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Ein angekündigter Amoklauf versetzte eine Schule im Hamburger Stadtteil Mümmelmannsberg in Aufruhr, die Polizei rückte mit einem Großaufgebot an […] Die Polizei hatte das Schulgebäude daraufhin evakuiert und Straßen abgesperrt. Auch ein Hubschrauber war im Einsatz. Als der Anrufer ermittelt werden konnte, war laut Polizei schnell klar, dass es keine Bedrohungslage gab. (Via)

Das Übliche halt: „War doch nur Spaß!“ Sehen die zuständigen Behörden leider nicht so. Der Junge bekam heute eine Rechnung über 45.000 Euro zugesandt. Eine sehr, sehr teure Lehre fürs Leben…




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35 KOMMENTARE

  1. Find ich gut. Jeder soll für seine Sachen selbst haften und wer keine 5 Meter weit denken kann, hat Pech gehabt. Ich hoffe er lernt daraus und lernt beim rückzahlen wie man mit Geld umgeht, was Geld ist und woher es kommt etc. Wird später mehr wert sein als die 45k. Anderer Weg wäre Privatinsolvenz aber das dauert auch 5 Jahre. Kann man das mit 13 anmelden, dann wäre man mit 18 fein raus? ^^

    • Theoretisch ja, für ne Privatinsolvenz gibt es kein Mindestalter. (Und momentan kursiert gerade ein „Corona-Gesetzentwurf“, wonach man schon nach drei Jahren schuldenfrei wäre.)

      Im konkreten Fall dürften die Forderungen jedoch auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruhen, und für solche Forderungen gibts keine Restschuldbefreiung. Der Knabe wird die 45.000 Euro also in den nächsten 30 Jahren abstottern dürfen.

      • Seid wann dürfen in Deutschland eigentlich minderjährige verklagt werden ?(schulunfähigkeit? Anyone?)

        Ausserdem müsste man im Vorsatz doch erstmal nachweisen? Kann er da nicht sagen das er gehört hat da liege eine bombe und er einfach warnen wollte? Also wieso ist das seine schuld? Wenn das Urteil richtig sein sollte wird sich in Zukunft jeder sicher nicht mehr trauen die Polizei vor einer terrorattacke zu warnen?

        • 1)Kinki wird das sicher besser erklären können, aber ich würde jetzt einfach mal raten, dass er nicht verklagt wurde. Sie sagen ja, sie sind gesetzlich verpflichtet, die Einsatzkosten weiterzureichen. Da wird es vermutlich keine Gerichtsverhandlung gegeben haben. Anno Tobak hat mein Vater in Schulzeiten mal einen Feueralarm ausgelöst, da durfte mein Opa dann auch bei der Feuerwache antanzen und im Nachhinein die Rechnung latzen, ohne das da je ein Anwalt oder Richter beteiligt gewesen wäre.
          2)Die Polizei hat den Anruf zurückverfolgt und wahrscheinlich ist er dann direkt eingeknickt. Ich würde also mal raten, da gibt es kein „vllt. hat er ja xxx“

          • Natürlich versucht man in der Praxis erstmal außergerichtlich an die Kohle zu kommen. Also Kind bzw. Eltern schlicht zur Zahlung auffordern. Wenn dann aber nix kommt, kann die Feuerwehr nicht warten, bis das Kind 18 wird, sonst ist die Forderung nach 3 Jahren verjährt. Sie muss „tituliert“ werden, heißt es muss ein Vollstreckungstitel geschaffen werden. Ein solcher ist ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid. Letzteren kann man über das gerichtliche Mahnverfahren erwirken; das ist ein maschinelles Verfahren, in dem es nur zu einer Gerichtsverhandlung kommt, wenn sich der Beklagte wehrt.

            Also Gerichtsverfahren ja, wenn die Eltern nicht einspringen. Gerichtsverhandlung eher nein, wenn die Haftung nicht bestritten wird.

        • Minderjährige dürfen in Deutschland seit mindestens 1896 verklagt werden, da ist nämlich das BGB in Kraft getreten! Nein ernsthaft: es gibt Altersgrenzen.

          Für Willenserklärungen, Verträge etc. kennst du vermutlich die Geschäftsfähigkeit, die erst mit Volljährigkeit eintritt, §§ 104, 106 BGB. Dazu gibts noch die beschränkte Geschäftsfähigkeit ab 7 Jahren.

          Allgemein bekannt ist auch die strafrechtliche Schuldunfähigkeit für Kinder unter 14 Jahren in § 19 StGB.

          Hier geht es allerdings um die Deliktsfähigkeit, also um die zivilrechtliche Haftung für deliktisches Verhalten. Und die steht in § 828 BGB. Deliktsfähig sind Kinder ab 7 Jahren (Ausnahme Fahrlässigkeit im Straßenverkehr: dort ab 10 Jahren). Kinder haften also persönlich ab 7 Jahren für den Schaden, den sie anrichten.

          Wie werden sie verklagt? Sie sind nicht geschäftsfähig, deshalb können sie nicht selber vor Gericht gehen, deshalb verklagst du das Kind, vertreten durch seine Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Das heißt, die Eltern gehen vor Gericht, aber es geht dabei um die persönliche Haftung des Kindes.

          Was die Frage des Vorsatzes angeht, hast du natürlich Recht, nach dem geschilderten Sachverhalt gehe ich davon jedoch schlicht aus. Das ist aber eine Frage des Tatbestandes, natürlich muss der auch einem Kind nachgewiesen werden.

          Zusammengefasst:
          – Verträge ab 18, mit Zustimmung der Eltern ab 7.
          – Straftaten ab 14, zunächst nach Jugendrecht.
          – Schadensersatz ab 7, fahrlässig im Straßenverkehr ab 10.

          • Moin, du lässt aber § 828 III etwas unter dem Tisch fallen. Außerdem erwähnst du § 832 gar nicht. Man kann sich auch direkt an den gesetzlichen Vertreter halten, was in der Praxis wohl auch die Regel sein dürfte, wenn es um 7 – 18 jährige geht (wegen der mangelnden Zahlungsfähigkeit und/oder fehlender Einsichtsfähigkeit) – dazu muss aber selbstverständlich entsprechende Pflichtverletzung vorliegen

      • Sind Forderungen der öffentlichen Rechts nicht eh grundsätzlich von einer Insolvenz ausgeschlossen? Dafür sind keine Insolvenzen gedacht.

        • § 302 InsO: „Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:

          1. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, aus rückständigem gesetzlichen Unterhalt, den der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat, oder aus einem Steuerschuldverhältnis, sofern der Schuldner im Zusammenhang damit wegen einer Steuerstraftat nach den §§ 370, 373 oder § 374 der Abgabenordnung rechtskräftig verurteilt worden ist; der Gläubiger hat die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Absatz 2 anzumelden;

          2. Geldstrafen und die diesen in § 39 Abs. 1 Nr. 3 gleichgestellten Verbindlichkeiten des Schuldners; […]“

          Vielleicht hast du die Regelung mit den Steuerschulden im Hinterkopf. Aber sonst genießen öffentlich-rechtliche Forderungen keine Privilegierung. Wobei ich mir im vorliegenden Fall gar nicht sicher bin, ob die Schadensersatzforderung zivil- oder öffentlich-rechtlich ist. Das könnte sogar von der konkreten Organisationsform der Feuerwehr abhängen. Am Ergebnis würde es aber nichts ändern, nur am Rechtsweg!

      • Sich Oberstaatsnanwalt nennen und dann einen der populärsten Laienirrtümer im ersten Satz raushauen, ist das Satire? 😀 Eltern haften natürlich nicht für ihre Kinder, sondern maximal für ihre eigene Obhutspflichtverletzung über die Kinder.

        • Der 13-jährige war zum Zeitpunkt des Anrufes nicht in der Schule. Die elterliche Aufsichtspflicht wurde verletzt. Die Eltern haften. veni vedi vici.

          • Das ist in der Pauschalität totaler Quatsch. Eltern können ihre Kinder nicht 24/7 überwachen, sie sind daher auch nicht automatisch verantwortlich, wenn das Kind mal die Schule schwänzt. Das ist eine Einzelfallentscheidung und uns liegen nicht im Ansatz genug Anhaltspunkte vor, um die Situation zu bewerten. Schade, dass sich hier jetzt auch schon so nervige Trolle breitmachen :/

  2. Finde ich das mindeste diese Strafe! Für mich wäre das zudem ein Schulverweis der oben drauf kommen müsste. Ich selber bin an einer brennpunkt Schule in der Nähe von Köln tätig und wir haben sogar extra einen Amok Alarm der im Falle eines Falles greift. Der wird allerdings nicht geübt wie der Feueralarm. Und einmal gab es so einen Fehlalarm und das fand ich absolut nicht witzig und glaubt mir da ist pure Angst um spiel sowohl von mir als Lehrer als auch von den Schülern die ich in der Klasse verschanzen muss bis die Polizei einen da rausholt. Für mich ist das kein „war doch nur Spaß“ mehr.

  3. Teuer für wen ist die Frage. Ich wüsste nicht wie ich als Vater mit meinem Sohn in der Situation umgehen würde, wenn ich 45k zahlen müsste.

    Was macht man da?

    • Naja wenn man nicht grade zur Oberschicht gehört landest du da wohl oder übel in der Privatinsolvenz.
      Und da würde ich meinem Sohn klar sagen.. wenn du erwachsen bist, bekomme ich von dir 45k€. Man steht dafür jetzt in dem Moment gerade, da wird sich auch nur schwer was gegen machen lassen.. aber privat würde ich meinen Sohn dafür schlicht in die Haftung nehmen.

  4. Dumm gelaufen, bloß wird’s wahrscheinlich die Falschen treffen, da der Junge selbst ja nicht belangt werden kann. Klar werden die Eltern dem die Hölle heiß machen, aber die 45.000 werden sie ihm wohl kaum vom Taschengeld abziehen können.
    Mal ne ganz andere Frage: Sind Polizei, Feuerwehr und Co nicht auf irgendeine Art gegen Fehlalarme versichert? Gibt ja genug Fälle, in denen am Ende gar nichts getan werden musste, z.B. wenn eine Brandmeldeanlage falsch eingestellt war – ist in meinem Studentenwohnheim damals etwa einmal die Woche passiert und eigentlich kostet so ein Einsatz um die 500 Euro, aber wenn niemand Schuld ist, kann man sie auch keinem in Rechnung stellen.
    Naja, auch wenn sich mein Mitleid hier in Grenzen hält, hoffen wir mal, dass seine Identität nicht raus kommt, sonst haben wir demnächst die BILD-Schlagzeile: „So sieht der irre Amokjunge aus!“

    • In Deutschland gibt es keine Fremdhaftung. Jeder haftet für sich selbst.
      Die Eltern müssen gar nichts bezahlen, solange sie nicht ihre Aufsichtspflicht verletzt haben aber das kann man bei einem 13-Jährigen nicht beweisen. Die können normal schon unbeaufsichtigt gelassen werden.
      Praktisch wirds wohl so laufen, dass nichts passiert bis der Junge 18 ist und sobald er einen Job hat, wird ein Teil seines Gehalts gepfändet bis er alles abbezahlt hat.

      • Gibt es nicht den schönen Spruch „Eltern haften für ihre Kinder“? Bis das Geld zurückgezahlt wird, wird vermutlich auch mehr Zeit vergehen, als bis der Junge 18 ist. Von einem Minijob oder einem Azubi-Gehalt kannst du wohl kaum großartig was pfänden, dafür sind die viel zu gering und nehmen wir mal an, der Junge studiert, dann dauert es nochmal mindestens 3-5 Jahre, bis er seinen ersten „richtigen“ Job hat.
        Kann mir irgendwie schwer vorstellen, dass der Staat solange auf das Geld wartet.

        • „Eltern haften für ihre Kinder“ ist eine Lüge, die derjenige in die Welt gesetzt hat, der das Weltpatent auf Warnschilder besitzt!

          Nein, Eltern haften NICHT für ihre Kinder. Wenn überhaupt, dann haften sie für EIGENES Verschulden, z. B. bei der Verletzung der Aufsichtspflicht. Dafür spricht hier nichts; einen 13-jährigen kann man schon mal ohne Aufsicht telefonieren lassen!

    • Selbst wenn die Feuerwehr gegen sowas versichert wäre – was ich mir nicht vorstellen kann -, würde das nicht weiterhelfen, denn die Versicherung würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bei dem Jungen Regress nehmen.

      Das ist übrigens ganz allgemein etwas, was gerne vergessen wird. Nehmen wir den Fall einer Körperverletzung, z. B. Schlägerei. Die Geldstrafe sind vielleicht 50 Tagessätze; bei geringem Einkommen können das läppische 500 Euro sein. Da geht der Delinquent grinsend aus dem Gerichtssaal raus, bis er merkt, dass die Krankenkasse von seinem Opfer für Rettungswagen, Operation und Krankenhausbett vielleicht 5.000 Euro oder mehr ausgegeben hat. „Zahlt alles die Krankenkasse?“ – Nö, die klopft beim Täter an und macht die große Rechnung auf. Die (Geld-) Strafe ist deshalb oft das geringste der Probleme.

      Und für vorsätzliche Straftaten hilft auch eine Haftpflichtversicherung nicht weiter. Lediglich bei Fahrlässigkeit (z. B. Verkehrsunfall) ist man als Täter halbwegs fein raus.

      Der Fehlalarm hier ist klar Vorsatz. Der Täter muss dafür selber bluten. Wäre ja auch noch schöner …

      • Naja, der Täter ist 13 und somit schuldunfähig. Man könnte vermutlich auch diskutieren, ob er sich der Tragweite dessen, was er angestellt hat, bewusst war. Man denkt immer: „Naja, der ist schon 13, der wird schon wissen, was er tut“. Nein, weiß er in vielen Fällen eben nicht. Es gab z.B. auch Studien die gezeigt haben, dass ca. die Hälfte der unter 16-jährigen nicht in der Lage sind, Scripted Reality als Fake zu erkennen, während es bei den über 16-Jährigen fast alle konnten.
        Pubertierende sind, gerade wenn es um das Abschätzen von Konsequenzen geht, auf einem deutlich niedrigeren Level als junge Erwachsene, auch wenn da teilweise nur 4-5 Jahre dazwischen liegen.
        Dass dem Jungen der Einsatz in Rechnung gestellt hat, finde ich ja richtig, aber diese Einstellung, dass der Täter halt bluten muss, nicht.

    • Wenn du aus gutem Gewissen heraus einen Notruf wählst, bist du nicht belangbar. Vollkommen egal, wie dumm das gute Gewissen sein mag. Du musst schließlich kein Rechtsexperte und in dem Fall Brandmeister sein, um Hilfe zu ersuchen.
      Wenn die Feuerwehr auf die Anlage korrekt aufmerksam macht, kommt das Wohnheim in Fahrlässigkeit.

      Die Behören sind natürlich versichert. Nennt sich Steuerzahler 😉

    • Natürlich zahlt hier keine Versicherung da die Eltern überhaupt nicht zahlen müssen. Solange sie nicht ihre Aufsichtspflicht verletzt haben müssen Eltern nie für den Mist ihrer Kinder zahlen.

    • Eine typische Haftpflicht deckt kein Eigenverschulden. Die Haftpflicht meiner Eltern hatten für eine Bagatelle sogar mal das GEld nachträglich zurückgefordert.
      I.d.R. rausgeworfenes Geld. Diese paar Euro für eine Erstberatung alle 30 Jahre kann man auch so zahlen. Für alles andere zivilrechtliche zahlt am Ende sowieso der Beklagte, wenn du im Recht bist.

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