Die Bundesländer haben einen ersten Entwurf für einen Medienstaatsvertrag vorgelegt, der erstmals auch neue Angebote wie Gaming-Streams regeln soll.
Habe ich heute schon auf Twitter gesehen. Hier mal der entsprechende Auszug für uns als Twitch-Streamer („Bagatellrundfunk“ ):
Das ist doch eine schöne Lösung für alle Beteiligten.
Quelle: Gamestar.de
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Leute es heißt „20k im durchschnitt ODER eine Stream“. Für Gamingstreams gilt die 20k grenze nicht.
Klingt wirklich nicht schlecht. Meine Frage ist dann aber, wie kann man es „beweisen“ das man unterhalb der Grenze ist? Also solche die die Rundfunkanstalt als zulässig bewerten würde? Schließlich muss man als Streamer dann ja den Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung stellen.
also 20k als Monatsdurchschnitt ist schon extrem viel. Wer so viele Zuschauer hat, soll wegen einer Rundfunklizenz nicht meckern.
20.000 im Monat ist nichts und das dabei ein Lebnenssicherndes Gehalt rum kommt steht auch in den Sternen.
Die Zahl ist fürs Gesetzt Irreführend und nichts Sagend.
Die Taktik stammt vom legendären Günter Ludolf:
„Verhandelst du runter, verhandel ich hoch.“
Freut mich sehr, ist ein Schritt in die richtige Richtung…
Aber vergiss mal nicht die anderen Streaming Seiten wie YT Gaming. 🙂
Als Techniker muss ich zu solchen Gesetzen sagen… Kopf -> Tisch.
Die schaffen es mit 2 Zahlen in 2 Sätzen echt so dermaßen viel Interpretationsspielraum einzubauen, dass wir in 2 Jahren wieder darüber diskutieren werden, was nun „überwiegend“ und „regelmäßig im Monatsdurchschnitt“ bedeuten wird. Außerdem müsste für diese Erfassung dann ja ein „geeichter Zähler“ als Grundlage dienen – gibt es aber nicht…
Schließt das „oder“ nicht die 20000 Zuschauer aus?
Ja, aber was ist dann wieder vorwiegend? 60, 70, 80 oder gar 90% vorführen oder kommentieren eines Spiels?
Ich wünsch mir aber StevinhoTV mit roundabout 500.000 Viewer 🙂