TEILEN

Amazon hat diese Woche eine große Auswahl an Kameraausrüstung für den Prime Day vergünstigt, aber einige Fotografen haben die vielleicht besten Angebote ihres Lebens erzielt. Dank eines Preisfehlers konnten viele Leute High-End-Kamerazahnradbündel im Wert von teilweise über 5.000 Dollar für nur etwa 100 Dollar kaufen […] Es begann alles, als jemand bemerkte, dass das 550 $ Sony a6000 und 16-50 mm Objektivbündel bei Amazon für nur 94,50 $ gelistet wurde, und die Person teilte den „Deal“ bei Slickdeals, wo es auf die Titelseite kam […] „Ich habe ein 13.000-Dollar-Objektiv für 94 Dollar bekommen“, schreibt ein anderes Mitglied über seine Canon EF 800mm f/5.6L IS Bestellung. „LOL wartet auf die Stornierung, aber das ist wie 99,3% Rabatt.“ (Via)

Dazu zwei Fragen/Gedanken:

1. Muss Amazon das Objektiv für 90$ ausliefern, wenn man es während des Prime Day gekauft hat? Kaufvertrag und so? Oder wird man es stornieren?

2. Warum passiert Amazon sowas nicht mal bei uns? Ich würde für das Objektiv töten…

Danke an Yeto für den Link!


Anzeige

18 KOMMENTARE

  1. Habe mal ne recht teure Tastatur fpr ~10 Euro beim Amazon gekauft. Als sie den Fehler gemerkt haben, haben die meine Bestellung einfach gelöscht.

  2. ach ja amazons automatische preisanpassung es ist toll sachen im dreistelligen wert für einen einstelligen preis zu bekommen

    • der amazon.de fehler war heftiger 10€ rabatt auf jede bestellung ohne mbw bei mydealz haben einige user über hundert bestellungen gratis abgestaubt und das meiste wurde geliefert…
      ach ja und zumindest in deutschland kann der händler bei offensichtlichen preisfehlern vom vertrag zurücktreten und ein vertag kommt eh erst mit dem versand zustande
      habe auch schon ein paar gratissachen durch preisfehler oder extrem günstig bekommen

  3. Ich weiß nicht wie es bei Amazon im speziellen ist (bzw. beim normalen eCommerce), aber es gibt in der Reisebranche Firmen, deren Geschäftsmodell ausschliesslich auf sog. „Error Fare“ also fehlerhafte Raten basiert. Diese Firmen würde es nicht geben wenn zB die Lufthansa den Vertrag wegen eines Fehlers auflösen könnte.

  4. Wie die amerikanische Rechtslage ist weiß ich nicht genau, aber zur deutschen kann ich etwas beitragen.
    Unabhängig davon, ob der Kaufvertrag schon geschlossen worden ist wenn man etwas bestellt (ich würde spontan nein sagen und es als invitatio ad offerendum sehen) kann Amazon in diesem Fall wohl eine Anfechtung wegen eines Erklärungsirrtums nach §119 I Alt. 2 BGB geltend machen.
    Außer einer Erstattung evtl. Aufwendungen hat man dann auch nichts.

  5. Ich glaub nicht dass die es für 94 eur ausliefern müssen weil es offensichtlich ein falscher Preis war. Ich weiss noch als letztes Jahr Otto.de Pokemon lets go pichachu für 20 eur Vorbestellung angeboten hatte und ich zugegriffen habe wurde es auch storniert mit dieser Begründung

  6. Das ist ne gute Frage da das amerikanische Rechtssystem teilweise komplett anders funktioniert als bei uns. In Deutschland kämen Stornierungen sicher durch, weil ein Rabatt von über 90% auf einen so hochpreisigen Artikel sicher als Irrtum angesehen werden kann. Die Amis dagegen sehen rechtlich oft eher die Eigenverantwortung im Fokus. So nach dem Motto, dann musst du halt besser aufpassen bei deinem eigenen Rabatttag. Da bin ich auch sehr gespannt was dabei rauskommt. Ich persönlich würde von Stornierungen ausgehen, die den Kunden mit einer ordentlichen Entschädigung versüßt werden. Schaden dann immer noch groß, aber wenigstens nicht mehr gigantisch. Stornos und Achselzucken geht bei dieser Größenordnung eigentlich gar nicht mehr.

  7. Ist schon sehr oft so gewesen, dass es solche „kleinen“ Preisgestaltungsfehler gab. Es wird zu 95% ein Storno geben, weil selbst Amazon sich diesen Schuh nicht anziehen wird und mit den Miesen leben wird.
    Schön wäre es bestimmt, aber absolut unrealistisch, weil der endgültige Kaufvertrag erst mit dem Versenden der Ware, soweit ich weiß, abgeschlossen wird. 🤔

    • Der Kaufvertrag nach deutschem Recht ist mit dem Klicken auf Bezahlen rechts Gültig, war auf jeden Fall die Aussage von unserem Konzernanwalt wegen Kennzeichnungspflichten. Ob es bei solchen offenkundigen Fehlern ausnahmen gibt weiß ich nicht, aber wir mussten davon ausgehen das wir dem Kunden vor dem Bezahlen alle Informationen, auf die er beim Abschluss des Kaufvertrages Anspruch hat, zugänglich zu machen haben. Deswegen gehe ich mal davon aus das hier Amazon pech gehabt hat.

      • tja sieht jeder anders „invitatio ad offerendum“

        Amtsgerichts (AG) München vom 04.02.2ß10, Az.: 281 C 27753/09.
        https://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2210

        Kurform :
        Das Angebot eines Onlineshops (hier Amazon) ist wie Ware im Supermarktregal
        und ist kein Angebot sondern eine Aufforderung zum Angebote machen

        Diese Angebot ist dann die Bestellung des Kunden (der Klick auf Bestellen)

        … und das muss dann Amazon nicht annehmen
        (auch eine Bestellbestätigung bringt dir nix, weil das nur die Bestätigung ist das dein Angebot vorliegt, aber keine Annahme durch Amazon)

        und siehe da kurzer Blick in die Amazon AGB’s unter Verkaufsbedingungen (2)

        „Ihre Bestellung stellt ein Angebot an Amazon zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung an Amazon aufgeben, schicken wir Ihnen eine Nachricht, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). “

        „Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail oder einer Nachricht in Ihr Message Center in Ihrem Kundenkonto (Versandbestätigung) bestätigen. “

        Recht ist immer zweideutig …

        • heißt aber im Klartext, wenn der Fehler erst bemerkt wird nachdem der Artikel auf den Versandweg gebracht wurde haben sie keine Chance mehr, weil Geschäft bereits endgültig abgeschlossen? Sprich ab dann können sie es nicht mehr stoppen?

        • Genau so habe ich es im Studium Grundkurs auch gelernt.
          Und selbst erlebt, als ich ein Trampolin für 70 Euro bei Amazon gefunden hatte (war knapp 2/3 Rabatt)
          Meine Bestellung wurde von Amazon nicht angenommen und storniert mit der Begründung, dass der Preis irrtümlich wäre.

        • Zumindest in Österreich ist ein Angebot in einem Online Shop laut ganz herrschender Ansicht und Rechtsprechung ganz unzweifelhaft immer nur eine Invitatio ad Offerendum, durch die Bestellung ist erst ein Angebot gestellt, und kann nie schon ein Kaufvertrag zustande gekommen sein…

      • Bitte feuert euren Anwalt.
        Ein Kaufvertrag entsteht nicht bei Bestellung, wenn der online-Händler klar darlegt, dass deine Bestellung nur ein Angebot deinerseits darstellt.
        Amazon schließt den Kaufvertrag mit Versand des Artikels und bucht Geld auch erst dann ab.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here