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Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass auch Emoji als Beleidigung gelten können. Dabei ging es um die Emoji „Schwein“ und „Bärenkopf“ (eigentlich „monkey face“). Eine andere Person mit einem Emoji als fettes Schwein zu bezeichnen, stellt demnach „ohne Zweifel“ eine grobe Beleidigung dar. Ob und wie grob „Bärenkopf“ beleidigend ist, hänge hingegen von den Umständen und auch vom Adressaten der Beleidigung ab.

Krass mit was für Dingen sich heutzutage Gerichte rumschlagen müssen…

Quelle: Engadget.de


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2 KOMMENTARE

  1. Also das „du fettes Emoji-Schwein“ eine Beleidigung darstellt, sollte doch allen Leuten klar sein… Oder ist damit einfach nur das Posten des Bildes ohne weitere Worte gemeint?

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