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Folgender Leserbrief von Community-Mitglied Florian erreichte mich letzte Woche:

„In Zeiten vom politischen Sommerloch und der drohenden Griechenpleite, versucht mal wieder unsere liebe EU still und heimlich im Kämmerlein ein Gesetz zu ändern, dass uns als auch dich (soweit ich es verstehe) als soziales Netzwerk einiges kosten könnte!

Momentan steht der Antrag zu Änderung der „Panoramafreiheit“ zum Entscheid am 9. Juli in diesem Jahr an, das in den meisten EU-Ländern einem erlaubt (Belgien z.B. nicht, außer dass Gebäude auf dem Bild, ist, lediglich Beiwerk), im Urlaub Gebäude zu fotografieren bzw. ein Urlaubs-Selfie zu machen und auf Facebook oder z.B. deinen Blog zu veröffentlichen.

Sollte die EU mit der negativen Änderung des Gesetztes durchkommen …
wäre rein theoretisch, jeder User, der ein Urlaubsbild mit nicht vorher genehmigten Schreiben macht (z.B. Du und Paape vor dem London Eye) verklagbar oder müsste zu mindestens von rechtlicher Seite, des jeweiligen Betreiber der Seite wie Facebook geprüft werden, ob es sich beim Gebäude um ein so genantes Beiwerk auf dem Bild handelt oder nicht!

Mich würde hierbei deine Meinung sowie die der Leute aus unserer Community interessieren, da ich weiß, dass wir einige sehr fachkundige Leute haben.

Hier noch meine drei Quellen dazu:“

Faz.net
Zeit.de
Wikipedia.org


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23 KOMMENTARE

  1. Diese EU ist inzwischen nur noch fürn Arsch. Das nationale Recht, wird durch so einen Clownverein einfach ausgehebelt und das geht mir ehrlich gesagt gehörig aufn Sack.
    Würde es eine Abstimmung geben, ob Deutschland aus der EU austreten soll, ich würde für JA stimmen. Lieber scheiße ich auf mehr Wohlstand und den Kapitalismus, als ständig irgendeine Scheiße von der EU vordiktiert zu bekommen.

  2. Wenn man rechnet, dass wir heute schon den 3 Juli haben und am 9 Juli debattiert wird, ob es beschlossen werden soll oder nicht, finde ich es schon im stillen Kämmerlein beschlossen, da hier auch nicht genau erklärt wird, was man da ändern möchte.

    Oddy@ wie es Fr0sty geschrieben hat, ist das Problem an der Sache die heutige Nutzung über Facebook oder auch Wikipedia!

    Ich bin zwar kein Fan der Piratenpartei … aber Frau Julia Reda hat es ziemlich gut auf ihrem Blog noch mal erklärt, wo das Problem mit FB& Co liegt.
    Daher zitiere ich es einfach mal.

    Wenn du ein Urlaubsfoto auf dein Facebookprofil lädst, verdienst du damit kein Geld. Du stimmst allerdings den Nutzungsbedingungen von Facebook zu, in denen steht, dass du Facebook das Recht zur kommerziellen Nutzung deiner Bilder einräumst (Abschnitt 9.1 der Nutzungsbedingungen von Facebook) und dass du alle nötigen Rechte an dem Bild besitzt, um diese kommerzielle Nutzung durch Facebook zu erlauben (Abschnitt 5.1) . Das bedeutet, dass du nach einer Einschränkung der Panoramafreiheit auf nichtkommerzielle Zwecke für jedes deiner Urlaubsfotos prüfen müsstest, ob es ein Gebäude oder öffentliches Kunstwerk zeigt, ob dieses Werk urheberrechtlich geschützt ist (das heißt, ob der Architekt oder die Künstlerin vor mehr als 70 Jahren gestorben ist) und wer heutzutage die Rechte an diesem Werk besitzt. Dann musst du mit dem Rechteinhaber oder der verantwortlichen Verwertungsgesellschaft einen Lizenzvertrag abschließen, der die kommerzielle Nutzung des Bilds durch Facebook ausdrücklich erlaubt, bevor du es bei Facebook hochladen darfst. Das gleiche gilt für andere soziale Netzwerke oder kommerzielle Fotoplattformen, die ihre Nutzungsbedingungen für gewöhnlich so gestalten, dass sie vor Haftung geschützt sind. Eine Einschränkung der Panoramafreiheit auf nichtkommerzielle Nutzungen würde also Millionen von Europäerinnen und Europäerin in Konflikt mit dem Urheberrecht bringen, wenn sie ihre völlig harmlosen, alltäglichen Gewohnheiten im Umgang mit Urlaubsfotos nicht fundamental ändern. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig darauf hinweisen, dass urheberrechtliche Forderungen nicht immer auf das Zivilrecht beschränkt sind und unter Umständen auch das Strafrecht berührt sein kann (was in der Praxis unterschiedlich konsequent durchgesetzt wird). wer es im ganzen nachlesen möchte, der Blg der guten Dame https://juliareda.eu/2015/06/panoramafreiheit-in-gefahr/

    Was auch wieder unsere geliebten Abmahn-Anwälte auf dem Plan ruft, die sich schon jetzt vermutlich die Finger reiben werden 🙁

    • „Wenn man rechnet, dass wir heute schon den 3 Juli haben und am 9 Juli debattiert wird, ob es beschlossen werden soll oder nicht, finde ich es schon im stillen Kämmerlein beschlossen, da hier auch nicht genau erklärt wird, was man da ändern möchte.“

      Also ich weis davon schon seit Wochen.

      • Weil die Vereinheitlichungen dazu tendieren, die lautesten Lobbygruppen zu bedienen. Ein Beispiel hierfür wäre TTIP. Schlaraffenland für die Wirtschaft, „Chlorhühnchen“ für den Verbraucher.

        Und das Chlorhühnchen soll hier nur stellvertretend stehen für Fracking und all die anderen Bereiche, in denen der Umwelt- und Verbraucherschutz im Zweifel hinter den wirtschaftlichen Interessen der Industrie zurücktreten soll.

        Bei einer Rechtsvereinheitlichung innerhalb der EU würde im Zweifel ähnliches blühen. Oder glaubst du, wir werden unsere Abmahnindustrie via EU-Verordnung los? Im Zweifel würde die Regelung doch so laufen, dass künftig EU-weit abgemahnt werden kann.

  3. Man muss hier einmal vorwegnehmen, dass wir hier über einen Bericht des Rechtsausschusses des EP reden, über kein Gesetz, über keine Richtlinie. Die Sache ist deshalb ungefähr so akut, wie wenn die Grünen ein Thesenpapier aufstellen, welches Kinderf…en straffrei stellen soll … das existiert seit 30 Jahren, und nix ist passiert!

    Aber nähern wir uns mal dem Begriff der Panoramafreiheit. Diese erlaubt es, „Werke“ im öffentlichen Raum uneingeschränkt zu fotografieren und sogar gewerblich zu verwerten. Beispiel: Foto des Brandenburger Tores.

    Hierbei ist zu beachten, dass Deutschland bei diesem Thema liberaler ist als andere Staaten: Frankreich z.B. kennt keine Panoramafreiheit. In Frankreich unterliegen also Fotos des Eiffelturms dem Verwertungsrecht des Künstlers bzw. dessen Erben. Was auch für sich genommen nicht schlimm ist, denn warum sollte ich den Eiffelturm GEWERBLICH kostenlos ausschlachten dürfen?

    Die Problematik entsteht eigentlich erst durch zwei Besonderheiten im deutschen Recht:

    1. Die Kostenpflicht der Abmahnungen. Es ist weltweit einmalig in Deutschland, dass der Abgemahnte die Kosten der Abmahnung zu tragen hat. Gäbe es das nicht, würde man eben auf entsprechenden Hinweis seine Postkarten mit dem Eiffelturm aus dem Verkehr ziehen, und fertig. Es würde keine hunderte oder tausende Euros kosten.

    2. Die extensive Auslegung des Begriffs „gewerblich“. Speziell im Internet wird nahezu alles als gewerblich eingestuft. Jedes Filesharing erreicht „gewerbliches Ausmaß“, jede private Homepage, auf der auch nur ein Werbebanner oder ein Flattr-Button zu sehen ist, ist sofort „gewerblich“. Sogar mit Facebook hat man Probleme, da man die Rechte an seinen Posts – auch Fotos – standardmäßig zur gewerblichen Nutzung an FB abtritt.

    Würde der Begriff „gewerblich“ von den Gerichten mit gesundem Menschenverstand eingesetzt, hätten wir das Problem nicht. Dann wäre eben ein Bericht über den letzten Berlin-Urlaub mit Besuch des Brandenburger Tores auch wirklich privat, egal, ob ich (oder der Anbieter meines Blogs) eine kleine Werbeanzeige zur Kostendeckung der Seite selber einblende. Dann wäre ein Download eines Beatles-Albums zum Zwecke des Überspielens in den eigenen iPod auch wirklich privat, mit der Folge, dass meine IP-Adresse nicht mehr abgefragt werden dürfte.

    Fazit:

    Der Rechtsausschuss will das Urheberrecht europaweit vereinheitlichen. Das ist ja per se kein schlechtes Anliegen. Das Problem ist aber, dass gewisse Rechtsbegriffe unterschiedlich gehandhabt werden und dass diese Vereinheitlichung auf Nebengebieten unterschiedliche Auswirkungen haben können. Beispiel: Erstattungsfähigkeit von Abmahnkosten.

    Solange wir nicht das gesamte Recht vereinheitlichen (und das geschieht hoffentlich nie), sind solche punktuellen Vereinheitlichungen immer mit der Gefahr verbunden, zu unerwünschten Ergebnissen zu führen.

    Aber nochmal: Wir reden hier über einen Bericht, nicht einmal über einen Gesetzesentwurf, geschweige denn feststehendes europäisches Recht.

    Also immer den Ball flachhalten!

  4. Da hat der gute Florian nicht alles gelesen.

    Die Rede ist lediglich von gewerblichen Fotografien.

    Der Urlaubs-Selfie vorm Eiffelturm bleibt natürlich weiterhin legal und normal.

    • Und dann lies mal, was in den Facebook-AGB steht, was mit Bildern ist, die du dort hochlädst. Zitat: Du gewährst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte, die du auf bzw. im Zusammenhang mit Facebook postest (IP-Lizenz).
      Und da Facebook Werbung auf der Seite schaltet, wird damit schließlich Geld verdient. Und schon haben wir das Problem. 🙁

    • Sobald du dein Foto aber bei FB hochlädst ist es gewerblich und du bist am Arsch. Denn mit dem hochladen auf FB gestattest du FB die gewerbliche Nutzung. Sobald Steve das Foto auf seinem Blog postet, ist es gewerblich, denn er hat hier Werbung.

      Das lässt sich endlos weiterführen.

    • Das ist genau das was sie dich denken lassen wollen, weil davon viele keinen Plan haben. „Ach gewerblich, das kümmert mich nicht“ und dann bekommst du demnächst Post von einem Anwalt der auf Facebook sein Unwesen treibt und da irgendwo dein Foto gesehen hat

      • Gehen wir davon aus, alle Politiker sind korrupt und tun nur das, was die Wirtschaft von ihnen verlangt:
        Warum sollte ein Globalplayer wie Facebook ein Interesse daran haben, dass die eigenen Nutzer für Urlaubsfotos zahlen müssen? Dann lädt keiner mehr welche dort hoch, die Attraktivität des Angebots steigt.
        Frage: Welche Lobby ist stärker, die der Wirtschaft oder die der Abmahnanwälte? 🙂

  5. Mhm was genau hat das mit still und heimlich im kleinen Kämmerlein zu tun? Sollen nun von April bis Oktober keine Gesetze mehr gemacht werden oder wann ist es ok? Zumal sich im EU-Parlament sowieso keine Mehrheit dafür findet.

  6. Hab ich auch von gehört. Stell mir das aber praktisch schwierig vor nachzuprüfen. Ich gehe mal davon aus, dass der Ankläger zunächst mal nachweisen muss, dass ich die rechte des Gebäudeinhabers nicht eingeholt habe. Ich glaube kaum, dass sich hierdurch was ändern wird in der Praxis.

  7. Mal unabhängig davon: Ich hab in den letzten Tagen -außer so ein bisschen Griechenland- fast gar keine Nachrichten gelesen und trotzdem davon gehört, so klammheimlich kann die Änderung nicht sein.

    • irgendwo wird immer davon berichtet, sie haben es trotzdem versucht irgendwie durchzuquetschen ohne großes aufsehen darum zu machen, hat nur nicht geklappt

      • Naja das niemand bei dir an der Tür klingelt und dir erzählt was in der Welt alles so los ist solltest du schon gemerkt haben.

    • Da können wir von Glück reden, dass das Sommerloch das verhindert hat. Irgend ein größeres Ereignis und es wäre sicher untergegangen

      • Griechische Staatspleite nicht groß genug? Dazu gleich zwei Fußballturniere UND immer noch Zickereien mit der FIFA. Ziemlich voll für ein Sommerloch.

    • Du darfst nicht versuchen, die verqueren Gedanken irgendwelcher NWO-Anhänger und Politikhasser mit deinen normalen Gedanken nachzuvollziehen. Das führt nur zu einem mentalen Bluescreen.

  8. Dass eine so restriktive Auslegung der Panoramafreiheit für Journalisten, Filmemacher und Fotografen ein erhebliches Problem wäre, steht außer Frage. Fraglich ist natürlich, wie das uns Privatleute betrifft.

    Generell wäre das Teilen solcher Bilder auf Facebook ja nicht mit Geld verbunden, sprich nicht kommerziell, aber als Facebooknutzer akzeptierst du die Nutzungsbestimmungen und nach denen geht das soziale Netzwerk davon aus, dass die Privatperson alle nötigen Rechte zum Verwerten des Bildes hat und sie auf Facebook überträgt.

    Solche mögliche Konstellationen gibt es einige im Netz, sodass jedes Teilen dieser Bilder am Ende wirklich teuer werden könnte.

    So eine Regelung über das Teilen von Urlaubsbildern in Zeiten von Social Media ist einfach nicht mehr zeitgemäß.

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