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Egal ob Verbraucher Elektrogeräte online oder stationär kaufen: Oft halten diese nicht lange und können nicht repariert werden. Hamburg will nun bei der Justizministerkonferenz Hersteller und Verkäufer zu einer längeren Gewährleistung verpflichten. (Via)

Ich finde das eine SEHR sinnvolle Initiative: „Geplante Obsoleszenz“ ist hier das Stichwort. Ich habe die ganze Sache heute auf dem Weg zur Schule im Radio gehört – dazu lief ein Bericht bei Radio Hamburg, da die Initiative von Hamburg ausgeht. Es kann einfach nicht sein, dass wir Endkunden die Leidtragenden am um jeden Preis gewünschten Wirtschaftswachstum sind. Produkte werden heutzutage so konstruiert, dass die nach einer gewissen Zeit quasi gewollt kaputtgehen. Diese Zeitspanne wird aufgrund des Wunsches, immer mehr Umsatz zu machen, weiter und weiter verkürzt. Damit muss jetzt endlich mal Schluss sein: Daher soll die Zeit, in der die Hersteller für ihre Produkte eine Gewährleistung übernehmen müssen, stark angehoben werden.



Diese Initiative geht übrigens vom Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne) aus. Bisher gilt eine Gewährleistung für die Mangelfreiheit bei Verbrauchsgüterkäufen von mindestens sechs Monaten. Steffen will diese auf zwei Jahre ausdehnen. Man rechnet sich bei der Justizministerkonferenz der Länder am 7. November in Berlin hierfür gute Chancen aus.


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15 KOMMENTARE

  1. Ich habe schon unzählige Dinge in meinem Bekanntenkreis repariert. Viele Dinge dabei, welche sich zeitlich nicht lohnen, aber es aus Spaß trotzdem macht.
    Darunter z.B. eine 50€ Kaffee-Pad-Maschine. Ging nach ziemlich genau 2 Jahren kaputt.
    Aufgeschraubt, direkt einen Kondensator am integrierten Netzteil gesehen und nicht weiter suchen müssen. Die Hitze durch das Netzteil killt einen billigen Elko ziemlich fix und genau deshalb werden sie so designed.
    Neuen Kondensator für 10 cent (geht auch weit günstiger, aber gute Elkos halten die Hitze ewig aus) reingelötet, fertig. Lief noch 8 Jahre ohne aufzumucken (läuft immer noch, aber meine Eltern haben eine neue).
    Solche Beispiele habe ich Dutzende.

  2. Man könnte nicht modulare Smartphones auch einfach komplett verbieten. Und nicht modulare Staubsauger. Und nicht modulare Notebooks. Und nicht modulare Drucker. Dann kommst du da an, wo du hin willst.
    Hat Deutschland aber natürlich nicht die Macht für. Man könnte aber auch als Kunde nicht immer hörig alle zwei Jahre das neuste iPhone kaufen sondern zur modularen Alternative greifen, wo nur ausgetauscht wird, was auch kaputt ist. Und von Software-Obsoleszenz, die bewusst herbeigeführt wird haben wahrscheinlich 95% noch nie gehört. Passierte bspw. beim iPhone4 und 4S.
    Ein grüner Staat/Wirtschaft könnte nicht modulare Produkte heftigst besteuern und modulare Produkte fördern.

    Übrigens: Der klassische Tower ist modular und seine Umsatzzahlen brechen seit Jahren ein genau für nicht modulare, kurzlebige Produkte. Genauso wie Autos zwar pro Tonne/pro PS weniger CO2 verbrauchen aber immer schwerer werden bzw. mehr PS spendiert bekommen. Die Welt ist verrückt.

    • Da kann ich mich nur anschließen, mehr Modulare Produkte im Elektronikbereich wären Top. Gerade Modulare Smartphones sind so überfällig, wie oft ich da schon eines ersetzen musste nur weil kleinste Teile einen Fehler hatten. Und wir stehen in Deutschland glaube ich gar nicht so schlecht um da Vorreiter zu werden, mit dem Shiftphone gibts ja schon ein deutsches modulares Smartphone und mit Leica haben wir den wichtigsten Hersteller für Smartphonekameras im Land.

  3. Ich halte den Vorschlag für unausgegoren. Insbesondere schadet er dem Gebrauchtwagenhandel, aber das könnte ja durchaus das Ziel eines grünen Justizsenators sein.

    Zunächst möchte ich kurz die rechtlichen Grundlagen erwähnen: Gewährleistung ist NICHT Garantie. Wir reden hier nur über das gesetzliche Recht auf Gewährleistung. Der Verkäufer leistet Gewähr für die Mangelfreiheit der Kaufsache bei Übergabe. Nur auf diesen Zeitpunkt kommt es an. Wenn die Sache nach einer Woche kaputtgeht, ist das grundsätzlich erstmal kein Gewährleistungsfall.

    Wo kommen nun die Fristen her? Der Gewährleistungsanspruch verjährt in der Regel nach zwei Jahren, § 438 BGB. Diese Frist kann gemäß § 476 BGB bei Gebrauchtwaren auf ein Jahr verkürzt werden. Sie ist aber an sich relativ uninteressant, denn wann zeigt sich schon nach über zwei Jahren ein Mangel, der bereits bei Übergabe vorhanden gewesen ist?

    Die interessantere Frist steht deshalb in § 477 BGB: Zeigt sich innerhalb der ersten sechs Monate ein Mangel, so wird vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorhanden war. Das bedeutet: Normalerweise muss der Käufer als Anspruchsteller beweisen, dass die Sache bei Übergabe mangelhaft war. Innerhalb der ersten sechs Monate dreht sich das um: nun muss der Verkäufer beweisen, dass die Sache bei Übergabe mangelfrei war. Wenn weder das eine noch das andere bewiesen werden kann, verliert derjenige, der die Beweislast trägt.

    Soviel zu den Grundlagen. Verlängert werden soll – das geht aus dem verlinkten Artikel hervor – die Frist in § 477 BGB, also der Zeitraum der Beweislastumkehr. Und jetzt denkt bitte mal nicht an einen Fön oder einen Wasserkocher, sondern an komplexere Maschinen, zum Beispiel Autos. Ich muss einen Neuwagen schon ziemlich misshandeln, um innerhalb von sechs Monaten einen Mangel an Motor, Karosserie, Getriebe o. ä. zu provozieren. Aber wenn wir diese Frist auf zwei Jahre verlängern, dann kann das Fahrzeug in dieser Zeit vielleicht 300.000 km runter haben. Und soll dann – praktisch betrachtet – der Verkäufer noch dafür haften, wenn irgendein Bauteil den Geist aufgibt?

    Noch extremer wird es bei Gebrauchtwagen: Ihr könnt schon heute ein 20 Jahre altes Auto vom Gebrauchtwagenhändler kaufen, und er haftet effektiv für jede Macke, die die Karre innerhalb von sechs Monaten bekommt. Das ist – ich habe viele solche Fälle gehabt – schon jetzt eine harte Nuss für den Verkäufer; wer weiß schon, wie der Käufer diese alte Möhre in diesen sechs Monaten behandelt hat? Und jetzt stellt Euch mal vor, der Verkäufer müsste zwei Jahre lang haften, das ist ein Risiko, das wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist.

    Früher, vor der Schuldrechtsreform, konnte die Gewährleistung für Gebrauchtwaren noch ausgeschlossen werden. Das war ein sauberes Geschäft? Du willst eine 20 Jahre alte Karre kaufen? Bitteschön, you get what you pay for, bei so alten Karren kann niemand mehr sagen, wie lange sie noch laufen. Schon heute gilt zwingend (für den gewerblichen Verkäufer) die genannte Sechsmonatsfrist. Wenn wir die auf zwei Jahre verlängern – darauf gebe ich Brief und Siegel – gibt es keinen gewerblichen Gebrauchtwagenmarkt mehr.

    Und an dieser Stelle muss ich dem Herrn Steffen leider böse Absichten unterstellen: Seine Klientel kauft keine alten Möhren. Seine Wähler kaufen oder leasen Neu- oder Jahreswagen. Wer aber auf schmalem Fuß lebt, der wird dann auch zu Fuß gehen müssen: Einen Neuwagen kann er sich nicht leisten, und Gebrauchte wird er nicht mehr finden, die werden allesamt nach Osteuropa oder Afrika verschifft. Im Ergebnis wird also die individuelle Freiheit der „einfachen Leute“ eingeschränkt werden. Und das entspricht nunmal genau den grünen Phantasien von flächendeckendem ÖPNV u. ä.

    So gut und verbraucherfreundlich sich solche Vorschläge bisweilen anhören, denkt sie bitte immer bis zum Ende durch. Das heißt nicht, dass ihr zwingend bei grünem Dogma landen müsst, aber beschränkt Euch nicht darauf, an der Oberfläche zu kratzen.

    • Wisch dir mal den Schaum vorm Mund ab, nur weil es von einem Grünen kommt….

      Ich hab das heut auch nur im Radio gehört, aber ich meine es ging explizit um Elektroartikel. Es wurde auch nix von Gebrauchtverkäufen gesagt, aber den genauen Wortlaut seiner Initiative kenne ich zugegebenermaßen nicht (ist auch nicht wert sich das genauer anzuschauen, da es ja über den Bundesrat erstmal als Gesetzvorschlag eingebracht werden soll, und selbst wenn es dort angenommen wird, haben noch alle Lobbyisten der Welt die Möglichkeit auf ein evtl. Gesetzestext Einfluss zu nehmen).

      Ich gehe mal davon aus, das Gebrauchtwaren eh nicht mit einbezogen werden, da ansonsten der professionelle Handel damit tot wäre (wie du ja ausführst). Dann hätten wir wahrscheinlich noch mehr Ebay Powerseller, die den ganzen Kram „als Privatverkauf“ anpreisen…

      Und bei Neuwagen zählt die Argumentation eh nicht. Da eigentlich jeder Hersteller (selbst so Billigheimer wie Dacia) freiwillig mehr Werksgarantie gewähren, als die vom Händler zu erbringende Gewährleistung von 6 Monaten/2 Jahren. (ja, ich weiß dass es bei Herstellergarantienen diverse Ausschlüsse auf Verschleißteile gibt)

      Eigentlich finde ich den Vorschlag gut, muss aber auch sagen, dass die Kunden nicht ganz unschuldig sind. Geiz ist halt nicht immer geil.
      Die Hersteller passen sich im Markt natürlich dem Verhalten der Kunden an. Wenn diese eh ihre Geräte nach wenigen Jahren austauschen, weil neu irgendwas besser sein soll, dann denkt sich der Hersteller natürlich, warum soll ich die teureren Bauteile nehmen, die länger halten, wenn die Kunden das eh nicht honorieren und lieber die billige Waschmaschine / TV kaufen und die dann nach wenigen Jahren wegschmeißen. Das sind ja nicht nur die elektronischen Bauteile wie z.B. Elkos, das ist ja auch bei der Mechanik von z.B. Waschmaschinen so. Bei so Teilen von Fernost, hat man ja fast schon Angst, die Luke zu fest zuzuschlagen ohne das was abfällt….

      • Erstmal habe ich keinerlei Schaum vor dem Mund. Ich habe die Sache ausführlich rechtlich durchdacht – den Bandwurm hast du hoffentlich gelesen -, dabei Auswirkungen festgestellt, die außerhalb des Narrativs liegen und mir dann Gedanken gemacht, ob diese vielleicht sogar beabsichtigt sein könnten. Und dass die Grünen dem Kfz sehr kritisch gegenüberstehen, wirst du kaum leugnen können.

        Aber gehen wir in medias res: Ja, es ist von Elektrogeräten die Rede. Aber das gilt nur für die Diskussion, nicht für das Gesetz. Im BGB wird bei der Gewährleistung nicht zwischen Rasierapparaten und 40-Tonnern unterschieden. Wenn die Änderungen ganz explizit auf eine Warengruppe beschränkt werden sollen, dann möge das bitte auch ausdrücklich so gesagt werden, ansonsten muss ich als Jurist davon ausgehen, dass das Gewährleistungsrecht als solches betroffen ist.

        Dieselben Erwägungen gelten für die Sechsmonatsfrist des § 477 BGB: Diese gilt sowohl für Neu- als auch für Gebrauchtwaren. Wollte man hier differenzieren, dann bitte sagt das auch.

        Kommen wir nun zu deinem Garantie-Argument: Es ist keines! Da die Garantie eine freiwillige vertragliche Leistung ist, können die Hersteller – die Verkäufer betrifft das eh nicht – sehr genau festlegen, auf welche Einzelteile sie welche Garantieleistungen innerhalb welcher Frist anbieten. Unterstellen wir mal, dass der Hersteller im Rasierer eine Billigbatterie verbaut, die nach einem Jahr verreckt, dann wird im Garantieschein vielleicht 3 Jahre auf die Schärfe der Klingen garantiert, aber sicher nicht auf die Batterie. Einfacher gesagt: Für die „Sollbruchstellen“ – wenn sie denn existieren – wird es gerade keine Garantie geben.

        Abschließend zum Kundenverhalten: Über welche Fälle reden wir eigentlich? Nach meinen Erfahrungen halten Elektrogroßgeräte, Waschmaschinen, Mikrowellen, etc. locker 10-20 Jahre, und wenn sie dann kaputtgehen, gibts eh viel bessere, weiterentwickelte Neugeräte. Bei der Mikroelektronik ist es nicht viel anders, nur die Zyklen sind kürzer: Du kriegst eh alle zwei Jahre ein Handy innerhalb deines Vertrages nachgeschmissen, und das ist dann eben nach zwei Jahren auch das übernächste Modell. Wer hat heute wirklich Interesse daran, dass sein Galaxy S5 oder S6 repariert wird, wenn es den Geist aufgibt?

        Richtig mag sein, dass Billigprodukte schneller verschleißen. Ja und? Schonmal einen Zusammenhang zwischen „billig“ und „Verschleiß“ hergestellt? Wie ich oben schon sagte: you get what you pay for. Wenn ich halb so viel zahle wie für ein Markengerät, was erwarte ich dann? An welcher Stelle mache ich Abstriche? Wenn ich eine Waschmaschine von ChingChangChung für 200 Euro kaufe und mal den Transport aus Fernost abziehe, wieviel von dem Kaufpreis steckt dann eigentlich noch im Produkt? Ist doch klar, dass dann die Schrauben aus Plastik sind! Die Alternative wäre halt das Gerät von Bosch, kostet vielleicht 500 Euro, aber dann ist halt auch Krupp-Stahl verbaut! 😉

        • Deine letzten Abschnitte stimmen nur zum Teil.
          Selbst bei Marken und Profigeräten hat man immer mehr den Eindruck es wird mit einer „geplante Obsoleszenz“ gearbeitet.
          Gefühlt existieren auf dem Markt gar keine Hersteller, Marken und Geräte mehr die dafür gebaut werden das sie 10 Jahre halten.

          Ich spreche jetzt hier mal für die Gastronomie. Ein Dämpfer oder Spülmaschine für vielleicht 15.000,-€ konnte man sonst locker einige Jahre ohne größere Reparatur betreiben und selbst später mit moderaten Reparatur und Wartungskosten weiter nutzen.
          Neue Geräte halten immer kürzer und die Reparaturkosten explodieren. Liegt natürlich auch mit an zum Teil völlig unnützer Mikroelektronik und Eingabetablets die da verbaut werden. Nur man kommt halt auch kaum noch Geräte die dieses nicht haben.

          • Mein Vater musste vor ein, zwei Jahren eine neue Waschmaschine kaufen. Bei der alten waren wir nicht mehr sicher, ob die von meiner Oma oder meinem Opa (verst. 1991) gekauft worden war! Vielleicht liegt es auch am Umgang mit den Geräten. Wir haben sehr hartes Wasser, aber meine Leute nutzen eben Entkalker. Ich könnte mir vorstellen, dass fremden Geräten, z. B. in einer Mietwohnung, nicht so viel Sorge entgegengebracht wird.

            Die Mikroelektronik ist ein ganz anderes Thema. Ja, sie macht die Reparaturen teurer. Das tun lackierte Stoßstangen aber auch! Ich glaube vielmehr, dass viele Leute früher mit einem halbwegs vorhandenen handwerklichen Geschick viele kleine Macken selber reparieren konnte. Heute ist ein Auto aber kein Auto mehr, sondern ein rollender Taschenrechner mit mehr Rechenleistung als in Apollo 11! Da kommst du einfach mit Hammer und Schraubenschlüssel nicht mehr so weit wie früher. Mit geplanter Obsoleszenz hat das aber wenig zu tun, sondern der Kunde hat eben über die Nachfrage entschieden, dass die Vorteile der Mikroelektronik die Nachteile überwiegen.

          • nee nee so einfach ist es nicht.
            Wenn essenzielle Teile solcher Geräte, aus billigen Kunststoff hergestellt werden, obwohl es ein leichtes wäre und auch nur minimal teurer, diese aus einem Metall zu fertige, trotz gehobener Preisklasse dann sehe ich eine Absicht dahinter.
            Ebenso wenn man die gesamte Elektronik mit dem Bedienfeld zusammenlötet wird und gezwungen ist bei jedem Schaden die komplette Elektronik zu wechseln.

            Dies zusammen mit den Ressourcen die aufgewendet werden müssen, um diesen ganzen Kreislauf am laufen zu halten, wird uns irgendwann das Genick brechen,
            Ich bin ja durchaus ein Fan der eher freien Marktwirtschaft, aber hier müssen wir Lösungen finden.

        • Hi Kinki,

          auch wenn ich dir im Kern recht gebe, ist der Vorschlag erst mal zu begrüßen. Wer will schon neues kaufen, was dann nach kurzer Zeit den Geist aufgibt.
          Auf der anderen Seite muss man aber sagen, dass der Markt eben eigene Gesetze hat, die Angebot und Nachfrage regeln. Wenn ein Hersteller Billigzeugs verkauft und es zeitnah kaputt ist, schreibt man heutzutage eine schlechte Rezension und kauft nicht mehr bei diesem Anbieter. So wird der Wettbewerber eben auch vom Markt verdrängt.
          Wichtig wäre da eher ein geschultes Auge wo es eine Kartellbildung gibt und warum bei manchen Produkten soft- oder hardwareseitig extra Limitationen eingebaut sind, so dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist.

  4. Dieses Gelaber von der “Geplante Obsoleszenz” ist doch der absolute Blödsinn… Es impliziert,dass der dumme Kunde dann garantiert die selbe Marke noch mal kaufen würde… aber das tut er dann sicher nicht, da es bei uns doch mehr als genug Auswahl an diversen Herstellern gibt…
    diese angeblich “Geplante Obsoleszenz” Beispiele sind doch alle nur schlecht oder wenig getestete Sachen… Wie bei Software, am Ende ist der Kunde das Testkaninchen…
    Sehe das sehr gut bei koreanischen Haushalts und Unterhaltungselektronikartikeln die wir reparieren dürfen… da wird nur schnell entwickelt aber nicht getestet… Wenn ihr wüsstet was da alles schief geht und dann teuer repariert werden muss… und die Billigproduzenten in der Branche sind leider noch schlimmer, einfach nicht mehr reparierbar diese Geräte…

    • Ich bitte dich, geplante Obsoleszenz als Strategie des Konsumismus gibt es seit den 1920ern. Google mal nach dem Phoebuskartell, dass war der erste sehr prominente Fall dieser Strategie.

  5. Bei Druckern gibt es meistens eine Software, die anzeigt das das Gerät defekt ist und sperrt, aber technisch gesehen würde noch einwandfrei funktionieren. Mit viel Aufwand kann man das auch umgehen, oder gegen Bezahlung vom Hersteller entsperren, aber da ist dann ein Neukauf meist einfacher und der Drucker landet auf dem Müll.

  6. Die Gewährleistung kommt vom Verkäufer nicht vom Hersteller, oder vom erst in den Markt Bringer. Gewährleistung heißt das das Gerät zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs ok war und man nimmt an das wenn was in den ersten 6 Monaten wenn man einen Defekt bemerkt ein Produktionsfehler oder sowas vorliegt. Dann tauscht der Händler um. Nach 6 Monaten gibt es eine Beweislast Umkehr und der Kunde muss dem Händler nachweisen das ein Mangel vor lag. Die Gewährleistung ist immer 2 Jahre und meistens hat man eh ne Freiwillige Herstellergarantie von 2 Jahren. Also verstehe das ganze Geschreibsel wer will aber so ganz kann da was nicht Stimmen.

    • Das ist zwar richtig, aber die Tücke liegt im Detail.
      Bestes Beispiel sind, weil das Thema ja nun auch bei Tesla und Apple derzeit beliebt war, Akkus.
      Lässt die Leistung innerhalb des Zeitraums spürbar und eklatant nach, würde das unter Gewährleistung laufen. Batterien und Akkus sind aber IMMER von der Garantie ausgenommen. Warum? Weil keiner nachweisen kann, wie der Akku behandelt wurde (Ladezyklen, Qualität der Energiequelle zur Ladung, …). Garantie wird auch immer auf einfach Defekte gegeben und der Hersteller kann definieren was Garantie bedeutet. Beim Auto z.B. musst du immer zum Service, wenn der Hersteller ruft. Bei Gewährleistung wäre das egal.
      Dass der Kunde z.B. dem Händler beweisen muss, dass die Gewährleistung greift, tut sich doch hier wirklich keiner an, bei zB. Waschmaschinen, Fernseher oder Smartphones um 300-700 Euro? Alleine der Gutachter und Anwalt kosten mehr… Da bekommst sogar vom Rechtsschutz eine Abschlagszahlung wegen Geringfügigkeit, damit das nicht verfolgt wird. Und ja, es geht hauptsächlich um solche Geräte-Preise, denn die machen den dicken Umsatz.

      Denke hier wird wieder viel Wind um nichts gemacht, was im Alltag immensen Aufwand bedeutet aber die Qualität 0 heben wird. Aber dank Greta ist das Thema aktuell und hier versuchen Politiker auf die Welle aufzuspringen, mit Forderungen die eigentlich nicht notwendig sind.

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