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Bis zum 10. Juli hat der Let’s Player nun Zeit, zu entscheiden, ob er sein Angebot gerichtlich prüfen lassen möchte. Gleichzeitig droht die Medienanstalt, ein Verfahren gegen Range einzuleiten […] Unklar ist allerdings derzeit, ob die Forderung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen dauerhaft bestehen bleibt. Denn die neue Landesregierung Nordrhein-Westfalens aus CDU und FDP hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die „Rundfunklizenz für Streamer“ zu kippen […] Allerdings wird das wohl nicht vor dem 10. Juli geschehen, dem Ultimatum der Landesmedienanstalt an Eric Range.

Ihr werdet jetzt sicher anmerken, dass dies ja alles „kalter Kaffee“ sei, da die neue Landesregierung in NRW bereits angekündigt hat, die ganze Sache zu kippen. Tobias Schmid, der neue Direktor der Landesmedienanstalt NRW (ehemals RTL), scheint sich sich aber wohl über den Fall profilieren zu wollen. Anders kann man dieses alberne Vorgehen wohl nicht erklären…

Quelle: Wired.de


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16 KOMMENTARE

  1. Problem an dem ganzen ist, das die Gesetztgebung für Streamer schon veraltet ist und die mit RF-Lizenzen das ausnützen wollen. Aber keiner denkt daran, was da für ein Stein ins rollen kommen wenn sich Millionen von Abonnenten einmischen anfangen.

  2. Nur weil RTL und co die Zuschauer weg rennen machen die so einen Stress hoffentlich wird das sehr schnell von der Landesregierung die Rundfunklizenz für Streamer und Co gekippt und dann soll das ganz schnell in allen Bundesländer bloß kommen

  3. Das problem was ich beim Fall Gronkh und auch beim schon vorherigen Fall PietSmiet sehe ist das dort anscheinend eine art Präzedenzfall geschaffen werden soll. Wenn da vor Gericht ein Urteil Rechtskräftig geworden ist und es gegen Gronkh ausfällt, dann könnte die Landesmedienanstalten dieses Urteil nehmen und gegen sämtliche Deutsche Streamer vorgehen. Ob kleine, mittlere oder große Reichweite ist dabei egal. Ich bin jetzt kein Jurist, aber ihc kann mir vorstellen das dadurch die Landesmedienanstallten deutlich mehr arbeit bekommen und deutlich mehr Streamer ihre Existenzgrundlage verlieren. Denn viele verdienen damit ihr schlichtweg ihr Geld.

    Ein weiteres Problem sehe ich wie Gronkh mit der Sache umgegangen ist. Er hat z.B. falsche informationen verbreitet. Weshalb sein Ansehen zumindestens bie mir(und das war recht groß)doch arg zurückgegangen ist. Da weiß ich allerdings nicht ob sein Anwalt ihm einfach scheiße erzählt hat oder ob Gronkh wild herum spekuliert hat. Z.B. meinte er in einem seinem Stream das er eine Rundfunklizenz mindestens 5000 euro kosten würde und so weiter. Das stimmt alles nicht.
    Auch ein Gronkh mit seiner sehr großen Reichweite wird laut der Anwaltskanzlei wbs wohl nicht mehr als 2500 € bezahlen müssen.

    Ich finde die art und weise wie er mit der Sache ansich umgegangen ist nicht besonders gut. Und das hat einfach ein PietSmiet besser gemacht der vor Politikern aufgetreten ist und mit ihnen gesprochen hat. Gronkh dagegen wirkt wie ein trotziges Kind. Ich schau dem wirklich gerne zu und mag ihn, aber da hat er sich meiner Meinung nach nicht korrekt verhalten. Aber Fehler macht nun mal jeder.

    • Höhe bitte beim nächsten mal besser zu 🙂 gronkh sagte dass das ganze Management rund 5000 Euro kosten wird (inklusive der Rundfunklizenz). Weil es dort bestimmte Normen gibt die man einzuhalten hat. Ich weiß leider nicht mehr genau welche, schau doch mal in den stream rein.

      • u. a. müsste er ein par Mitarbeiter einstellen und diese auch entlohnen, für Sachen, die er im Moment selbst macht bzw. sie nicht braucht. Man stelle sich vor, Steve müsste jetzt plötzlich 4 Leute einstellen und diese gerecht entlohnen, damit er noch was streamen „darf“. Was für ein Irrsinn!

  4. Die Verwaltung (im Form der Landesmedienanstalten) ist von Verfassungs wegen an das das Gesetz gebunden Art. 20 III GG. Der Leiter muss also handeln weil es das Gesetz so vorschreibt. Das hat nichts mit profilieren zu tun.

    Und außerdem ist dem Grunde nach einer Kontrolle der Streamer durch die Verwaltung grundsätzlich (wie auch die Kontrolle der privaten Sender) meines Ermessen notwendig und das Gesetzes Vorhaben mE Schwachsinn… Aber gut

  5. Wenn Leute die Millionen, bei Gronkh kann man von Millionen ausgehen, nicht hin und wieder mal vors Gericht ziehen, zurecht oder weil sich Leute profillieren wollen – dann könnte man fast meinen Läuft was falsch.

    Gerichtliche Quereleien gehören denk ich bei der Gehaltsklasse einfach dazu. Wie gesagt, kein Urteil gegenüber Gronkh – egal ob zurecht oder unrecht, gehört wohl dazu.

  6. Dann darf er sich selber nicht mehr filmen und die Videos ins Netz stellen, weil…? Weil Leute das sehen? Er hat ja keinen Auftrag wie die ganzen Sender im Fernsehen… aber nun gut, bin auch gespannt, in welche Richtung dieser ganze Quatsch geht.

  7. Zumal ich gestern einen Bericht über seinen Anwalt und den Fall gelesen habe..
    Laut Landesmedienanstallt ist Gronkh ja der „Sender“ und Wir die Konsumenten..
    Wenn man es aber genau nimmt, ist Gronkh nur Produzent und Twitch der Sender.. Ergo sind laut seinem Anwalt alle Forderungen absoluter quatsch in Richtung Gronkh…

    Bin mal gespannt, wo das noch hin führt..

    • Was von daher Unsinn ist, weil Twitch lediglich die Plattform zum Senden zur Verfügung stellt. Senden tut der Herr GRohnk selber.
      Bei Statelliten stellen die Anbieter auch nur die Plattform zum Senden zur Verfügung. Senden tun rechtlich betrachtet dennoch RTL & Co. Astra, Eutelsat etc. brauchen keine Rundfunklizenz. Ähnlich verhält sich das beim Kabelnetz und bei den DVB-T Fernsehtürmen.

      • Dafür wiederum braucht der Sendemast eine Lizenz für jede Wellenlänge die er in der Gegend verteilt unabhängig vom dem was über die Wellen verteilt wird.

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