„Das erste Interview“ und „Weltsensation“ – so bewarb die Zeitschrift „die aktuelle“ ein vermeintliches Interview mit Ex-Rennfahrer Schumacher. Das Gespräch war jedoch erfunden. Nun muss die Chefredakteurin ihren Hut nehmen. (via)
Die in der vergangenen Woche veröffentlichte Ausgabe der Frauenzeitschrift »Die Aktuelle« konnte einiges an Aufmerksam erregen. Dieses Exemplar des Magazins zeigte auf dem Cover nämlich ein Bild des früheren Formel-1-Weltmeisters Michael Schumacher und die Überschrift »Michael Schumacher: Das erste Interview!«. Unter diesem großen Aufhänger folgten dann die nicht wirklich eindeutige kleinere Überschrift »Es klingt täuschend echt«.
Diese nicht unbedingt gut gewählte zweite Überschrift sollte Leser darauf aufmerksam machen, dass das umworbene Interview mit Schumacher ein Fake ist. Das Ganze wurde in Zusammenarbeit mit einer Internetseite erstellt, die KI zum Erschaffen von Dialogen und Unterhaltungen verwendet. Einen Hinweis auf diese Umstände erhält man natürlich erst dann, wenn man die Zeitschaft aufschlägt und den Innenteil des Magazins durchliest.
Sowohl die Präsentation dieses Fake-Interviews als auch die Involvierung des seit einem Unfall in 2013 sehr zurückgezogenen Michael Schumachers wurde von der Öffentlichkeit stark kritisiert. Die extrem negativen Reaktionen auf diese Zeitschrift sorgten dafür, dass die für das Magazin zuständige Mediengruppe Funke hart eingreifen musste. Erst einmal wurde die für den Artikel zuständig gewesene Chefredakteurin Anne Hoffmann mit sofortiger Wirkung gefeuert. Die Dame war seit 2009 für das Blatt verantwortlich und dieser eine Beitrag beendete ihre Karriere bei dem Magazin vollständig.
Gleichzeitig hat das Unternehmen sich am Freitagabend an die Familie Schumacher gewandt. In einer öffentlichen Mitteilung entschuldigte sich die Mediengruppe Funke ganz offiziell bei der Familie für diesen Artikel. Dem Schreiben zufolge hätte solch ein Interview niemals veröffentlicht werden dürfen, weil es geschmacklos und irreführend ist. Angeblich entspricht das Ganze nicht den von dem Verlag aufgestellten Standards für ihre Magazine.
»Dieser geschmacklose und irreführende Artikel hätte nie erscheinen dürfen. Er entspricht in keiner Weise den Standards von Journalismus, wie wir – und unsere Leserinnen und Leser – ihn bei einem Verlag wie Funke erwarten«, Funke-Zeitschriften-Geschäftsführerin Bianca Pohlmann.
Aktuell gibt es noch keine wirkliche Stellungnahme von der Familie Schumacher zu diesem Beitrag. Allerdings wurde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bestätigt, dass die Familie ein ernstes Problem mit diesem Beitrag hat und sie wohl bereits darauf hinarbeitet, rechtliche Schritte in die Wege zu leiten. Dabei ist nicht bekannt, ob sich diese Schritte nur gegen die Verbreitung des Magazins oder auch gegen den Verlag oder die dafür zuständig gewesene Chefredakteurin richten werden.
Wie bereits erwähnt wurde, erlitt Schumacher in 2013 beim Wintersport einen schweren Unfall. Seit diesem Zeitpunkt lebt er sehr zurückgezogen und seine Familie schirmt den ehemaligen Rennfahrer stark von der Öffentlichkeit ab. Deshalb gab es in den vergangenen Jahren auch keine Updates zu dem Status von Schumacher oder seinem Gesundheitszustand. Da der Artikel in der „Aktuellen“ sowohl diese Absichten untergräbt als auch falsche Informationen verbreitet, dürfen die Klagen und Maßnahmen der Familie recht umfangreich ausfallen.
Solche Zeitschriften sind natürlich dafür bekannt, dass sie Dinge übertreiben, Gerüchte verbreiten und die Wahrheit nicht unbedingt ernst nehmen. Allerdings hat dieser Beitrag für viele Menschen einfach eine Linie überschritten, die die Aktion in einen ziemlich unverschämten Bereich drückt. Ich persönlich teile diese Einschätzung schon irgendwie. Es wirkt einfach unschön, wenn man einem scheinbar noch immer verletzten Menschen falsche Worte in den Mund legt und das Ganze zumindest erst einmal als ein richtiges Interview verkauft. Ich kann verstehen, warum die Familie bei solch einer Sache direkt rechtliche Schritte einleiten möchte.
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Ziemlicher „Clickbait“ von dem Magazin, und klingt irgendwie danach, als sei es eigentlich weniger um Michael Schumacher als um die Möglichkeiten der KI gegangen, aber das ist nur mein Eindruck von der Beschreibung im Post hier. In diesem Falle hätte man natürlich eher einen anderen „Interviewpartner“ wählen können als eine Person, die sich ja ganz bewusst seit Jahren aus der Öffentlichkeit zurückgezogen hat und von der wir insbesondere nicht wissen, ob sie angesichts ihrer damaligen Verletzungen überhaupt in der Lage wäre, ein Interview zu geben.
Da hätte ich doch eher Erich Honecker oder Klaus Kinski „interviewt“, das Ergebnis im Hinblick auf die KI wäre dasselbe gewesen, nur deutlich weniger pietätlos!
Hab schon mehr als einen Bericht gelesen wie oft diese Zeitungen Interviews erfinden und auch verklagt und was ändert sich? Nix
Natürlich frech, wenn da Käufer getäuscht werden. Die andere Aufregung versteh ich aber nicht so ganz. Schumacher stand halt in der Öffentlichkeit, dementsprechend gibts auch ein ein berechtigtes Interesse. Wenn man sich einmal öffnet ist der Geist aus der Flasche, auch wenns später unangenehm wird.
Verstehen würd ichs nur, wenn NICHT klargestellt wird, dass es sich um ein Fakeinterview handelt.
Das mit der Öffentlichkeit ist nicht ganz richtig. Also, ja, er stand in der Öffentlichkeit, aber nach deutschem Recht macht dich das noch nicht zum Freiwild, im Gegenteil. Auch als öffentliche Person dürfen von dir nicht einfach Fotos geschossen werden. Es muss immer die Zustimmung der Person vorliegen (Ausnahme sind politische sowie illegale Ereignisse). Gleiches gilt natürlich für Interviews. Ein berechtigtes Interesse kann und darf an der Privatperson Schuhmacher nicht bestehen. Da kannst du noch so viele Geister aus der Flasche lassen, das ändert absolut nichts an seinen Rechten als Mensch und das haben andere Leute zu respektieren. Sonst können wir auch gleich wieder Arenen öffnen und dem Volk Brot zuwerfen.
Doch, wenn du dich einmal freiwillig der Öffenltichkeit öffnet, sind deine Persönlichkeitsrechte eineschrenkt. Sonst dürfte kein Paparazi ein Foto von einem Promi machen und abdrucken.
Nein, ist auch super leicht nachzulesen, weswegen ich mir jetzt auch nicht sicher bin, warum wir diese Diskussion überhaupt führen. Hier die nötigen Gesetze dazu:
Nach § 22 KunstUrhG dürfen Bilder von Personen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder publiziert werden. Für Prominente, bekannte Sportler und Celebrities, die im Juristendeutsch als „Personen der Zeitgeschichte“ bezeichnet werden, gilt dieser Grundsatz aber nicht uneingeschränkt.
Nach § 23 Absatz 1 KunstUrhG dürfen Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte ohne Einwilligung der jeweiligen Person verbreitet und zur Schau gestellt werden.
Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht unbeschränkt; es kommt vielmehr immer auf die Umstände des Einzelfalls, da auch Prominente ein Recht auf Privatleben haben. Es immer eine Abwägung und Interessengewichtung vorzunehmen und zu prüfen, ob das konkrete Bild dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen ist.
Als Grundsatz gilt: Je mehr eine Person im öffentlichen Interesse steht, desto eher muss sie eine Berichterstattung in Bildern dulden, insbesondere wenn diese im Zusammenhang mit Ihrer öffentlichen Wahrnehmung steht.
Im konkreten Beispiel bedeutet dies, dass ein bekannter TV-Moderator mit einer Berichterstattung über seine TV-Sendung leben muss, wenn es aber um seine private nicht öffentliche Hochzeit geht, er diese Berichterstattung unterbinden kann.
Ansonsten einfach mal ein paar Fälle googlen, da sind die Urteile recht klar. Privat ist privat, da darf nicht einfach fotografiert werden. Das war vor Jahrzehnten erlaubt, heute nicht mehr (man erinnere sich an Diana, das wäre heute höhst strafbar) Paparazi gib es darum in dem Sinne auch nicht mehr.