bestrafung doch schon seit jeher eingeschränkt. Wenn aber unser Bundesinnenminister von einer „vernebelten“ Debatte über die Privatssphäre spricht – verstehe ich das im Kontext von Vorratsdatenspeicherung, „Ich hab doch nix zu verbergen“ und den allgemeinen Allmachtsphantasien die jeder doch automatisch kriegen müsste wenn er sich vorstellt was er mit verknüpften (Meta-)Daten so alles anstellen kann.

            Vielleicht bin ich beim letzten Punkt auch nur ein wenig zu kreativ – aber ich stelle immer öfter mit Enstsetzen fest wie nah wir in manchen Bereichen den Dystopien ala Minority Report, Equilibrium und Orwells 1984 schon gekommen sind.

            Und dann stellt sich unser Innenminister hin und brandmarkt meine Sorgen die ich an den Punkten habe als „vernebelt“ und „zweifelhafte Grundannahmen“ ab. Nein Herr de Maizière diese Punkte sind mir wichtig und die Aroganz mit der Sie auf meine Sorgen eingehen finde ich abstoßend.

          • Der „Kinderpornoring“ ist sicherlich ein Argument, keiner Gruppe Menschen wünsche ich den Tod mehr als jenen perversen Bastarden.
            Allerdings idealisiert dieses Argument automatisch die Methodik.

            Es geht mir nicht darum ob was und wer sich für meine „Nackfotos“ interessiert. Es geht um den sogenannten „chilling effect“. Wer möchte, dass sich unser Volk kulturell kreativ und frei entfalten kann, der darf das nicht einfach als übertriebene Scham des Betroffenen abtun.

            Mit Betracht auf unser Gesundheitssystem hat die „Behörde“ durchaus ein Interesse zu wissen, welche Krankheiten ich habe.
            Du wirkst mir in der Affirmative großer Unternehmen zu stecken. Die zahlen sicher besser, als das Kleinbürgertum 😉

          • Zum einen muss wie bei allen Maßnahmen die Frage der Verhältnismäßigkeit gestellt werden. Wenn man bei dieser Frage zu dem Schluss kommt, ja diese ist Verhältnismäßig, dann muss man nach dem tatsächlichen Nutzen der Maßnahme fragen. Und Diesen ziehen sehr viele in Zweifel! Es gibt bereits Länder mit Maßnahmen, die bei „uns“ auf dem Wunschzettel stehen, die dortige Verbrechensbekämpfung (also der eigentliche Zweck), scheint dadurch aber nicht positiv beeinflusst zu werden. Klingt unterm Strich also eher noch Kontrollwahn und „seht, wir machen was!“, statt nach einem Mittel, das einen nennenswerten Nutzen hat.

          • @Joetropy:

            Es geht doch gerade adrum, dass man nicht zum Richter gehen kann und es beantragen kann. Es gibt keine Ermächtigungsgrundlage dafür. Es ist heute schlicht für Ermittlungsbehörden nicht möglich WhatsApp zu überwachen. Auch darf deine Dropbox nicht heimlich überwacht werden. Da hilft dir ein Richter nicht weiter, weil er dir nur die Telefonüberwachung als heimliche Maßnahme genehmigen darf.

            @lolomat5000:

            Deine Gesundheitsdaten liegen ja eh schon bei der Krankenkasse und können dort beschlagnahmt werden. Das zeigt ja ganz gut diese Irrealität der Befürchtung. Die Leute haben Angst, dass die neue Gesundheitskarte von den Behörden ausgelesen werden, dabei ist es selbstverständlich für alle Bürger, dass natürlich die Daten bei der Krankenkasse beschlagnahmt werden können.

            Gefahr vom chilling effect sehe ich ehrlich gesagt auch weniger. Warum sollte die Bevölkerung wenn man WhatsApp abhören könnte größere Sorgen haben, als wenn ich ihre Telefongespräche abhören kann? Das mag bei Videoüberwachung und sonstige öffentliche Maßnahmen greifen, aber doch nicht bei Ausweitung von bisherigen heimlichen Ermittlungsmaßnahmen auf neuen technischen Fortschritt

      • „Supergrundrecht“ ist ja auch nicht meine Vokabel, sondern ein Zitat. Erfunden hat es de Maizieres Vorgänger Hans-Peter Friedrich, der mal von einem Supergrundrecht auf Sicherheit fabuliert hat, damals hauptsächlich mit dem Motiv, Freiheitsrechte beschneiden zu können. Und jetzt greift diese personifizierte Misere dieses Unwort wieder auf; das Amt des Innenministers scheint seinen Inhaber gegen Grundrechte zu immunisieren. Vielleicht sind so ja auch die Eskapaden der Geheimdienste zu erklären!

        Ja, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gilt nicht uneingeschränkt. Aber da es sich vom absoluten Grundrecht der Menschenwürde ableitet, braucht die Politik schon einen sehr guten Grund für eine Einschränkung.

        De Maiziere scheint aber die Datenerhebung nicht wirklich zu stören; lediglich der Missbrauch der Daten sei zu verhindern. Ja, dann mach mal! Der einzige sichere Weg, Missbrauch zu verhindern, ist, dass die Daten gar nicht erst gesammelt werden. Und das gilt für die Politik ebenso wie für die Privatwirtschaft.

        „Meine Daten gehören mir“ sollten natürlich in der Tat nicht gerade die Leute am lautesten brüllen, die jeden Morgen die Konsistenz ihres Stuhlgangs auf Failbook veröffentlichen. Aber letzteres ist immer noch deren persönliche Entscheidung; ob und was ich über mich veröffentliche, ist immer noch meine Sache.

        Wenn also de Maiziere meint, er dürfe in meine Kloschüssel gucken, solange er es bloß nicht weitererzählt, dann kriegt er dafür von mir den Stinkefinger.

        • Aber unterstehen die Geheimdienste nicht direkt dem Kanzleramtund dessen Leiter ( oder wie das foprmuliert wird, halt nich der Wohlfühlraute sondern da gibt es doch noch ne Art „Minister“ oder so)

      • Ein Supergrundrecht gibt es nicht (und das weißt du bestimmt auch), es ist nur ein rhetorischer Begriff, der zumindest für meine Begriffe, billiger Populismus ist.

      • Hey, Ara ich verstehe deinen Punkt mit der Krankenkasse. Auch den Wirtschaftlichen Aspekt sehe ich und kann mich arrangieren.

        Zum „chilling effect“:

        Es geht darum, dass hier ganz offensichtlich versucht wird eine längst ausgeübte Praxis, rechtlich zu legitimieren. Postum.
        Ja hört doch Terroristen ab und späht ihre Daten aus. So wie es aktuell auch getan wird. Da hilft auch eine billige Whatsapp Verschlüsselung nicht. Den „KEY“ hat die NSA/CIA und damit auch der BND/BFV.
        Die rechtliche Grundlage hierfür ist doch bereits geschaffen!
        Wer staatsgefährdende Straftaten plant, hat kein Recht mehr auf „Fernmeldegeheimnis“ etc.

        Was soll hier also „erneut“ legitimiert werden? Die versehentliche Spionage bei Leuten die eben doch nur „etwas“ radikal am Stammtisch plauderten? Wo ist die Grenze?
        Was hier legitimiert werden „soll“ ist – Um die „echten“ Gefährder anhand von Metadaten ausfindig zu machen, wie es aktuell Praxis ist, lässt es sich nicht vermeiden Daten von „Unschuldigen“ zu analysieren.

        Ich verstehe es nicht 🙁
        Diese Technologie existiert doch bereits und ist längst Praxis?!

        Natürlich ist der „chillig effect“ subjektiv in seiner Intensität. Die missbräuchliche Anwendung, als Werkzeug politischer Repression ist meiner Meinung nach der entscheidende bzw zumindest diskutable Punkt.

        • Wie kommste denn darauf, dass es aktuell getan wird? Zum BND und BfV kann ich natürlich nicht sagen was sie tun oder nicht, da sie berufsbedingt im geheimen Arbeiten und daher ihre Arbeit schwer zu prüfen ist.

          Aber ansonsten sieht die Realität so aus, dass man zumindest in der Strafverfolung heute Tatverdächtige hat und die technischen Möglichkeiten, aber die Maßnahme nicht durchführen darf.

          Das betrifft zum Beispiel auch den „Großen Lauschangriff“ (abhören einer Wohnung), er ist quasi nicht verfassungskonform durchzuführen und deswegen lässt man es einfach ganz bleiben. Auch wenn man heute aus einem Telefonat erfährt, dass irgendwelche Dateien über Clouddienste geshared wird oder per WhatsApp geschickt wird, dann darf darauf nicht zugegriffen werden. Entweder reicht dann das Material was man am Telefon erfährt oder man muss hoffen, dass die Dateien sich noch im Clouddienst oder auf den Handys befinden, wenn man die Geräte irgendwann mal beschlagnahmt.

          Häufig funktioniert Strafverfolgung im Internet nur, weil die Straftäter nicht wissen, was die Ermittlungsbehörden dürfen oder nicht.

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