Der Bundestag soll künftig nur noch 630 Sitze haben. Die Ampel setzt sich gegen die heftige Kritik der Opposition durch. Union und Linke ziehen nun vors Verfassungsgericht. (via)
In den letzten Jahren ist die Zahl der Abgeordneten im Deutschen Bundestag nach jeder neuen Wahl weiter angestiegen. Das Bundeswahlgesetz sieht eine Richtgröße von ca. 598 Personen im Bundestag vor. Aktuell sitzen allerdings 736 Personen im Bundestag, was einem Überschuss von 138 Politikern entspricht. Der Grund für diesen Überschuss sind die Überhang- und Ausgleichsmandaten, die einer Partei laut den aktuellen Regeln zustehen.
Die aktuelle Bundesregierung ist allerdings der Überzeugung, dass der Überschuss im Bundestag keine gute Sache ist. Für die Vertreter dieser Sichtweise wird die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments durch die hohe Anzahl von Abgeordneten immer stärker negativ beeinträchtigt. Abstimmungen dauern länger, es wird schwerer Einigungen zu finden und es gibt einfach zu viele unnötige Stimmen in Besprechungen.
Um dieses Problem zu lösen, hat die aktuelle Ampelkoalition schon vor einigen Tagen eine mögliche Reformation des deutschen Wahlrechts vorgeschlagen, die heute zur Abstimmung stand. Den zur Wahl stehenden Plänen zufolge will die Bundesregierung erst einmal alle Überhangmandate streichen, wodurch auch Ausgleichsmandate verschwinden würden. Gleichzeitig möchte man die Grundmandatsklausel aus dem Wahlgesetz streichen. Diese beiden Anpassungen würden grundlegend verändern, wie die Politiker in den Bundestag einziehen.
Eine Partei würde dann nur noch so viele Sitze im Bundestag erhalten, wie ihr laut dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Wenn Parteien mehr Sitze gewinnen als ihnen zustehen, dann bekommen die Sieger mit den schlechtesten Wahlergebnissen einfach keinen Platz im Bundestag. Ein Sieg in einem Wahlkreis führt also nicht mehr länger automatisch zu einem Einzug in das Parlament. Allerdings sollten Wahlkreissieger wohl Listenkandidaten vorgezogen werden. Zusätzlich dazu wäre es dadurch möglich, dass Wahlkreise gar nicht im Bundestag vertreten sind. Diese Option gibt es aber schon jetzt unter bestimmten Umständen, weshalb das Ganze nicht unbedingt dagegen spricht.
Um Problem zumindest etwas abzufangen, wünscht sich die Regierung wohl aber auch noch eine Erhöhung der Anzahl der Abgeordneten im Bundestag. Die Menge von gesetzlich vorgesehen Personen im Parlament dürfte dann von 598 auf 630 erhöht werden. Auf diese Weise will man die Wahrscheinlichkeit dafür reduzieren, dass ein Wahlkreis keinen Platz im Bundestag findet. Ob das Ganze wirklich funktioniert, müsste man in der Realität sehen.
Was die Abschaffung der Grundmandatsklausel betrifft, so könnte diese Maßnahme sich besonders auf kleinere Parteien oder regional begrenzte Parteien auswirken. Aktuell sorgt diese Klausel dafür, dass Parteien mit weniger als 5% der Zweitstimmen selbst dann in den Bundestag einziehen dürfen, wenn sie zumindest drei Direktmandate über die Erststimmen erhalten haben. Das Ganze erlaubte es den Linken in 2021 in den Bundestag einzuziehen und es fungiert ein wenig als Sicherheit für die nur in Bayern aktive CSU. Ohne diese Regel könnte es der CSU in der Zukunft schwerfallen einen Platz im Bundestag zu erhalten, sofern ihr Wahlergebnis von den vergangenen 5.2% abweicht.
In den vergangenen Tagen gab es natürlich einigen Widerstand gegen diese geplanten Veränderungen. CSU-Chef Markus Söder bezeichnete das Ganze als eine „Attacke auf die Demokratie„ und er drohte der Ampel mit einer kommenden Verfassungsklage. Der als Fraktionschef der Linken fungierende Dietmar Bartsch stufte das Vorhaben gegenüber NTV als „einigermaßen irre“ ein. Laut Katja Mast, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, liegt die Schuld für den fehlenden Kompromiss bei der Reform des Wahlrechts hauptsächlich bei der CSU. Die Ampel hat in dieser Woche versucht, sich mit der CDU/CSU zu einigen und einen gemeinsamen Nenner zu finden. Allerdings scheiterten diese Bestrebungen aber wohl an der Einstellung der CSU.
Trotz dieser Kritik und der Probleme mit der CSU hat die heute Vormittag durchgeführte Abstimmung klar und deutlich gezeigt, dass die meisten Politiker für diese Reform sind. Insgesamt stimmen 400 Abgeordnete für die Reform und nur 261 Stimmen richteten sich dagegen. 23 Abgeordnete enthielten sich bei der Wahl. Die Linken und die CDU fühlen sich durch diesen Ausgang benachteiligt. Aus diesem Grund haben neben den Linken jetzt auch noch die Vertreter der CDU mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gedroht. Die nächsten Tage/Wochen müssen zeigen, ob diese Vorhaben tatsächlich in die Tat umgesetzt werden.
Meiner Meinung nach ist diese Reform eine durchaus sinnvolle Sache. Schließlich waren die Überhang- und Ausgleichsmandaten nie wirklich darauf ausgelegt, so viele zusätzliche Sitze zu erzeugen. Das Ganze etwas einzuschränken, kann den Gesprächen im Bundestag nur helfen. Ansonsten habe ich auch kein Problem damit, wenn die CSU benachteiligt wird. Von dort habe ich selten einen brauchbaren Vorschlag gehört, der sich mit meiner eigenen Sichtweise decken würde.
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Vorweg: ich glaube nicht, dass es eine Patentlösung gibt, die alle Aspekte der deutschen Situation (Wahlkreise, Landeslisten usw.) mit den Wahlgrundsätzen und dem Wunsch nach einer Größenbegrenzung des Parlamentes erfüllt.
Bei der jetzigen Reform sehe ich gute und schlechte Aspekte.
Dass Wahlkreiskandidaten keinen Sitz sicher haben, ist rechtlich kein Problem. Das Grundgesetz schreibt nichts in diese Richtung vor. Und wenn man sich vergegenwärtigt, dass so mancher Wahlkreiskandidat mit weniger als 20% der Erststimmen gewinnt, also von 80% nicht gewählt wird, dann kann man sich schon fragen, ob so ein „Sieger“ aussieht!
Der Wegfall der Grundmandatsklausel ist für sich genommen auch kein Problem. Es gibt – rein wahlrechtlich – keinen Grund, warum der Gewinn von drei Wahlkreisen plötzlich 40-50 Abgeordnete ins Parlament spülen muss. Auf der anderen Seite hat das Verfasssungsgericht vorgegeben, dass die 5%-Klausel den Wählerwillen nicht zu sehr verfälschen darf. Wenn also durch die Sperrklausel regelmäßig 15-20% der Stimmen unter den Tisch fallen, dann wird man über die Sperrklausel nachdenken müssen.
Sehr kritisch sehe ich zwei Dinge: Zum einen wäre da die Zweitstimmendeckung, das ist das, was für die CSU gefährlich werden könnte: Es fühlt sich falsch an, wenn CSU-Kandidaten 50 oder 60 Wahlkreise gewinnen und am Ende kein einziger Kandidat ins Parlament einzieht, weil die Partei bundesweit vielleicht nur 4,9% geholt hat. Wie oben gesagt: ich sehe nicht ein, warum 3 linke Abgeordnete 40 Kollegen mit ins Parlament ziehen, aber ich sehe auch nicht ein, warum 60 Wahlkreisgewinner von der CSU zu null Mandaten führen sollen. Vorallem wenn man berücksichtigt, dass für Einzelkandidaten und auch für Minderheitsparteien wie den SSW die Zweitstimmendeckung nicht gilt. Warum sind 1 oder 2 Abgeordnete der dänischen Minderheit schützenswerter als 60 Abgeordnete der „bayerischen Minderheit“?!
Und das andere, was mir nicht gefällt, ist, dass sich das Gewicht zugunsten der Listenkandidaten verschiebt. Listenkandidaten können Direktkandidaten verdrängen. Und das heißt, dass die Parlamentarier insgesamt noch mehr der Partei als ihrem Wahlkreis zur Rechenschaft verpflichtet sind. Wir schwächen also die Volksherrschaft und stärken die Parteienherrschaft. Das finde ich keine gute Entwicklung.
Thema „Minderheiten“:
Ich bin ehrlich, ich hab bis zur letzten Wahl nicht gewusst, dass die Minderheitenklausel auch für den Bundestag gilt. Ich wusste natürlich, dass die SSW immer in den SH-Landtag einzieht (bzw. die stärkste dänische Partei), aber das es da auch Regularien für den Bundestag gibt war mir neu. Am Ende ist es aber, und ich weiß, du magst den Begriff nicht, nur ein Resultat historischer Verantwortung. Funfact dazu: Man weiß natürlich nicht, wie es nach zwei Weltkriegen ausgesehen hätte, aber der dänische König hat damals Wilhelm I. angeboten, mit ganz Dänemark dem Norddeutschen Bund beizutreten. Bei der Reichsgründung hätte Dänemark also ein Teil Deutschlands werden können…und wäre es vielleicht noch heute. Wäre schon interessant zu sehen, wie das politisch ausgesehen hätte.
Die Bayern sind im Gegenzug natürlich keine „Minderheit“. Die CSU sieht sich als eigenständige Partei und nicht als „16. Landesverband der CDU“ (außer natürlich es geht darum die Grünen zu bashen, dann ist man plötzlich wieder eine gemeinsame Union…). Dann muss sie auch behandelt werden wie jede andere Partei und Bayern wie jedes andere Bundesland. Entweder tritt man in mehr Bundesländern an, man lässt sich von der CDU stärker absorbieren oder aber man lebt eben damit, ggfs. auf die Schnauze zu fliegen.
Thema Wahlkreise:
Ich denke nicht, dass die Vertretung der Wahlkreise im Parlament zwangsläufig zu mehr Volksherrschaft führt. Eher im Gegenteil. Es führt zu Fragmentierung. Es gab da mal in der WR ein schönes Interview mit dem CSU-Kreisvorsitzenden des Wahlkreises von Dobrindt, eines Mannes, dem wohl niemand der nicht aus Bayern kommt irgendeine Form von Kompetenz zusprechen würde. Besagter Vorsitzende sagte den mir unvergessenen Satz „der Alex ist einer von den Guten, hat nie vergessen, wo er herkommt. Wenn mal im Dorf eine Brücke kaputt ist, dann brauchte man ihn nur anrufen und er hat sich darum gekümmert“.
Klingt toll, klingt romantisch – bis einem auffällt, dass Dobrindt das nicht in seiner Funktion als Parlamentarier gemacht hat, sondern als Bundesverkehrsminister. Was meinst du passiert, wenn der Bürgermeister eines tiefroten Wahlkreises in Thüringen den Bundesverkehrsminister Dobrindt anruft und fragt, ob Bundesmittel für eine Brückenreparatur da wären?
Im Parlament sind alle 299 Wahlkreise gleich, da hast du deine Volksherrschaft. Aber sobald der Parlamentarier politische Funktionen erhält, sogar ein Ministeramt, sind plötzlich nicht mehr alle gleich. Dann ist der Kandidat aus Wahlkreis 21 plötzlich Wissenschaftsminister und organisiert seiner Heimat ein schniekes Wasserstoffprojekt für 5 Milliarden, wogegen der Kandidat aus Wahlkreis 22 leider nur Mitglied im Ausschuss über das Liebesleben der Maikäfer geworden ist. Was Wahlkreis 22 dann wohl so bekommt?
Ich kann deine Argumente absolut nachvollziehen, und wie ich eingangs sagte, gibt es wohl eh kein Patentrezept. Also ist es letztlich eine Frage, wie man die einzelnen Aspekte und Anliegen gegeneinander austariert.
Bei der Grundmandatsklausel sehe ich das schlicht anders als du (und das heißt wie gesagt nicht richtig oder falsch): bei einem Vergleich von SSW und CSU sehe ich es einfach als untragbares Ergebnis, dass ggfs. der SSW stärker als die CSU in den Bundestag einziehen könnte. Und von diesem Ergebnis her folgere ich einfach, dass hier etwas nachzubessern wäre.
Und was die Direktmandate angeht: Da lohnt möglicherweise ein Blick in die USA oder andere Länder mit Mehrheitswahlrecht: Die Parlamentarier vertreten dort mitunter vehement die Interessen IHRER Wähler, und das heißt dort die ihres Staates. Auch wenn Mehrheitssysteme – und speziell die USA – sicher ganz andere Schwächen haben, so halte ich diese Vertretung der in diesem Sinne eigenen Wähler für die ureigenste Aufgabe eines Parlamentariers. Denn warum gibt es denn ein Parlament? Weil der Bundestag nicht genug Sitzplätze für 85 Millionen Bürger hat! Wir wählen Vertreter. Und speziell bei der Erststimme wählen wir Vertreter aus unserem Wahlkreis. Und im Unterschied zu dem woken Glauben, dass nur Frauen die Interessen von Frauen vertreten können und es deshalb einer Quote bedarf, ist es tatsächlich schlüssig, dass ein Wahlkreisvertreter tatsächlich den Wahlkreis vertreten kann, schlicht weil er ihn und seine Verhältnisse kennt. Aktuell demonstriert dieses Problem doch immer wieder die Ampel, wenn sie mit Verbrennerverbot etc. Politik für Metropolen macht: Klar, die grünen Treiber werden ja größtenteils in Metropolen gewählt, vom ländlichen Raum haben sie eben keine Ahnung.
Aber wie gesagt: das sind eben die Schwerpunkte, die ich bei der Abwägung setze, und auch wenn ich sie für valide halte, gestehe ich natürlich zu, dass man das auch anders sehen kann.
Ich stimme dir völlig zu, das Thema ist komplex und es gibt nicht DIE Lösung. Irgendwer muss immer zurückstecken, irgendwer wird immer bevorteilt.
Beim Thema Minderheiten kommen wir wohl nicht auf einen Nenner. Entweder die CSU ist eine normale Partei oder sie ist die „Bayernpartei“, aber dann stünde jedem anderen Bundesland auch etwas zu.
Der Bundestag hat die Aufgabe, das deutsche Volk zu vertreten und den deutschen Staat zu leiten bzw. die Regierung zu bestellen, die dies tut. Es ist nicht die Aufgabe des Bundestages, die Meinung jedes Wahlkreises abzubilden. Das geht auch gar nicht bzw. der Kampf unter den Bundesländern zeigt ja schon immer, wie schwierig das ist. Nur als Beispiel: Bayern will gerne weiter AKWs haben, aber auf gar keinen Fall den Müll behalten. Wäre der Bundestag wirklich nur eine Interessensvertretung einzelner Regionen oder Kreise – warum sollte irgendwer davon den Müll nehmen? Warum sollte nicht jeder darauf bestehen, das AKW zu bekommen?
Und dein Beispiel mit den Grünen beweist doch genauso gut das Gegenteil, oder nicht? Warum sollte jemand, der aus einer ländlichen Region kommt, irgendeinen Finger für die Städte heben…oder umgekehrt? Es gibt 1000 Interessensvertretungen für alles mögliche, es ist nicht die Aufgabe eines Parlamentariers, da auch noch reinzuzimmern.
Nebenbei möchte ich darauf hinweisen, dass Regierungen ja oft nach Proporz zusammengesetzt werden, wo neben Geschlecht und politischer Ausrichtung auch oft die Region und manchmal sogar die Konfession eine Rolle spielt.
Last but not least: Die USA beweisen besonders, warum ein zu stark auf das Mehrheitswahlrecht zugeschnittenes Wahlsystem nicht funktioniert. Nicht nur wird viel zu sehr in regionalen Kategorien gedacht, was das Staatswesen insgesamt schwächt, es bestärkt auch Zwei-Block-Systeme, die sich ohnehin schon radikalisieren. Wir haben in Deutschland noch das Glück, dass es noch immer viel „Mitte“ zwischen den Blöcken gibt, sodass das Parlament funktionsfähig bleibt. Mehr davon brauch ich wirklich nicht, da arbeitet die CSU und Teile der CDU schon genug dran.
Nur kurz ein paar Stichworte:
– selbstverständlich könnten auch andere Länder oder Gebiete eigene Regionalparteien stellen. Das ist in vielen anderen Staaten durchaus Gang und Gäbe.
– es geht immer um Interessenabwägung. Was aber, wenn bestimmte Interessen gar nicht repräsentiert werden, sei es nun Bayern oder in meinem Beispiel die Landbevölkerung?
– Proporz: darum geht es mir nicht, es geht um Repräsentation. Proporz ist regelmäßig Schwachsinn, siehe Quoten. Aber ich hätte ein Problem mit einem Parlament, welches z. B. Frauen ausschließen würde, ebenso wie eines, welches – faktisch aufgrund Wahlrecht – ein Bundesland ausschließt.
– USA: ich spreche mich keineswegs für ein (reines) Mehrheitswahlrecht aus, ich will damit nur darlegen, dass direkt gewählte Abgeordnete – auch wenn sie ein Parteibuch haben – tendentiell eher die Interessen ihrer regionalen Wähler vertreten als reine Listensoldaten.
Das wird instant vom Verfassungsgericht gecatchet. Verstößt gegen die Verfassung.
In der steht nämlich drin, das beide Stimme gleichwertig behandelt werden müssen.
Darf ich fragen, welche Version unseres Grundgesetzes du zitierst? Ich kenne nämlich nur die mit dem Artikel 38, in dem im wesentlichen nur folgendes steht:
„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“
und
„Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.“
Tatsächlich werden Erst- und Zweitstimme im Grundgesetz gar nicht erwähnt.
Ja, hab ich falsch in errinnerung.
Ich hab mehrere Paragraphen wohl durcheinander geschmissen.
Danke Kinki.
„Ansonsten habe ich auch kein Problem damit, wenn die CSU benachteiligt wird. Von dort habe ich selten einen brauchbaren Vorschlag gehört, der sich mit meiner eigenen Sichtweise decken würde.“
Wow. Ich habe selten einen derart üblen und gleichzeitig Demokratie verachtenden Satz gehört.
Hast du dir das vorher auch nur einmal durchgelesen, was du da geschrieben hast ?! Geht gar nicht.
Jetzt lass mal die Kirche im Dorf, das ist hier kein Artikel vom öffentlichen Rundfunk.
Halt eine persönliche politische Meinung auf einem privaten Blog. Auch wenn ich zugeben muss das es etwas drastisch formuliert war, bezweifle ich das hier zur Abschaffung der Demokratie aufgerufen werden sollte…
ZITAT
„In 15 Bundesländern tritt diese CSU nicht an. Es kann nicht sein, dass die CSU als Regionalpartei dem Deutschen Bundestag diktiert, wie das Wahlrecht aussieht.“
Hört sich an wie ein Satz von der AfD.
„ Ein Sieg in einem Wahlkreis führt also nicht mehr länger automatisch zu einem Einzug in das Parlament.“
Dann sollen sie eben die Zweitstimme abschaffen. Es kann nicht sein, dass direkt gewählte Kandidaten nicht in den Bundestag kommen, aber der Jeremy-Pascal schon, obwohl er nur Parteipolitik betreibt ohne Verbindung zum Wähler.
Klingt erstmal sinnvoll. Problem ist ggf., dass die Leute an der Macht dazu tendieren, das Wahlrecht so drehen, dass es vor allem ihnen selbst nutzt.