TEILEN

Auch wenn wir momentan noch darüber schmunzeln, bin ich mir sicher, dass die freundlichen GEZ-Mitarbeiter schon mit den Hufen scharren…

Quelle: Huffingtonpost.de


Anzeige

13 KOMMENTARE

  1. Aber beim Thema Asylbewerber ist es immer schön wenn man ein neuen „Skandal“ hat ….

    „Asylbewerberinnen und Asylbewerber müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen

    Nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag steht Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu.

    Um sicherzustellen, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber erst gar nicht angeschrieben werden, hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio Städte und Kommunen um aktive Mithilfe gebeten. Da sie für die Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerber zuständig sind, können sie entsprechende Unterkünfte melden. Die Adressen werden im System gesperrt.

    Grund für die Anschreiben, die der Beitragsservice automatisiert verschickt, ist das Verfahren zur Ersterfassung von beitragspflichtigen Wohnungen. Wenn Asylbewerberinnen und Asylbewerber von der zuständigen Sozialbehörde melderechtlich erfasst sind, werden diese Meldedaten, wie die von allen anderen Bürgerinnen und Bürgern auch, an den Beitragsservice übermittelt. Da diese Meldedaten keinen Hinweis darauf enthalten, dass es sich bei der gemeldeten Person um eine Asylbewerberin oder einen Asylbewerber handelt, schreibt der Beitragsservice alle Personen an, die keiner angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können und bittet um Klärung der Beitragspflicht.

    Die Dachverbände der deutschen Städte und Kommunen hat der Beitragsservice bereits im Jahr 2014 darüber informiert, um von vornherein zu verhindern, dass Schreiben an diese Anschriften ausgelöst werden. Erhalten Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Einzelfällen doch ein Anschreiben des Beitragsservice, sollten die Betreuer zeitnah reagieren und den Beitragsservice über den Asylbewerberstatus informieren. Nur durch eine entsprechende Rückmeldung lässt sich verhindern, dass die angeschriebenen Personen in der Folge zum Rundfunkbeitrag angemeldet werden und eine Zahlungsaufforderung erhalten. Am schnellsten geht dies über die Kontaktformulare auf rundfunkbeitrag.de sowie die Hotline des Beitragsservice.

    Stand: 14. September 2015“

    Quelle: http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/keine_rundfunkbeitragspflicht_fuer_asylbewerberinnen_und_asylbewerber/index_ger.html

    • Eine mögliche Befreiung muss aber beantragt werden.
      Das AsylblG Ist ein Sozialgesetz, von daher kann man die Befreiung beantragen, muss sich aber nicht künstlich über Post aufregen.

      Im Gegensatz zu mir, der damals als Student ohne bafög und Einkommen GEZ nicht abmelden durfte, weil ich ja keine Sozialleistungen beziehe und dadurch in keine keine Regel passe (keine Sozialleistungen ist kein Härtefall). Liebenswürdig, dieser Lobbyismus.

  2. Wer für die GEZ arbeitet hätte sich sich auch freiwillig als KZ Wächter gemeldet.
    Man muss schon ein richtiges Arschloch sein um für so einen Verein zuarbeiten.

  3. #Refugeeswelcome bei der GEZ! Rechtlich wärs aber interessant zu prüfen, ob die Zuwanderungswilligen von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind. Warum eigentlich? „Neuartige Empfangsgeräte“ a.k.a. internetfähige Handys haben sie ja alle.

  4. GEZ noch?
    Ich hasse dieses dümmliche gebührensystem. Wenn das über die Steuer abgerechnet würde, gäbe es gar nicht die Möglichkeit dass sowas passiert. Und man wäre diese Mitarbeiter dieses Mafiavereins endlich los…

    • Es gibt in diesem Zusammenhang zwei Zahlen, die je nach politisch gewollter Stimmungsmache verwendet werden, 90% bzw. 10% als Gegenstück ist aber kein Teil davon!

      Runde 1-2% der Zuwanderungswilligen erhalten ihren Asylantrag bewilligt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Asylgründe sehr eng sind, nämlich politische oder religiöse Verfolgung.

      Weitere (rund) 30% erhalten einen Duldungsstatus, der sich in der Regel daraus begründet, dass in ihrer Heimat Krieg herrscht. Das sind also im Wortsinne keine Asylberechtigten, aber sie werden eben rechtmäßig auch nicht abgeschoben.

      Die Ausländerfeinde gröhlen natürlich von den 2% bzw. andersrum von den 98% „Scheinasylanten“. Das ist zwar nicht falsch, aber eben auch nur die halbe Wahrheit.

      Die Wahrheit ist vielmehr, dass rund 1/3 aller Bewerber entweder aus Asylgründen oder aus humanitären Gründen vorläufig bleiben dürfen.

      Es gibt übrigens noch eine weitere Zahl, die sich meiner Erinnerung nach zwischen 15 und 20% bewegt, das ist nämlich der Anteil derer, deren Herkunft ungeklärt ist, weil sie nämlich ihren Pass weggeworfen haben und auch nicht sagen wollen, wo sie herkommen. Die Linken sortieren die natürlich gerne bei den berechtigten Flüchtlingen ein, damit möglichst viele bleiben dürfen. Die Rechten – und das ist m. E. nicht nur rechts sondern auch Recht – argumentieren, dass ein Bewerber verpflichtet ist, seine Herkunft und damit ggfs. sein Bleiberecht nachzuweisen.

      Übrigens sind die Zahlen vom BAMF, so aktuell sie auch sind, schon wieder veraltet; die reden von 230.000 Erstanträgen und bis Jahresende werden es ja über eine Million sein.

      • Mein Kommentar bezog sich auf den von Abola, dessen leider wieder gelöscht wurde und somit etwas aus dem Zusammenhang gerissen ist.

        Dennoch finde ich deine Erklärungen sehr gut, da du die Zahlen erklärst. Würde mich noch über Verlinkungen deiner Quellen freuen damit man sich auch selbst in das Thema etwas tiefer einlesen kann.

        • Spezielle Quellen muss ich selber suchen; die o. g. Zahlen habe ich in den letzten Wochen und Monaten so oft gelesen, dass sie sich eingebrannt haben.

          Ich habe mir aber mal den BAMF-Bericht 2014 angeschaut. http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Broschueren/bundesamt-in-zahlen-2014.pdf;jsessionid=23C53EBCF017867C1273C6EC6D8E6F40.1_cid359?__blob=publicationFile

          Natürlich wird in 2015 wohl vieles anders aussehen, aber die Zahlen für 2014 sind eben verlässlich, während 2015 nunmal noch nicht rum ist!

          Nimm z.B. mal die Torte auf Seite 47: Da sind es rund 4% nach AsylVfG, 27,5% Bleiberechte nach sonstigen Vorschriften, 1/3 Ablehnungen und 35% „formelle Entscheidungen“; unter letzterem werden hauptsächlich Antragsteller zu verstehen sein, die nachweislich aus sicheren Drittstaaten eingereist sind und schon aus diesem Grund abgelehnt werden.

          Das sind also +/- ein paar Prozent schon die Zahlen, die ich im Kopf habe.

          Die Broschüre nennt die durchschnittliche Verfahrensdauer mit 11,3 Monate (Seite 54). Damit ist aber leider nur das Verwaltungsverfahren gemeint. Gegen rund 40% der Entscheidungen wird geklagt (Seite 56), also kann man wohl davon ausgehen, dass nahezu jeder Ablehnungsbescheid angegriffen wird. Das sind also rund 52.000 neue Gerichtsverfahren in 2014. Es gab aber nur rund 43.000 Entscheidungen der Gerichte (Seite 57). Erfolg haben diese Klagen in rund 10% der Fälle (Seite 58). Aber offensichtlich kommen die Klagen schneller rein als sie erledigt werden können. Die Gerichte saufen ab, und die Dauer der Gerichtsverfahren kann man auf die obigen 11 Monate noch draufschlagen.

          Ein ganz wichtiger Punkt ist jedoch der Vollzug der Ausreisepflicht: Knapp 90.000 Negativbescheide in 2014 (Seite 47), und dieser Zahl gegenüber stehen laut ProAsyl (http://www.proasyl.de/de/themen/zahlen-und-fakten/) nur rund 17.500 Ab- und Zurückschiebungen. Wir haben ein unglaublich hohes Vollzugsdefizit. Und auch das spricht sich über Internet bis nach Afrika herum: Auch wenn du nicht angenommen wirst, wirst du trotzdem jahrelang nicht abgeschoben.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here