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Scalping, sprich: Das (automatisierte) Aufkaufen stark nachgefragter und schlecht verfügbarer Waren, um diese später zu überhöhten Preisen weiterzuverkaufen, hat seit dem Release der Next-Gen-Konsolen PlayStation 5 und Xbox Series X neue Höhepunkte erreicht. Die fragwürdige Praxis ruft deshalb mittlerweile sogar den Gesetzgeber auf den Plan: Das britische Parlament berät neuerdings über einen Gesetzesentwurf, der Scalping langfristig einen Riegel vorschieben soll. (Via)

Klingt sehr gut. Auf der anderen Seite frage ich mich: Wie will man das unterbinden? Wie will man hier die Täter aufspüren? Hat man ggf. vor, die entsprechenden „Mondpreis“-Auktionen bei Ebay schließen? Und wo zieht man hier die Grenze bzw. weiß, ob es sich wirklich um einen solchen illegalen Verkäufer handelt? Steht alles in dem Artikel nicht drin. Fühlt sich bisher nicht wirklich zu Ende gedacht an…




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17 KOMMENTARE

  1. Achsoooo, wenn Privatpersonen knappe Waren aufkaufen um sie mit Gewinn zu verkaufen ist das fragwürdig und man muss dringend was dagegen tun. Wenn hingegen große Unternehmen Wohnungen in Gebieten mit Wohnungsmangel, also knappe Waren, aufkaufen um sie mit Gewinn zu verkaufen/vermieten ist das hingegen einfach der freie Markt. Ist schließlich extrem wichtig das man direkt zum Start ne PS5 besitzen kann, Wohnungen sind hingegen ein Luxusgut und da ists nicht so schlimm.

  2. keine Ahnung was der Anlass für solche Überlegungen ist aber ich finde das zugegebenerweise ziemlich zweifelhaft. Habe mich auch geärgert über diese Vorgänge mit Playstation und Xbox, im Nachgang habe ich mir aber gedacht, dass das einfach nur Konsolen sind und ich auch warten kann. Wenn jemand zum zweifachen Preis zuschlägt ist das nunmal so. Anders sehe ich das bei medizinischen Equipment (wie Masken, Desinfektionsmitteln etc.). Sollte aber schwer sein dagegen vorzugehen.

  3. Hey, Scalper hier.

    Für mich ist das Ganze reiner Kapitalismus, was will man daran bitte verbieten?

    „that resale of goods purchased by automated bots be made illegal“
    Definiere mal bitte automated bots so dass es genau nur die scalper trifft, nichts anderes.
    Und was machen diese Programme denn so schlimmes, dass sie verboten gehören?
    Nicht emotional gesehen versteht sich, dass kevin zu seinem 15. Geburtstag gerne die neue PS5 hätte verstehe ich ja, aber das ist einfach kein Argument für ein neues Gesetz/Verbot.

    Ich verstehe wie gesagt das Problem nicht ganz. Wenn man etwas „umbedingt haben muss“, bekommt man es meistens auch. Ein Freund von mit hat 22(!) PS5 allein vor Weihnachten bekommen, ganz ohne Bots, nur mit dem browser oder unterwegs mit dem Handy.
    Wie ich schon bei dem PS5 Ankündigungspost hier auf dem Blog vor einigen Monaten geschrieben habe informiert sich nur einfach keiner der gescalpten Leute rechtzeitig.
    Das man bei wirklich limitierten Sachen nichts bekommt verstehe ich ja und es geht mir teilweise nicht anders, aber bei PS5, XBox, RTX und Ryzen nichts zu bekommen verstehe ich einfach nicht.

    Das einzig Illegale das hier abläuft sind die ganzen „Privatverkäufer“. Ich kenne viele die 40+k Umsatz im letzten Jahr gemacht haben, fast alle ohne Gewerbe. Anstatt neue Gesetze zu beschließen sollten die vielleicht einfach mal dem FA sagen dass die auf Kleinanzeigen nach Schwarzhändlern suchen sollen und whoosh sind 90% der Scalper im Knast.
    Ich denke nicht dass das für „normale“ Leute einen Unterschied macht was den PS5 Kauf angeht da der Markt ja genau mit der selben viel zu niedrigen Stockzahl bedient wird wie vorher, aber das ist vielen ja scheinbar eh egal.

    Frage an Kinki oder andere rechtlich begabte:
    Was passiert denn wenn Tom-Lucas der Schwarzhändler gefasst wird? Sagen wir mal ~50k Umsatz, 10k Gewinn, 500 Verkäufe von Neuware, alles 2020, falls das relevant ist.

    • Muss ehrlich sagen, dass ich mit Steuerrecht nicht viel anfangen kann. Zunächst einmal dürfte es teuer werden, Nachversteuerung inklusive Strafsteuer. In den Knast kommt er dafür eher nicht, vielleicht gibts noch ne Geldstrafe obendrauf, aber das „teure“ ist meistens nicht das Strafverfahren, sondern der Schadensausgleich.

  4. OK, ich zähle nicht zu den Menschen, die sich um Mitternacht anstellen, um bei Ladenöffnung eine $beliebigeKonsole kaufen zu können. Selbst bei ALDI-Schnäppchen aus dem Katalog stehe ich nicht vor 10 Uhr im Laden. Insofern verstehe ich vielleicht das Problem nicht.

    Aber was ist an dieser Geschäftsidee anders als an vielen anderen? Was entscheidet den Konsolenmarkt vom Wertpapiermarkt? Gerade haben sich in Sachen Gamestop alle darüber gefreut, dass sich die Heuschrecken verzockt haben. Diese Konsolenaufkäufer gehen im Grunde dasselbe Risiko ein: Wären die Kunden so vernünftig, auf die nächste Produktionslinie zu warten, wären die Spekulanten gearscht.

    Es wirkt halt ein bisschen wie die übliche Kapitalismuskritik, wenn sie von einem iPhone neuester Generation getweetet wird! Also bitte erklärt mir, was so wichtig daran ist, so eine Konsole JETZT, nicht morgen, zu bekommen.

    • Grundsätzlich ist halt das Problem, ein Hersteller bringt ein Produkt auf der Markt, dessen Nachfrage er nicht bedienen kann. Das weiß er vorher.
      Nun könnte er selbst sagen: „wer im 1. halben Jahr eins will, zahlt das doppelte“, denn ich kann die Nachfrage eh nie bedienen.
      Macht er nicht, denn er will ja auch das nächste Produkt noch verkaufen.

      megaseller2099 ist das egal, der nimmt mit was geht und findet auch immer genug Dumme die das kaufen.
      Die Frage ist halt, will man das? Hersteller und Endkunde wollen es schonmal nicht.
      Aber sollte der Staat da eingreifen? Ich glaube eher nicht. Wüsste auch nicht wie.
      Wenn dann müsste der Hersteller sich was einfallen lassen, wenn er das wirklich verhindern will.

      • Müsste es nicht möglich sein, dass der Hersteller die Vertriebswege kontrolliert und reguliert? Es muss doch möglich sein, den Endverkäufer vertraglich dazu zu verpflichten, (Beispiel) nicht mehr als zwei Konsolen an einen Kunden zu verkaufen. Und sowas ähnliches müsste online auch möglich sein, dann wären Amazon & co eben verpflichtet, die Versandadressen abzugleichen, um Botting zu kontrollieren. Das würde das nicht ganz verhindern, aber sicher deutlich erschweren.

        Das eigentliche Problem sind aber die „Dummen“. Ich mag noch halbwegs verstehen, warum man für ein Gerät 300 € extra zahlt, bloß weil ein angebissener Apfel draufklebt, aber wer für eine Spielkonsole den fünffachen oder zehnfachen UVP hinblättert, der hat tiefersitzende Probleme.

        • Ja, es ist ärgerlich. Aber die gleiche Argumentation: Wenn die Leute nicht (wie) blöd die Tickets zu überteuerten Preisen kaufen, bleiben die Hallen leer und die Scalper auf ihren Tickets sitzen. Das guckt sich der Veranstalter vielleicht zwei-, dreimal an, dann wir ER Maßnahmen ergreifen.

    • Ein Scalper geht im Prinzip nur das Risiko ein wieder zum Normalpreis verkaufen zu müssen. Er wird anders als an der Börse kein Geld verlieren, denn die PS5 wird noch langen für 499€ weggehen. Dann und das wiegt für mich am schwersten hinterzieht er (im Gegensatz zum Wertpapierverkäufer) massiv steuern, denn erwirbt man etwas mit der Absicht Gewinn dabei zu erzielen, dann ist das gewerblicher Handel. Jeder Staat hat da ein natürliches Interesse seine Steuern auch zu kassieren. Zusätzlich empfinde ich es als Armutszeugnis das Onlinehändler es nicht schaffen Bots beim Kauf auszuschließen. Es ist imo schon verwerflich wenn man als Mensch gar nicht so schnell das Bestellformular ausfüllen kann wie das Kontingent per Script weg gekauft wird. Und last but not least müssen Leute geschützt werden, die es trotz allem schaffen eine Preorder abzusetzen und sofort komplett zu bezahlen, dann die Ware nicht pünktlich zu erhalten. Selbst die Bahn entschädigt ab einer Verspätung von 30 Minuten, aber Media Markt darf 500€ einfach Monate lang zinsfrei behalten?

      Die Umsetzung gegen Scalper vorzugehen wäre mega einfach. Hundert Leute aus dem Finanzamt sehen sich mal an wer mehr als eine PS5 auf eBay verkauft hat und bitten denjenigen um den Nachweis seiner Steuer für seinen Gewinn. Mein könnte täglich dutzende Deppen busten und zur Kasse bitten.

      • Im Prinzip ist das meiste richtig. Ja, das ist gewerblicher Handel, und wenn der Scalper kein Gewerbe anmeldet, kriegt er Probleme mit dem Finanzamt. Das ist aber keine Frage fehlender Gesetze, sondern fehlender Durchsetzung oder – wie du sagst – fehlender Anzeige.

        Und was den Leistungsverzug angeht: Wenn ein Liefertermin überschritten wird, ist es Sache jedes Käufers, den Verkäufer in Verzug zu setzen: Anmahnen, Frist setzen. Danach kann er z. B. zum Rechtsanwalt gehen und Kosten produzieren, er kann vom Vertrag zurücktreten u. a. Aber auch hier siegt nur die Gier der Leute: Lieber warten sie ein halbes Jahr auf ein geschissenes Spielzeug, anstatt den Firmen mal Feuer zu machen.

        • Beim Leistungsverzug sehe ich das Problem darin das es aktuell rechtens ist das Media Markt einfach ins Kleingedruckte schreibt das sie selbst mit Entgegennahme des Geldes noch keinen gültigen Kaufvertrag mit dem Käufer abgeschlossen haben. Wie kann das sein? Ich bin auch nicht jemand der bei allem nach dem Gesetzgeber schreit, aber wenn man an der Handhabe der Preorders, dem Bestellvorgang per Capture und dem schwarz gewerblichen Privathandel noch etwas auf Staatsseite feilen würde fände ich das echt nicht verkehrt. Wie du richtig sagst, für einige Punkte gäbe es ja Gesetze. Man müsste sie vielleicht mal auf ihre Anwendbarkeit in der Realität prüfen und dann verbessern.

  5. Ich frag mich auch wie man das Ermitteln will. Generell sehe ich das ganze halt als sehr Grenzwertig an. Ich finde schon das man das „recht“ haben sollte sich bekehrte Artikel zu kaufen in dem Mann schnell ist und diese teurer zu verkaufen. Problematisch wird es für mich erst wenn dies im ganz großen Stil und mit Bots usw. passiert. Aber wie man das nun genau ermitteln will ist mir noch schleierhaft.

  6. Möglichkeiten gibt es da bestimmt, z.b. den Weiterverkauf Frisch erschienener Artikel zu höheren Preisen als die UVP zu verbieten oder bis zu einem gewissen maß einzugrenzen.

    In Deutschland gibt es ja auch einen Paragraphen zu „Wucher“, aber wie so oft gilt nun mal die Regel, wo kein Kläger da kein Richter.

    • Den gibts: § 291 StGB. „Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, …“

      Wenn du den Kauf überteuerter Konsolen als Wucher sehen willst, dann sehe ich weder eine Zwangslage noch eine Unerfahrenheit. Im Ergebnis müsste man also jeden einzelnen Käufer als schwachsinnig bezeichnen, und das meine ich nicht nur im übertragenen Sinne.

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