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Bereits seit einiger Zeit streitet die amerikanische Öffentlichkeit aufgrund der Aktionen von Donald Trump darüber, ob Präsidenten für ihre Taten im Amt strafrechtlich verfolgt werden dürfen. In dieser Woche hat sich Supreme Court nun in diese Sache eingeschaltet und ein offizielles Urteil gefällt. Laut der Mehrheit der Richter ist ein Präsident immer dann immun, wenn er sich im Amt befindet und bei seinen Entscheidungen in offizieller Sache handelt. Dabei haben die Richter aber natürlich keine konkrete Definition geliefert und andere Gerichte müssen jetzt festlegen, wann eine Tat eine Amtshandlung darstellt.

Für die gegen Trump laufenden Verfahren könnte das Ganze durchaus ernste Folgen haben. Der Prozess rund um die Verschleierung von Schweigegeld-Zahlungen sollte dadurch zwar nicht beeinflusst werden, aber das Urteil dürfte sich auf die Verfahren wegen Manipulation von Wahlergebnissen, den Diebstahl von Geheimdokumenten und seine Rolle bei dem Sturm auf das Kapitol auswirken. In diesen Fällen werden Trumps Anwälte sicherlich versuchen, entweder alle illegalen Aktionen direkt als Amtshandlung einstufen zu lassen oder zumindest eine Verzögerung der Verfahren auf einen Zeitpunkt nach den anstehenden Wahlen zu bewirken.

Die Entscheidung des Supreme Courts wurde bereits von vielen Stellen scharf kritisiert. Erst einmal bemängelten drei gegen das Urteil stimmende Richter das fehlende Urteilsvermögen ihrer Kollegen. Zusätzlich dazu betonte US-Präsident Joe Biden diese Entscheidung öffentlich in einer Pressekonferenz. Er betonte, dass das Ganze einen gefährlichen Präzedenzfall darstellt, weil man Präsidenten der USA damit im Grunde erlaubt, in allen Dingen über den Gesetzen zu stehen.

“There are no kings in America. Each, each of us is equal before the law. No one, no one is above the law, not even the president of the United States,”

“(With) today’s Supreme Court decision on presidential immunity, that fundamentally changed. For all practical purposes, there are virtually no limits on what the president can do. It’s a fundamentally new principle and it’s a dangerous precedent because the power of the office will no longer be constrained by the law even including the supreme court of the United States.” – Biden

Je mehr ich über diese Sache höre, desto mehr zweifele ich an den amerikanischen Gesetzen und Entscheidungsträgern. Es kann dich nicht sein, dass Trump mit seinen eindeutig kriminellen Taten durchkommt, nur weil er den Supreme Court zu seiner Amtszeit mit willigen Mitläufern gefüllt hat. Das Ganze wirkt einfach nur falsch.


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6 KOMMENTARE

  1. Ohne das jetzt irgendwie pro oder contra Trump auszulegen: Die deutsche Rechtslage ist im Grundsatz ähnlich. Die Mitglieder des Bundestags und der Landtage genießen Immunität. Die Regierung selbst zwar nicht, aber meistens handelt es sich ja um gewählte Abgeordnete, sind also quasi durch die Hintertür immun.

    Wie gerne würde ich Merkel, Lauterbach, Spahn und ab nächstem Herbst die gesamte Regierung auf der Anklagebank sehen … aber genau das ist ja ein wichtiger Aspekt der Immunität: es soll das „Nachtreten“ für politische Entscheidungen der Vorgänger verhindern. Oder stellt euch einfach mal vor, dass erstmal nach jedem Regierungswechsel bzw. jeder Wahl das halbe Parlament vor den Kadi gezerrt werden würde. Zumindest irgendeine Form von Veruntreuung (von Steuergeld) könnte man mit entsprechender Argumentation wohl jedem anlasten, da gehts dann nicht nur um Radwege in Peru, sondern im Prinzip beginnt das mit jeder Fahrt im Dienstwagen der letzten 4 Jahre. Chaos pur.

    Dann schon lieber eine saubere Linie: Das Volk hat diese Idioten gewählt, jetzt beschwert euch nicht, wenn sie idiotische Dinge tun!

    Was nun den Sturm aufs Kapitol angeht, so schwanke ich in meiner Bewertung: Amtshandlung oder nicht? Ich weiß nicht, wo man da eine saubere Grenze ziehen soll. Dabei denke ich zurück an Merkels „unverzeihliche Wahl rückgängig machen“ … das wurde ihr als Amtshandlung ausgelegt, weil sie das auf einer Auslands(dienst)reise ins Mikrofon gesagt hat; daheim auf dem Parteitag wäre es nicht „aus dem Kanzleramt“ gewesen.

    Trump war ja damals noch im Amt. Wenn er mit @potus getwittert hat, wäre es eindeutig eine Amtshandlung. Aber selbst mit @realdonaldtrump ist es nicht eindeutig privat, weil er während seiner Amtszeit jede Menge politisches auch über seinen Privataccount getwittert hat. Und allgemein ging es ja darum, Widerstand gegen eine (aus seiner Sicht) illegale Abwahl zu leisten. Wir haben sowas sogar im Grundgesetz stehen (Artikel 20 IV). Würde Bundeskanzler Scholz zum Widerstand aufrufen, würde ich es eher unter Amtshandlung fassen. Vergleichbar dann mit dem, was Trump getan hat. Meine Tendenz geht deshalb dahin, dass die Sache unter seine Immunität fällt.

    Was dann aber möglicherweise noch nicht das Ende vom Lied ist: Hierzulande kann die Immunität eines Abgeordneten durch das Parlament aufgehoben werden. Dann ist eine Strafverfolgung möglich. Ob es diese Möglichkeit in den USA auch gibt, da bin ich allerdings überfragt.

    • Du kannst aber doch nicht die Immunität eines Abgeordneten, die btw wie du weißt jederzeit vom Bundestag aufgehoben werden kann, damit vergleichen. Die Rechtslage in den USA sieht jetzt de facto so aus, dass Trump Verbrechen begehen kann und dafür nicht belangt werden kann. Siehe zB seine ganzen Steuerhinterziehungen etc. Das ist mit Verlaub schon was anderes, wie wenn du Lauterbach vor den Kadi ziehen willst, weil du dich gegen Corona impfen „musstest“.

      • Mach aus Lauterbach einen Minister für Dingsda Höcke, und die Aussage ist dasselbe! Theoretisch denkbar wäre es, dass sich in Deutschland die Regierungsmehrheit zu Straftaten verabredet. Art. 46 GG enthält da zwar grundsätzlich bestimmte Einschränkungen, aber darüber könnte eine Regierungsmehrheit eine Aufhebung der Immunität blockieren. In Deutschland halte ich das faktisch zwar für ausgeschlossen, aber eine theoretische Möglichkeit sehe ich da schon. Versteh mich da nicht falsch: ich halte unser Recht und insbesondere unser Grundgesetz für deutlich besser als alles, was da die USA an Entsprechung zu bieten hat, aber irgendwo kommt jedes Gesetz an den Punkt, dass es voraussetzt, dass die Leute überhaupt noch gewillt sind, sich daran zu halten. Ein perfektes Gesetz ohne Lücken gibt es nicht.

        Was nun Trump angeht, so habe ich mich ja hauptsächlich auf die Sache mit dem Kapitolsturm bezogen. Anders sieht es sicherlich mit der New Yorker Schweigegeldsache aus, oder zumindest sollte es das sein. Denn das hat nicht mit Amtshandeln zu tun. So hat das Azurios aber auch berichtet, von daher gehe ich eben davon aus, dass wir nur über Straftaten im Rahmen amtlichen Handelns reden.

        Und um meine Quintessenz nochmals deutlich zusammenzufassen: Ich halte die politische Immunität für politische Handlungen alleine schon deshalb für sinnvoll, als dass sie verhindert, dass nach jeder Wahl die vorherige Legislatur vor den Gerichten landet, sondern dass ggfs. Korrekturen auf politischem Wege erfolgen. Und das gilt für Deutschland ebenso wie für die USA.

    • Ein Kommentar zum US Recht ala Kinki:

      10% Bezug auf dt. Recht,
      0% Bezug auf US Recht,
      80% Bashing dt. Politker,
      10% Neutrale Meinung am Anfang des Artikels – Trump ist geil am Ende

      = 100% wertlos

      • Ein Kommentar von asdf zu einem Kommentar von mir:
        Komplett an der Sache vorbei,
        enthält „Irrtümer“, was meine Aussagen angeht,
        macht deshalb jeden dümmer, der seinen Kommentar lesen musste.

        Ich weiß ja, dass solche Zecken wie du die rechtliche Bewertung ausschließlich vom Hassgrad auf die betroffene Person abhängig machen, aber deshalb bist du eben auch nur ein Dummschwätzer, nicht mehr. Alle anderen haben sicherlich gemerkt, dass eine juristische Meinung „hier greift die Immunität“ etwas anderes ist als „Trump ist geil“.

        Jetzt schlage ich vor, dass du meinen Text einfach nochmal liest, ohne dir den Schaum vor dem Mund dabei in die Augen zu reiben, versuche, den Inhalt zu begreifen, und da du in diesem Forum deine Beiträge nicht löschen kannst, solltest du danach einfach in die Ecke stellen, dich schämen und hier möglichst nie wieder irgendwen mit deinem wertlosen Kauderwelsch belästigen.

    • > Dann ist eine Strafverfolgung möglich. Ob es diese Möglichkeit in den USA auch gibt, da bin ich allerdings überfragt.

      Nach meinem Kenntnisstand ist das nicht moeglich.
      Durch das Gerichtsurteil sind auch nicht nur direkte, durch die amerikanische Verfassung beschriebene Aufgaben und Rechte des Praesidenten durch Immunitaet geschuetzt, sondern alle Dinge, die er „offiziell“ durchfuehrt, also in seiner Rolle als Praesident.

      Dies beinhaltet, laut Meinung mindestens einem der obersten Richter, Dinge wie die Exekution politischer Gegner anzuordnen.

      Tl;dr nicht mit der Immunitaet von deutschen Bundestagsabgeordneten zu vergleichen.

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