Ein 52-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen ließ wohl zum wiederholten Male seinen Hund im Auto zurück: „Es geht ihm gut!“, schrieb er. Doch das Tier hat den Aufenthalt in dem warmen Wagen nicht überlebt. (Via)
Frei nach dem Motto: „Hey, verpisst Euch. Wenn ich meinen Hund im Auto töten will, dann ist das meine Sache!“
Mich macht dieser Fall mal wieder unfassbar wütend. Nachdem Passanten die Feuerwehr alarmiert hatten, schlugen die eine Scheibe ein, leider war der Hund da schon tot. Als der Halter zurückkam, gab er an, er hätte dem Hund erst vor zwei Stunden Wasser gegeben. Nach dieser Aussage der Polizei darf man wohl daran zweifeln…
„Aufgrund der Auffindesituation – komplett feuchter Innenraum, beschlagene Scheiben – kamen bei den Beamten vor Ort an dieser Schilderung Zweifel auf“, schrieb die Polizei.
Ich wünsche mir immer noch, dass Tierquälerei und auch solche Fälle in Deutschland härter bestraft werden…
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Strafmass Tierquälerei sind bis zu 3 Jahren Haft, was willst du da denn noch schwerer bestrafen?
Das sind Situationen , bei denen ich echt handgreiflich werden würde und nehme dann die Konsequenzen mit Anzeige und Co gerne in Kauf, sowas macht einfach nur wütend und der besagte Herr wurde ja laut Zeitungsbericht auch noch patzig zu den umstehenden Personen, da hilft nur voll auf die Zwölf und ich lebe wirklich nach dem Motto leben und leben lassen, aber bei so hilflosen Wesen…
Unfassbar. Bin seit 2 Jahren selber Hundebesitzer und möchte so Menschen immer gefühlt töten.
Wie würdest du reagieren? Selber die Scheibe einschlagen und ein Gerichtsverfahren riskieren? Ich überlege immer was ich machen würde, die Passanten haben an sich das richtige gemacht mit der Feuerwehr bzw. Polizei.
Einfach nur unglaublich, die Gesetze sollten wirklich härter werden. Wenn ich das richtig lese wird er mit einer Geldstrafe wegkommen weil es eine Ordnungswidrigkeit ist…
Werden Hunde vom Rechtswesen nicht als Objekt/Gegenstand gesehen?
(Bin auch auf solche Leute sauer as fuck, hab selber nen Franzosen 1 Jahr alt)
Ja werden sie, aber es gibt natürlich auch Tierschutzgesetze, die gelten auch 🙂
Nicht ganz, sie werden wie im BGB wie Sachen behandelt, sprich die Vorschriften für Sachen werden auf Tiere entsprechend angewendet. Es wird aber ausdrücklich gesagt das sie keine Sachen sind. Nachzulesen im §90a BGB 😉