In Russland Alltag, hierzulande in der Kritik: Videokameras auf Armaturenbrettern oder an Frontscheiben können bei Autounfällen Beweise liefern. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat den Einsatz von Dashcams nun unter bestimmten Bedingungen für unzulässig erklärt.
– Im bundesweit ersten Prozess um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Auto-Videokameras haben Datenschützer einen Teilerfolg errungen.
– Ein fränkisches Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Benutzung solcher Kameras unter bestimmten Bedingungen gesetzwidrig ist.
– Mit solchen Geräten dürfen keine Aufnahmen in der Absicht gemacht werden, sie später ins Internet zu stellen, auf YouTube und Facebook hochzuladen oder Dritten – etwa der Polizei – zu übermitteln.
– Das Gericht sieht nun den Gesetzgeber in der Pflicht, zu prüfen, ob und wie das Datenschutzgesetz angepasst werden muss.
Ich für meinen Teil würde mich mit einer Kamera im Auto wohler fühlen. Jeder, der schon mal in einen Unfall verwickelt war, in dem der Gegenüber eine Falschaussage tätigte, um die eigene Haut zu retten, wird diesen Wunsch nachvollziehen können. Ich muss echt sagen, dass mir diese übertriebene Sensibilisierung der Datenschützer in Deutschland langsam gehörig auf die Nerven geht. Ich fände es okay, wenn es die Regelung gebe, dass man die Kamera-Bilder/-Videos nicht an Dritte (Youtube) weitergeben/übertragen darf. Sie aber vor Gericht einsetzen zu dürfen, erscheint mir einfach sinnvoll.
Wie seht Ihr die Sache?
Quelle: Süddeutsche.de
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Das Problem ist ja eher wieder, dass dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet wird, wenn das generell erlaubt wird.
Irgendwelche selbsternannten Hilfs-Sheriffs werden die Polizei und Gerichte mit tausenden Anzeigen zuballern. Einige Irre werden sicherlich sogar versuchen Leute mit dem Video-Material zu erpressen („Geld her oder Anzeige und evtl. Fahrverbot!“).
Von daher finde ich schon richtig, dass diesem zu erwartendem Wild-West-Gehabe frühzeitig ein Riegel vorgeschoben wird…
My 2 cents.
Folgende Regel würde deine Befürchtung doch unterbinden: Aufnahmen dürfen nur für sich selbst benutzt werden, und im Falle eines Unfalls mit eigener Beteiligung an die Polizei übergeben werden, um seine eigene Aussage zu untermauern.
Wer nicht direkt beteiligt ist, dessen Aufnahmen dürfen nicht verwendet werden.
Nun ja, man kann sowas ja auch sicherlich einschränken…
In unserem Serverraum z.B. ist eine Dauerkameraschleife, die läfut durch,
Aber erst, wenn die Tür aufgeht, werden die letzten 5 Minuten festgehalten und bis zum Verlassen des Raumes gespeichert.
Sowas kann es doch auch da geben. An sich flüchtige Aufnahmen, nur im Falle der Sensorauslösung (Unfall, oder Handdienlich) wird dann ein bestimmter Teil aus dem flüchtigen Speicher auf Festplatte geschrieben.
Gleichzeitig natürlich auch die Daten der Blackbox aus diesem Zeitraum.
Aber gut, ich bin eh jemand, der den ganzen Verkehr automatisiert maßregeln würde. Geschwindigkeitsschilder mit Rückmeldung an das Auto, und das Auto schiebt automatisch eine Sperre rein und drosselt bei Höchstgeschwindigkeit ab.
Aber dann würde das den Staat kosten und nichts mehr einbringen. Wird also nie kommen.
Die Debatte wird stellenweise scheinheilig bis heuchlerisch geführt. Einerseits ist der Einsatz zum Beweis der eigenen Unschuld bzw. der Schuld des Unfallgegners erwünscht, aber die eigenen Vergehen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder missachtete Stoppschilder sind dann wider die Missetaten der sogenannten Hilfspolizisten. Ich mag solche Leute auch nicht, die nichts Besseres mit ihrer Zeit anzufangen wissen als andere aus Prinzip anzuschwärzen.
Aber welchen Zweck haben Regeln die nicht durchgesetzt werden? Wer gegen die Durchsetzung ist, ist auch gegen die Regel selbst.
Das ist so ein Heuchlerstaat zum kotzen, einerseits schön den Bundestrojaner losschicken aber andererseits darf man selber nichts unternehmen und Unfälle aufzuklären, das ist echt absolut behindert und unlogisch.
Habe eigentlich auch nicht viel davon gehalten, bin ich heute folgende Email von meinem rechtsbeistand bekam.
[…]daß Frau ****** gegenüber ihrer eigenen Versicherung nunmehr behauptet, den Unfall nicht schuldhaft verursacht zu haben. […] Allerdings befürchte ich schon jetzt, Haftungseinwände.
Und ich hab mich gefragt, wo denn die Ausfallentschädigung bleibt. Nacher darf ich noch die 1,5k bezahlen, in solchen Fällen ziehe ich komischerweise immer den kürzeren, dabei war ich es nicht, der nicht ausparken konnte….
Also in dem Sinne, Pro Kamera – je nach Wunsch des Fahrers. Wers nicht will, brauchs nicht.
Schade, hätte schon häufig Lust der Polizei ein Video zu schicken, wie mir diverse Idioten auf der Autobahn zu dicht auffahren. Bin nämlich nicht damit einverstanden, dass die mein Leben fahrlässig in Gefahr bringen (nein, das ist nicht übertrieben: Unfall auf der Autobahn und ich bin in meiner älteren Kiste tot).
Interessant Black-Boxes sind erlaubt, von den Versicherungen sogar gefordert aber ne optische kontrolle ist nicht als Beweismittel zugelassen.
Kann mich dem post von Boum nur anschliessen.
Ob ich nun mit meiner Handy-Cam aufzeichne oder das mit ner KFZ-Cam mache is doch vollkommen wurscht. Vorallem es zu verbieten weil man es ja auf Youtube usw. veröffentlichen kann isn witz, dann müssten Handy-Cams, Klingelanlagen mit ner Camera die aufzeichnet, jegliche Privat-Cam´s auch verboten werden, denn damit ist das alles auch möglich.
Du darfst die Kameras ja nutzen. Und im Falle eines Unfalls könnten die Aufnahmen, so das Gericht sie einfordert, auch als Beweis zugelassen werden. Was du NICHT darfst, ist, die Kamera anbringen und nutzen mit der ABSICHT, die Aufnahmen im Netz hochzuladen oder der Polizei zu übergeben! Also an Dritte zu übergeben.
Solange du die Aufnahmen für dein Privatvergnügen machst, ist alles in Ordnung. Und falls du nen Unfall baust, und die Aufnahme angefragt wird, ist auch alles gut. Nur die Absicht(!) verstößt laut Ansbacher Urteil (das noch nicht rechtskräftig ist) gegen das Datenschutzgesetz.
Netter spitzfindiger Gedanke, aber das funktioniert leider nicht.
Wenn wir von der zivilrechtlichen Unfallabwicklung (Schadensersatz) reden, dann unterliegt dieses Verfahren dem Parteiprinzip: Nur die Parteien tragen Sachverhalt vor, das Gericht ermittelt nicht. Das Gericht wird also gerade NICHT nach den Aufnahmen fragen. (Und der Gegner schon gar nicht!)
Im straf- oder bußgeldrechtlichen Bereich kannst du dir gehörig selber ans Bein pinkeln, denn Zufallsfunde sind verwertbar. Wenn also aus dem Video ersichtlich ist, wie du in den letzten 2 Stunden siebenmal die Geschwindigkeit übertreten hast, hagelt es Bußgeldbescheide. Und dann ist auch nix mehr mit „ich geb die Aufnahmen nicht raus“, die werden schlicht beschlagnahmt.
Bei der ganzen Überwachungsgeschichte muss man eben immer Nutzen und Schaden abwägen, egal ob es um Dashcams geht oder jede andere Form der Videoüberwachung. Und das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Abgelichteten wiegt in aller Regel höher als das Videointeresse des Nutzers.
Denk auch mal an Google Glass. Wenn sich diese Datenbrille erstmal verbreitet, fühlst du dich wohl, wenn Dir alle 10 Meter so ein Glasshole mit eingeschalteter Videofunktion entgegenkäme?
Nur nochmal zur Klarstellung: Ich bin generell gegen jede Art von öffentlicher Kameraaufzeichnung. Inklusive Dashcam und Google Glass. Aber ich bin auch gegen Klugscheißerei im Internet (So generell, sollte jetzt gar nicht gegen dich gehen!), gegen Doku-Soaps im Fernsehen und Boulevardpresse. Was ich will, wird nur in der Regel ignoriert …
Ich wollte nur darlegen, wie aktuell die Dashcam-Lage aussieht: Zwar ist es (wenn auch noch nicht rechtskräftig) aktuell unzulässig, Aufnahmen zum Zwecke einer späteren Beweisaufnahme anzufertigen, allerdings können die Aufnahmen grundsätzlich als Beweismittel zugelassen werden.
Rechtssprechung ist ja nicht immer auf den ersten Blick logisch. Aber ich klugscheißere ja auch im Internet. 🙂
Ich wollte nur etwas unter juristischen Aspekten zu der Aussage
„Und im Falle eines Unfalls könnten die Aufnahmen, so das Gericht sie einfordert, auch als Beweis zugelassen werden.“
anmerken. Und meine Quintessenz zu dieser Aussage ist nunmal, dass man sich durch die Dashcam nur selber schaden kann. Strafrechtlich können die Aufnahmen gegen dich verwendet werden, zivilrechtlich aber nicht für dich.
Aus demselben Grund sehe ich auch die neuen Versicherungstarife mit GPS-Ortung und ähnlichen Scherzen sehr kritisch. Im Zweifel weist Dir die Versicherung hinterher nach, dass du vor dem Unfall 62 km/h statt der erlaubten 60 km/h gefahren bist, und schon machen sie dir den Versicherungsschutz streitig. Oder die Polizei fragt mal eben im Rahmen eines „Blitzermarathons“ sämtliche Versicherungsdaten ab. Ist ja kein Problem, man muss nur einen Richter finden, der die Anordnung unterschreibt. Bis dann ein weiterer Richter – bei Verstand – die Anordnung aufgehoben hat, ist der Schaden schon angerichtet.
Deshalb plädiere ich ganz stark für Datensparsamkeit. Daten, die gar nicht erst existieren, können nicht gegen dich verwendet werden.
find ich auch gut so,
dass sie halt auch nur benutzt werden wenn es wichtig ist
und nicht irgendwer der langeweile hat dann jeden der nen kleinen fehler gemacht hat bei der polizei anschwärzt.
Sodass man auch nur material benutzen darf in dass man selbst verwickelt war
Schwere kost^^
An und für sich finde ich die Cams echt klasse vorallem aus beweisgründen zur unfallhersache, allerdings werden die ja auf ner speicherkarte bzw internen-speicher gesichert und da kann man auch wenn man kein profi ist doch einiges nachträglich bearbeiten bzw abändern.
Ideal wäre eig. wenn die daten direkt auf nen verschlüsseslten server hochgeladen werden so das keiner die rohdaten abändern kann. Was allerdings auch wieder problematisch wird da unsre Bundesregierung da sicher eine institution möchte die das auch sicher macht.
Was ich allerdings nicht verstehe ist: Black boxes die alles auch die kleinste bewegung des KFZ, gas und bremsverhalten usw. aufzeichnet sind legal und von den Versicherungen sogar gefordert. Aber ne optische kontrolle wie die cams nicht zulässig sind. Beide können verfälscht werden. Kriminelle energie gibt es ja bekanntlich leider zu genüge.
Vorallem aber die aussage “ Man darf es nicht als beweismittel der Polizei“ übergeben verstehe ich absolut nicht. Gerade das kann doch viel arbeit bzw schindluder vermeiden.
Nuja mal schaun wo das endet.
Die Black Boxes würde die EU ja lieber heute als morgen einführen. Totale Kontrolle sämtlicher Autofahrer frei Haus, das ist doch der feuchte Traum jedes Überwachungsfanatikers.
Daten können immer manipuliert werden, oder was glaubst du, weshalb wir von MH17 bis heute nichts gehört haben? Die letzte Info, kurz nach dem Absturz, war, dass die Black Box problemlos ausgelesen werden konnte. Wenn die Daten vorliegen, warum werden sie wochenlang nicht veröffentlicht? Wenn man noch bedenkt, dass die Black Box in der USA-„Kolonie“ Großbritannien liegt, fällt die Antwort nicht schwer …
Aber zum Thema: Lieber sollen erst gar keine Daten über mein Fahrverhalten existieren. Auch auf die Gefahr hin, dass bei einem Unfall mal die Betriebsgefahr an mir hängenbleibt. Aber Vorteile werde ich von solchen Daten nie haben, sondern allenfalls Nachteile.
ich werde mir der Gerät auf jedenfall noch besorgen!
Obs als Beweis gilt hin oder her!
Vor ca. 2 Monaten ist nem Kumpel Rückwärts jemand draufgefahren!
Der Typ meinte er hätte keine Schuld, mein Kumpel ist draufgefahren.
Polizei wurde gerufen!
Wärend der Unfall verursacher Telefoniert hat, kam ein Zeuge und hat seine Daten meinem Kumpel gegeben (Er musste zur Arbeit wäre aber erreichbar)
Vor der Polizei ist noch ein 3er BMW aufgetaucht mit 3 Leuten die sich in einer anderen Sprache mit dem Unfall Verursacher unterhalten haben und dann auf meinem Kumpel eingeredet haben, er sei Schuld sie könnten es bezeugen ect…
Letzendlich hat der Zeuge das Ruder richtig gestellt, als Ihn die Polizei angerufen hat, was wäre aber wenn er nicht da gewesen wäre???
(Und nebenbei… mein Kumpel konnte durch den Unfall eine Abschlussprüfung nicht schreiben und der Unfall Verursacher hat ne Klage im 5 stelligen Bereich am Hals und hatte außerdem 0,3% Rest xD)
Soweit ich weiß, dürfen die Videos der DashCams in Verfahren wo es um die Schuldfrage bei einem Unfall geht verwendet werden. Habe hier schon von mehreren Fällen gehört wo dies auch vom Gericht anerkannt worden ist.
Hier in dem Fall mit der Polizei geht es darum, das ein Anwalt mit einer DashCam rumgefahren ist und alle Verkehrsverstöße aufgezeichnet hat damit und damit dann zur Polizei ist und die Leute aufgrund der Videos angezeigt hat.
Also die Benutzung der Cams um Sie Online zu Stellen oder einfach nur um Verkehrsverstöße anzuzeigen ist verboten was ich auch für Richtig halte.
Aber soweit ich das verstanden hab ist Sie zulässig zur Prüfung der Schuldfrage bei einem Unfall.
So hab ichs auch verstanden…
Der werte Anwalt hat es mit dem Gedanken, Videos der Verkehrssünder an die Polizei zu übermitteln, betrieben…
Das wurde jetzt rechtlich als Unzulässig eingestuft…die Videos dürfen aber trotzdem als Beweismittel zur Schuldklärung bei Gericht genutzt werden…
Ich find die Cams absolut sinnvoll…wer da wegen Datenschutz rumflennt…meine güte…
So lange diese Kammeras nicht von „Hilfssheriffs“ eingesetzt werden um irgendwelche Verkehrssünder anzuschwärzen bin ich auch für die Erlaubnis zum Einsatz.
Ich denke sobald die Teile vor Gericht Akzeptiert werden, fühlen sich die Hilfssheriffs die derzeit Parkverbotssünder Anzeigen zu höherem Berufen und fangen an per Dashcam Geschwindigkeitsverstöße und ähnliches zu Dokumentieren.
Ich hatte selber schon 2 Unfälle (An beiden nicht schuld), und bei keinem hat der Unfallgegner versucht zu lügen oder seine Schuld zu bestreiten.
PS: Gerade an dich Steve, als jemand der mal gerne etwas Schneller fährt als Erlaubt „Führerscheinentzug °Hust°“ , würde ich mir sowas nicht anschaffen, ansonsten könnte es in Zukunft nähmlich auch durchaus passieren das die Polizei bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle sich mal die Cam ausleiht und mal nachschaut ob du dich auch in der Vergangenheit immer Regelkonform verhalten hast. 😉
Die Vorteile von einer Kamera im Auto überwiegen die „möglichen“ Nachteile. So einfach ist das. Nur die Bürokratie steht mal wieder im weg.
Genau andersrum! Die Nachteile einer Dashcam überwiegen die „möglichen“ Vorteile!
An wievielen Unfällen meinst du, wirst du in deinem Leben beteiligt sein? Sind wir mal großzügig und sagen: acht! Wieviele davon meinst du, werden so ablaufen, dass eine nach vorne gerichtete Kamera beweist, dass du unschuldig bist? (Dir also jemand ohne dein Verschulden vorne reinfährt!) Bleiben wir mal großzügig und sagen: drei!
Und bleiben wir mal großzügig und sagen, dass in zwei dieser Fälle keine anderen Zeugen existieren und der Verursacher dir die Schuld zusprechen will.
Um also in zwei(!) möglichen Fällen in deinem ganzen Leben eines von mehreren Argumenten für deine Unschuld zu haben, willst du Hunderte und Tausende von Stunden von Verkehr und fremden Leuten aufzeichnen, die nichts davon wissen und mit Sicherheit nicht viel davon halten?
Das ist die Argumentation der Verbraucherschützer – und die ist auch durchaus sinnvoll!
VORSICHT!
iirc war der angeklagte son „hilfssheriff“ der nur die absicht hatte mit der dashcam leute aufzunehmen und die dann anzuzeigen!
glaub der hatte über 20 leute so angeschwärzt. für diesen zweck, war auch das urteil richtig.
wenn du normal dein dashcam laufen hast und nur die landschaft filmen willst, bzw. deine fahrt und damit jedoch einen unfall baust, kannst du, je nach richter und beweislage, auch dein video als beweismittel nutzen (auch ohne einstimmung des gefilmten).
nuff said
Es geht hier nicht darum, dass diese nicht vor Gericht verwendet werden, sondern daru, dass man seine Aufnahmen an die Polizei schickt: „Ich erstatte Anzeige, der da stand nicht am Stop Schild!“
Gab da scheinbar schon einen Kerl, der hat 22 Anzeigen erstattet und zu jeder direkt den „Videobeweis“ mitgeschickt. Ich finde gut, dass soetwas unterbunden wird. Wenn sowas nachher jeder macht…
Und der Staatsanwaltschaft übermitteln ist was anderes als das Video dem Dorfpolizisten um die Ecke zu geben.
Kurzer Nachtrag: Gibts ja Gewaltenteilung und so in Deutschland, ich weiß nicht, wie man von Polizei auf Staatsanwaltschaft kommt 😉
Und generell ist das letzte Wort in dem Fall noch nicht gesporchen
Zwischen Polizei und StA besteht insoweit kein Unterschied. Die Polizei ermittelt, die StA klagt an, aber beide arbeiten Hand in Hand und teilen insbesondere Erkenntnisse.
Anzeige kann man auch hier wie dort erstatten.
Mit Gewaltenteilung hat das nix zu tun.
Kann es sein Steve, das du da einem Missverständnis aufgesessen bist (ich hoffe es, sonst bins in jedem Fall ich ^^)? So wie ich das Urteil verstanden habe, darfst du mit deinen Aufnahmen nicht selbst Polizei spielen und Leute wild anklagen (also wo du nicht direkt selbst beteiligt bist).
Im aktuellen Fall gings, mein ich, darum das einer die Polizei mit Videos zu allerlei Delikten versorgt hat, an denen er aber gar nicht beteiligt war. Da kann man sich jetzt drüber streiten ob so ein Verbot sinnvoll ist. Die Sorge, dass man in einer Anschwärz-Gesellschaft aufwacht ist aber auch nicht ganz von der Hand zu weisen, oder?
Ansonsten kann man, wie gesagt so habs ich zumindest verstanden, die Aufnahmen weiterhin zur Verteidigung einsetzen (also vor Gericht etc) sofern sie als Beweise zugelassen werden. Was aber auch nicht mit jeder xbeliebigen Kamera der Fall ist.
Ich denk derzeit intensiv drüber nach mir selber so eine Kamera zuzulegen… Das Geld ist, im Vergleich selbst mit den kleinsten Unfällen, die Sache leicht wert.
Hinzu erwähnen sollte man aber auch, dass dieses Urteil nur aufgrund eines Formfehlers (Nicht bestimmt genug, da Marke und Typ der vom Kläger benutzten Kamera gefehlt haben) seitens des bayrischen Datenschutzaufsichtsamtes zustande gekommen ist und dass Gericht dass Verbot inhaltlich aufgrund des Datenschutzes eigentlich unterstützt.
Als Beweismittel wird es wohl durchgehen, kann damit aber z.b. auch bei Raserei gegen einen verwendet werden.
Ich persönlich bin der Meinung, dass es Zeit wird für eine geänderte Gesetzgebung in Bezug auf (Privat) Kameras. Natürlich sollten solche Aufnahmen bei Gerichtsverhandlungen zugelassen werden.
Ich bin kein Jurist, aber soweit ich weiß muss man ein zivilrechtliches Verfahren anstreben, um entsprechende Videos aus dem Netz zu klagen. Sprich man muss sich erstmal einen Anwalt leisten können, um eine ungewollte Videoaufnahme aus dem Netz zu klagen. Das sollte sich ändern, damit auch die weniger gut betuchten Menschen ihre Rechte durchsetzen können. Daher plädiere ich schon lange dafür, dass es einen Straftatbestand dafür geben sollte, dass man ungefragt Bilder / Videos von einer Person im Internet veröffentlicht.
Dann will ich absofort aber auch nichtmehr, dass Fotos von mir gemacht werden, wenn ich irgendwo mal zu schnell fahre.
Wenn sie sich mit diesem tollen Urteil mal nicht ins eigene Bein schießen, das mit YouTube verstehe ich ja, aber als Beweismittel sollte es dennoch gelten dürfen.
Sehe es genauso.
+1
100% Zustimmung. Die Datenschutzthemen sehen sie ja sonst auch nicht so eng. Außerdem bezweifle ich, dass hier Datenschützer protestiert haben sondern eher irgendwelche anderen Lobbys.
+1
Sehe ich im weitesten Sinne auch so.
Vorratsdatenspeicherung soll bei der Aufklärung helfen, warum nicht eigens aufgenommenes Videomaterial. Das würde tatsächlich Ermittlungen bei Verkehrsdelikten und Unfällen erleichtern, zumal die Behörden sich ja sowieso öffentlichen Bildmaterial sowieso schon bedient und teilweise auch bei privaten Unternehmen wenn deren Sicherheitskameras zufällig einen bestimmten Ausschnitt des Straßenverkehrs erfassen.
Die Argumentation ist mehr als scheinheilig. Was wird denn von den Cams gefilmt? Straßenverkehr, hauptsächlich. Ab und an mal ein Fußgänger der die Straße kreuzt. Aber wo ist das Problem?
Sorry, aber ich habe zu oft erlebt wie verschissene besoffene Menschen irgendwelche Unfälle verursacht haben und damit davon gekommen sind. Ja sorry, ich bin da etwas militant 😀