The US Copyright Office has reconsidered the copyright protection it granted last fall to Kristina Kashtanova for her comic book Zarya of the Dawn, reports Reuters. It featured pictures created by feeding text prompts to Midjourney, an artificial intelligence image generator. (via)
Durch die Nutzung einer AI erstellte Kunstwerke sind aktuell einer der beliebtesten und am stärksten diskutierten Trends im Internet. Daher ist es auch nicht wirklich verwunderlich, dass einige Menschen bereits damit beginnen, möglichst viel Kapital und Nutzen aus diesen Projekten zu ziehen. Zu dieser Gruppe gehört vermutlich die Künstlerin Kristina Kashtanova, die sich vor Kurzem das Urheberrecht für ihr mit der Midjourney AI erstelltes Comic Zarya of the Dawn sichern wollte. Ansonsten könnte ja schließlich jemand ihr Werk stehlen und es als seine Arbeit ausgeben.
Bei der Bearbeitung des Antrags für das Urheberrecht an diesem Comic hat das amerikanische US Copyright Office eine interessante Entscheidung getroffen. Es entschied sich dazu, zumindest einen Teil des Antrags abzulehnen und der Künstlerin nur das Copyright für bestimmte Aspekte ihres Comics zu gewähren. Bei dieser finalen Entscheidung handelt es sich um eine Korrektur einer bereits im vergangenen Jahr eingeleiteten Maßnahme, die der Künstlerin damals noch das volle Urheberrecht zusicherte.
Die Änderung des Antrags wurde eingeleitet, weil das US Copyright Office erst einmal nicht gewusst hat, dass der Comic mit der Midjourney AI erstellt wurde. Dieser Fakt wurde dem Amt erst nachträglich überliefert, weshalb es sich dazu gezwungen sah, ihre ursprüngliche Entscheidung anzupassen. Laut dieser Behörde ist Kristina Kashtanova die Erschafferin der in dem Comic erzählten Geschichte und sie trägt die Verantwortung für den Aufbau des Werkes.
Die Bilder selbst wurden allerdings nicht von ihr selbst erstellt. Dafür nutzte sie die Midjourney AI und sie kann daher auch nicht als Urheberin dieser Kunstwerke eingestuft werden. Die Künstlerin kann sich das Urheberrecht für die in ihrem Comic vorhandene Geschichte, die Anordnung der vorhandenen Bilder und gewisse optische Elemente sichern. Die Bilder selbst lassen sich aber nicht schützen. Einige von der Künstlerin an den Bildern vorgenommene Anpassungen reichen nicht aus, um sie als neue, unabhängige Werke anzusehen.
Als Grundlage für die Entscheidung verwendete das Copyright Office ähnliche Fälle aus der Vergangenheit, bei der nicht menschliche Elemente eine Rolle spielten. Es gab schon mehrere Situationen, in denen Menschen ein Copyright für ein Werk anmelden wollten, welches angeblich von einem Geist, Gott oder einer anderen körperlosen Gestalt erschaffen wurde. Solche Dinge lassen sich natürlich nicht schützen. Das Gleiche gilt für Kunstwerke, die von Tieren erschaffen wurden. Ein perfektes Beispiel dafür ist das vor einiger Zeit durch die Medien gegangene Selfie eines Affen.
Das Urheberrecht an einem Kunstwerk geht an den Erschaffer des jeweiligen Projekts. Dieser Erschaffer kann das Copyright dann an andere Menschen weitergeben, wie es beispielsweise bei Auftragsarbeiten der Fall ist. Ein Affe, ein Geist oder auch eine AI können aber kein Copyright für ihre Werke erhalten und es daher natürlich auch nicht an andere Menschen weitergeben. AIs wie Midjourney werden in diese Kategorie gepackt, weil sie weit über normale Werkzeuge hinausgehen und Nutzer nicht genau vorhersagen können, was am Ende erzeugt wird.
Kristina Kashtanova zeigte sich einigermaßen verständlich bei dieser Sache. Sie ist froh darüber, dass sie zumindest Teile ihres Werkes schützen kann. Diesen Umstand stuft sie als Sieg für alle AI Künstler ein. Gleichzeitig sind sie selbst und ihre Anwälte frustriert über die Entscheidung. Sie sind der Meinung, dass die Behörde nicht richtig versteht, wie die AI arbeitet und auf welche Weise sie ihre Bilder erstellt. Daher überlegen sie aktuell auch bereits, wie man in dieser Sache weiter vorgehen kann. Das finale Wort bei diesem Streit ist also noch nicht gesprochen.
Ich persönlich würde sagen, dass die Begründungen von dem US Copyright Office durchaus nachvollziehbar sind. Unter den aktuellen Begebenheiten ist es wirklich schwer einen Grund dafür zu finden, warum eine Person die Rechte für ein Werk erhalten sollte, welches mit einer AI erstellt wurde. Gleichzeitig würde ich aber stark davon ausgehen, dass dieses Thema in den kommenden Jahren immer wieder aufkommen wird. Schließlich gibt es neben dieser Dame sicherlich noch viele weitere Künstler, die sich AI Art sichern wollen und dafür auch vor Gericht ziehen würden.
Nachdem es eigentlich immer noch keine richtigen AIs sind, und die immer noch gefüttert werden müssen und eigentlich nur neu kompinieren was man ihnen eingibt, denke ich schon, das ein Künstler das Copyright der durch seine Eingaben erzeugten Bilder/Videos etc. pp. bekommen sollte.
Sofern die Bilder neu erzeugt wurde (Also kein Copyright für Deepfake Filme oder ähnliches).
Werden solche ki’s nicht mit tausenden bildern gefüttert?
Müsste dann nicht jeder künstler von einem der bilder dann mit verdienen?
Weil es ja tausende andere geistige eigentümer mit ihren bildern die ki mit daten gefüttert haben?
Weil wenn es so ist und man mit copyright komplett schutz bekäme sollten dann auch andere damit die von mir oben genannten auch verdienen.^^