An Australian law student is fighting a legal battle to use a penis drawing as his official signature, in a good use of student time.
Ein australischer Jura-Student kämpft dafür, dass er einen Penis als Unterschrift benutzen darf. Verrückte Welt!
Quelle: Rollonfriday.com
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„Eine Unterschrift setzt ein aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde voraus, das nicht lesbar zu sein braucht. Erforderlich, aber auch genügend ist das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden individuellen Schriftzuges, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt.“
… sagt der BGH. Hierzulande würde es also der Penis an der Voraussetzung scheitern, dass er kein „Schriftzug“ bzw. „Wiedergabe eines Namens“ ist.
(Bevor hier der erste auf die Idee kommt, ein Pokemon als Unterschrift zu verwenden!)
und was ist mit der Unterschrift des griechischen Finanzminister:
http://imgur.com/gallery/ty26iou
Nun, zum einen rede ich von deutschem Recht, nicht von griechischem.
Zum zweiten würde ich mit etwas Phantasie ein E und ein T darin erkennen. Damit wäre es zumindest ein Handzeichen, das im täglichen Rechtsverkehr, wo keine vollständige Unterschrift gefordert wird, ausreicht.
Hierzu ein Praxisbeispiel. Mein Anwaltskollege, nennen wir ihn mal „Müller“, hat ne Sauklaue! Früher hat er mit „Mü“ unterschrieben, also die restlichen Buchstaben waren nichtmal andeutungsweise vorhanden. Ein Gericht hat ihn mal auf Bedenken hingewiesen, ob das eine Unterschrift im Rechtsinne ist bzw. dies sei nur ein Handzeichen, was für rechtswirksame Schriftsätze nicht ausreichen könnte. Er hat sich daraufhin „Mür“ angewöhnt, also das „ü“ am oberen rechten Ende mit einem Schwung nach rechts verlängert, sodass man mit Phantasie ein „r“ darin erkennen kann. Das erfüllt dann die Voraussetzungen, dass es zumindest die Andeutung eines vollständigen Namens ist. Gegen dieses „Mür“ hatte seitdem kein Gericht etwas einzuwenden.
Ich vermisse eine Anmerkung zur krömer’schen Fleischpeitsche im Blogpost 😉
Na die Fleischpeitsche passt ja auch nicht auf den Ausweis 😉