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In Hamburg wurde ein 14-jähriges Mädchen von mehreren jungen Männern vergewaltigt und anschließend bei Eiseskälte im Hinterhof abgelegt. Sie ist fast erfroren. Ihre angebliche Freundin filmte die Tat mit dem Handy. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen versuchten Mordes und sexuellem Missbrauch. Die Tat ereignete sich bereits am 11. Februar, war aber zum Schutz des Opfers bislang geheim gehalten worden. Die Polizei hat mittlerweile drei Beteiligte – einen 14- und einen 16-Jährigen sowie das Mädchen, das die Aufnahmen gemacht hat – festgenommen.

Betrunken gemacht, vergewaltigt und dann in den Schnee geworfen. Und die Freundin filmt die ganze Sache noch. Scheiße, was stimmt nur mit unserer Welt nicht?!?

Quelle: T-Online.de


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37 KOMMENTARE

  1. Ich werde immer schief angeguckt, wenn ich das sage, aber das bestätigt meine Haltung eigentlich wieder. Wer war es noch, der sagte, dass der Mensch grundsätzlich gut ist und sich gegebenenfalls entscheidet böse zu sein? Rousseau?

    Ich sehe das ehrlich gesagt anders. Ich glaube der Mensch ist von Natur aus ein Monster und entscheidet sich gut zu sein.
    Es gibt im Tierreich nie im Ansatz solche Fälle. Menschen bringen sich einfach um. Im Tierreich wird sogar innerhalb der Nahrungskette nur getötet, wenn es der Hunger erfordert.
    Und bei uns? Passiert sowas, sinnlose kriege, Verpestung der Umwelt usw…

    Es gibt ja auch immer die Aussagen, dass der Mensch das intelligenteste Lebewesen der Welt ist. Ich glaube er ist das weit entwickeltste. Das Intelligenteste ist er wohl nicht.

  2. Gleiche ist mit meiner Schwester vor 2 Jahren (Dezember) auch passiert, von der Freundin in ein Auto gelockt, Ko Tropfen gegben von 2 Männern vergewaltigt worden und auf einem Parkplatz abgelegt worden.

    Und alles haben die gefilmt und die „Freundin“ sitzt daneben und lacht.

    Absolut abartig.

  3. 2* sozialstunden
    1* jugenbewährungsstrafe und zum ausgleich
    3* florida schwimmen mit delphinen zur resozialisierung.

    • Eher unwahrscheinlich. Alleine schon der Umstand, dass die Täter in U-Haft sitzen, spricht für Migrationshintergrund älteren Datums, also jedenfalls nicht zugehörig zur aktuellen „Flüchtlings“welle.

      „Normale“ Migranten werden genauso von der Justiz verfolgt wie autochthone Deutsche. Abhängig davon, was die Jungs in der Vergangenheit ausgefressen haben, dürfte in jedem Fall eine Jugendstrafe herausspringen, wahrscheinlich ohne Bewährung.

      • Wie lächerlich ist den hier eine Flüchtlingsdiskussion mit aufzumachen? Zuerst ich will absolut nichts zur Tat sagen, das dass schrecklich ist und bestraft gehört keine Frage.
        Die „Jungs“ kommen aus Serbien. Versteht ihr SERBIEN. Ein Beitrittskandidat zur Eu, Mitglied des Schengenabkommens die müssen nicht flüchten. Die dürfen sich nen Ticket kaufen und ganz offiziell hier einreisen. Die dürfen hier sogar Arbeiten und Leben ohne Probleme. Wenn nen Holländer oder nen Österreicher die Tat begonnen hätte würdet ihr dann auch über Flüchtlinge reden?
        Nicht jeder Ausländer ist nen Flüchtling. Nicht jeder Straftäter mit ausländischem Hintergrund ist nen Flüchtling.

        Jeder Täter ist ein Arschloch aber das hat nicht mit seiner Nationalität zu tun.

        • Ich weiß nicht, warum du mich hier angeiferst. Ich habe doch geschrieben, dass die Täter offensichtlich nicht aus der aktuellen Migrationswelle stammen, weiter unten hatte ich geschrieben, dass sie aus Serbien stammen (auch wenn sich beides grundsätzlich nicht ausschließen würde).

          Und ich habe ausdrücklich geschrieben, dass ich eine „normale“ Bestrafung erwarte.

        • ich seh da nirgends, dass ich es auf flüchtlinge herunter breche, dass haben kinki und du gemacht 😉
          aber nett, dass du es anderen vorwirfst ^^ nicht überall wo es abschätzend klingt ist gleich hetze gegenüber den armen flüchtlingen drin 😉

          ist mir doch egal ob die aus serbien oder hamburg kommen, vom zustand der stadt schenkt sich das ja teilweise nicht viel, siehe dazu die diversen berichte über den zustand von gebäuden an der uni der hansestadt.
          http://www.abendblatt.de/hamburg/article133649623/So-marode-ist-der-Campus-der-Universitaet-Hamburg.html

          meine aussage bezog sich einzigst auf das alter und da ist es halt einfach so, dass bei einem bestimmten alter den vermutlichen tätern nicht die zukunft durch zu hohe strafen verbaut werden soll. leider gilt da viel zu oft täterschutz vor opferschutz.

          auch ist u-haft grundsätzlich nur dann vorgesehen, wenn entweder verdunkelungsgefahr besteht (dafür waren sie ja so nett gleich videos zu drehen) oder halt fluchtgefahr besteht, was ja nicht gerade ausgeschlossen ist, nachdem schon andere vermutliche täter geflohen sind. was die davor getrieben haben ist dafür eigentlich egal. sieht man ja oft genug bei sogenanten intensiv-tätern.

          • „meine aussage bezog sich einzigst auf das alter und da ist es halt einfach so, dass bei einem bestimmten alter den vermutlichen tätern nicht die zukunft durch zu hohe strafen verbaut werden soll. leider gilt da viel zu oft täterschutz vor opferschutz.“

            Genau das ist präventiver Opferschutz. Der Typ ist wie alt? 14? Was wäre für einen Erwachsenen so das Strafmaß bei diesen Vergehen, kinki hilf mal aus. 5 Jahre? 10 Jahre?
            Nehmen wir mal 5 Jahre an, dann wanderst du mit 14 in den bau und kommst mit 19 wieder raus, keine Freunde, keine Schulausbildung, Bildungsnoveau eines Achtklässlers, keine Ausbildung, zudem natürlich noch der nette Eintrag ins Register. Das ist doch mal mindestens ein Langzeitarbeitsloser mehr, im besten Fall. Im worst case bleibt es bei der kriminellen Schiene, für Leute mit wenig Hemmung findet sich doch in Hamburg immer Arbeit auf der schiefen Bahn.

          • @Balnazza Die Tatbeschreibung ist zu ungenau, als dass ich mich auf ein Strafmaß oder auch nur eine Strafandrohung festlegen könnte, aber konservativ geschätzt wäre es beim Erwachsenen 2 Jahre aufwärts, also was nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

            Ich stelle mir aber – das ist jetzt eine rein persönliche Einschätzung – die Frage, ob unser Jugendstrafrecht den richtigen Ansatz verfolgt. Ich denke nämlich, dass diese „Kuscheljustiz“ (den jungen Täter bloß nicht zu hart anfassen) insgesamt dazu führt, dass gerade in dieser Gruppe die Justiz nicht mehr ernstgenommen wird. Das heißt nicht, dass ich jeden jungen Ladendieb gleich monate- oder jahrelang einknasten will, aber ich finde, die Justiz sollte viel früher mit Arresten („in den Knast reinschnuppern“) einsteigen. Und jede Bewährungsstrafe zählt für diese Jungs ohnehin als Quasi-Freispruch, Arbeitsstunden werden halt abgerissen. Nein, ich meine, dass man möglichst früh ein Exempel statuieren sollte. Mal eine Woche Dauerarrest zu einem frühen Zeitpunkt könnte so manche kriminelle Karriere stoppen.

            Aber das führt natürlich von der aktuellen Tat weg; hier dürfte ohne Jugendstrafe eh nichts gehen.

          • Einem primitiven, rechten Stammtischplauderer wie Heidi brauchst du doch nicht mit einer vernünftigen Analyse kommen. Das ist verschwendete Argumentation.

          • @balnazza:
            jugendknast ist kein zuchthaus.
            auch dort kann man eine ausbildung machen oder den schulabschluss, dank diversen programmen der arge sogar mit wirklich brauchbaren abschlüssen.
            und es wird auch nicht alles im strafregister aufgenommen, zumindest bei jugendstraftätern, eben um mit 16 nicht alles verbockt zu haben.

            @ oilumsick:
            meinungen sind wie achseln.
            merkwürdig das kinki ja auch zustimmt, dass die kuscheljustiz eventuell die problematik verfehlt, ist das nun auch stammtisch gerülpse?

            aber da du ja deine argumentation so stichhaltig belegst, bleib ich auf deinem niveau und bei den achseln und empfehle mal den reflink zu amazon auf der seite und deo 😉

          • nur gut das die „nichtkuscheljustiz“ in usa nur noch mehr straftäter und verbrecher generiert…
            Hohe Strafen waren noch nie eine Abschreckung für Täter etwas nicht zu machen. Da grad bei „Prügeleien“ oder anderen Jugendstraftaten oft die Taten im Affekt passieren… Und genau diese Jungs auch nicht die Strafen kennen oder sich vorher drüber informieren…
            In den meisten Fällen haben doch die Eltern in der Erziehung etwas falsch gemacht, ob wissentlich oder unwissentlich…

        • Blödsinn man darf sich als „Serbe“ Wie du sagst nur hier aufhalten als student oder als tourist. Wen man arbeit will muss man eine Arbeitserlaubniss beantragen sowie eine befristete niederlassungserlaubniss. Das Gibt es nicht umsonst , man muss gute gründe vorzeigen das man hier leben darf.
          Mfg

      • Das glaube ich leider erst wenn ich es sehe.
        GERADE Jugendliche bekommen selbst für schwerere Verbrechen Bewährungsstrafen. Rehabilitation um jeden Preis, auch wenn man damit den Opfern ins Gesicht spuckt.

        • Ich habe die Regeln des Jugendstrafrechts nicht gemacht, ich kann nur auf sie hinweisen: Sinn des Jugendstrafrechts ist nicht die Vergeltung/Strafe, sondern die Erziehung. Eine Jugendstrafe kommt deshalb erst bei Vorliegen „schädlicher Neigungen“ in Betracht, die aber angesichts des geschilderten Tatablaufs wohl vorliegen dürften.

          Wenn wir uns erstmal im Bereich der Jugendstrafe bewegen, läuft es in der Bewährungsfrage dann ähnlich wie im Erwachsenenstrafrecht:
          – unter 1 Jahr im Regelfall Bewährung
          – 1-2 Jahre nur bei positiver Sozialprognose Bewährung
          – über 2 Jahre keine Bewährung möglich.

          Wenn also nicht „nur“ der sexuelle Missbrauch vorliegt, sondern möglicherweise auch ein versuchter Totschlag durch das Aussetzen in der Kälte, dann dürfte man kaum noch in den Bereich unter 2 Jahren kommen. Und dann stellt sich auch die Bewährungsfrage nicht mehr.

          • Sinn des Jugendstrafrechts ist nicht „die Erziehung“… Sinn des Jugendstrafrecht ist das Entgegenwirken von weiteren Straftaten. Die Erziehung ist nur MITTEL des Jugendstrafrecht, aber nicht Ziel. So ausdrücklich mittlerweile auch in § 2 JGG. Das Jugendstrafrecht ist kein Erziehungsrecht.

            Daher kommt selbstverständlich auch Jugendstrafe bei „schwere der Schuld“ in Betracht und nicht nur bei „schädlichen Neigungen“. Die „schädlichen Neigungen“ Anhand des Medienberichtes festmachen zu wollen, ist übrigens höchstspekulativ. Unter schädliche Neigungn sind „erhebliche – seien es anlagebedingte, seien es durch unzulängliche Erziehung oder Umwelteinflüsse bedingte – Mängel zu verstehen, die ohne längere Gesamterziehung die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten in sich bergen, die nicht nur gemeinlästig sind oder den Charakter von Bagatelldelikten haben. Sie können in aller Regel nur bejaht werden, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat, wenn auch verborgen, angelegt waren “

            Nur weil jemand einen versuchten Mord begeht, sind nicht automatisch schädliche Neigungen zu bejahen.

            Und auch bei der Bewährungsfrage läuft es gerade nicht wie bei Erwachsenen. Die 1. Stufe ist nicht „unter 1 Jahr“ sondern „nicht mehr als 1 Jahr“. Auch ist die Bewährung bei Jugendlichen bis zu 2 Jahren der REGELFALL und nicht wie von dir beschrieben „nur bei positiver Sozialprognose“. § 21 II JGG lautet ausdrücklich „wenn nicht die Vollstreckung im Hinblick auf die Entwicklung des Jugendlichen geboten ist.“

            Die Bewährungsfrage läuft im JGG somit absolut konträr zur Bewährungsfrage bei Erwachsenen.

            Und auch bei versuchten Mord ist im Jugendstrafrecht natürlich noch eine Bewährungsstrafe drin. Für die Frage kommt es aber vor allem bei Jugendlichen ganz speziell auf die einzelnen Lebensumständen des Täters an. Jegliche Strafvorhersage in Kapitalverbrechen von Jugendlichen ist pure Spekulation.

          • Ara, das klingt sehr nach Theorie, was du hier schreibst. In der Praxis sieht es schon etwas anders aus, und gerade bei Verbrechenstatbeständen dürfte die Annahme von schädlichen Neigungen alleine schon aus der Tatbegehung heraus eher der Regelfall als die Ausnahme sein. Gerade eine Sexualstraftat schreit ja geradezu nach einem erheblichen Persönlichkeitsmangel.

            Was nun die Vollstreckung von Strafen unter 2 Jahren angeht, so ist auch im Erwachsenenstrafrecht die Bewährung eher die Regel denn die Ausnahme, auch wenn es das Gesetz anders vorsieht. Insofern haben wir da beide Recht.

            Richtig ist auch, dass die Strafvorhersage im Jugendrecht schwieriger ist, einfach weil das Gericht nicht an die angedrohten Strafrahmen gebunden ist. Und auch wenn es theoretisch möglich wäre, einen Mord ohne Jugendstrafe zu ahnden, so ist es praktisch nahezu ausgeschlossen.

          • Auch in der Praxis nicht unüblich. Es mag vielleicht an Amts- und Landgerichten üblich sein so mit den „Schädlichen Neigungen“ und dem JGG umzugehen, aber dafür haben wir ja zum Glück die Revision.

            Beim „20-Cent-Killer“ hat der BGH ja noch einmal deutlich gemacht, dass es nicht so geht wie du es hier machen möchtest (5StR 202/11). Am Ende sprang hier übrigens 2 Jahre Jugendstrafe zur Bewährung raus wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Was in etwa die Schwere eines versuchten Tötungsdeliktes erreicht.

      • Die Straße kommt gut hin: „Freundin“ hat trotz Vorstrafen 100 Sozialstunden bekommen. 1 Mann 1,5 Jahre auf Bewährung und der 2. 3 Jahre Gefängnisstrafe.

        Also absolut nicht angebracht vorallem war alles Haargenau auf Band, ergo Lückenlos bewiesen nun stell dir des mal vor wo es nicht so klar ist..

        Lächerlich mehr gibts dazu nicht zu sagen

        • Wie schon ausgeführt, beim Jugendstrafrecht kannst du den Strafausspruch noch weniger als beim Erwachsenen aus Opferperspektive betrachten. Die Abstufung, die du nennst, spricht aber dafür, dass es einen Haupttäter und einen Mitläufer gab und die „Freundin“ nur wegen Beihilfe belangt wurde.

          Aber es ist ohnehin grundsätzlich schwer, Strafen auf ihre Angemessenheit zu beurteilen, wenn man die Tatumstände nicht in allen Einzelheiten kennt.

        • 3 Jahre Gefängnis sind für einen 16-jährigen viel. Abitur kann er knicken, falls er noch in der Schule war die 10. Klasse auch. Ausbildung ist ebenfalls gestrichen. Mit 19 kommt er also mit einem zerrütteten Freundeskreis und ohne irgendwas handfestes aus dem Knast. Das ist der vielleicht legalste Weg das Leben eines Menschen zu zerstören das es gibt. Was also soll noch dazu kommen?

  4. Ganz im ernst, besser war die Welt früher auch nicht. Du hast nur mangels „Medialer Omnipräsenz“ weniger von mitgekriegt, und die Gesellschaft war besser darin Dinge zu kaschieren.

    • Es ist zwar etwas pietätlos das jetzt hier zu diskutieren, aber ich stimme dir da zu.
      Vor wenigen Jahren hat man am Tag 15 min Tagesschau gesehen, dann war es gut, da ist kein Platz für so eine Meldung.
      Da gab es auch solche Taten und hat das dann in der lokalen Presse gelesen, aber dann eben nicht über ganz Deutschland bzw weltweit.

      Heute werden 24/7 Nachrichten „gemacht“, Newsportale, Newssender, die beschäftigen alle viele Leute, weiss auch nicht ob das wirklich so gut ist. Manchmal kann Unwissenheit doch ein Segen sein.

      • Ich glaub weniger das es ums wissen geht und mehr um ne Art perverse Bestätigung, das egal was für nen Arschloch man im Alltag ist, es immer irgendnen „Monster“ gibt das schlimmer ist und die eigenen Untaten relativiert.

        Das ist imho durch die Geschichtschreibung ne konstante, diese „ja aber der und der….“ Form der Relativierung, was auch nen wunderbares Politisches Instrument ist.

    • Von früher war ja auch nicht die Rede. Das Menschen zu so etwas fähig sind, vor allem Kinder, ist mehr als nur traurig, aber wenn wir schon bei Thesen sind, ich behaupte so etwas passiert vor allem in Großstädten!

      • Sagen wir es vorsichtig: Straftäter in Deutschland sind häufiger nicht im Besitz eines deutschen Personalausweises, als dies nach der statistischen Normalverteilung zu erwarten wäre.

        Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass Ausländer speziell im Bereich der Sexualstraftaten NICHT besonders auffallen (Köln-Hbf steckt da aber nicht drin), sondern eher im Bereich mehr oder minder erzwungener Eigentumsübertragungen und Körperverletzungen!

        Wie dem auch sei, die Täter in Hamburg sollen serbischer Herkunft gewesen sein.

        • Gerade zu deiner ersten Behauptung würde mich ja wirklich mal ein Beleg interessieren.

          Dann würde mich auch noch interessieren, woher du das mit der „serbischen Herkunft“ hast – ich finde das noch nicht mal im bild.de Artikel.

          • Ich habe mir irgendwann letztes Jahr mal Daten zusammengeschrieben aus einem öffentlich zugänglichen BMJ-Bericht; ich vermute, der Bericht war für 2014. Und bei einem statistischen Ausländeranteil von rund 8% lagen in vielen Straftatkategorien der Verurteilungsanteil zwischen 15% und 25%. Wenn ich mal viel Zeit habe, gucke ich, ob ich die Tabelle noch irgendwo finde.

            Und das mit der serbischen Herkunft stand in einem anderen Artikel zur Tat, erinnerlich Spiegel.

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