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„Ich habe einen 22-jährigen behinderten Sohn, der an Zerebralparese, komplexer Epilepsie, Autismus, Lernschwierigkeiten und der ungefähren kognitiven Leistungsfähigkeit eines siebenjährigen Kindes leidet. Er ist nicht in der Lage, bilaterale Aktivitäten durchzuführen, und verlässt sich daher stark auf sein iPad und seine PlayStation für Unterhaltungs- und Bildungsaktivitäten. Vor kurzem hat er auf seinem iPad ein Spiel namens Hidden Artifacts gespielt, bei dem verschiedene Gegenstände gefunden und mit der Beschreibung abgeglichen werden.

Zwischen dem 18. Februar und dem 30. Mai 2019 wurden ihm 3160,58 GBP in Rechnung gestellt, womit seine gesamten Ersparnisse ausgeglichen wurden. Ich habe iTunes kontaktiert, die sehr hilfreich waren, aber den Betrag nicht erstatten konnten. Ich habe vorgeschlagen, mich an Blastworks Ltd, den App-Entwickler und Spieleanbieter, zu wenden. [Gemäß den europäischen Bestimmungen können Apple-Benutzer in der EU die Stornierung einer Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf beantragen.]

Ich habe mehrmals angerufen und eine E-Mail gesendet, aber keine Antwort erhalten. Es ist äußerst beunruhigend, dass schutzbedürftige Menschen wie mein Sohn Opfer eines vermeintlichen Lernspiels werden. Ich habe unermüdlich versucht, seine Ersparnisse zurückzugewinnen, stoße aber ständig auf eine Mauer.“

Susie Breare, Hampshire

Ich habe den ganzen Bericht einfach mal in den Google-Übersetzer geworfen. Hier findet Ihr den Originalbericht und noch weitere solcher Fälle. Schon krass, dass die Frau ihr Geld nicht zurückbekommt – und das trotz des EU-Stornierungsrechts. Ich würde sofort dagegen klagen. Für die Abzocke in solchen Apps müsste meiner Ansicht nach eine gesetzliche Regelung her, die genau solche Menschen (und Minderjährige?) vor solchen Summen schützt.

Was meint Ihr dazu?


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24 KOMMENTARE

  1. Beide Seiten sind zu sehen.. Die Mutter natürlich hat hier wohl nicht richtig aufgepasst, bzw. ist sicherlich technisch nicht auf dem Stand. Kann sein. Trotzdem ist leider so das man bei Kleinkinder oder eben Menschen mit solchen Behinderungen schon einen gewissen Schutz einbauen sollte. Nach dem Motto wenn du dir etwas kaufen willst gerne, lass es mich aber vorher sehen. Die Mutter hätte das hier auch bestimmt in einem gewissen Maß auch zugelassen.

    Die Seite vom Spielehersteller ist auch zu sehen. Kulanz zu zeigen ist in dieser Branche äußerst schwierig. Klar ist das ein spezieller Fall, trotzdem hat er diese Leistungen gekauft, bezogen und sicherlich auch benuzt und in Anspruch genommen. Weshalb der Hersteller also genau das getan hat wofür er halt Geld verlangen muss um zu überleben.

    Ist aber wie gesagt ein sehr spezieller Fall und schwierig zu Handhaben.

    • „Beide Seiten sind zu sehen..“

      Wenn es ein EU-Kündigungsrecht von 14 Tagen gibt, brauch ich nicht mit „Kulanz“ und „beide Seiten sind zu sehen“ argumentieren. Die Mutter ist im Recht.

      • Dieses Recht gilt nicht uneingeschränkt und allgemein anders als du wohl denkst.
        Sobald ich das Produkt, das ich bestellt habe, nutze, ist es vorbei.

  2. Normalerweise bin ich auch gegen Abzocke in Spielen und das solche „Hersteller/Anbieter“ mal gründlich zur Kasse gebeten werden, bzw. es Gesetzlich reguliert wird. Aber hier kann man nur sagen, selbst Schuld.
    Hier dem Spielanbieter die Schuld zu geben ist einfach nur Falsch. Es steht dabei das das Spiel Gratis ist und In-App-Käufe anbietet. Wenn man im App Store etwas nach unten Scrollt, hat man eine Preisliste wo jeder sehen kann das zb. ein Diamonds Pack 5 54,99€ kostet (bei Google Play 1,99€ bis 69,99€ pro Artikel). Man kann hier nicht von Versteckten kosten oder Abzocke Sprechen, höchstens von Pay to Win, was üblich ist bei solchen „Gratis“ Spielen.
    Auch kann ich nirgends ein Hinweis finden das es sich hierbei um ein Lernspiel handelt, es wird als Wimmelbild und Rätselspiel Beworben und ist ein ganz „Normales“ Mobile Game wie tausende andere auch.Und wenn man den Zahlen und Bewertungen trauen kann, scheint es recht Beliebt und einigermaßen Fair zu sein.
    Das nächste was mir Sauer aufstößt, ist die Tatsache das ein Geistig Behinderter der Offensichtlich nicht Mündig ist, und eine ganztägige Betreuung braucht, über eine Konsole/Tablet/Handy zugriff auf seine Ersparnisse oder sein Konto hat. Bzw. die Möglichkeit hat über seinen Vertrag Zahlungen im Netz zu tätigen und sich scheinbar unbeaufsichtigt im Netz bewegen kann. Vor allen, wenn, wie beschrieben, diese Dinge für ihn sehr wichtig sind.
    Hier hat eindeutig die Aufsichtsperson/Betreuer/Erziehungsberechtigter mächtig Mist gemacht und will die Schuld anderen in die Schuhe Schieben.
    So wie ich das sehe könnte man den Hersteller/Anbieter und das Spiel beliebig austauschen und es wäre genau das selbe Passiert.

    • Sehe ich ähnlich, hier sind einfach zuviel Fragezeichen als dass ich hier einfach so die Schuld dem Spielentwickler geben würde.

  3. Dann hätte man mal besser den Bezahlvorgang durch ein Passwort geschützt oder entfernt.
    Die Blagen bauen scheisse und dann kommt die „er/sie hat es ja so schwer im Leben und kann dafür nichts“-Schiene.
    Verantwortungsdiffusion lässt grüßen.

  4. Laut der Firmen Homepage haben die nur Standorte in Kanada und den USA, die Frage ist wie da die Chancen stehen das Geld mit Bezug auf Europäisches Recht wieder einzuklagen oder ob es eventuell durch die Anwaltskosten noch deutlich teurer wird. Das Vorgehen erstmal für schlechte publicity für das Spiel zu sorgen und so zu hoffen das der Entwickler das Geld ohne Gerichtsverfahren zurück gibt ist wohl der bessere Weg.
    Wobei sich mir hier auch dir Frage stellt warum man seinem Kind, das ja anscheinend eine schwere geistige Behinderung hat, das Konto mit der Playstation verbindet.

    • Wer seine Produkte in der EU anbietet, der haftet auch europäisch.

      Das Geld klassich einklagen wird man zwar nicht können, aber theoretisch könnte der Vertrieb im europäischen Binnenmarkt verboten werden wenn die Firma sich weigert sich an EU Rechte zu halten.

      • Theoretisch hast du natürlich recht, praktisch muss aber jemand klagen und das ist nicht so billig bzw. kostet nicht unerheblich Zeit. Zwei dinge die in Haushalten mit behinderten Kindern meistens ziemlich rar sind.

  5. Genau wie bei einem 7 jährigen der auf einem ipad daddelt habe ich kein Mitleid. Wieso werden zahlungsdaten ohne Passwort im ipad vorgehalten?

  6. „eine E-Mail gesendet, aber keine Antwort erhalten“
    Dann mal als App-Entwickler in den Raum geworfen: wir können keine Beträge einfach zurückerstatten. Bei google geht das, sogar komplett kostenfrei. Apple macht das selbst. Nach Deutschem Recht sind die auch Vertragspartner, auch wenn deren agb gern was anderes sagen.
    Da Apple 49% einbehält, kann man nicht das Geld direkt zurückschicken.

    Mal davon ab, dass wir täglich Dutzende Mails mit „Hab nur aus Versehen gekauft. Will alles zurück“. Alle, ausnahmslos, wollen einen dabei nur verarschen und das gekaufte trotz Rückerstattung behalten. Ich kann also Entwickler vestehen, die auf sowas nicht erst antworten. Uns schluckt das täglich 2 Mitarbeiter und kostet somit fast einen fünfstelligen Betrag im Monat.

    • Sowas nennt man Unternehmer Risiko und sowas muss halt einkalkuliert werden. Im Prinzip zahlen die ehrlichen Kunden das halt mit dann.

      • Genauso kann ich als Unternehmer kalkulieren, dass mich von 1000 Beschwerden nur einer klagen wird, und wenn ich den schnell außer gerichtlich abspeise bin ich billiger.

  7. Für sowas gibt es Drittanbietersperren…kann man direkt beim Provider hinterlegen lassen. Hab ich damals bei meinem neuen Vertrag auch gemacht. Wie schnell geht das manchmal, dass du irgendwie abgezockt wirst…übrigens auch hilfreich für Kinder. Ist natürlich in dem Fall zu spät. Sie kommt um einen Anwalt sicher nicht herum. Ist wirklich eine Frechheit. Ich denke mal, dass sie der Vormund für Ihren Sohn ist, von daher dürfte das Rechtsgeschäft eh nicht wirksam sein, aber keine Ahnung wie da das Recht in GB aussieht…

  8. Wie bei Kinder sollte doch in diesem Fall ihm jemand über die Schulter schauen und zur Seite stehen. Er hätte ja auch genauso gut auf eine Poker App gehen können und dort Echtgeld ausgeben können. Oder in Hearthstone packs kaufen können.

  9. Auch wenns hart klingt selber schuld. Um überhaupt Geld auszugeben muss ja eine Zahlungsmethode vorhanden sein. Diese erfordert dann wiederum (sofern aktiviert) ein Passwort. Nur weil manche Eltern DAUs sind, heißt das nicht das sie von jeder Verantwortung frei sind und immer nur die bösen Firmen schuld sind. Wenn der eigene Sohn einem die Kreditkarte klaut, sollte man das eigene Parenting hinterfragen und nicht die Schuld bei anderen suchen.

  10. Diese ganzen Abzocker-Spiele sind so eine richtig nervige Sache, da brauchen wir wohl nicht drüber zu diskutieren.
    Mir kann aber niemand erzählen, dass man Käufe im App Store nicht mit einem Passwort schützen kann, das man eingeben muss, bevor ein Kauf auch wirklich durchgeführt wird.
    Wenn man doch weiß, dass der eigene Sohn das geistige Alter eines Siebenjährigen hat, sollte man da vielleicht zumindest ein bischen drauf achten. as amcht man doch bei „normalen“ Siebenjährigen auch, damit sie nicht das ganze Gehalt der Eltern in einem Spiel raushauen.

  11. Ich weiß nicht wie’s in GB ausschaut aber bei uns würde ich mich als Abzocker *hust* äh Spieleanbieter auf den Taschengeldparagraphen stützen. Jede einzelne Transaktion ist nun mal ne kleine Summe und auch ein Kind darf sein geld dementsprechend frei verwenden.

    Ab davon bin ich komplett bei Jim Sterling und co: Lootboxen, Boosterpacks oder wie auch immer geartete „Surprise Mechanics“ sind als Glücksspiel einzustufen und auch als solches zu behandeln. Ergo nur mit Konzession vom Staat und der damit verbundenen Überprüfungund Regulierung und grundsätzlich ab 18.
    Direktkäufe wie Skins oder XP-Booster sind aber ne andere Sache.

    Die manipulative Grundstrategie hinter den Geschäftsmodellen müsste mal offen und sachlich debattiert werden.
    Ein Produkt welches in seiner Beschaffenheit so konzipiert ist dass es den betroffen manipuliert und zu weiteren Folgekäufen verleitet gehört meiner Ansicht nach nicht in Kinderhände. Aber da sind wir halt sehr schnell bei Ü-Eiern, Panini-Sammelstickern und den ganzen Sammelkartenspielen. Die findet auch keiner anstößig oder unmoralisch.

  12. Da ich keine Apple Geräte habe und den Apple Store nicht kenne… aber in Android habe ich die Möglichkeit, jede mögliche Transaktion nur mit einem Passwort durchführen zu lassen. Als Erziehungsberechtigter, sehe ich hier auch in diesem Fall ein Versäumnis des selbigen.

    Dreist, dass rechtlichen Möglichkeiten einfach ignoriert werden und man damit durchkommt, da der Streitwert wohl für alle Juristen noch immer als zu gering angesehen wird… Aber Hauptsache man hätte das Recht. Ist halt auch eine Sauerei.
    Aber man hätte halt das schon selber vermeiden können.

  13. Im Fall geht es doch eher darum, dass der Sohn (beschränkt) geschäftsunfähig ist. Da müssen die auf jeden Fall auf die Mutter hören und das Geld gegen Ware zurückgeben.

  14. Ich denke es ist eine sehr schwierige Situation.
    In erster Linie das Stornierungsrecht:
    Ausgenommen von der 14-tägigen Widerrufsfrist sind unter anderem:
    -digitale Online-Inhalte, wenn Sie begonnen haben, sie herunterzuladen oder abzuspielen und Sie zugestimmt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht mit Beginn des Herunterladens oder Abspielens verlieren

    Was sehr wahrscheinlich der Fall ist. Abgesehen davon wäre das dann auch nur auf einen Anteil bezogen, da die Käufe über vier Monate gingen.
    Die eigentliche Frage bzw. der Ansatzpunkt meiner Ansicht nach wäre die Geschäftsfähigkeit des Sohns, wobei auch da die Frage wäre (sofern diese eingeschränkt ist), ob die Mutter eine Aufsichtspflicht hat. Sollte dies der Fall sein kann man, meiner Ansicht nach, gut argumentieren, dass diese zumindest teilweise verletzt wurde.

    Ich sehe das Problem bei solchen Fällen oft darin, dass es extrem leicht ist ein Zahlungsmittel zu verknüpfen (z.b. die Kreditkarte der Eltern) und so Inhalte zu kaufen. Auf der anderen Seite kann ich aber auch verstehen, dass eine Erstattung nur in einem gewissen Zeitrahmen möglich ist. Alles andere wäre extrem schädlich für die Unternehmen, da erheblich mehr Kapital zur Absicherung gebraucht wird. Zwei Wochen sind an sich eine gute Zeit, bei Online-Inhalten aber auch problematisch.
    Das Rücktrittsrecht gilt ja auch nicht für Software, Musik, Spiele … sobald die Versiegelung gebrochen ist, da man ja sonst den Inhalt nutzen / kopieren kann und das ganze dann zurück gibt. Bei Käufen die einer Lootbox Mechanik entsprechen bzw. direkten Einfluss haben ist das ganze noch mal schwieriger -> Ich hab nicht den goldenen Krömer mit eiskaltem Blick bekommen in der BFF-Paape Edition ? Dann würde ich natürlich auch gerne mein Geld zurückhaben.

    Im Allgemeinen denke ich, dass sowohl die Eltern eine Aufsichtspflicht habe, es aber gleichzeitig nicht so einfach oder „aus Versehen“ möglich sein sollte solche Käufe abzuschließen. Wie man das genau machen sollte weiß ich nicht. Passwort ? -> „Ich hab das meinem Kind einmal gegeben um die App zu installieren“. Pin per SMS ? … muss man nicht drüber reden.

    Bei mir sind alle Käufe einmal durch mein Android Passwort abgesichert und zusätzlich noch über einen PayPal Pin, was zumindest eine Versehen abhält. Fälle wie „Mein Sohn hat nicht verstanden, dass es echtes Geld ist (5 Jahre meine ich)“ aus dem Quellenartikel wird das nicht verhindern, aber ich glaube es wird oft vergessen, dass der Unterschied zwischen einem Handy mit Zahlungsmethode und einer Kreditkarte relativ klein ist.

  15. Als netter Anbieter der eh in Geld schwimmt würde Apple sich drum kümmern, aber ja dreist ist es von den Abzockern natürlich.

  16. Protip: https://www.deepl.com/translator wenn du komplette Texte übersetzen willst 🙂

    Zum Text: Mir sind diese ganzen MTX sowieso höchst unsympathisch, aber Minderjährige zumindest sollten auch keine Accounts mit eingetragener Zahlmethode haben. Sehe ich genauso bei Menschen mit derart eingeschränkter kognitiver Leistungsfähigkeit. Da müssen Eltern / Aufsichtspersonen einfach mehr Kontrolle ausüben. Allerdings bin ich absolut auch für einen gesetzlichen Schutz gegen diesen Mist.

  17. Hab mich schon eh immer gefragt wie das funktionieren soll das man sein Widerrufsrecht in Anspruch nehmen kann bei Itunes oder Google Play.,,,

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