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Einen interessanten sowie tragischen Fall verlinkte mir heute Community-Mitglied Kevin per Mail. Folgendes ist passiert: Mehrere junge Erwachsene überfallen einen Rentner…

Er wird auf einen Stuhl gesetzt und von zwei Angreifern in Schach gehalten […] Er verrät, wo sein Portemonnaie und die Tresorschlüssel liegen. Als plötzlich die Alarmanlage losgeht, die Eindringlinge haben sie im Obergeschoss versehentlich ausgelöst, bricht Panik aus. Alle wollen nur noch ganz schnell raus, scheitern zunächst am verschlossenen Hauseingang, stürzen, rennen, stolpern zur Terrassentür. Ernst B., seit vielen Jahren Jäger und Waffenscheinbesitzer, ist nicht so hilflos, wie es scheint. Weil er vor Jahren schon einmal erpresst wurde, hat er stets eine scharfe Pistole griffbereit in seiner Nähe liegen. Mit dieser Waffe schießt er jetzt aus wenigen Metern den Fliehenden mehrmals hinterher. Labinot S. wird auf der Terrasse von einem Schuss zwischen die Schultern getroffen, das Projektil zerfetzt die Hauptschlagader. Der Jugendliche verblutet innerhalb weniger Minuten, 69 Tage vor seinem 17. Geburtstag.

Wie Ihr Euch vorstellen könnt, werden die Täter jetzt urplötzlich zu den Opfern. Und es steht Aussage gegen Aussage:

Ernst B. will einen Schuss gehört haben, bevor er selbst feuerte […] Die Täter dagegen schwören, ein solcher Schuss sei nie gefallen. Eine Woche nach dem Überfall findet die Polizei im Garten eine Gaspistole, die dem Rentner gehört. Wie sie dorthin gelangt ist, ob damit geschossen wurde, konnte bisher nicht geklärt werden […] Die Staatsanwaltschaft in Stade, die gegen B. wegen Totschlags ermittelt, hat noch nicht entschieden, ob sie Anklage erhebt. Sollte sie zum Schluss gelangen, der Rentner habe zwar sein Notwehrrecht überschritten, dies aber in seiner Aufregung und in seinem Schrecken nicht erkannt, könnte das Verfahren auch eingestellt werden.

Wer trägt nun die Schuld an dieser Tragödie? Wer sind die Täter und wer die Opfer? Habe ich die Pflicht, wenn ich überfallen werde, dies ohne Gegenwehr über mich ergehen zu lassen? Oder darf ich mich wehren, wenn mir jemand eine Waffe an den Kopf hält?

Wie seht Ihr die Sache?

Quelle: Spiegel.de


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353 KOMMENTARE

  1. Selbst schuld :O
    Die Jungs haben halt überhaupt nix in der Wohnung zu suchen.
    Ich würde in so einer Situation auch so handeln, stellt euch mal vor, ihr sitzt Zuhause und plötzlich stürmen da ein paar Jugendliche. (16jahre wtf? die Leute von Heutzutage werden immer gefährlicher und unberechenbarer)
    Das ist einfach ne doofe Situationen, schließlich will man ja sein Eigentum und sein eigenes Leben schützen.

    Was nun kommt hört sich zwar hart an aber..! mir egal 😀
    Und zwar ist es mir lieber, das solche Leute nicht mehr unter uns sind, als das sie weiterhin ungestört unruhe stiften.

  2. Ich bin auch der Meinung das die 3 Einbrecher schuld sind, wenn sie meinen einfach bei iregnd wem einzubrechen, müssen sie mit konsequenzen rechenen…. Ich denke auch nich das der Mann ihn absichtlich töten wollte , waren einfach unglücklich geflogene Kugeln.

  3. Schießen? Von mir aus, dass die Ader getroffen wurde, dazu könnte man sagen „Scheiß Lucker“. Okay Spaß bei Seite. Ich finde das mit dem „Mein Haus, mein Reich“ eigentlich schon ziehmlich in Ordnung, ich mein was soll der Scheiß? Mit 16 sollte man andere Probleme haben, als eine Straftat zu begehen, ich finde es sehr schade, wie die Jugend heut zutage sich entwickelt. Für mich hat dazu aber nicht einfach nur entweder Politik, die Eltern ODER ODER ODER Schuld. Sondern jeder trägt wie so oft ein gewissen Teil so bei, dass das Fass gefüllt und zum überlaufen gebracht wird. Ich meine auch: „Wenn man dem Affen nicht das Sprechen versucht bei zu bringen, wird er es auch wohl so schnell auch nicht lernen.“ – Klar könnte die Jugend (Ich spreche nicht jeden an, bin selber 18 und es läuft alles in halbwegs geordneten Bahnen) auch das Hirn einschalten, aber ganz ehrlich, sagen ist einfacher als getan, ich persönlich habe solangsam die Meinung, dem Staat ist ein gewisser Prestige in der Welt wichtiger, als das was drin ist (Gut der ein oder andere wird dem vielleicht vollkommen zustimmen oder auch nicht) nur die Meinung ensteht dadurch, was man morgens in den Nachrichten mal hört und in der Zeitung liest. (Ich verabscheue Bild und sowas wie Punkt 6 oder was da in die Richtung geht.)
    Ich finde ebenfalls viele der ich sage mal so ab Alter 35-40 aufwärts können garnicht mehr so richtig nachvollziehen, wie die Jugend heut zu Tage durch Medien, Internet, Virtuelle Welten usw. im Denken und Handeln beeinflusst werden. Und dann in einem „wohlhabenden Land“ dann manchmal nicht genug möglichkeiten zu haben, mal gescheit in der Freizeit Fußball oder was auch immer zu veranstalten, weil die Sachen veraltet oder defekt sind bzw. etwas weiter weg in Großstädten sind und man garnicht so als „dorfler“ mal auf die schnelle dort hin kommt.

    Ich scheife ab. Ich finde es wirklich ein schweren Fall, den ich nicht unbedingt entscheiden möchte, sollte ich es doch wäre meine Meinung: Erstmal für den Mann, denn er wird ausgeraubt, danach flüchten die Jungs (In dem Moment würd ich mir denken, dass einer der Täter gefasst werden muss, nicht das die Fliehen können und dann nie/schwer gefunden werden (Auch wenn ich das bei den heutigen polizeilichen Möglichkeiten ausschließe) AAABER man in so einer Situation nicht über sowas nachdenkt. Sollte der Schuss „versehentlich“ die Ader getroffen haben, ist das nunmal passiert und man sollte Ihn deswegen nicht fertig machen. Ist der Schuss aber mit Absicht tödlich plaziert worden (Sei es jetzt die Ader, Herz, was weiß ich) dann könnte man schon darüber zweifeln, weil als Jäger denk ich mal hätte man sich denken können, die Beine tuns in dem Moment auch.

    Wie bei allem gibt es immer zwei Meinungen, die einen sind für die Strafe, die anderen nicht. Wird ewig so bleiben, auch bei anderen Sachen. Soweit von mir.

  4. Hat er absichtlich auf die Jungen geschossen oder war es nur ein verunglückter Warnschuss, der mehr durch Zufall als durch Mutwillen sich durch den Leib des achso bejammenswerten jungen Mann bohrte, bis er denn elendichst aus dem lebenswertestem Leben schied.

  5. Einerseits mussi ch an das alte sprichwort denken: wer sich in gefahr begibt, kommt darin um.
    Andererseits wars einfach überflüssig hinter den fliehenden noch herzuballern.
    Totschlag mit Teilschuld bei den Einbrechern würd ich daher sagen

  6. Also allein das sie bei jemandem einbrachen, grenzt an purer Dummheit. Das einer Verletzt oder getötet werden könnte interessiert die Täter in diesem Moment überhaupt nicht. Wenn dann einer Stirbt, ist das Gejammer groß. Dan Auch noch sen opfer anzuzeigen ist eine Frechheit. Diese Anklage sollte man sofort ignorieren. Der Täter macht sich zu dem Opfer. Das sowas auch noch zur Kenntnis genommen wird, verstehe ich nicht. Fakt ist die Typen sin eingebrochen und einer musste dafür bezahlen. ich hätte in einer Solchen Situation genauso gehandelt wie Ernst B. .

    • Ist ja auch nicht so, als ob die Staatsanwaltschaft den Rentner nicht angezeigt hat.
      Glaube kaum, dass die Jugendlichen noch irgendetwas „gegen“ Ernst B. getan hätten.

      Allerdings muss ich den meisten hier zustimmen. Hätten vermutlich alle ähnlich gehandelt und eine verunglückte Kugel…
      „Schwund ist immer!“

  7. Erstmal vorweg: Er hat keinen Waffenschein, sondern „nur“ eine Waffenbesitzkarte als Jäger oder Sportschütze. Googelt es nach.
    Nun zum Eigentlichen. Die Jungen sind eingebrochen und einer wurde erschossen. Da hat der erschossene Schuld. Nehmen wir an er wäre eingebrochen und ein hund(wachhund oder haushund) hätte ihn totgebissen … kommt der hund in knast. Jetzt wieder, aber der hund kann keine entscheidungen treffen der Ernst B. aber schon. Vollkommen richtig, die einbrecher können vorher aber auch nachdenken.
    Oder mal ein anderes Beispiel:
    Ernst B. wird im unteren teil seines hauses festgehalten, die einbrecher gehen hoch und ermorden aus panik oder what ever seine frau. Kommen runter und fliehen. Er schießt auf sie und tötet einen. Sind sie dann auch unschuldig und Enrst B. ist der schuldige? (unter der annahme das er vom tot seiner frau nix weiß).
    In meinen Augen ist die frage wer schuld hat ganz klar. Die einbrecher. Der Hausbesitzer hat sich mit all seinen zur verfügung stehenden mitteln gewehrt. Gut in diesem fall eine schusswaffe, in nem anderen fall ein küchenmesser, was mütterchen gertrud hinterhergeworfen hat.
    Feuerwaffen werden immer nur schlecht gemacht durch solche fälle, doch schaut euch um … wieviele werden durch z.b. autos getötet, weil nen irrer mit 100 km/h irgendwo reinfährt. Werden deswegen autos verboten?
    Es ist immer, und absolut immer der Mensch schuld. Und hier nunmal die einbrecher. Kein Einbruch, kein toter.
    Alle die was gegen waffen und gegen ernst b. sagen sollten evt. mal in seine lage kommen bevor man hier oder wo anders in verurteilt.

    • Also der Waffen-Auto-Vergleich ist ja wohl mal echt lame.
      Eine Waffe hat ihren Primärzweck darin, andere Lebewesen zu verletzen ( wird jetzt wohl keine Luftpistole vom Schützenverein gewesen sein), ein Auto….nunja, ich hab da mal gehört, dass die Kisten ihren Primärzweck darin haben, Leute schnell von A nach B zu bringen.

    • „Alle die was gegen waffen und gegen ernst b. sagen sollten evt. mal in seine lage kommen bevor man hier oder wo anders in verurteilt.“
      Wie kann man als einigermaßen intelligenter Mensch (musst du entscheiden ob du dazu gehörst oder nicht) nicht etwas gegen Waffen haben?

    • Du hast aber gerade außer acht gelassen das die Einbrecher bereits auf der Flucht wahren und Ernst B. dann erst geschossen hat also ist er in diesem Moment von Opfer zum Täter geworden denn Keiner hat das Recht einen Anderen das Leben zunehmen in Notwehr ist es was an anderes da hat jeder das Recht sich selbst zu schützen aber wie gesagt in denn Moment wahr er nicht mehr in Gewahr

      • na klar er hat sich sicher gedacht ah cool die Jugendlichen mit der Waffe rennen jetzt nur noch in meinem Haus rum ich bin sicher …..

    • Aber der eigentliche Sinn von Schusswaffen ist das Töten (ob Tier oder Mensch) der eigentliche Sinn von Autos ist das „herumfahren“^^
      Und die meisten unglücke mit dem Auto geschehen aus versehen. Mit einer Schusswaffe allerdings ist das Ziel Töten (meistens). also Schusswaffen sollte man eher verbieten als Autos.

      Da fällt mir wieder der Spruch ein : 70% der Amokleufer haben Ego-Shooter gespielt 100% haben Brot gegessen lasst uns Brot verbieten 🙂

  8. Okay Selbstverteidigung schön und gut bin ich dafür das Jeder das Recht hat sich zu Verteidigen aber jemanden zu Erschießen wenn er auf der Flucht ist wo das Opfer(Schütze) gerade mal nur Materialen schaden nimmt dann geht das zuweit also für mich ist der Rentner schuld

  9. Ich finde in diesem Fall ist das entscheidende, dass er den Fliehenden hinterherschoss. Das ist für mich keine Verteidigung mehr, weil die Gefahr ja in dem Moment scheinbar gebannt war, das Hinterherschießen war also lediglich eine Aktion aus Wut oder, sicher aber keine Selbstverteidigung.

    Wenn der Überfallene jedoch in der Tat von den Fliehenden beschossen wurde (mit dieser Gaspistole) sehe ich das durchaus als gerechtfertigt an.

    Dass der getötete Einbrecher in gewisser Weise selbst Schuld ist sehe ich schon so, wenngleich man in Deutschland sicher nicht damit rechnet, bei einem „einfachen“ Eigentumsdelikt um sein Leben fürchten zu müssen.

  10. Ganz klar ein Fall von: Selbst schuld!

    Wenn ich eine Waffe hätte würde ich den Einbrechern auch die Birne weg ballern.
    Die haben ja auch keine Hemmungen bei mir einzusteigen.

    Ich würde schon sagen, dass der Rentner dafür nicht belangt wird. Er war schon vorgeschädigt, die Täter hätten zurück kommen können um ihn unschädlich zu machen. Das ist gar nicht so abwegig. Schließlich konnten die in ein Haus einbrechen, einen Rentner überwältigen und ihn als Geisel halten.

    Schön das es Zivilcourage noch gibt.

    • Wenn ich eine Waffe hätte würde ich den Einbrechern auch die Birne weg ballern.
      Die haben ja auch keine Hemmungen bei mir einzusteigen.

      Danke für das schöne Beispiel warum viele Menschen sagen Computerspiele machen gewalttätig…
      Sich zu verteidigen wenn ein Einbrecher kommt ist ja eine Sache, aber da tut es auch ein Warnschuss oder ein Schuss ins Bein. Aber ne man muss gleich „die Birne weg ballern“ … *kopfschüttel

      • eine fareg mal was hat das jezz große mit computerspielen zu tun?
        wenn das ganze in der dritten welt oder vor 100 jahren passiert wäre dann hätten die meisten leute auch so gehandelt wie B. und das obwohl sie in der regel nicht computer spielen.
        Das amokläufer durch gewalt in spielen oder filmen insperiert werden ok… aber ich glaube werder die tat von B. noch das kommentar von gann wurden durch sowas groß beeinflusst.
        Denn ich würde wohl ähnlich reagiren und ich hasse egoschuter und bin auch nicht grade jemand der gerne gewalt anwendet aber ich bein ein sehr emotionaler mensch der in dem fall wohl seinem instinkt gefolgt wäre und der sagt nun mal wehr dich!

        • Sagt doch kein Mensch dass man sich nicht wehren soll! Ich finde es nur total überzogen wenn man meint den Einbrecher gleich mit einem Kopfschuss töten zu müssen! Das hat mich an der Aussage von „Gann“ gestöhrt und nichts anderes.

  11. Meiner Meinung nach muss die unmittelbare Situation, in der der tötliche Schuss gefallen ist, als Grundlage genommen werden. Ernst B. hat auf die Enbrecher geschossen, als diese geflüchte sind, sprich als er schon nicht mehr bedroht wurde. Daraufhin ist für ihn keine „Gefahr im Verzug“ mehr, weshalb sein Schuss nicht mehr zu rechtfertigen ist. Er hat den Einbrechern sogar in den Rücken geschossen, was meiner Meinung „gemein“ und übertrieben ist.

    Ernst B. hätte nachdem er nicht mehr bedroht wurde und er gesehen hat das die Einbrehcer flüchten, sich selber in Sicherheit bringen müssen.

    Deswegen ist die Anklage gerechtfertigt.

  12. mhh, ich finde es komisch, dass soviel menschenverachtende kommentare hier geschrieben werden. allein von #81 „Außerdem….Labinot. Den Rest kann man sich ja denken.“ oder #83 „Um den jungen tut es mir auch nicht Leid […]“ – da ist ein junger mensch gestorben – zollt dem wert eines menschenlebens mal respekt!

    natürlich haben die jungs scheiße gebaut, aber trotzdem hat der rentner, meiner meinung nach, mit übertriebener notwehr gehandelt. Ich sehe das so, weil die jungs schon am flüchten waren, dass zeigt, das der junge in den rücken geschossen wurde. nur zur erinnerung, selbst die polizei darf einen nicht einfach „abknallen“ wenn der flieht etc. es heisst nämlich auch nicht umsonst „warnschuss“.

    Fatzit: wenn der renter wegen totschlags verurteilt wird, dann vollkommen zurecht. denn ich denke nicht, dass er den jungen töten wollte, aber er hat es in kauf genommen. und das macht ihn, in meinen augen, schuldig.

  13. Definitiv selbst Schuld … Hätte der Rentner sich nicht gewehrt wären die womöglich ne woche später wieder da rein und der rentner muss mal davon ausgehen dass die Jugendlichen auch bewaffnet sein können (ich mein wer geht schon unbewaffnet ne wohnung ausrauben)

  14. Selbstjustiz – das einzig Sinnvolle. Man sieht ja was passiert, paar Leute hauen einen irgendwo bewußtlos usw.
    Das Opfer trägt meist schaden davon und die Täter werden netmal weggesperrt.
    Hätten die denn Rentner verprügelt, wären sie vor gericht gekommen, und wie immer wär wohl nix passiert – also gut gemacht alter Mann.

  15. Ich kannte Labinot persönlich,er ging auf meine Schule.
    In meinen Augen war der Schuss unnötig,da sie schon geflohen sind,aber klar hätte ich ähnlich gehandelt.
    Es tut mir leid um den Rentner aber genauso um Labinot,da Labinot ansich „eigentlich“ (!) ein netter in seinem persönlichem Umfeld war.
    Aber solche kriminellen Handlungen sind nicht zu entschuldigen,genauso wie der Schuss.
    in meinen Augen gibt es hier 2 Täter.

  16. Er hats richtig gemacht, schade, dass er nicht noch mehr erwischt hat.

    Hoffentlich wird der Rentner freigesprochen, mehr als ein paar Sozialstunden bekommen die verbleibenden Jugendlichen ja wahrscheinlich auch nicht.

    My 2 Cent

    Und ja Moralapostel und Möchtegern Richter kommt aus den Ecken gekrochen und vereinigt euch. Es wird in Deutschland keiner gezwungen Leute zu überfallen, dafür gibt es genügend andere Auffangbecken, es wird also keiner Verhungern nur weil er nicht kriminell wird, da geht es mir auch nicht um Verhältnismäßigkeit, wenn für solche Einbrecher mal Strafen > Sozialstunden Niveau rausspringen würden, würden diese Leute vielleicht auch mal nachdenken bevor es knallt.

  17. Ich denke der letzte Satz sagt alles! Totschlag ist bei einem Überfall Notwehrüberschreitung, außer eine akute Gefahr auf sein Leben war ebenfalls vorhanden. Dies ist der Fall wenn sie ihrerseits geschossen oder ihn bedroht hätten. Aber da er Waffenscheinbesitzer ist sieht die Lage desweiteren so aus, dass er mündlich warnen, sowie einen Warnschuss abgeben muss bevor er wirklich auf die Person zielt!
    Aber überlasst solche Situationen der Staatsanwaltschaft und dem Gericht, die machen sowas häufiger 😉

    • Edit fehlt: Die Fliehen ja und er schießt in den Rücken – das ist definitv Rache, Selbstjustiz und ein niederer Beweggrund. Ohne Warnschuss oder Warnung wäre es sogar arglos und heimtückisch, daher ist über Mord zu diskutieren.
      Da spielen viele Faktoren rein; nur mit Presseberichten kann man sich da als Laie ganz schwer ein Urteil bilden.
      Aber mMn. sollte es auf alle Fälle zu einem Prozess kommen, egal wie er ausgeht, aber den Sachverhalt muss man genaustens klären.

  18. Find ich ok, jeder hat das recht sich selbst und seinen Besitz zu verteidigen wenn nötig auch mit Waffengewalt.

    Ich finde es eher eine Frechheit das überhaupt erwägt wird den Mann an zu klagen, er hat sicher nicht darum gebeten das er gefesselt, bedroht und ausgeraubt wird, damit er dann jemanden erschießen kann.

    Um den jungen tut es mir auch nicht Leid, Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um!
    Sorry aber wenn ich jemanden überfalle, muss ich damit rechnen das dieser sich wehren wird.

    • Sehe ich genauso. Es kann ja wohl nicht sein das man sich bei solchen Situationen nicht mal wehren darf. Darfs vielleicht sonst noch was sein? Sollen wir Einbrechern unsere Wertgegenstände zukünftig vielleicht freiwillig vor die Tür legen?

    • Ich stimme dir gröstenteils zu, allerdings waren die Jungs schon auf der Flucht!
      Wenn er noch bedroht wird etc. wäre es reine Notwehr in seiner Aufregung, aber den Fliehenden in den Rücken schießen hört sich für mich schon nach Notwehr an…
      Gerechtfertigt ist es wenn vorher wirklich ein Schuss gefallen ist!

  19. Mal ganz ehrlich, wie hätte er sich den sonst wehren sollen? Bei einer Schlägerei gegen 3 gewaltbereite Jugendliche hätte ein 69 Jähriger Renter wohl schlechte Karten. Außerdem….Labinot. Den Rest kann man sich ja denken.

  20. Die Schuldfrage ist hier nebensächlich. Es gibt nur Verlierer.
    Der Junge hat sein Leben durch seine Dummheit verloren.
    Der alte Mann hat sich durch die Tötung des Kinds Schuld aufgeladen die auf ihm lasten wird – Verurteilung hin oder her.

    War das alles notwendig? Nein.

  21. Da haben ganz eindeutig die Einbrecher Schuld.
    Wer irgendwo einbricht muss damit rechnen, dass er womöglich nicht lebend aus der Sache rauskommt.

  22. Ich finde es interessant, wie viele hier wieder herumblöken, die Täter hätten es verdient, zu sterben. Irgendwie ekeln mich solche Kommentare an.
    Allerdings kann man dem Rentner nun wirklich nicht zur Last legen, dass er sich gewehrt hat. Da es eine Situation war, in der Panik auf beiden Seiten herrschte, ist recht wahrscheinlich, dass er nicht den perfekten Überblick hatte – er hat also vielleicht gar nicht gemerkt, dass die Täter wirklich nur abhauen wollten und er selbst schon außer Gefahr war.

    Es ist zwar unglücklich, dass der Junge umgekommen ist, aber bestrafen sollte man den Rentner nicht.

  23. hmm irgendwie fehlt es an informationen.
    es sei den man liest die quelle komplett auf spiegel.de)
    (das der rentner 77 jahre alt war und sich nur mit krücken gehen kann.
    das er von 5 leuten bedroht / ausgeraubt wurde )

    was mal jeder mal tuen sollte bevor er sich ein urteil erlaubt
    erst die quelle KOMPLETT lesen
    und sich dann mal in die situation des renters zu versetzen

    ich kann schon vestehen das der rentner angst um sein leben hatte und in notwehr gehandelt hat

  24. Ganz klar im Recht der Rentner. Schade, dass er nicht alle erwischt hat und das meine ich auch wirklich so. Solches gesocjks landet eh früher oder später im kanst und liegt dann blos der Allgemeinheit auf der Tasche.

  25. Hmm schwierige Sache. Einerseits sind der/die Einbrecher selber Schuld. Niemand zwingt einen dazu bei jemandem einzubrechen und den Bewohner zu bedrohen. Denn niemand kann vorhersagen wie ein bedrohter Mensch reagiert (und es kommt drauf an wie bedroht sich das Opfer gefühlt hat, nicht wie es die Täter gemeint haben).

    Andererseits: einen fliehenden Menschen mit einem Schuss in den Rücken zu töten ist feige und hat mit Notwehr nichts zu tun. Klar weis man nicht wie der mann sich gefühlt hat, aber wenn ich aus wenigen Metern auf einen Menschen schiesse muss man eigentlich schon Tötungsabsichten haben um in den Rücken zu schiessen.

    Mein Fazit: er hat sich strafbar gemacht und gehört bestraft. Genau wie die beiden verbleibenden Täter. Versteht mich nicht falsch, ich bin keineswegs für das Einbrechen in Häuser, aber es gibt keine Entschuldigung für das Töten eines Menschen, ausser in äusserster Notlage. Und wenn die Situation so ist, dass man aus mehreren Metern(!) den fliehenden(!) Einbrechern in den Rücken schiessen kann ist keine Notlage gegeben. Die Situation kommt eher einer Jagd oder Hinrichtung gleich.

  26. Schwer was darüber zu sagen, aber in erster Linie sollte der alte Mann nicht verurteilt werden, denn wo kämen wir hin, wenn wir dafür verurteilt werden, dass wir unser Leben und Eigentum verteidigen ?
    Der Mann muss jetzt eh erstmal verarbeiten, dass er einen Menschen getötet hat.

    Und was die Eltern des Getöteten angeht, die sollten sich mal fragen, wieso ihr Sohn auf so eine mother*** Idee kommt, einen Mann auszurauben. Wieder die “Wir sind Immigranten und damit Bürger zweiter Klasse“ Keule rauszuholen, empfinde ich mehr als schwach, weil es vor allem hier in diesen Fall nicht darum geht, woher man kommt.

  27. Im Raum steht meiner Meinung die Frage ob der Mann übertrieben gehandelt hat. Ich musste spontan an die Angriffe von „Jugendlichen“ in der U-Bahn denken. Angenommen mich würden 3 Jugendliche angreifen und ich wäre körperlich so überlegen, dass ich alle 3 zu Boden bringe bzw. K.O. schlage. Bin ich jetzt der Täter?

    Wollte der Rentner wirklich töten oder wollte er die Täter nur aufhalten?
    Was hätten die Jugendlichen gemacht wenn sie davongekommen wären, vielleicht im Rausch eine Frau, die nur zur falschen Zeit am falschen Ort war niedergeschlagen, vergewaltigt oder sonst etwas? War es nicht die Pflicht des Rentners sie aufzuhalten?
    Wenn ein schwächerer bedroht wird, wird doch von mir doch auch verlangt zu helfen – Zivilkorage? – oder doch Straftat?

    • Hätten sie… ist ZU RECHT keine Grundlage für Strafen. Vielleicht tötest du in ein paar jahren mal jemanden – ich komm gleich mal vorbei um die Strafe zu vollstrecken.

  28. Für mich ganz klare Sache, den überfallene Rentner trifft meiner Ansicht nach keine Schuld, wenn man einen Einbruch mit Gewalt und Geißelnahme begeht sind die Täter selbst schuld. Traurig natürlich wenn ein junger Mensch sterben muss, aber da hat er einfach selbst Schuld/Pech! Wenn so etwas passiert dann darf, muss, man sich auch verteidigen dürfen und zwar mit allen Mitteln.

    Vllt ist meine Ansichtsweise hier für manche etwas krass, aber da ich in Südafrika lebe, wo so etwas täglich passiert und ich sofort jeden erschießen würde der bei mir einbricht bin ich da auch eventuell etwas abgestupft.

  29. Deine Frage lässt sich einfach beantworten.

    Der der Anfängt ist Schuld. Hätten sie ihn nicht ausrauben wollen, würden sie auch noch leben. Tja, so ist das halt.

    • „Der der Anfängt ist Schuld. Hätten sie ihn nicht ausrauben wollen, würden sie auch noch leben. Tja, so ist das halt.“
      Nein so ist es nicht.

  30. Ich bin dafür, dass der Rentner nicht belangt wird, da er sich nur verteidigt hat, weil sie waren ja schließlich auf seinem Grund und wollten ihm was wegnehmen. Ich bin auch ganz klar das jeder Hausbesitzer, der einen Waffenschein hat, auf jeden bewaffneten Einbrecher schießen darf, denn jeder der mit einer Waffe zu einem Einbruch geht will diesen entweder mit Erpressung verbinden oder einem Schaden, welches man aufjeden Fall umgehen dürfen sollte.

  31. Klingt wohl etwas drastisch aber für mich ist eine Notwehr reatktion gewesen,in so einer situartion denkt man selten klar und rational.Die jungen Einbrecher hätten sich nicht mit dem Mann anlegne sollen,dieser hat gewiss auch nur aus affekt heraus gehandelt,das der mann ausgrechnet ,die hauptschlag ader getroffen hatt ist ein tragischer zufalls treffer,ich glaube kaum das er ihn umbringen wollte.

  32. Und die Täter kommen nicht auf die nach dem 1. Schreck wieder zurück zu gehen und dem Rentner noch paar überknüppeln damit er ja keine Täterbeschreibung abgeben kann.

    Ich bin zwar nicht für die Todesstrafe aber wer dem anderen seine Rechte und sein Eigentum raubt der verwirkt in der gegenwärtigen Situation mit dem gleichen Recht behandelt zu werden.

    Wer irgendwo einbricht und den Bewohner „gefangen“ hält muss damit rechnen das er sich zur Wehr setzt – der hätte genauso durch nen Messer sterben können, da wäre das Aufsehen weitaus geringer. Schusswaffen sind in Deutschland einfach „selten“ deswegen kommt es einem auch außergewöhnlich abscheulich vor.

    Zumal der Rentner ganz sicher nicht die Situation herbeigeführt hat sondern sie wurde ihm aufgezwungen.

  33. Ehrlich gesagt, es tut mir um den Typen nicht leid. Wer schon mit 16 Jahren Erpressung und Diebstahl begeht. Was soll dann später erst werden? Ich weis es klingt extrem böse jetzt von mir, aber bite einen RENTNER überfallen ist schon sehr armseelig. Ich finde es auch gut das der Rentner sich gewehrt hat, wenn der Prozess so aus geht, das er Recht bekommt, werden sich es einige denk ich mal schon eher überlegen ob sie solche Straftaten begehen.

    MFG Hargorin

    • jo genau man sieht ja in amiland auch inwiefern abschreckung durch die todesstrafe n erfolg ist….

      denke eher der einbrecher wird nächstemal dem rentner ordentlich eine überziehen oder selbst ne richtige waffe mitnehmen, jeenfalls wird das opfer dann nicht unbeknebelt/verletzt zurückgelassen

      alle die unter 21 sind und schon straftaten begehen gehören erschossen, das ist auch eine art von jugendrecht

  34. Die Staatanwaltschaft/das Gericht muss abwägen welcher Aussage sie glaubt.
    Den Eltern und/oder Tätern oder dem Raubopfer.

    Glaubt man den Raubtätern greift die die Frage nach der Gegenwärtigkeit, da sich die Raubtäter angeblich bereits auf der Flucht befanden und die Waffe wird er sicherlich auch erst organisieren müssen, sofern er sie nach dem Waffenrecht ordnungsgemäß aufbewahrt hat.

    Stimmt seine Aussage hat er nach folgendem kein Gerichtsverfahren zu fürchten. Die gefundene Gaspistole scheint seine Aussage zu bestätigen.
    Allerdings ist man auch in Notwehr vor eine Strafverfolgung nicht zwingend geschützt, da in diesem speziellen Fall, seine Erfahrung mit Schusswaffen es ihm ermöglichen sollte keine tödlichen Schüsse abgeben zu müssen.

    Als Grundlage zu weiteren Diskussionen:

    Paragraph 32 StGB – Notwehr

    Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
    Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    Die entscheidenden Worte hier sind ‚gegenwärtig‘ und ‚rechtswidrig‘.

    Paragraph 33 StGB – Notwehrüberschreitung

    Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

    Paragraph 34 StGB – Rechtfertigender Notstand

    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderenabzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

    Paragraph 35 StGB – Entschuldigender Notstand

    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.

    Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach Paragrah 49 Abs. 1 zu mildern.

    • „seine Erfahrung mit Schusswaffen es ihm ermöglichen sollte keine tödlichen Schüsse abgeben zu müssen.“

      Ha ha guter Witz

      • Kein Witz, ich habe lange im Wachgewerbe gearbeitet. Da in diesem Fall Waffen getragen werden mussten, waren regelmäßige Schießübungen erforderlich. Hierbei wurde einem wiederholt geraten nicht auf perfekte Schussbilder hinzuarbeiten, da diese im Streitfall gegen einen ausgelegt werden könnten!

      • das ist kein witz, bei polizisten oder soldaten wird sowas auch vorrausgesetzt. bei einem jäger / sportschützen wird die staatsanwaltschaft auch davon ausgehen das er die täter hätte kampfunfähig machen können.

        tödliche gewalt im dienst darfst du generell nur ausüben wenn dein leben, das deiner kollegen oder unbeteiligter dritter direkt und unmittelbar bedroht ist, und der täter / angreifer anders nicht zu stoppen ist. das gilt übrigens auch in den usa, auch wenns dort nicht so streng ausgelegt wird wie hier in europa.

  35. kriege ja das kotzen wenn ich sehe wie viele die wohlmöglich in 2 jahren wählen können für die todesstrafe sind

    kein mensch KEIN KEIN KEIN mensch sollte in deutschland eine scharfe, geladene waffe zu hause haben.
    das ist einfach absoluter bullshit das sowas erlaubt ist

    bei den argumentationen hier frag ich mich ob ein jugendlicher der nur n fußball aus des rentners garten holen will auch selbst schuld ist wenn er dann erschossen wird, da der rentner angst hatte und sein grundstück verteidigt… und einen knall hat er vorher auch gehört, als der ball gegen die scheibe flog.. feuer frei

    • Ich sehe auch keinen Unterschied ob man seinen versehentlich über den Zaun geschossenen Ball aus dem Garten holt oder zu mehreren Leuten in ein Haus einbricht, die Bewohner festhält, bedroht und ausraubt. Beides mindestens genauso schlimm.

  36. § 33
    Überschreitung der Notwehr

    Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

    Damit sollte das Erschiessen auf der Flucht „entschuldigt“ sein. Bedauerlich für den Jungen, hätte er sich 2mal überlegen sollen.

    • Aber…
      Paragraph 34 StGB – Rechtfertigender Notstand

      Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderenabzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

      Ich würd sagen, es gab keine Gefahr mehr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre oder Eigentum. Die „Täter“ waren ja schon auf der Flucht und ich würd sagen, dass es nich Notwendig war zu schiessen.

  37. Und schon kommen die Moralapostel wieder aus ihren Löchern…
    Die Einbrecher habe ihn als „Geisel“ genommen, er ist Rentner und es waren mehrere Einbrecher. Wer sich da nicht Wehrt ist ein Vollpfosten und wenn ich schon eine Waffe habe wieso soll ich mich nicht damit Verteidigen? Ja, die Einbrecher sind abgehauen! Und hätten in der Nächsten Nacht ein anderes Wohnhaus ausgeraubt, es hätte also auch dich Treffen können wenn der gebrechliche Rentner nicht geschossen hätte. Der Rentner hat den Einbrecher bestimmt nicht Töten wollen. Bei dem Stress kann man ehh nicht gescheit ziehlen und er hat ja auch wild drauf los geschossen und nicht gezielt einen Schuss abgegeben.

    PS: Die Meinungsmache Pro Einbrecher ist einfach gut fürs Geschäft also regt euch nicht auf und merkt eich das spiegel.de genauso Populistisch ist wie alle anderen Medien.

  38. Ich finde es völlig okay sein Eigenheim & Leben zu schützen.

    Wenn die Jugendlichen bei ihm nicht eingebrochen hätten wäre es nicht passiert und alle wären froh.

    Ergo „Wer sich in gefahr begibt, kommt darin um“

    Ich würde sogar dafür plädieren die Einbrecher zu bestrafen.

    • Einbrecher und bestrafen?? Wie kommst den auf die komische Idee? Wenn auf Einbrecher geschossen wird werden sie grundsätzlich nicht bestraft, weißt du das nicht?

  39. Unglaublich wie übertrieben solche Waffen-Liebhaber reagieren, der wollte wohl eher Selbstjustiz üben. Auf die flüchtenden Jugendlichen zu schießen ist ja wohl vollkommen übertrieben und unnötig, wegen einem Überfall hat keiner den Tod verdient.

    Ich kann mich gar nicht genug über diese Waffengesetze in den USA aufregen, ich finde es sollte Zivilisten überhaupt nicht überlaubt sein eine Waffe zu tragen.

    • Ja das sieht ganz danach aus! Der war vermutlich total gestört und wäre in der nächsten Zeit eh Amok gelaufen! Man könnte sogar so weit gehen zu sagen, dass der ja nur auf einen Einbruch gewartet hat, um dann Selbstjustiz zu üben!
      Wieso sollte man seine Hab und Gut denn verteidigen? Nein beim nächsten Überfall sollte man verpflichtet werden, den Einbrechern auch noch das letzte Bisschen Kleingeld hinterherzuschmeißen, direkt gefolg von Omas bestem Kuchen und einer Schachtel „Merci“, damit man sicherstellen kann , dass die Einbrecher beim nächsten Überfall auch gut gestärkt sind, um mehr Gegenastände tragen zu können!
      Ja so sieht die Welt aus Leute!

  40. Ist stelle mir vor, wenn ich in dieser Situation währe… Wenn, wie der Rentner sagte, die flüchtenden Täter wirklich noch geschossen haben, dann war der Schuss des Rentners richtig. Es ging um sein Leben.

    Ansonnsten währe es ja ein Freischein, jemanden zu überfallen, wenn das Opfer keine Waffen benutzen darf. Und wenn das Opfer es doch macht, wird er einfach von den Einbrechern angeklagt und gewinnen wohlmöglich.

    Daher hat der Rentner meiner Meinung nach richtig gehandelt.

  41. Den Tod hat, wie ich finde, keiner verdient, ausser Pedophile und Frauen vergewaltiger – aber das ist wieder ein anderes Thema.

    Ich finde es richtig wie der Rentner gehandelt hat. Das die dann auch noch gegen den Rentner ermitteln finde ich sowieso die Höhe. Wenns nach mir ginge könnte der gebrauch von Waffen wie in Teilen der U.S.A sein. Zwar nicht wie in Texas, aber sobald wer ohne Erlaubnis in seine Privatsphäre und Hab und Gut eindringt, darf/kann erschossen werden.
    Da weis direkt jeder von vorne rein wo er steht, wenn er solch ein Vorhaben hat.

  42. Naja für mich ist es Notwehr, vorallem wenn er wirklich einen schuss gehört hat, was ja durchaus in Todesangst passieren kann

  43. Meiner Meinung nach steht Opferschutz vor Täterschutz und der Rentner ist hier Opfer einer mehrköpfigen gewaltsamen Bande.

  44. Meiner Meinung sollte in solchen Situationen maximale Gegengewalt erlaubt sein. Selbstverständlich muss da das eigene Handeln der Tat angemessen sein.

    Ein Raub rechtfertigt niemals die Tötung von jemanden. Wenn er den Tätern auch noch hinterher geschossen hat, macht es ihn ebenfalls zum Täter. Jeder der logisch denken kann, sollte da zustimmen. Wir sind hier schließlich nicht irgendwo, sondern in Deutschland!

    Leute die hier lockere Sprüche auf den Lippen haben und/oder die Tötung rechtfertigen haben doch irgendein Schaden im Gehirn erfahren. Ernsthaft, wie kann ein 16 jähriger nach sowas den Tod verdient haben?

    Notwehr war vorbei. Der gehört genauso bestraft wie die Räuber auch. Nur dürfte die Strafe nicht so hoch wie gewöhnlich ausfallen, weil ich ncht wissen möchte wie der Typ sich beim Überfall gefühlt haben muss.

    • Naja ich würde schon sagen das die Tötung eines egal wie alten Menschen gerechtfertigt ist , wenn es darum geht das eigene Leben zu schützen und wenn er einen Schuss gehört hat dann muss er ja nicht warten bis sie ihn erschießen , obwohl er eine Pistole hat.

      • Zu diesem Zeitpunkt war es aber wohl so, dass er sein Leben nicht mehr verteidigen musste. Das ändert den Sachverhalt ein klein wenig, meinst du nicht auch?

  45. Was kann der Mann dafür?? Wenn die Deppen bei Jemanden einbrechen, müssen sie auch mit Gegenwehr rechnen, selbst schuld!

  46. Selbst wenn „Ernst B.“ geschossen hat, finde ich das nicht mehr als richtig.(Ich finde) Es ist schon sehr verwunderlich, dass wir in einem Land leben, in dem es in solchen Fällen überhaupt zur Anklage, gegen „Ernst B.“ kommt. Sich in einer solchen Situation zu wehren, ist nicht mehr als richtig. Die Einbrecher sollte man schlicht und ergreifend einfach wegsperren und zu Zwangsarbeit verdonnern, die können von Glück reden, dass er (leider) nicht alle getroffen hat.
    Und selbst wenn, was soll die Anklage denn bitte bringen? Nur um einen alten Renter für den kurzen Rest seines Lebens einzubruchten, damit nochmehr Steuergelder sinnlos verschwendet werden?

    Desshalb kann ich mich nur wiederholen: Einfach bescheuert, dass es hier zu einer Anklage kommt, abert scheinbar hat die Deutsche Justiz, nicht besseres zu tun, als Rentern anzuklagen, die ihren eigene Grund und Boden verteidigen.

    Und so kann man sich an manchen Tagen nur an den Kopf fassen unhd sich fragen, wer als nächstes dran ist.(Vielleicht demnächst Leute, die Amokläufer niederstrecken oder Leute, die anfangen Pfandflaschen aufzuheben, um sie einzulösen?)

    • Ah so!?

      Rentner sind es eh nicht mehr wert eingesperrt zu werden. Die sterben ja eh bald. Deswegen dürfen sie auch straflos rumballern und Autos klauen und Banken ausrauben wie sie möchten!

      Seltsames Rechtsverständniss hast du…

  47. selbstverständlich darf man sich wehren, nennt sich notwehr, aber wenn du bereits flüchten ihnen noch hinterher zu schießen ist definitiv verboten, meiner meinung nach zumindest. wie es im vorletzten satz heißt, der rentner hat sein notwehrrecht überschritten.

  48. Ich finde das der Renter ganz klar falsch gehandelt hat,
    zwar ist Notwehr erlaubt aber wen die Einbrecher weglaufen dehnen noch Hinterher zuschießen geht einfach garnicht. Das ist keine Notwehr das war Kaltblütig!

    • Dem stimme ich völlig zu, jedoch nur wenn nicht wie von dem Rentner ausgesagt zuvor geschossen wurde,denn sollte das so gewesen sein dann glaube ich nicht, dass es dann noch möglich ist in der Panik auszumachen von wo der Schuss kam und ob er gefährlich war.

      Hätte ich jemanden schießen hören hätte ich auch ohne zu zögern geschossen ansonsten nicht.

  49. Auf den ersten Blick war der Schuss gerechtfertigt, mehr oder weniger. Persönlich finde ich, dass der Rentner die Schuld trägt, da er an sich nicht mehr in Gefahr war „Mit dieser Waffe schießt er jetzt aus wenigen Metern den Fliehenden mehrmals hinterher“. Er , der Rentner, hatte bestimmt nicht mehr an Notwehr gedacht, sondern eher an Rache, was nachvollziehbar ist. Hätte er jedoch vorher geschossen, als die Diebe noch nicht auf der Flucht waren, wär sein Schuss aus meiner Sicht gerechtfertigt.

    Ps: „Der Jugendliche verblutet innerhalb weniger Minuten, 69 Tage vor seinem 17. Geburtstag.“ ist mehr als lächerlich. Typische Manipulation der Medien, um dem Rentner moralisch zu belasten …

  50. Warum sollte man einen Einbrecher nicht erschießen dürfen?

    Wenn bei mir einer Einbricht habe ich eine Baseballschläger im Schlafzimmerschrank. Ich würde da auch so lange draufhauen bis da nix mehr zappelt.

    • Krasser Gangsta

      bei dir kann man auch nur hoffen, dass das Wort „Sicherungsverwahrung“ in deinem Leben mal zum Hauptinhalt wird.

      So ein minder qualifizierter Kommentar.

    • Kann ich gut verstehen, würde wahrscheinlich genauso handeln.
      Immerhin ist nicht klar, was der Täter sonst macht. Weglaufen? Der Einbrecher weiß wo dein Haus steht, wenn der entkommt, kommen morgen vllt ein paar Freunde „zu besuch“ vorbei, wer weiß….
      Ihn in Schachhalten? Einmal net aufgepasst und man hat selbst ein Messer im Körper. Ich denke, wer Einbricht muss damit rechnen, dass extreme (und ggf überreagierte) Gegenwehr vorhanden sein kann.

      Ich weiß nicht wer mir da gegenüber steht, einer dem ich nur den Schrecken seines Lebens einjage und der dadurch nie wieder einbrechen wird? Oder einer, der mich sobald er kann kaltblütig abmurkst?
      Das weiß keiner und solange man an seinem Leben hängt, sollte man vom schlimmsten ausgehen…

      Was die Schusswaffen anbelangt, finde ich es jedoch etwas fahrlässig wenn die „griffbereit“ und geladen rumliegt, so ein Ding gehört entladen in einen Tresor und die Munition getrennt gelagert. (Eine „gute“ LSG ist hier nicht so einfach).

      Zumindest sehe ich das so :/

      @Yaty:
      Es ist deine Sache wenn du mit deinem Leben so fahrlässig umgehst, andere hängen halt mehr daran und wollen sicher gehen, dass ihnen nichts passiert.

    • Soso….bis nichts mehr zappelt?
      Dafür wirst aber du dann zappeln…in deine kuscheligen Zelle im Knast.
      Freu dich schonmal drauf.

  51. Ich bin immer noch der Auffassung, dass wenn mein Leben bedroht ist ich auch zur Waffe greifen darf. Und wenn mich einer fesselt und bedroht(und ich einen Schuss höhre) ist mein Leben bedroht …
    Allerdings jemanden der abhaut in den Rücken zu schießen ist nicht nett… aber ich glaube das man es in einer solche Situation nicht umbedingt realisiert

  52. naja die jungs wollten abhauen ob es da noch wirklich nötig war noch ein paar kugeln fliegen zu lassen

    oh mann keine 17 jahre und schon so einen scheiss durchziehen

  53. Ich finde das Handeln des alten Mannes grundsätzlich ok, und habe auch kein Mitleid mit dem Opfer. Es ist ja auch Scheise gelaufen, das der Räuber an einem Schuss in die Schulter stirbt ist halt pech. Und wie schon einige sagten, wenn man mit 16 so dumm ist und Leute ausrauben tut/will sollte man auch auf ein Risiko gefasst sein. Shit happenz.

  54. ich habe von den fall schon vor zeiten gelesen…

    also der mann ist über 60, wird gefesselt und steht unter schock…ich denke einfach, dass er in dem moment wo er geschossen hat gar nicht richtig einschätzen konnte, dass die gefahr vorbei war…und war sie vorbei? ja die blagen sind weggerannt, aber was hier fehlt ist folgendes.

    der renter hatte wohl geld und hat sich seinen lebensabend öfter mal von einer nutte versüßen lassen..die muss wohl leuten gesteckt haben, dass der mann reich ist und er wurde erpresst…er ist wohl auch zur polizei gegangen und hat anzeige erstattet…die nutte hat sogar wohl einen lageplan gezeichnet wo die täter was finden können…

    für mich ist es ganz klar notwehr…es kann nicht angehen, dass ich mich ausrauben oder verprügeln lassen muss, weil ich angst habe vor ner anzeige…

    wenn ich lese, dass es immer mehr täter- vor opferschutz gibt in deutschland werd ich echt nachdenklich…

    genauso die tatsache dass die ganzen sextäter jetzt freigelassen werden müssen, oder der exfreund der seiner exfreundin nen messen in den bauch rammt und nicht festgenommen wird, weil er ja nur einmal zugestochen hat und sie nicht töten wollte in diesem moment, weil er ja gesagt hat „ich komme wieder“…

    daumen hoch für die deutsche justiz

    wie heisst es so schön?

    ich glaube eher an die unschuld einer hure, als an die gerechtigkeit der deutschen justiz…

    • Ich habe die Geschichte nicht nachverfolgt, weiß also nichts von Prostituierten. Ich stelle mir jedoch die Frage, wie ich handeln würde in dieser Situation.
      Sein Leben schien bedroht, er hatte Angst vielleicht Panik und dann kommt die Gelegenheit sein eigenes Leben zu verteidigen…
      Vermutlich hat jemand seiner Generation gedient und dazu ist er Jäger, sprich, man schießt anders als ein Polizist. Hinzu kommt die andere Munition (Polizeimunition ist, äußerst euphemistisch gesprochen, harmloser).
      Ich würde folgend reagieren: Trauer, aber keine Reue. Unter einem Verbrechen leidend kann man, vielleicht auch darf man, zur Notwehr greifen.
      Ich kann nur annehmen, dass er keine klare Tötungsabsicht hatte.
      Eigentlich sollte man bedauern, dass solche „Jungs“ einen alten Mann angriffen. Das liegt stets am Einzelnen, aber auch an der Gesellschaft und an seiner Sozialisation.

  55. Ich finde, wenn jemand fremdes ohne erlaubnis in ein Haus eindringt, ist dem Besitzer das recht gegeben zu handeln. Das jetzt der Täter zum Opfer wurde ist natürlich nicht schön, jedoch kann keiner von uns die dort geschehene Situation einschätzen. Ich denke die Angst in Verbindung mit dem Adrenalin nimmt einem die entscheidung ab und beruht in solch einem moment nur noch auf überleben…

  56. Labonit S.?
    Joa da sag ich erstmal nichts zu, sonst kann ich mir wieder ein paar Vorwürfe anhören von wegen Rassist und so. Da hab ich aber im Moment keine Lust zu, deswegen beschränke ich mich auf das Wesentliche.

    Meiner Meinung nach, darf es nicht so zu gehen wie in Amerika, wo Nachbarn sich untereinander erschießen, weil ohne Genehmigung ein Rasenmäher ausgeliehen wurde oder ähnliches. Allerdings ist es auch ein Unding, dass in diesem Fall wieder einmal der Täterschutz höher ist, als der Opferschutz.
    Wenn man sich in gewissen Lagen bedroht fühlt und um sein Hab und Gut fürchtet, denke ich, dass es durchaus nachvollziehbar ist, wenn man sich mit allen Mitteln gegen die Eindringlinge zur Wehr setzten möchte.
    Im vorliegenden Fall etwas schwierig, da der gute Labonit S. ja offensichtlich auf der Flucht war, und man ihn einfach hätte laufen lassen können und anschließend die Polizei rufen.
    Auch wenn es sich etwas seltsam anhört muss ich trotzdem sagen, dass ich in diesem Fall eher auf der Seite von Ernst B. bin, denn schließlich hatte Ernst B. am besagten Abend nicht vor irgendeine Straftat zu begehen (soweit bekannt), geschweige denn jemanden zu erschießen. Wäre Labonit S. nicht mit seiner Truppe raubender Halbstarken in das Haus von Ernst B. eingebrochen, wäre er ja auch nicht erschossen worden.

    Ich plediere auf Freispruch 😉

  57. oha… schwer zu sagen…. einerseits sollte man sich wehren dürfen, andererseits waren sie schon am fliehen warum also hat er dann noch geschossen? …. ich bin froh das ich bei sowas nicht entscheiden muss, aber nen abschreckendes Beispiel ist es sicherlich…. bringt zwar sicher nicht viel, aber vll. überlegt sich ja doch der ein oder andere demnächste vorher ob er jemanden ausraubt oder es vll. doch lieber lässt.

  58. Ich glaub da spielt der Begriff Notwehr eine große Rolle, aber der ist auch sehr weit gefasst.

    Ich für meinen Teil würde mich auch mit Waffengewalt wehren, wenn ich mich direkt körperlich betroht fühlte, wie eben am Stuhl gefesselt oder erpresst. Wenn jedoch die Personen fliehen, würde ich von keiner Notwehr mehr sprechen! Ich glaube zwar kaum, dass der Schütze mit voller Absicht, dem Toten zwischen die Schultern geschossen hat, jedoch ist es nun so passiert und er muss sich dafür verantworten. Hätte der Schütze das Opfer nur am Fuß oder im Bein getroffen und so Immobilisiert, wäre warscheinlich weniger Wind um die Sache gemacht worden, aber so ist es Totschlag.

    Es ist immer ein graus wenn Menschen ums Leben kommen, erst Recht durch Waffengewalt, egal ob „erlaubtem Gebrauch“ durch einen „Jäger mit Waffenbesitzschein“ oder illegal, durch eine auf dem Schwarzmarkt gekaufte Waffe!

    Meiner Meinung nach, sollte kein Mensch eine „legale“ Erlaubniss zum Besitz einer Waffe im Privaten haben! Polizei etc. sind diskutabel, aber das ist nicht das Thema.

    Sofar

    MFG Skip

  59. Also ich würde es nicht über mich ergehen lassen.
    Das ist einige der wenigen Situationen, in denen ich mit aller Gewalt reagieren würde. Mir scheiß egal, was das Gesetz dazu sagt.

    Aber Fakt ist nunmal: die Täter wollten gerade fliehen. Das ist dann keine angemessene Gewalteinwirkung mehr.
    Auch in den USA kann man im Zweifel zu Tode verurteilt werden, wenn man einen fliehenden Einbrecher verfolgt und tötet.

  60. Mal ein paar Worte von einem Juristen:

    Jeder hat grds. ein Notwehrrecht, um sich gegen einen gegenwärtigen Angriff zu verteidigen. Wenn die Jugendlichen allerdings schon auf der Flucht waren, war dieser Angriff schon längst abgeschlossen. Somit würde Notwehr ausscheiden.

    Etwas anderes würde gelten, wenn die Jugendlichen tatsächlich geschossen haben. Dann wäre eben dieser Angriff noch gegeben. Selbst wenn der Rentner sich einen solchen Umstand irrig vorstellte, könnte man u.U. einen solchen Erlaubnistatbestandsirrtum ihm zugute halten. Ist aber eine Frage des Einzelfalls.

    Im Übrigen ist es möglich, den Rentner wegen Überschreitung der Notwehr freizusprechen. Das wirkt als Schuldausschlussgrund, ist aber meiner Meinung nach schwer nachzuweisen.

    Aber wie so oft in der Juristerei – Frage des konkreten Einzelfalls.

  61. Ein Überfall ist eine extreme Stresssituation, wer sagt denn das sie überhaupt fliehen wollten und nicht doch nochmal zurück gekommen wären?
    Ausserdem jetzt das Alter anzugeben er war doch erst 17? so what? SIe behaupten doch alle sie seinen so erwachsen, so reif und wollen auch so behandelt werden. aber nur solange nichts passiert. Sofern irgendwas schiefgeht heißt es plötzlich er war doch erst und er hatte ja noch. er ist da aus freien stücken hingegangen und hat den mann bedroht. Jetzt den alten Mann anzuklagen wäre aus meiner Sicht falsch, der hat auch sein Kreuz zu tragen. Niemand kommt damit einfach so klar jemanden erschossen zu haben.

  62. Also meiner meinung nach wäre es nur „angemessen“ zu schiessen, wenn die Angreifer auch tödliche „Waffen“ zur Hand gehabt hätten.

    • Aber da die den Renter wohl auch mit „Pistolen“ bedroht haben, ist es wohl durchaus gerechtfertigt.

      PS: man sollte seine Posts erst abschicken wenn man den ganzen artikel gelesen hat.

  63. wenn jemand in mein Haus einbricht, mich fesselt, mir evtl. noch gewalt antut und mich ausraubt, habe ich das recht mich zu wehren.
    Ob das mit dem Schuss vorher stimmt oder nicht, ich würde dem Mann nichts anhängen. Niemand muss sowas über sich ergehen lassen. Wer einbricht und ein Gewaltverbrechen begehet, muss nunmal damit rechnen, das sein opfer sich wehrt. Und das sie an jemanden geraten sind der einen Waffenschein hat und Waffen besitzt -> Shit Happens.

    Vor allem mit 16 Jahren sollte man wohl sowas mit einkalkurieren können und sich bewusst sein was man tut…

  64. Sollte nicht geklärt werden können ob vorher bereits geschossen wurde würde ich sagen Bewährungsstrafe aufgrund von exzessiver Notwehr.
    Wenn definitiv vorher geschossen wurde von mir aus Notwehr.
    Sollte aber eindeutig geklärt werden dass es keinen Schuss außer seinen gab ist das für mich ganz klar Totschlag und er sollte ins Gefängnis.
    Kein Eigentumsdelikt rechtfertigt die Tötung von Menschen.

    • Und schon garnicht wenn man, Zitat: „Den Fliehenden(!!) mehrmals(!!!!) hinterherschießt“ ich mein gehts noch? Sind wir im wilden Westem im Saloon oder was?

  65. Ich glaube kaum, dass wir das Opfer hier verurteilen können. Natürlich kann man im Rückblick als Unbeteiligter immer sagen, er hätte das so oder so machen sollen – aber wie entscheidet man, wenn man unmittelbar beteiligt ist und bedroht wird? Würde da jeder sachlich analysieren: „Hey, ich werde gerade überfallen und mein Leben ist in Gefahr, was sollte ich laut Strafgesetzbuch am besten tun?“. Außerdem kann doch keiner sagen, was sonst noch hätte passieren können, vielleicht wären die Täter ja sonst zurückgekehrt und der Mann wäre erst Recht in Gefahr gewesen?

    Und zum Schluss: der Junge konnte sich aussuchen, ob er einen kranken alten Mann überfällt – der Mann hatte keine Wahl.

  66. Were jemanden überfällt und Bestehlen will, (gerade einen „hilflosen“ alten Mann) sollte keine Gnade bekommen, wenn das „Opfer“ sich dann verteidigt.
    Sie hätten ihn ja auch totprügeln können, wenn die Panik zu groß geworden wäre.

    Der Mann hat seinen Besitz und sein Heim verteidigt. Das der Jugendliche zu blöd ist die Gesetze einzuhalten und bei nem Verbrechen dann draufgeht ist sein Pech, und nicht die Schuld eines Rentners.
    Dafür sollte der Mann nicht bestraft werden.

    Klingt vielleicht hart ist aber meine Meinung.

  67. Totschlag ! … „seit vielen Jahren Jäger und Waffenbesitzer“, sagt für mich aus, dass er weiß wie man schießt und als Jäger vorallem auch wohin man schießen muss, um zu töten ( mir ist bewusst, dass die menschliche Anatomie sich von der eines Tieres unterscheidet!). Selbstjustiz ist mittelalterlich,weshalb er eine Strafe verdient.

    • Du bist auch einer von denen, der erst selber einen Überfall, VErgewaltigung etc. erleben muss, umm zu verstehen, dass man solchen Leuten keine Gnade zeigen darf.
      Aber das das Opfer/Täter-Verhältnis in Deutschland nicht stimmt sieht man ja immer wieder; Stichwort: Kinderschänder, U-bahn-Schläger!

  68. „Habe ich die Pflicht, wenn ich überfallen werde, dies ohne Gegenwehr über mich ergehen zu lassen? Oder darf ich mich wehren, wenn mir jemand eine Waffe an den Kopf hält?“

    Was hat das genau mit dem Fall zu tun? Natürlich darfst du dich wehren, wenn dich jemand überfällt, aber eben nur innerhalb dem gesetzlich vorgeschriebenen Notwehrrecht.

    Und so wie ich das verstanden habe, wollten die Täter ja gerade FLÜCHTEN, die Gefahr war somit nicht mehr „gegenwärtig“, was der §34 StGB jedoch fordert. Gut, im Gegensatz zu seinem Leben war sein Eigentum wohl noch in Gefahr, aber selbst dann ist er nicht berechtigt, die Täter einfach über den Haufen zu schießen, weil das Rechtsgut Leben dann doch wichtiger ist als das Eigentum, oder was meinst du?

    Ich persönlich glaube, dass er aufgrund §35 StGB nicht verurteilt wird. Bin aber mal gespannt 🙂

    • da er aber einen schuss gehört hatte ist zumindest für ihn in dieser situation sein leben in gefahr … also sollte es gerechtfertigt sein

  69. Wenn er seit vielen Jahren erfahrener Jäger und Waffenbesitzer ist, sollte er in solch einer Situation dennoch klaren Kopf bewahren.

    Anderseits, kann man ihm das nicht „übel nehmen“ (dumm ausgedrückt, mir fällt im moment kein besseres wort ein). Es war ein Verbrechen, er wollte die so schnell wie möglich los werden. Hat wild in Richtung der Täter geschossen. Schwieriges Thema, welches man dem Gericht überlassen sollte.

  70. Die Einbrecher sind Schuld. Wer sind Gefahr begibt kommt darin um.
    Besser wäre es er hätte alle drei erschossen.

    Und nein, das ist kein trollen, das ist meine Meinung. Es ist eine Unverschämtheit, dass in so einem Fall die Staatsanwaltschaft überhaupt ermittelt.

  71. Ich bin bei sowas immer sehr einfach gestrickt und sage: Pech gehabt!
    Der alte Herr musste in der Situation schließlich mit allem rechnen, die Alarmanlage ist am heulen und wer weiß ob da nicht einer der Einbrecher durchdreht. Wenn ich da so etwas wie einen Schuss hören würde, würde ich sicherlich auch nicht erstmal schauen wo das Geräusch denn her kam oder ob es ein Schuss war, schließlich kann der nächste Knall mein letzter sein den ich jemals höre! Und wer bei mir in der Bude unberechtigt rum rennt und mir ans Leder will, muss auch damit rechnen das er mit nem Messer in der Brust oder im Rücken wieder geht.

    Für mich ganz klar Notwehr!

  72. „Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren.“ (§ 32 StGB)

    Ein Angriff ist hierbei nicht auf körperliche Gewalt beschränkt; wer mir einen Kaugummi klaut, greift mich auch an! Grundsätzlich ist das Notwehrrecht ein sehr scharfes Schwert und fordert vom Täter keine Güterabwägung (z.B. Leben gegen Eigentum). Das heißt, ich darf mein Eigentum durchaus auch mit für den Angreifer tödlichen Mitteln schützen.

    Gegenwärtig ist ein Angriff, der noch fortdauert. In diesem Fall war die Beute noch nicht gesichert, die Täter waren am Davonlaufen, und damit war der Angriff noch gegenwärtig. Anders wäre das z.B. dann, wenn der Mann seinen geklauten Fernseher später beim Hehler im Schaufenster sieht; hier dürfte er den Hehler nicht aus Notwehr erschießen, um seinen Fernseher wiederzubekommen!

    Nach dem Wortlaut des Gesetzes durfte der Mann den flüchtenden Täter also erschießen.

    Die Rechtsprechung schränkt das Notwehrrecht jedoch ein. Das gewählte Notwehrmittel muss angemessen sein. Ich darf also keine Handgranate in eine Menschenmenge werfen, in der der Taschendieb gerade verschwindet. Das wäre der sogenannte Notwehrexzess, der aber auch dann straflos bleibt, wenn der sich wehrende aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken die Grenzen der Notwehr überschreitet.

    Grundsätzlich bleibt aber: Das Notwehrrisiko trägt der Angreifer. Und deshalb finde ich es falsch, wenn jetzt der Angreifer zum Opfer gemacht wird, völlig wurscht, ob er minderjährig war. Der Mann konnte sich in seiner Situation (gebrechlich, langsam) nicht anders gegen den Angriff auf sein Eigentum wehren als durch den Einsatz der Schusswaffe. Dann wäre nur noch zu fragen, ob es ihm zumutbar war, auf die Beine zu zielen, denn dann wäre das das mildere Mittel gewesen. Das ist aber Tatfrage und kann von uns kaum sinnvoll beantwortet werden.

    • Sehr gut ausgeführt und trifft absolut meine Meinung und ich finde es eigentlich unmöglich das darüber überhaupt diskutiert wird und das die eltern es wagen den mann noch als kaltblütigen killer darzustellen…in den usa wirt man abgeknallt wenn man nur das grundstück betritt aber in deutschland wird ja auch immer der täter geschützt siehe kinderschänder und identitätswechsel & polizeischutz…ein Hoch auf den Sozialstaat…
      Und das Argument das er flüchtet ist doch total panne 😛 er flüchtet ja nicht weil er sich bedroht fühlt sondern weil er den ÜBERFALL abschließen will…Meine Meinung ist klar wer so etwas macht ist selber schuld und das der Mann keine Lust hat ein zweites Mal bedroht bzw ausgeraubt zu werden ist jawohl klar oder ?

      mfg
      Aljoscha

    • /sign

      na klar fühlt man jetzt mit dem Jungen mit und seinem verpassten Leben. Die Rechtsprechung ist allerdings ziemlich eindeutig. Ob die Rechtsprechung an sich jetzt gut ist, ist nochmal ne andere Frage (siehe das hier viel zitierte Amerikanische Recht)

      Wenn bei mir auf einmal ein paar Typen auftauchen und mich festhalten und meine Bude vor meinen Augen leerräumen werd ich zumindest auch sehr unter Adrenalin stehen und ob man dann noch so klar denken kann und auf die Beine schießt…

    • das trifft auch meine meinung. wie heißt es doch so schön: wir ernten was wir säen. trifft in dem falle ganz gut würde ich sagen

    • @ Kinki; das stimmt alles genau wie du es geschrieben hast. Allerdings fehlt es an der Gegenwertigkeit des Angriffes, wenn die Einbrecher erkennbar geflohen sind, alle Gegenstände stehen gelassen haben und somit kein Angriff auf das Rechtsgut des Eigentums mehr stattfindet. Sobald einer der Einbrecher auch nur einen Kaffeelöffel mit nimmt und am Fliehen ist, ist der Angriff gegenwärtig, sonst eben nicht. Des weiteren müsste man noch die Gebotenheit ansprechen. Beim Schusswaffengebrauch wird erwartet, dass zuerst gewarnt wird, dann ein Warnschuss erfolgt und erst dann auf die Beine gezielt werden darf. Der tödliche Schuss ist erst die ultima ratio.

      Ansonsten müsste man auch noch prüfen ob er Vorsätzlich den Fliehenden töten wollte, oder nur ins Bein schießen oder ähnliches. Dann wäre nur eine Fahrlässige Tötung gegeben in Tateinheit mit Körperverletzung.

      Aber auch dann könnte der Rentner durch den Notwehrexzess entschuldigt sein, wenn er eben aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken gehandelt hätte… Nicht jedoch, wenn er einfach „um den Fliehenden eins auszuwischen“ geschossen hätte.

      Aber cool, dass es hier noch andere Juristen gibt 🙂

      • Inwieweit eine Warnung oder ein Warnschuss erforderlich ist, ist Tatfrage. Von Notwehr gedeckt ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um den Angriff SICHER zu beenden. Was ist nun sicher? Extrembeispiel: Wenn ich nur eine Patrone habe und ein schlechter Schütze bin, muss ich weder in die Luft schießen noch auf die Beine zielen, denn wenn das nicht reicht, würde ich mein einziges Verteidigungsmittel verlieren.

        War der Opa ein guter Schütze? Wäre der Täter in der nächsten Sekunde endgültig aus seinem Sichtfeld verschwunden, wenn er warnt oder auf die Beine (und daneben) zielt? Das sind alles Dinge, die wir nicht wissen, und deshalb können wir hier letztlich nur spekulieren.

        Ich wollte letztlich nur darstellen, wie scharf das Schwert der Notwehr ist. Und es ist so scharf, dass sich auch ein jugendlicher Täter dran schneiden kann.

    • Finde ich absolut richtig.

      Dass der Herr nun ausgerechnet die Hauptschlagader getroffen hat, halte ich für absoluten Zufall. Auch als nicht gebrechlicher Mensch, sondern als junger Polizist/Soldat ist es schwer ein laufendes Ziel so genau zu treffen.

  73. Also mal ganz ehrlich aus meiner Sicht, wer unbedingt Leute fesseln, bedrohen, ausrauben muss oder was auch immer mit ihnen anstellt, der muss auch darauf gefasst sein, das sich eines der Opfer in einer solchen Situation auch mal zur Wehr setzt, ich meine mit 16 Jahren muss man alt und dumm genug sein um das pro und contra eines Überfalles abwiegen zu können

  74. schwierig. hätte er während des überfalls geschossen (immer unter dem gesichtspunkt dass er die waffe auch legal hat mit schein) während sein leben bedroht war könnt ich locker sagen „jo passt so“

    aber die tatsache dass er einen beim fliehen erschiesst…. hätte nicht sein müssen, sagen wir es mal so

  75. Notwehr wäre es IMO gewesen, wenn es während des Einbruchs direkt während der Bedrohung gewesen sein sollte. So wie es da steht, klingt es wirklich nach einem Schuss in den Rücken auf der Flucht, also bestand demnach keine akute Bedrohung mehr für den Hausbesitzer, ergo keine Notwehr.

    Am Ende definitiv ein schwieriger Fall, der wahrscheinlich auch nicht wirklich aufgeklärt werden kann.

  76. Ich finde es einfach nur abartig das die Jungen erst 16 waren o.O
    Ich mein was hätte der Tote Junge denn noch alles angestellt?
    Von daher hat er das bekommen was er verdient hat…

    • Dem kann ich zu 100% zustimmen.

      In den USA würde man dem Rentner einen Orden umhängen, hier will man ihn jetzt verklagen, wie kpautt ist unser Land eigentlich…

      Stellt euch mal vor ihr werdet überfallen, von einer Gruppe krimineller die euch körperlich und zahlenmäßig überlegen sind. Ihr werdet gefesselt und bedroht. Ihr steht dann unter Schock, ihr tut alles um euch zu retten.

      Ich find es schade, dass der Rentner nur einen der Täter erschossen hat.

      • „In den USA würde man dem Rentner einen Orden umhängen, hier will man ihn jetzt verklagen, wie kpautt ist unser Land eigentlich“

        Schon ein bisschen disqualifizierend.

        „Ich find es schade, dass der Rentner nur einen der Täter erschossen hat.“

        Du bist eindeutig disqualifiziert und hast anscheinend keinen Respekt vor dem Leben. Der Typ hat nicht 28 Kinder vergewaltigt, sondern „nur“ einen Einbruch begangen. Natürlich ist die Tat dumm und voll von krimineller Energie, aber alle Einbrecher zu töten ist Schwachsinn. Dummer Troll.

  77. ich glaub ein ähnlicher fall wurde in einer staffel von Boston Legal diskutiert. In welchem die Geschworenen nur antworteten – Amerikanischer Staatsbürger – was der Anwalt davor in verbindung brachte, das man als Bürger doch wohl das Recht hätte sich bei einem Einbruch in sein Heim verteidigen darf.

    Ich seh das irgendwie ähnlich – wenn jemand bei mir einbricht, würd ich davon ausgehen das derjenige bewaffnet ist, sprich Lebensgefahr. Daher würde ich mich auch dementschprechend verteidigen.

  78. Wenn jemand mein Haus betritt und versucht mich auszurauben ich bringe den Kerl um hat der PECH gehabt. Es kann doch nicht angehen das man dafür noch angeklagt wird. Sollte wirklich Anklage erhoben werden zeigt das nur mal wieder dieses typisch Deutsche, wo KEINER die Eier hat die Wahrheit zu sagen und zwar das der Einbrecher es nicht anders verdient hat als zu sterben.

      • Nein natürlich nicht, aber wenn jemand bei mir einbricht, so werde ich alles daran setzten den Täter zu vertreiben mit ALLEN MITTELN. Und wenn dieser dabei sein leben verliert hat er PECH gehabt. Natürlich würde ich versuchen die Situation so milde wie möglich zu lösen, aber wenn es anders ausgeht, tja nicht mein Problem.

        • Aber die Einbrecher waren doch schon auf der Flucht, also gab es niemanden mehr zu vertreiben.
          Und ich kann mir kaum vorstellen, dass du so über die Sache denkst, wenn du den Einbrecher erschossen hättest. Ich hoffe es zumindest nicht ….

          • Warum sollte ich dann anders denken, ihr spielt das alle so runter aber seit ihr euch eigentlich im klaren was man der Person stiehlt? Es ist weniger das materielle was einem genommen wird, es ist das Zuhause. Das Zuhause steht für Geborgenheit und Sicherheit, es ist ein Zufluchtsort, der einzige den man wirklich hat. Mit so einem Einbruch wird einem das ALLES genommen, es kann KEINER behaupten das er nach sowas noch ruhig schlafen kann. So etwas kann Menschen für ihr komplettes Leben traumatisieren und so verhindern das sie ein normales Leben führen. Daher finde ich das wenn jemand meint mir so etwas nehmen zu müssen, er sich nicht wundern darf wenn ihm dafür sein Leben genommen wird. Dieser Abschaum hat es doch auch nicht anders verdient.

  79. Wenn ich überfallen werde und mir eine Waffe an den Kopf gehalten wird, dann ist es mein Recht mich zu wehren. Wenn die Angreifer aber auf der Flucht sind, besteht keine weitere Gefahr. Dann ist es keine Notwehr mehr, wenn ich selber eine Waffe abfeuer, da auch keine Not besteht.

    • Die Frage ist 1. ob zu dem Zeitpunkt klar war, ob die Einbrecher nichts haben mitgehen lassen (denn Notwehr ist nicht nur gegen körperliche Angriffe zulässig), 2. ob der Bestohlene aufgrund des Schocks dazu in der Lage war, das zu erkennen und 3. ob es ihm möglich gewesen wäre, die Einbrecher auf andere Art aufzuhalten, bzw. ob er es in der Situation geschafft hätte, gezielt einen nicht tödlichen Schuss abzufeuern und 4. ob er in dieser Situation allgemein zurechnungsfähig war.
      Allgemein zu sagen, dass es keine Notwehr gewesen sein KANN halte ich mit den gegebenen Informationen für falsch.

      • Eine andere Person zu töten, weil sie mir vielleicht etwas gestohlen hat, ist definitiv nicht in Ordnung und dabei bleibe ich.
        Ganz egal, wenn es auch noch Notwehr ist, auf dem Schulhof meine Klassenkameraden abzuschlachten, weil sie mir mein Milchgeld geklaut haben oder nicht.
        Gestohlenes Eigentum gegen ein Menschenleben aufzuwiegen ist genauso erbärmlich wie einen alten Menschen überfallen. Nein, sogar erbärmlicher.

  80. Wenn das Gesetz, welches die Amerikaner seit den „Bill of Rights“ pflegen, auch in Deutschland eingeführt wird, würde das zwei positive Entwicklungen – in meinen Augen – nach sich ziehen: Zum einen fühlt sich das Opfer sicher, weil er sich der Gewalt eines Einbrecher gewachsen fühlt und zum anderen würde die Zahl der Einbrüche zurückgehen. Wäre ich nämlich ein Einbrecher, würde ich es mir zweimal überlegen, ob ich nun einbreche oder nicht, denn mein Leben steht ja auf dem Spiel!

    • Und zum anderen würde es dazu führen, dass es sowohl auf Seiten der Opfer, als auch auf Seiten der Täter zu wesentlich mehr Todesfällen führen würde, da das Opfer die Möglichkeit hätte, den Täter umzubringen und der Täter sich dessen bewusst wäre und dieses Risiko zu vermeiden suchen würde, z.B. indem er das Opfer tötet, bevor es die Gelegenheit bekommt, ihn zu töten.
      Und das ist ja wohl sehr fraglich, ob eine sinkende Einbruchszahl eine steigende Todeszahl rechtfertigen würde.

  81. Ich denke , dass der Rentner für nicht schuldig befunden werden darf. Wenn mehrere Leute in mein Haus einbrechen , mich beklauen wollen und dann noch zwei von denen aufpassen das ich nichts machen kann , dann würde ich in der Situation auch versuchen meinen „Arsch zu retten“. Wie hätte der Mann sich retten sollen ? „Bitte bitte geht raus“ ? Eine Gruppe von Einbrechern lässt sich mit Sicherheit nicht abschrecken von einem einzigen Mann und wäre mit Sicherheit dazu bereit Gewalt auszuüben.
    Der Mann hat in Notwehr gehandelt , war voller Panik und hat unglücklich getroffen.
    Wer bei anderen Menschen einbricht muss halt damit rechnen das es böse ausgehen kann.

  82. Prinzipiell sollte man sich in so einer Situation wehren können, wenn das Leben in Gefahr ist. Wenn die Täter jedoch bereits flüchten ist dies ja eigentlich nicht mehr gegeben!
    Allerdings kann man es etwas mehr verstehen, wenn der Druck auf den Überfallenen so groß war, dass er die Nerven verloren hat. Inwieweit das hier der Fall war, kann man so nicht sagen. Mit was würde er bedroht? Mit körperlicher Gewalt? Dann wäre seine Reaktion etwas übertrieben, falls man das in solch einer Situation überhaupt bewerten kann!

    • Hast Du die Nachrichten der letzten Jahre verfolgt? Thema U-Bahn Schlägereien? Das war auch Körperliche Gewalt, und nun sag mir nicht das er dort überreagiert hätte… Die Opfer dort haben es nur knapp überlebt. Gerade bei Gruppen von Jugendlichen ist man sich doch heut zu Tage nicht mehr sicher, die drehen doch alle ab zur Zeit.

  83. Ich finde das so etwas gerechtfertigt ist, in Amerika ist es ja schon in manchen Teilen so geregelt, wer dein Grundstück ohne erlaubniss betritt muss mit konsequenzen rechnen..
    So finde ich das auch richtig, was haben schließlich andere Leute in meinem Garten oder Haus zu Suchen?? Ich denke nichts!

    Ich würde mal gerne Wissen wie sie den Mann erpresst und in „Schach“ gehalten haben.. Wahrscheinlich auch nicht auf die feine englische Art.. und letzt endlich wusste ja der Junge Mann, der gestorben ist, auf was er sich da einlässt…

  84. Ich würde sagen der Auslöser hat Schuld! Also dementsprechend die Einbrecher. Wären sie nicht eingebrochen, hätte der Mann nicht geschossen.

  85. Also solange die Waffe registriert ist, finde ich das durchaus vertretbar..
    Das seh ich als Berufsrisiko eines Einbrechers.

  86. Wer trägt die Schuld? Für mich die Einbrecher … Egal ob sie nu 16 oder 60 waren! Kann doch nicht sein, das man Überfälle über sich ergehen lassen muss!

  87. Dadurch, dass er „Hinter den Jugendlichen“ hinterherschießt kriegt das ganze irgendwie nen anderen Charakter. Selbstverteidigung war diese Handlung dann sicherlich nicht mehr, eher eine Art „Rache“, die wohl auf Grund der emotionalen TOdesangst-Situation in der der Rentner sicherlich gesteckt hat in einem gewissen Rahmen nachzuvollziehen ist. Aber Jägern bin ich sowieso immer etwas skeptisch gegenüber …. 🙂

  88. Das Stichwort muss:

    „Er schiesst ihnen HINTERHER“ lauten.

    Er ist also ausserhalb von Gefahr. Natürlich kann man sich nicht alles gefallen lassen, aber fliehenden hinterher schiessen ist immer so ne Sache…

  89. Hmm.. schwierige sache würd ich mal sagen!
    aber ich würde es noch als notwehr gelten lassen.
    wer weiß was die mit ihm gemacht hätten sie kamen ja nicht raus.
    hm mal schauen was die andern sagen werden =)

  90. Der Rentner hat definitiv richtig gehandelt.
    Ich meine soweit kommts noch das ich in meinem Heim erpresst und gefesselt werde,und ich mich nicht wehren darf…

    • Klar darfst Du dich wehren. Aber ein Überfall rechtfertigt keine Aktionen die zum Tot eines Menschen führen. Man muss immer schauen das alles im rechten Verhältnis steht. Und jemandem in den Rücken zu schießen der „nur“ einen Einbruch begangen steht wohl in keinem Verhältnis zur Tat selbst.
      Wenn eine akute Gefahr für sein Leben bestanden hätte wäre das nutzen der Waffe durchaus gerechtfertigt, war es aber nach obigem Inhalt nicht.

      Daher : Einbrecher selbstverständlich bestrafen
      Den Herrn Schützen wegen Totschlag anklagen

      Und am Ende noch der allseits beliebte Spruch : Unrecht, geboren aus Unrecht, ist immer noch Unrecht und kein Recht.

  91. naja hätte er auf sie geschossen als sie noch im haus waren bzw noch aktiv am überfallen waren hätte ich das noch eher nachvollziehen können, so sieht es eher nach rache aus (sofern kein anderer schuss gefallen ist)

    jemandem von hinten in den rücken zu schießen der am weglaufen ist, hat irgendwie wenig mit notwehr zu tun :s

  92. wenns denn notwehr gewesen wäre…

    aber bei der flucht in den rücken geschossen… find ich etwas zuviel des guten.

  93. Meiner Meinung nach trifft den Mann keine Schuld und er ist definitiv das Opfer in diesem Fall.Wer in einer Gruppe einen alten Mann bedroht und ausraubt hat den Tod und nichts anderes verdient. Völlig egal wie alt die Täter sind – die Tat bleibt grausam und unmenschlich.

    • den tod verdient? weil man was klauen wollte?
      was ist denn bei dir kaputt bro? ich finde der alte mann gehört vor ein gericht und zwar wegen totschlages. einfach weil jemandem in den rücken zu schießen, der gerade wegläuft, mit notwehr ganz und gar nichts zu tun hat sondern nur aus dem willen heraus passiert es demjenigen heimzuzahlen.
      und das mit dem willen ihn zu verletzen und im wissen, dass man ihn töten kann. kein gestohlener besitz rechtfertigt das töten eines anderen menschen!

      • Nun spinnen wir den Gedanken aber mal weiter…

        Ist es für dich keine Notwehr wenn der Flüchtende vor Dir weg läuft und dabei auf Dich schießt? Sagste Dir dann: Ach der hat seinen rücken ja zu mir gedreht in dem Moment wo ich abdrücken will, da kann ich ja nicht schießen, der trifft beim zweiten versuch mich zu erwischen auch nicht.

        <<>>

          • Ich habe nicht umsonst dabei geschrieben: Nun spinnen wir den Gedanken aber mal weiter… oder?

          • Warum ist das ganz was anderes? Es steht Aussage gegen Aussage und der alte Mann behauptet doch, dass er einen Schuss gehört hat, ergo, dass auf ihn geschossen wurde. Und die Vermutung, dass auf einen daneben gegangenen Schuss ein weiterer folgen könnte ist ja wohl nicht besonders absurd, oder?

      • Was hätte der alte Mann deiner Meinung nach machen sollen, sich ausrauben lassen. Ich finde es war eine der Situation angemessene Handlung, schließlich haben die Räuber eine Straftat begangen und den alten Mann sogar gefesselt. Wie sonst sollte sich der Mann sonst wehren als mit seiner Waffe, körperlich war er den Einbrechern in jeder Hinsicht unterlegen und hätte sich in keinster Weiße anders wehren können. Das der Schuss dann leider tötlich war ist nicht die Schuld des Mannes ,welcher wahrscheinlich unter Schock stand und vlt. gar nicht realisierte was gerade vor sich ging. Für mich bleibt der Mann unschuldig oder sollen wir alle nur doof zuschauen während Einbrecher uns ausrauben?

      • Da wir den genauen Umstand nicht kennen, würde ich nicht soweit gehen die Jugendlichen zu verteidigen, denn wenn ich das richtig herauslese waren sie bereits im Besitz seines Portomonaies und möglicherweise auch anderer Güter – der Schuss diente also wahrscheinlich auch dazu seinen Besitz vor den Einbrechern zu schützen, bzw. ihn zurückzuerlangen.

    • Tod verdient wegen Überfall?? Da ist wohl jemand für die Todesstrafe… lächerlich, die jungs waren am flüchten, ich finde es übertrieben zu schießen, bin der Meinung der Mann sollte seinen Waffenschein verlieren und fertig. Wirklich bestraft werden sollte er aber nicht, die jungs hams provoziert.

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