TEILEN

Das EU-Parlament hat sich auf ein Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz geeinigt. Es verbietet Anwendungen, die mit hohen Risiken für die Sicherheit verbunden sind – etwa Gesichtserkennung. Experten begrüßen die Entscheidung. (via)

Im Verlauf des heutigen Tages hat das Europäische Parlament scheinbar das weltweit erste Gesetz rund um den korrekten Einsatz von KI beschlossen. Die Abgeordneten verabschiedeten heute einen ersten groben Text, der in den anstehenden Monaten noch genauer mit der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten verhandelt werden muss. Das Ganze ist also noch lange nicht in Stein gemeißelt.

Dieser neue AI Act läuft in seiner grundlegendsten Form eigentlich nur darauf hinaus, dass hochriskante Einsatzgebiete für KI-Systeme direkt verboten werden. Dazu gehört beispielsweise die Verwendung von biometrischer Gesichtserkennung im öffentlichen Raum, um Leute zu überwachen und bestimmte Personen ausfindig zu machen. Laut der deutschen EU-Abgeordneten Svenja Hahn (FDP) kennt man solche Gesichtserkennung zur Überwachung aus China und Technologie dieser Art hat in einer liberalen Demokratie nichts zu suchen.

Andere Anwendungsgebiete mit sehr hohen Risiken sollen ebenfalls unter das Verbot von KI fallen. Zusätzlich dazu gibt es neben dem direkten Verbot auch noch eine Reihe von möglichen Einschränkungen und Limitierungen. Die Auflagen an die KI-Technologie staffeln sich immer weiter, je stärker die Risiken in dem jeweiligen Anwendungsgebiet eingeschätzt werden. Dabei wird dann wohl zwischen risikoarmer, begrenzt riskanter, zu riskanter und verbotener KI unterschieden. KI-Systeme rund um die Einstufung von Menschen basieren auf ihrem Verhalten oder ihrer Herkunft, wären dementsprechend ebenfalls verboten.

Die meisten Experten begrüßen das neue Gesetz grundsätzlich. Allerdings gibt es dort wohl auch die Gefahr, dass man das Ganze etwas überreguliert und zu viele Einschränkungen einbaut. Der Begriff der Hochrisiko-Anwendung dürfe nicht zu weit gefasst, sodass man die Anwendungsmöglichkeit der Technologie nicht zu weit einschränkt. Anwendungen mit tatsächlichen Risiken zu regulieren, erscheint aber wohl sinnvoll. Gleichzeitig wird eine klare Definition von KI und der verbotenen Technik gefordert. Der AI-Act darf sich laut den Experten kein allgemeiner Software-Act entwickeln.

Die nächsten Monate dürften aufzeigen, in welche Richtung sich dieses neue Gesetz tatsächlich bewegt und wo genau die Grenzen liegen. Ich persönlich halte das Ganze erst einmal für eine gute Idee. AI-Technologie lässt sich leicht missbrauchen und es gibt viele Anwendungsgebiete, die Risiken für die allgemeine Bevölkerung darstellen. Das Ganze etwas zu limitieren und aus der EU fernzuhalten, klingt wie ein rationales Ziel.


Anzeige

2 KOMMENTARE

  1. „Das Ganze etwas zu limitieren und aus der EU fernzuhalten, klingt wie ein rationales Ziel.“

    Die Ergebnisse davon sieht man bei Kernkraft, Fracking, Handel mit Russland uvm.

    Grundsätzlich dürften wir uns wohl einig darüber sein, dass dem Rest der Welt mehr oder weniger schnurz ist, was Europa tut oder lässt. Wenn wir Plastikstrohhalme verbieten, werden sie eben woanders produziert! Das wird bei KI-Anwendungen nicht anders laufen.

    Ich will hier der EU auch gar nicht absprechend, dass sie ein rationales Ziel verfolgt, aber ich erkenne hier die Tendenz, sich durch Überregulierung regelmäßig selber in den Fuß zu schießen. Und Gesichtserkennung … ob die Software nun made in China, made in Russia oder made in USA ist, ist egal. Aber wenn sich Europa mit der Thematik aus Angst nicht beschäftigt, dann werden wir erst recht keine adäquaten Erkennungs- und Abwehrtechniken entwickeln. Am Ende kaufen wir dann USA-Abwehrsoftware, um russische Spionagesoftware zu bekämpfen. Die dann leider eine Hintertüre für die NSA hat …!

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here