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Der 35-Jährige, der beim Derby zwischen dem 1. FC Köln und Borussia Mönchengladbach im September 2019 einen Böller geworfen hatte, ist zu einer Haftstrafe verurteilt worden […] Laut Urteil wurden bei dem Vorfall in der 83. Spielminute 21 Menschen verletzt, darunter zahlreiche Fotografen und Ordner. Einige der Geschädigten hatten ausgesagt, zunächst an einen Terroranschlag im Stadion geglaubt zu haben. (Via)

Der Böller-Werfer wurde übrigens durch Videoaufzeichnungen identifiziert und von der Polizei in Gewahrsam genommen. Um die ganze Sache mal richtig einzuordnen: Der Böller, den er geschmissen hat, ist in Deutschland verboten. Dazu hat er das Ding einigen Ordnern und Fotografen direkt vor die Füße geworfen – einige von ihnen haben bleibende Schäden davongetragen (teilweisen Hörverlust sowie chronischen Tinnitus und Kopfschmerzen).

Darüber hinaus hat der Kerl noch einige andere Delikte verübt (u.a. Hitlergruß am Rande einer Demonstration, vorsätzliche Körperverletzung und Beamtenbeleidigung). Der verdient seine drei Jahre Haft einfach.




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9 KOMMENTARE

  1. Ich war vor Ort , es war mucksmäuschenstill im Derby alle waren kurzzeitig geschockt zumal kurz zuvor in Frankreich die Clubgeschichte passiert ist und dadurch die Sichherheitsvorkehrungen noch schärfer waren als sonst schon bei Derbys, allerdings wurde der Spinner von effzeh Fans direkt vor Ort festgesetzt und dem Ordnungsdienst übergeben, die halb Süd wollte auf Ihn los….

  2. Ich war damals sogar im Stadion, ich hab echt selten so einen Lauten Knall gehört, sicher täuscht das durch die Kessel Form eines Stadions noch mal gewaltig, aber mein erster Gedanke war damals , dass eine bombe los gegangen wäre.
    Das war für einen Kurzen moment ohrenbetäubend
    Mir tut jeder leid der bei dem gerät nur in ansatzweise unmittelbarer nähe stand.

  3. nur 3 jahre?! hätte so ein böller nicht auch tödlich sein können? sorry aber 3 jahre ist ja ein witz wenn es um BLEIBENDE schäden geht

    • Ich vermute, dass er hinsichtlich der Körperverletzung wegen Fahrlässigkeit verurteilt wurde; bei Vorsatz wären wir tatsächlich im Bereich der schweren Körperverletzung, und dann wäre es wohl deutlich teurer geworden. Daneben wohl noch das Sprengstoffdelikt, dann erscheinen die 3 Jahre + 3 Monate im angemessenen Bereich.

      (Zur Erklärung, weil du von bleibenden Schäden sprichst: Die stellen nur bei vorsätzlicher KV eine Qualifikation dar, aus einer einfachen wird eine schwere Körperverletzung. Bei fahrlässiger Körperverletzung gibts diese Qualifikation aber nicht. Da kann man nur innerhalb des Strafrahmens die Folgen berücksichtigen. Und das hat das Gericht offensichtlich getan, denn ansonsten gibts bei fahrlässiger KV sehr selten über zwei Jahre, also jenseits dessen, was zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.)

    • Ey komm… Der arme Kerl war bestimmt betrunken und hat gesagt das er sowas nie wieder macht. Außerdem tut es ihm ganz dolle leid.

      • Und einmal zu Weihnachten gabs zu wenig Geschenke von Mama und Papa. Das war eine wirklich schwere Kindheit für den armen Angeklagten, da muss man als Richter auch mal Nachsicht walten lassen

    • Tödlich wahrscheinlich nicht, solange das Teil nicht direkt am Kopf oder Brustkorb explodiert. Schwere Verletzungen können die aber auf jeden Fall verursachen, allerdings ist ein Tinnitus oder Hörverlust durch so einen Knall relativ schnell herbeigeführt, selbst bei Böllern, die davon abgesehen keine große Gefahr darstellen. Mir wurde an Sylvester auch schon ein (legaler) D-Böller vor die Füße geworfen und mir hat’s danach 2 Wochen in den Ohren geklingelt.
      3 Jahre finde ich hier absolut gerechtfertigt, da ich – als Laie – davon ausgehen würde, dass zwar Verletzungen, nicht aber der Tod billigend in Kauf genommen wurden.
      Man darf 3 Jahre Haft auch nicht unterschätzen, dafür muss man in Deutschland schon einiges anstellen. Wenn du nicht vorbestraft bist, kannst du auch bei schwerer Körperverletzung noch mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Um 3 Jahre zu bekommen, muss man normalerweise gezielt jemanden schwer verletzt haben, es also nicht nur in Kauf genommen haben.

  4. Im Artikel wird ja auch erwähnt, dass Böller dieser Art schon Geldautomaten aufgesprengt haben und die Pottsau sogar noch die Dreistigkeit hatte, sich nach dem Wurf wegzudrehen – also recht gut zu wissen, was er da anrichtet.
    Drei Jahre wirken da fast schon gnädig. Bisschen schlechter geworfen oder getimed und schon redet man über ganz andere Dinge…

    • Ist schon richtig, aber man wird für das verurteilt, was passsiert ist, nicht für das, was hätte passieren können. Soweit es die KV angeht, wird er deshalb für die konkreten Folgen verurteilt. Das abstrakte Gefährdungspotential steckt dagegen im Tatbestand des Sprengstoffdeliktes mit drin. Insofern hast du also indirekt in der Strafe das „was hätte passieren können“ mit drin.

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