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Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht, entschied der Europäische Gerichtshof. Ohne Anlass dürften die Kommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger nur unter strengen Voraussetzungen gespeichert werden. (via)

Bereits seit einigen Jahren wird versucht in Deutschland eine neue gesetzliche Regelung für die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Dieses Gesetz stammt ursprünglich aus einer EU-Richtlinie des Jahres 2006 und seit dem überlegen deutsche Politiker, wie sich das Ganze in unserem Land einführen lässt. Der letzte Versucht im Jahr 2017 scheiterte an dem Widerstand von Netzbetreibern, laufenden Klagen und einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen, weshalb die Vorratsdatenspeicherung aktuell auch ausgesetzt ist.

Seit 2017 lag dieses Gesetz dem Europäischen Gerichtshof, der in dieser Woche wohl endlich eine Entscheidung in diesem Fall getroffen hat. Dabei scheint sich auch dieses Gericht den Meinungen von vorherigen Instanzen anzuschließen und die geplante Regulierung ebenfalls als Problem einzustufen. Laut dem Europäischen Gerichtshof verstößt die bisher geplant gewesene Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ganz eindeutig gegen das vorhandene EU-Recht.

Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zufolge dürfen die Kommunikationsdaten von allen Bürgern und Bürgerinnen nicht ohne triftigen Grund gespeichert werden. Ohne eine direkte Auswirkung auf die nationale Sicherheit ist solch eine Speicherung von Daten nur mit engen Grenzen erlaubt. Unabhängig von zeitlichen Begrenzungen stellt der Zugang zu diesen Informationen einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte von Menschen dar. Diese Sichtweise betrifft die allgemeine Speicherung von Daten für viele Menschen. Das Sammeln von Daten zu Einzelpersonen wird weiterhin auf eine andere Weise betrachtet.

Mit diesem Urteil wird die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorerst auch weiterhin ausgesetzt bleiben. Dieser Ausgang kommt nicht wirklich überraschend und er wurde sowohl von Experten als auch von den Unternehmen erwartet. Schließlich folgt dieses Urteil genau in die Fußspuren von anderen Richtsprüchen, die genau zu dem gleichen Ergebnis gekommen sind. Aktuell muss man sich also noch keine Sorgen um eine erneute Einführung der Speicherung machen.

Allerdings hat die Bundesregierung bereits angekündigt, dass sie die Regelung reformieren und abändern möchten. Eine erneute Stellungnahme soll wohl bald folgen. Für viele Politiker ist die Vorratsdatenspeicherung noch immer ein wichtiges Werkzeug im Kampf gegen schwere Kriminalität wie beispielsweise Kinderpornographie. Daher wird es auf kurz oder lang einen weiteren Vorschlag für solch eine Regulierung geben, der ungefähr die gleiche Idee verfolgen solle. Die Regierung muss aufgrund der Urteile allerdings einige für die Bürger vorteilhafte Anpassungen durchführen.


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