Gerade in diesen Tagen wird im Netz eine andere Meinung oft durch Hass und Hetze quittiert. Leute vergessen sich und beleidigen/bedrohen besonders in den sozialen Netzwerken Andersdenkende. Aber was kann man dagegen tun? Oder andersrum gesagt: Was kann einem eigentlich passieren, wenn man sich im Netz im Ton vergreift?
Medienanwalt Lars Rieck beantwortet all diese Fragen und gibt Euch einen Einblick, welche Schritte hier eingeleitet werden müssen und wie die Erfolgsaussichten sind.
Ich hoffe sehr, dass Euch das Format genau so viel Spaß macht wie uns und dass Ihr zahlreich reinschaut bzw. den Channel abonniert. Danke!
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Ich würde gerne wissen ob Kinki folgende Zitate als Hass oder Hetze deklarieren würde :
https://www.volksverpetzer.de/analyse/afd-zitate/
Und ist es eigentlich zufällig das eine von Rechtsextremen genutzte Zahlenkombination in seinem Namen ist?
Welche wäre das?
Egal, wie die Zahlenkombination zustandekommt, kann ich dir sagen: Wenn du die Ziffern meines Geburtsdatums miteinander multiplizierst, kommst du auf 1680. Dann ergab es sich auf irgendeiner Webseite – ist schon viele Jahre her -, dass ich mich nicht mit 1680 anmelden konnte, vermutlich weil ich mich schonmal angemeldet und dann auch noch das Passwort vergessen hatte! In den frühen Jahren gings bei mir wild durcheinander. So wurde aus 1680 1681, damit konnte ich mich anmelden. Und dabei isses einfach geblieben!
soll ich alle im einzelnen durchgehen? Manche halte ich für strafbar, manche nicht, bei manchen kommts auf den Zusammenhang an, den ich nicht kenne.
Am Rande: ich denke in rechtlichen Kategorien, nicht in Wischiwasch-Kampfbegriffen.
Ein dicker Daumen hoch für die Videoreihe: Ihr schafft es, komplexe rechtliche Themen populär zu erklären, also dass es auch der „Dulli“ verstehen kann.
Bei diesem Video muss ich jedoch auch etwas Kritik loswerden. Angefangen beim Titel, der sollte nämlich korrekt „Straftaten und Delikte im Netz“ lauten. Ihr redet über Beleidigungen, Volksverhetzung und Urheberrechtsverletzungen. Allgemein: Was zivil- und strafrechtlich schon immer verboten war. Dazu gab und gibt es auch keinen Widerspruch.
„Hass und Hetze“ suche ich in euren Erklärungen jedoch vergebens. Dieses Thema klammert ihr komplett aus. Das ist für sich genommen nachvollziehbar, weil es zum einen ein sehr schwieriges, zum anderen sehr sensibles Thema ist.
Kompletter Unfug ist die Unterscheidung zwischen Redefreiheit und Meinungs(äußerungs)freiheit. Der Kollege will einen Unterschied offenbar darin sehen, dass man einer Meinung widersprechen dürfe. Selbstverständlich darf man aber auch einer Rede – in den USA – widersprechen. Ein Unterschied besteht lediglich in den Grenzen der Freiheit: Die USA haben zum Beispiel keinen Straftatbestand der Holocaustleugnung, wir schon. Aber innerhalb dessen, was strafrechtlich nicht relevant ist, sind Redefreiheit und Meinungsfreiheit praktisch deckungsgleich.
Das NetzDG dient auch nicht dazu, Auskunftsansprüche zu schaffen. Die bestanden schon nach bestehenden Gesetzen. Das NetzDG hat eine ganz andere Zielrichtung: Es will gegen strafrechtlich nicht relevante Meinungsäußerungen vorgehen, die dann unscharf als „Hass“ oder „Hetze“ bezeichnet werden. Die Meinungsfreiheit soll also durch das NetzDG beschnitten werden. Insofern hat der Kollege dann doch wieder Recht: Wir haben in Deutschland keine Meinungsfreiheit mehr. Speziell bezogen auf das Medium Internet, genauer auf soziale Netzwerke: Dort werde ich für legitime, aber nicht opportune Meinungsäußerungen gelöscht und gesperrt. Und das ist das Gegenteil von Meinungsfreiheit.
Nein, wirst Du nicht. Und Holocaust-Leugnung ist keine legitime Meinungsäußerung. Mir geht diese ständige AfD-Opferrolle so aufn Sack: Du wirst nicht dafür gesperrt, wenn Du schreibst, dass Du gegen eine Maskenpflicht bist. Aber wenn Du schreibst, dass man Spahn hinrichten soll, weil er die Maskenpflicht eingeführt hat, dann halt schon. Die Wutbürger vergreifen sich oft im Ton und werden dann absolut zu recht gesperrt. Daran ändert auch die übliche „wir haben doch gar nichts gemacht“- oder „das wird man doch wohl mal sagen dürfen“-Opferrolle nichts!
Jetzt leg doch mal ne andere Platte auf. Ich rede nicht von der AfD. Die AfD wird nicht gesperrt, das wäre zu heikel. Ich kenne – kannte – Accounts, die nichts anderes getan haben, als Links zu News über Flüchtlingsstraftaten zu posten. Gesperrt, weil …? Ich zitiere mal die Misere: „… könnte die Bevölkerung verunsichern“?!
Jetzt mal allgemein gefragt: Wenn du nichts anderes tust, als auf Zeitungswebsites, große bis Lokalblätter, zu verlinken, was soll je daran strafbar sein?
Keiner redet von Holocaustleugnung, keiner redet von einer Meinung über die Maskenpflicht … btw, bist du der Ansicht, dass man für Kritik daran gesperrt gehörte? Ich rede auch nicht von Todesdrohungen gegen Spahn.
Holocaustleugnung ist Straftat. Bedrohung ist Straftat. Das war schon verboten, bevor es das Internet gab. Aber das ist doch genau das, was ich kritisiere: Als „Beispiele“ für „Hass und Hetze“ bringst du tatsächlich Straftaten. Um Straftaten zu sanktionieren bzw. zu löschen, hat man aber noch nie ein NetzDG gebraucht. Kapierst du nicht den Unterschied?
Wo wird man denn für das Posten von Flüchtlingsstraftaten gebannt? Da muss man auf Facebook und Twitter aber gewaltig das Glückslos gezogen haben, wenn ich mir so ansehe, was für ein Müll auf beiden Plattformen auch heute noch rumschwirrt.
Oder meinst du, dass Leute auf z.B. einem Blog gebannt wurden? Denn in dem Fall solltest du wissen, das auch das schon vor dem NetzDG völlig normal war. Wenn deine Meinung dem Seitenbetreiber nicht passt – adios.
Ich rede von Twitter, damit habe ich jahrelange Erfahrung, im Gegensatz zu Facebook, das ich nie genutzt habe.
Jetzt mal fernab davon, dass ich es für extrem unwahrscheinlich halte, dass Accounts gelöscht werden weil sie Links zu Zeitungswebsites posten. Es geht um Accounts. Diese Accounts existieren auf einer Plattform. Alle großen Plattformen im Internet sind private Unternehmen oder im Besitz von privaten Unternehmen und haben AGB´s beziehungsweise Terms of Service. Solltest du gegen diese Verstoßen bist du deinen Account los.
Was genau hat das jetzt damit zu tun ob in Deutschland Meinungsfreiheit herrscht? Es herrscht auch Freiheit mir anzuziehen was ich will, wenn mich der Türsteher trotzdem wegem meiner Erscheinung nicht ins Berghain lässt hat das keinerlei Auswirkungen auf diese Freiheit, geh ich halt woanders feiern. Dasselbe gilt für Plattformen wie Social Media und Blogs: Wenn der Eigentümer der Plattform das löschen möchte ist das sein gutes Recht. Such dir halt ne andere Plattform.
Da gibts eine juristische Feinheit. Ich habe sie vor ein paar Wochen mal in einem ähnlichen Zusammenhang erwähnt, es geht dabei um die Haftung für fremde Inhalte.
Wenn eine Plattform anfängt, aus eigenem Antrieb zu moderieren, d. h. Posts und Accounts außerhalb der rechtlichen Grenzen zu löschen, ist sie nicht mehr Plattform, sondern Teilnehmer. Das hat haftungsrechtliche Konsequenzen: Als Teilnehmer haftest du für alles, was gepostet wird, du hast also die Pflicht, jeden Beitrag vor Veröffentlichung auf Strafbarkeit zu prüfen. Das wäre beispielsweise das Modell für den Blog hier: Wenn Steve moderiert, muss er ALLES moderieren. Wir sind uns aber sicher einig, dass Twitter nicht tausende Posts pro Sekunde prüfen kann.
Als Plattform haftet Twitter für fremde Inhalte jedoch nur „auf Zuruf“. Eine Prüfpflicht besteht erst, wenn Twitter auf einen möglicherweise rechtswidrigen Inhalt aufmerksam gemacht wird.
Die Plattformen können nur mit der zweiten Alternative arbeiten, ganz offensichtlich, sonst könntest du „tötet XYZ“ tweeten, und Twitter würde ab Sekunde 1 für den Aufruf zur Straftat haften.
Das bedeutet aber im Umkehrschluss, dass sich Twitter strikt neutral verhalten muss (bzw. müsste). Um eben als Plattform mit „beschränkter Haftung“ durchzugehen. Dabei ist es völlig egal, was in den Terms of Service steht, im Ergebnis muss Neutralität bestehen.
Das hat sich durch das NetzDG faktisch geändert. Nicht wirklich rechtlich, denn die rechtliche Grenze ist immer noch die Straftat. Das NetzDG enthält jedoch wachsweiche Formulierungen ala „… die geeignet sein könnten, Stimmung gegen eine Gruppe zu machen …“ (nicht wörtlich). Und das NetzDG enthält kurze Löschfristen und hohe Bußgeldandrohungen. Jetzt zähl das mal zusammen: Wir Juristen streiten mitunter Monate, ob ein Tweet von Jan Böhmermann gerade noch zulässig ist. Und die Plattformen sollen das nahezu in Echtzeit entscheiden, und wenn etwas falsches stehenbleibt, drohen Bußgelder im sechsstelligen Bereich.
Was tust du als Plattform?
a) du stellst hunderte Anwälte in allen Sprachen ein, um innerhalb von 24 Stunden jeden verdächtigen Tweet rechtssicher prüfen zu können.
b) du löschst einen verdächtigen Tweet im Zweifel, um jedenfalls vor der Bußgeldandrohung sicher zu sein.
Um das ganz klar zu sagen: Ich halte das NetzDG aus den dargestellten Gründen für glatt verfassungswidrig. Leider scheitert eine Normenkontrolle am erforderlichen Quorum (25% des Bundestages oder eine Landesregierung), und für betroffene Privatpersonen wäre es offensichtlich ein immenser zeitlicher und vorallem finanzieller Aufwand, einen Streit um einen Tweet durch die Instanzen zu prügeln.
Zusammengefasst: Wir haben seit jeher klare Grenzen der Meinungsfreiheit, die im wesentlichen im Strafrecht liegen.
Und seit kurzem haben wir das NetzDG, das faktisch die Plattformen zu massivem Overblocking animiert, sobald wachsweiche Kriterien wie „Hass“ und „geeignet“ berührt werden.
Was wir aber in keinem Fall haben, ist ein reines „Hausrecht“ der großen Plattformen. Zwar deckt sich deren politische Einstellung im wesentlichen mit derjenigen, welche gerne abweichende Meinungen als „Hass“ betitelt, aber das ist ein anderes, kein juristisches Problem.
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