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Am 9.10.2020 betrat der Kläger ohne eine Mund-Nasen-Bedeckung einen Supermarkt der Klägerin, um Lebensmittel zu erwerben. Der Kläger gibt an, dass er bei der Bezahlung von der Kassiererin gefragt worden sei, wieso er keine Maske trage. Der Kläger habe daraufhin erklärt, dass er per Attest von der Maskenpflicht befreit sei. Ihm sei erwidert worden, dass man Atteste nicht akzeptiere. Nach Hinzuziehung der Filialleiterin sei ihm mit der Polizei gedroht worden. Der Kläger ist der Meinung, dass er diskriminiert worden sei. (Via)

Ja, das muss ja eine harte Diskriminierung gewesen sein, einem Kunden dieselben Regeln aufzuerlegen, die deutschlandweit und in jedem anderen Supermarkt auch gegolten haben. Das sah übrigens auch das Amtsgericht Bremen so und wies die Klage ab (Az. 9 C 493/20). Als Begründung wurde genannt, dass das Verhalten der Mitarbeiterin der Beklagten nicht nur sozialadäquat, sondern sogar geboten sei. Die Beklagte könne sich wegen einer etwaigen Aufforderung ihrer Mitarbeiter an den Kläger, den Laden zu verlassen und diesen zukünftig nur mit Maske zu betreten, grundsätzlich auf ihr Hausrecht berufen. In einer freien Marktwirtschaft bestehe kein Kontrahierungszwang eines privaten Supermarktbetreibers.

Noch Fragen, Kienzle?

Alles Weitere zu diesem Fall könnt Ihr bei meinem Freunden vom Vereinfacher lesen.


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19 KOMMENTARE

  1. Ich werfe nur mal Ergänzendes in die Runde:
    COPD in Deutschland (Wikipedia): Schätzung drei bis fünf Millionen Menschen betroffen

    Ich treffe bei der ambulanten Pflege beruflich doch recht viele Betroffene, ihre Schilderungen bzgl. Ausgrenzung sind gelinde gesagt haarsträubend. Sie helfen sich damit, Masken falsch zu tragen oder ähnliches um ihre Erledigungen zu machen, reduzieren diese aber auf das absolute Minimum.
    Das Ergebnis ist also unabhängig von der juristischen Seite ziemlich bescheiden.

    • Also wenn das Internet nicht lügt, ist COPD in den aller meisten Fällen eine Folge des rauchens. Tut mir echt unendlich leid für diese Personen … Nicht

      Also erst die Kassen durchs rauchen belasten und dann noch evtl andere anstecken weil man keine Maske tragen kann… Unfassbar

      • Ich hoffe das du deine Lebensführung tatsächlich komplett so aufgebaut hast, dass diese Zeilen nicht irgendwann zum Bumerang werden. Unfassbar dummer Kommentar!

  2. Ich kann verstehen, dass ein Supermarkt hier sein Hausrecht aussprechen darf.
    Wenn derjenige, mal davon ausgehend, wirklich keine Maske tragen darf/kann, wie soll er an Lebensmittel kommen, wenn ihm kein Supermarkt den Eintritt gewählt?

    Und nicht jeder kann sich Online Lebensmittel liefern lassen oder hat nette Freunde/Familie, die für einen dies erledigen.

    • Wenn du wirklich so schwer krank bist und keine Maske tragen kannst da du sonst stirbst und das nachweisen kannst, gibt es genug ehrenamtliche soziale Einrichtungen, die dir mal eben einen Einkauf erledigen.

    • War es nicht, dass wenn du in Quarantäne bist und sonst keiner für dich einkaufen kann, sogar das Ordnungsamt (oder das Gesundheitsamt?) das für dich erledigt hat? Würde mich wundern, wenn hier nicht ähnliches greifen würde.

    • Unsere Gemeinde hat dafür extra einen Service. Weiß nicht ob das woanders auch so ist. Du kannst dort anrufen und ein Gemeindemitarbeiter geht für dich einkaufen. Ansonsten würde ich Pflegedienste abtelefonieren und fragen oder ganz dreist meine Nachbarn.

    • Es ging sicher drum, dass er kein gültiges Attest hatte… in diesen muss der Grund für die Befreiung stehen, bzw muss man die nachweisen können…. Und Menschen die keine Maske tragen können und eine Maskenbefreiung haben könnten, würden das nicht nutzen, da sie am meisten von Corona gefährdet sind, durch ihre Lungenprobleme…dann gehen sie sicher nicht im nächsten Supermarkt einkaufen ohne Maske…

    • Gerade bei sowas wird es immer einen Weg geben: irgendein Nachbar, ein Verein oder sonst irgendeine Organisation, Wohnbetreuer, der Kiosk nebenan. Vielleicht sogar der Supermarkt selbst oder der nächste. Studenten, Schüler oder Azubis für ein kleines Taschengeld.

      Es gibt auch für den, der angeblich keine hat, genügend Optionen, an seine Einkäufe zu kommen. Wenn du sie aber nicht bezahlen kannst, dürfte es noch schwerer sein als ohnehin schon: Kein Geld für eine Maske und Bettler/Obdachlose sind selten gern gesehene Gäste. Aber selbst die schaffen es irgendwie über die Runden – nicht alle, aber genug um daran zu glauben, dass es nicht unmöglich ist.

  3. Ich bin kein Jurist, aber ich denke da wo sich die Rechte unterschiedlicher Parteien berühren gilt immer das Stärkere. Gäbe es absolut keine andere Möglichkeit an Dinge des täglichen Bedarfs zu kommen, als den persönlichen Einkauf im Supermarkt, dürfte das Hausrecht des Supermarktbetreibers wahrscheinlich wackeln. Es gibt aber zig zumutbare Möglichkeiten an seine Einkäufe zu kommen, ohne dabei eine Maske tragen zu müssen. Daher wird es für so einen Attestbesitzer auch keine Möglichkeit geben sich in einen Supermarkt zu klagen (was auch absolut richtig ist).

  4. Der Attest zur Maskenbefreiung ist ja keine „du darfst alles“ Joker Karte. Er ist sogar eher eine Behinderung. Du darfst halt nirgendwo mehr hin, wo absolute Maskenpflicht besteht.

    Im Supermarkt muss man Maske tragen. Du darfst keine tragen, also kannst du da nicht rein.

    Ähnlich wie, du sitzt wegen Krankheit im Rollstuhl. Du hast also quasi einen „Attest“, nicht laufen zu können. Jetzt hat der Supermarkt vor der Tür aber 10 Treppenstufen und ist auch innen drinnen absolut Rollstuhl-unfreundlich aufgebaut. Klagst du dann auch, dass du da nicht reinkommst?

    Dieser ganze „Attest zur Maskenbefreieung“ quatsch ist sowieso nur erwachsen aus der Querdenker Bewegung. Ich wette, nicht mal 5% der Leute die so einen Wisch haben, haben dafür wirklich medizinische Gründe… der Rest hat sich den einfach aus Bequemlichkeit über Connections besorgt, weil Sie keinen Bock auf die Maskenverordnung haben.

    Wird mit dem Impfen bald genauso sein. Natürlich ist eine Zweiklassengesellschaft gefährlich und nicht wünschenswert… Aber wenn irgendwo draufsteht „hier nur für geimpfte“ und du dich weigerst geimpft zu werden, dann kommst du da halt einfach nicht rein, Punkt. Der Staat wird nen Teufel tun, sowas zu fördern, aber ich denke so eine Teilung der Gesellschaft wird ganz automatisch entstehen.

  5. Vom Gesetzgeber gibt es die Möglichkeit sich per Attest aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreien zu lassen. Privatunternehmen müssen das aber nicht akzeptieren?
    Wozu gibt es dann diese Möglichkeit? Und wieso ist das dann keine Diskriminierung?

    Bin ich der Einzige dessen Rechtsempfinden hier in den höchsten Alarmtönen schrillt?

    • Ein privates Unternehmen kann dir den Zutritt ohne Angabe jeglicher Gründe verweigern (zum Glück) – kein Grund rechtlich die Alarmglocken schrillen zu lassen.

    • Dir wird bescheinigt, dass du aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kannst. Das bedeutet dann eben, dass du nicht an Orte gehen kannst wo eine Maske getragen werden muss.

      Der Fehler liegt schon am Wort „befreien“, es ist aber eigentlich eher eine gesundheitliche Einschränkung.

    • Wahrscheinlich, denn wer von der Maskenpflicht befreit ist, muss keine zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen fürchten, in öffentlichen Bereichen, in denen Maskenpflicht herrscht, etwa in Einkaufsstraßen.

      Private Haushalte und Unternehmen haben das gute Recht, zumindest eine Kleiderordnung vorzuschreiben, darunter kann ein Hutverbot (wie etwa in Kirchen) fallen, aber auch eine Maskenpflicht, wobei letztere eigentlich durch die Coronaschutzverordnung ohnehin verpflichtend sein sollte. Man mag sich nur mal ausmalen, wenn der Mann die Mitarbeiter des Supermarktes so angesteckt hätte. Dann würde man diskutieren, ob der Arbeitgeber gegen seine Fürsorgepflicht verstoßen hat.

      Es würde mir viel mehr Sorgen bereiten, hätte der Kläger Recht bekommen. Denn spätestens dann fällt inoffiziell die Maskenpflicht, die unsere Gesundheit schützen soll, weil sich jeder so ein Attest holen wollen würde. Und das nur, weil – wahrscheinlich, natürlich muss das nicht sein – eine einzelner Person keinen Bock hat, sich an die Regeln des Gastgebers anzupassen.

    • @ Horst Wolowitz:
      Soweit ich weiss „befreit“ einen nicht der Gesetzgeber von der Maskenpflicht, sondern ein Arzt. Er attestiert etwas, stellt etwas fest – er erlässt kein Gesetz.
      Eine Kollegin bei mir im Schichtdienst hatte auch ein ärztliches Attest, in dem ihr attestiert wurde aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten machen zu können. Der Arbeitgeber hat das aus „Kulanz“ (und Personalknappheit) akzeptiert, könnte das aber auch wenn er wollte „wegklagen. Das Attest würde den Härtetest vor Gericht nicht bestehen.

      Angenommen die betroffenen Person wäre wirklich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage eine Maske zu tragen: Dann könnte sie sich doch etwas von Nachbarn einkaufen lassen/Essen bestellen/etc. Sie wäre ja nicht die einzige Person die pandemie-bedingt nicht einkaufen gehen könnte.
      Und der Supermarkt ist nun mal Privat-Grund. „Herr Aldi“ (als Beispiel) kann halt entscheiden mit wem er Geschäfte machen will und mit wem nicht. Wenn ich nicht will, dass jemand mein zu Hause betritt weil er ein rotes T-Shirt trägt (blödes Beispiel, ich weiss), dann kommt er halt auch nicht rein und kann sich nicht „über die Türschwelle klagen/attestieren“.
      So zumindest nach meinem laienhaften Verständnis von Recht.

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