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Zwei Beamte zerren in Berlin einen Klimaaktivisten von der Straße, sie nutzen dabei sogenannte Schmerzgriffe. Die Polizei prüft den Inhalt des Videos. (via)

Seit der vergangenen Woche haben die Aktivitäten der unter dem Namen Die Letzte Generation agierenden Klimaaktivisten stark zugenommen. Mehrere Aktionen und Demonstrationen wurden durchgeführt und ab heute möchte die Gruppe angeblich Berlin komplett oder teilweise lahmlegen. In den vergangenen Tagen wurden die Maßnahmen dieser Aktivisten natürlich auch in Videos festgehalten und dann zu Propagandazwecken im Internet verbreitet.

Eine dieser Aufnahmen hat in den vergangenen Tagen ziemlich viel Aufmerksamkeit erhalten. Das Video wurde am Donnerstag, den 17. April 2023 aufgenommen. Kurz darauf tauchte es im Internet auf und am vergangene Wochenende entwickelte es sich schnell zu einem sehr beliebten Gesprächsthema innerhalb bestimmter Gruppen.

In dieser Aufnahme sieht man einen auf einer Straße sitzenden Klimaaktivisten, der von einem Polizisten dazu aufgefordert wird, die Fahrbahn zu räumen. Der Polizist erklärt dem Sitzenden, dass er ihm Schmerzen zufügen muss, wenn er nicht endlich seinen Aufforderungen folgt und die Straße verlässt. Der Demonstrant erhält eine genaue Erklärung darüber, was mit ihm passieren wird. Danach wird der Klimaaktivisten von dem Polizisten und einem Kollegen scheinbar unter Schmerzen von der Straße entfernt.

Das erst einmal recht harte Vorgehen der Berliner Polizei hat in den vergangenen Tagen zu vielen Diskussionen über angebliche Polizeigewalt und das übertriebene Vorgehen der Polizei ausgelöst. Die Letzte Generation kritisiert das Ganze enorm und die Gruppe ruft zu weiteren Demonstrationen gegen solche Maßnahmen auf. Andere Menschen stufen Schmerzgriffe dieser Art und das harte Durchgreifen der Polizei als durchaus korrekte Vorgehensweise ein. Schließlich wurde der Demonstrant in diesem Fall mehr als eindeutig gewarnt und informiert.

Der als stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft fungierende Manuel Ostermann erklärte auf Twitter, dass der Störer der Aufforderung der Polizei nicht nachgekommen ist. Die Beamten haben danach das mildeste geeignete Mittel gewählt, was das Ganze zu der korrekten Vorgehensweise macht. Für Kriminologe Tobias Singelnstein sieht die Situation aber ganz anders aus. Diesem Strafrechtler zufolge haben Schmerzgriffe bei einer friedlichen Sitzblockade absolut nichts zu suchen, weil sie folterähnliche Methoden darstellen und das simple Hochheben der Person ebenfalls geholfen hätte.

Aufgrund der Kritik an dem Video hat sich die Berliner Polizei schon zu Wort gemeldet. Man möchte den Inhalt des Videos genau prüfen und kontrollieren, ob hier möglicherweise Fehlverhalten vorliegt. Auf Twitter beschrieb die Polizei den Vorfall als eine Zwangsmaßnahme eines Kollegen, die eine Notwendigkeit in der jeweiligen Situation darstellte. Das Ganze klingt nicht so, als würde man das Handeln des Polizisten als falsch ansehen.

Ich bin in dieser Sache ganz eindeutig auf der Seite der Polizei. So ein Video zeigt natürlich immer nur die Dinge, die der für die Aufnahme verantwortlichen Seite helfen. Man weiß nicht, wie lange der Polizist bereits im Vorfeld mit dem Demonstranten gesprochen hat und was die äußeren Umstände sind. Ansonsten wirkt das Schreien des Aktivisten für mich auf jeden Fall etwas gespielt, weil man halt aktiv mit der Kamera dabei war. Leute kritisieren die Polizei sowieso viel zu leicht für ihre Taten. Solche Situationen sind ziemlich problematisch und es kann nicht immer einfach sein, direkt vor Ort eine Entscheidung zu treffen.

Dazu kommt dann natürlich auch noch der Umstand, dass irgendwelche anderen Aktivisten mit der Kamera dabei sind und nur noch Szenen suchen, die sie ausschlachten können. Auch wenn solche Hintergründe keine Rolle spielen sollten, so beeinflusst das Ganze natürlich auch irgendwie, wie die Polizei vorgeht. Ich kann mir bessere Umstände dafür wünschen, dieser wirklich nicht einfachen Arbeit nachzugehen.


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32 KOMMENTARE

  1. Der Heinzi fängt ja auch erst das plärren an, nachdem er sich selbst auf den Boden fallen lässt und die Beamten ihn unter den Armen hochziehen…. da ist der Beamte schon lange von seinem Hals weg. Ich finde ey, dass in dieser Sache von den Aktivisten immer mit zweierlei Mas gemessen wird. Ich finde das hat Azurios schön dargelegt und ich teile seine Meinung. Dieser Bullshit muss echt aufhören, stand letztens erst als ich mit’m Auto aus München nach HH gefahren bin 2 1/2h vorm Elbtunnel wegen den *räusper* „nicht so kooperativen“ Menschen.

  2. Ein gutes Beispiel,warum man mal über Bodycams sprechen sollte,dann wäre mehr Material da um den ganzen Vorfall einzuordnen.anhand der gezeigten Bilder kann ich nur sagen,wegtragen wäre da besser gewesen, genau wie das gezeigte Verdrehen des Arms und handgelenks unnötig ist.bei 2 Polizisten!!gerade wenn man weiss das man gefilmt wird.die Polizei hat so schon mittlerweile nicht den besten Ruf,das macht es nicht besser und heizt die Situation unnötig auf.noch mehr verhärtete Fronten helfen nur den clickgeilen und den hetzern….

  3. Ich frage mich, wie die Kleber das alles finanzieren. Alleine die ganzen Klagen der Autofahrer, müssen die doch ruinieren.

  4. Er wurde informiert er hat die Entscheidung getroffen sitzen zu bleiben, dann muss er halt mit den Konsequenzen leben.
    War es unbedingt nötig? Kann ich nicht beurteilen, aber wie oft sieht man das leute die einfach nur runtergezogen werden wieder auf die Straße laufen und sich am Status quo nichts ändert. Wenn Aufforderungen und harmlose Mittel nicht funktionieren oder von den Protestierenden ausgehebelt werden folgen halt andere Mittel.

  5. Also erstmal die rechtliche Einordnung: Grundsätzlich hat die Polizei immer das mildeste Mittel einzusetzen, um die Störung bzw. die öffentliche Gefahr zu beseitigen. Deshalb dürfen die Klimakleber – auch wenns schwerfällt – nicht einfach mittels Pfeffer oder Blei beseitigt werden, sondern sie müssen weggetragen werden. Das ändert sich, wenn der Betroffene Widerstand leistet; in diesem Fall darf die Polizei auch zu unmittelbarem Zwang greifen, was – in abgestufter Form – alles vom Polizeigriff bis zur Schusswaffe beinhaltet. Widerstand erfordert aber aktives Handeln, also zumindest Abwehr. Ein passives Sitzenbleiben ist noch kein Widerstand.

    Dies vorausgeschickt, erscheint mir das Vorgehen des Polizisten im Video zunächst einmal zweifelhaft. Mir ist dabei bewusst, dass das Video im Zweifel nicht die ganze Geschichte zeigt. Aber unmittelbaren Zwang als erste Stufe anzudrohen und dann durchzusetzen, ist (leider) bei den Klimakriminellen nicht gerechtfertigt. Deshalb MUTMAßE ich an dieser Stelle, dass der Klimakriminelle sich zuvor bereits gegen das Weggetragenwerden gewehrt hatte (Widerstandshandlung), und der Polizist ihm daraufhin unmittelbaren Zwang angedroht hat. Dies wäre zumindest ein Ablauf, der logisch zu dem Video passen würde.

    Über die schauspielerische Leistung des Straftäters (van Damme meets Dolph Lundgren, um mal eine von mir geschätzte Person zu zitieren) brauchen wir wohl nicht viel sagen. Der Straftäter wird – entgegen der Ankündigung – nichtmal im Bereich Kopf/Kiefer berührt, sondern tatsächlich nur weggetragen, was im übrigen gar nicht so einfach ist, wenn er sich so schlaff wie ein Sack Kartoffeln gibt. Jeder, der schonmal seine Katze vom Sessel hochheben wollte, wird dies nachvollziehen können! Tatsächlich wird hier überhaupt kein unmittelbarer Zwang angewendet.

    Generelle Anmerkung: Wieder mal gibt es Parallelen zur Entwicklung der RAF. Die Studentenproteste gegen den Schah-Besuch wurden damals auch ziemlich robust niedergeknüppelt (ungeachtet dessen, dass Jubelperser und Stasi ihren Teil beigetragen haben), aber in letzter Konsequenz hat das robuste Vorgehen der Polizei zur weiteren Eskalation der Protestler beigetragen. Ich will das an dieser Stelle der Polizei nicht vorwerfen, ich mahne lediglich, dass es nunmal historische Vorbilder dafür gibt, wie sehr und auf welche Weise sich Proteste radikalisieren können. Das ist auch keine Frage von richtig oder falsch: Die RAF glaubte auch, einen gerechten Kampf gegen das System zu führen. Ich kritisiere – zumindest an dieser Stelle – also keineswegs die Ziele der Klimakleber, sondern nur ihre Methoden. Und ich sage auch nicht, dass die Sache zwingend zu einer Grünen RAF führen würde. Nur sollte es eines Tages soweit kommen, dann, weil wir aus der Geschichte nichts gelernt haben.

    • Hattest du keine Brille auf beim Anschauen des Videos? Oder wo hat der Polizist hier https://imgur.com/a/2lq0QOk seine Hände?

      Oder woher kommen die angekündigten Schmerzen beim Kauen und Schlucken?

      Können wir uns darauf einigen, dass offensichtlich der angekündigte Schmerzgriff im Bereich des Kiefers bei dem Aktivisten erfolgte? Und der könnte auch die Ursache sein wieso er schmerzerfüllt wie ein nasser Sack kurz darauf umfällt.

      • Der Polizist klärt, wie es jeder Arzt macht, darüber auf, was für Konsequenzen und Probleme die durchgeführten Maßnahmen haben KÖNNEN!

        Durch die Schnitte ist leider nicht der komplette Ablauf beider Parteien eindeutig zu beurteilen. Da wird noch viel mehr passiert sein.

        • Der Polizist spricht sinngemäß von:“Sie WERDEN die nächsten Tage Schmerzen beim kauen und schlucken haben.“ Das Wort „können“ taucht in der Ankündigung gar nicht auf. Danach folgt unmittelbar der Griff unter den Kiefer um den Aktivisten auf die eigene Kopfhöhe zu ziehen und anschließend packt er nochmals beherzt am Hals und Kiefer zu.

          Die Polizist macht genau das was er angekündigt hat. Es ist äußerst wahrscheinlich das die Maßnahme des Polizisten entsprechend der Ankündigung auch entsprechend schmerzhaft war.

          Kinki behauptet jedoch:“entgegen der Ankündigung – nichtmal im Bereich Kopf/Kiefer berührt, sondern tatsächlich nur weggetragen.“

          Und darauf nimmt man Einwand Bezug.

          Entweder wir haben unterschiedliche Videos gesehen. Denn anders kann ich mir nicht erklären wie man zu dieser Aussage kommen kann.

          Dafür ist unerheblich was während des Schnitts bzw. davor oder danach passiert ist.

      • Gut, ich bin kein Mediziner, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass in dem Sekundenbruchteil, in dem der Polizist die Hände am Hals hat, irgendwas beim Kleber kaputtgeht! Zumal er auch erst zwei drei Sekunden später anfängt zu schreien, zu einem Zeitpunkt, als definitiv kein Polizeigriff irgendeiner Art stattfindet, sondern er erkennbar von den zwei Polizisten weggetragen werden soll.

        Aber vielleicht ist der Kleber ja nebenberuflich Fußballspieler. Da setzt der sterbende Schwan auch immer erst ein, nachdem sie sicher sind, dass der Schiedsrichter zu ihnen rüberguckt! 😉

        • Da muss nichts kaputt gehen. Der Polizist wendet einen Schmerzgriff auf einen Vitalpunkt an. Vitalpunkte sind empfindliche Stellen, die über den ganzen menschlichen Körper verteilt sind. Durch gezielte Krafteinwirkung auf diese Punkte können körperliche Reaktionen hervorgerufen werden. So können gezielt Schmerzreize gesetzt, Nerven zeitweilig „gelähmt“ und eine Bewusstlosigkeit/Ohnmacht oder gar der Tod verursacht werden.

          Die Berliner Polizei wurde zur Herausgabe der Informationen über diese Techniken übrigens verklagt. https://fragdenstaat.de/blog/2022/12/05/klage-berliner-polizei-schmerzgriffe/

  6. Die DPolG zu zitieren ohne Einordnung, was das für ein fragwürdiger Verein ist, ist meiner Meinung nach aber auch mehr als problematisch.

    • Ohne ein Werturteil abzugeben: Die GdP ist sehr staats- bzw. politiknah eingestellt, die DPolG ist deutlich unabhängiger bzw. freier. „Fragwürdig“ ist daran zunächst einmal gar nichts, solange man grundsätzlich verschiedenen Meinungen und Ansichten gegenüber offen ist.

  7. „Das erst einmal recht harte Vorgehen der Berliner Polizei hat in den vergangenen Tagen zu vielen Diskussionen über angebliche Polizeigewalt und das übertriebene Vorgehen der Polizei ausgelöst. Die Letzte Generation kritisiert das Ganze enorm und die Gruppe ruft zu weiteren Demonstrationen gegen solche Maßnahmen auf. Andere Menschen stufen Schmerzgriffe dieser Art und das harte Durchgreifen der Polizei als durchaus korrekte Vorgehensweise ein. Schließlich wurde der Demonstrant in diesem Fall mehr als eindeutig gewarnt und informiert.“

    Jupp ich es exakt genauso.

    „Ich bin in dieser Sache ganz eindeutig auf der Seite der Polizei. So ein Video zeigt natürlich immer nur die Dinge, die der für die Aufnahme verantwortlichen Seite helfen. Man weiß nicht, wie lange der Polizist bereits im Vorfeld mit dem Demonstranten gesprochen hat und was die äußeren Umstände sind.“

    Ebenfalls bin ich ganz bei dir. Solche kurz Videos sind absolut nicht aussagekräftig.

  8. Die Polizei in Berlin fällt nicht zum ersten mal damit auf, das mildeste Mittel etwas eigenwillig auszuwählen. Fazit war schon damals: Rechtswidrig.

    https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/klima-aktivisten-gewaltandrohung-schmerzen-polizei-letzte-generation-berlin-strassenblockade-kleber/

    Das irgendwelche Stimmen aus der Polizei dies anders beurteilt wundert mich hingegen nicht.

    Ansonsten zu deiner Meinung: der Polizist kündigt Schmerzen die mehrtägige Beeinträchtigungen beim kauen und schlucken nach sich ziehen können. Und auf dich wirkt das Geschrei gespielt? Okay…

    • Du hast da einen interessanten Artikel verlinkt. Darin ist auch noch ein Link zur Stellungnahme der Polizei. Das lässt mich jetzt über folgendes nachdenken:

      Ich habe ja oben geschrieben, dass das Wegtragen grundsätzlich das mildeste Mittel wäre. Jetzt denke ich über mehrere Szenarien nach: Wenn sich jetzt 100 Klimakleber auf die Straße setzen, ist es dann noch für die Polizei zumutbar, 100 Leute wegzutragen? Das ist ja auch eine Frage der körperlichen Belastungsgrenzen. Oder nehmen wir mal den Fall, dass hier Polizistinnen zur Einsatzgruppe gehören: Wie soll eine 50 Kilo leichte Polizistin einen vielleich 150 Kilo schweren Klimakleber wegtragen? Ich sehe also – entgegen meiner obigen Ansicht – durchaus Fälle, in denen das Wegtragen nicht das mildeste geeignete Mittel darstellt.

      Letztlich wird in jeder Situation eine Einzelfallprüfung erforderlich sein. Aber generell jede Maßnahme jenseits des Wegtragens als rechtswidrig einzustufen, dürfte auch angesichts dieser Planspiele keinesfalls haltbar sein.

      • Gegenfrage: Angenommen es kleben sich 100.000 Leute auf die Straße. Ist es dann auf einmal legitim, diese mit schwerem Gerät „wegzuräumen“? Wären die Todesopfer dann hinzunehmen, alles im Sinne des Schutzes des körperlichen Belastungsgrenzen der Beamten natürlich?

        • Das ist eine gute Frage. Die Antwort, die seinerzeit die Russen und Chinesen in ähnlichen Fällen gegeben haben, gefällt mir jedenfalls nicht. Ich würde daher für diesen Fall eher die Rechtsprechung zu den Grenzen der Notwehr heranziehen. Schulfall: Der gelähmte Bauer, der einen kleinen Jungen aus dem Baum schießt, weil der ihm gerade Äpfel klaut, überschreitet die Grenzen der Notwehr. Bei extremem Auseinanderfallen von zu schützendem Rechtsgut und durch die Notwehr beeinträchtigtem Rechtsgut kann es sein, dass man von der Notwehr absehen muss.

          Das auf deinen Fall übertragen, würde bedeuten, dass Todesopfer zur Beseitigung einer Straßenblockade nicht in Kauf genommen werden dürfen. Aber eine Stufe drunter, bei der körperlichen Unversehrtheit, hätte ich kein Problem. In diesem Sinne: Gaspatronen und Wasser marsch!

  9. Was ist an einer Sitzblockade friedlich, wenn hunderte Leute genötigt werden die damit nichts zu tun haben? Wenn Ärzte im Stau stehen und notwendige Operationen nicht durchgeführt werden können, wenn andere Systemerhalter nicht rechtzeitig zu ihrem Dienst erscheinen?

    Ich finde es einfach nur dreist hier jedes mal die Opferrolle der „letzten Generation“ zuzuschieben.

    Bestes Beispiel die Idioten die sich bei der Formel – E an dem Wochenende festkleben wollten. Da ist ein Event für jenen Antrieb diese Bewegung sich stark macht, und dagegen demonstrieren. Aber klar „privat“ dann um die halbe Welt fliegen. Die wissen ja selber nicht mal was Sie da tun, Hauptsache berufsmäßig demonstrieren.

    • Du darfst „friedlich“ nicht mit „rechtmäßig“ gleichsetzen. Ich gebe dir ja in der Kritik durchaus Recht, aber die Definitionen wurden schon vor langer Zeit von den höchsten Gerichten vorgenommen.

  10. Soweit so klar.
    Dann habe ich eine Frage. Wenn für dich dass das Mittel der Wahl ist, dementsprechend die mildeste Form. Weil hartes Durchgreifen evtl verhindert dass es Nachahmer gibt, dann würde ich gern wissen, wie du zu Gaffern, rettungsgassenverweigerern und zum Beispiel parken in rettungswegen stehst.
    Verursacht ein Gaffer einen Stau weil er Fotos macht sollte man dem Handy „schmerzen“ zu fügen?
    Bekommen Autofahrer es nicht hin eine rettungsgasse zu bilden sollte die Feuerwehr diese Autos auf eine passende Größe zusammen pressen?
    Und wenn jetzt zum Beispiel ein auto in einer Feuerwehrzufahrt steht, sollte man um zu verhindern dass dieses Auto nochmal falsch steht es fahruntüchtig machen damit es erst repariert werden muss?

    Wenn du das alles bejahst da bin ich bei dir. Wenn nicht dann ist das auch ok. Nur dann muss dir bewusst sein, dass es für dich völlig ok ist Gewalt gegen protestierende Menschen ein zu setzen, dich es aber wenig stört wenn idioten auf der Autobahn Fotos von Verletzten machen.
    Und ich gebe zu bedenken, fangen wir als Gesellschaft einmal damit an diese Tür auf zu machen dann ist es nicht mehr weit und irgendwelche möchtegerns verprügeln streikende Bahnnitarbeiter oder Busfahrer weil ich will ja zur Arbeit und es stört mich das ihr streikt…

    Nur mal nachdenken darüber. Das was der Polizist dort Nacht zeigt eindeutig wessen Geistes Kind er ist. Genervt von den Aktivisten und er teilt in keinster Weise deren Beweggründe was völlig ok ist. Aber er darf niemals seine persönliche Überzeugung so ausleben.

    • Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich, Matze!

      Zunächst einmal dienen polizeiliche Maßnahmen der Gefahrenabwehr, nicht der Sanktion. Die Frage nach einer Wirkung auf Nachahmer stellt sich also gar nicht beim Polizeieinsatz, sondern allenfalls später im Gerichtssaal, wie zum Beispiel bei dem Dauerkleber, der letztens zu 5 Monaten ohne Bewährung verurteilt wurde.

      Insbesondere aber muss bei jeder Gefahrenabwehr eine Abwägung stattfinden. Dazu gehört auch die Frage, ob die Gefahr vorsätzlich oder fahrlässig geschaffen wurde. Wer keine Rettungsgasse bildet, handelt eher gedankenlos, wer eine Feuerwehrzufahrt zuparkt, eher schon grob fahrlässig, weshalb ich keinen Schmerz hätte, wenn sein Fahrzeug bei der eiligen Beseitigung (fahrlässig) beschädigt wird. Die Klimakleber sind aber eine andere Kategorie: Sie führen die Gemeingefahr ja vorsätzlich herbei. Sie sind damit am wenigsten schutzwürdig. Und wie ich es weiter oben bereits geschrieben habe: in einer solchen Situation hätte ich überhaupt keine Bedenken, wenn z. B. eine zierliche Polizistin einen schwergewichtigen Kleber nicht hochhebt, sondern von der Fahrbahn pfeffert.

      Und nochmal eine ganz andere Kategorie ist dann der streikende Busfahrer: er handelt nämlich legal, während alle anderen Beispiele Straftaten oder zumindest Ordnungswidrigkeiten begehen.

      Also bitte immer schön beim Einzelfall bleiben.

      • Nicht jede Argumentationskette hält einem zeugtest stand.
        Deine ist ziemlich dünn.

        Aber ich gehe mal darauf ein.
        1. Punkt Einzelfall. In diesem Fall mit dem Video war der Polizist definitiv körperlich im Vorteil und hat den Demonstranten am Hals und Unterkiefer ohne Probleme aus dem sitzen nach oben gezogen. Und das tut Schweine weh. Keine zierliche Polizistin oder körperliche Gegenwehr.

        2. gefahrenabwehr. Total easy. Tragt den Typen weg. Rennt er wieder auf die Straße gar kein Problem. Wieder wegtragen und in Gewahrsam nehmen. Denn das ist vom Gesetz gedeckt.

        3. Wirkung. Ja manche mögen das feiern das diese Demonstranten in den Knast wandern. Ich würde mir wünschen dass diese strengen Regeln auch für alle anderen Teilnehmer im Straßenverkehr gelten. (Gaffer, Raser usw) was mich zu dem Punkt bringt den du völlig außen vor lässt. Gesellschaftliche Akzeptanz.
        Durch die drakonischen Strafen und wie in diesem Fall der Einsatz von körperlicher Gewalt führt dazu, dass es in der Breiten Autofahrenden Bevölkerung zunehmend Zustimmung zu solchen Maßnahmen gibt. Und der Wunsch nach härterem Durchgreifen. Aber eben nur in solchen Fällen wo es diesen Leuten passt. Und ohne jetzt jemandem zu nahe treten zu wollen, ein Großteil derer die es jetzt feiern dass endlich mal diesen Öko RAF Leuten schmerzen zugefügt werden sind was Autofahren angeht doch eher schlichten Gemüts. Und von da an ist es nur noch ein kleiner Schritt zur Selbstjustiz. Und irgendwann wird ein klimakleber überfahren und viele werden das zumindest nicht so schlimm finden. Und irgendwann ist auch der Busfahrer dran der streikt. Auch wenn dieser sich auf legalem Boden bewegt. Eben weil wir als Gesellschaft zulassen, dass wir uns von unseren persönlichen Gefühlen leiten lassen. Wir dürfen das. Der Staat und seine Organe dürfen das nicht.

        Ob nun der Protest sinnvoll ist oder nicht ob man das gut findet oder nicht tut überhaupt nichts zur Sache. Trotzdem muss die Polizei das mildeste mittel wählen. Am Hals und Unterkiefer hochziehen Ostfrankreich definitiv nicht.

        • Wie du richtig sagst, sollte die Frage der gesellschaftlichen Akzeptanz oder vielmehr der Applaus der Gesellschaft bei polizeilichen Maßnahmen der Gefahrenabwehr keine Rolle spielen.

          Einschub: als es darum ging, einerseits BLM-Demos, andererseits Corona-Demos zu erlauben bzw. zu verbieten, konnte man schon den Eindruck gewinnen, dass die Ordnungsbehörden verschiedene Maßstäbe ansetzten.

          Weiter hast du Recht, dass immer größere Teile der Bevölkerung es abfeiern, wenn so ein Kleber mal einen richtigen Arschtritt kriegt. Und ja, dieser Arschtritt mag auch gegenüber Selbstjustizgedanken präventiv wirken. Aber: zuständig für den Arschtritt ist eben nicht die Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr, sondern die Justiz im Bereich der Sanktion. Wenn der Autofahrer weiß, dass diejenigen, deretwegen er gerade im Stau steht, demnächst ein paar Monate gesiebte Luft atmen, sieht er wahrscheinlich keine Notwendigkeit, ihnen als zusätzliche Sanktion über den Schädel zu rollen.

          Als „Privatmensch“, nicht als Jurist, mache ich diese Entscheidung nicht. Da sehe ich nur, wenn der Polizist mit dem Scheißkleber so vorsichtig wie mit einem Jengaturm umgeht. Und dann feiere ich natürlich den Polizisten, der mal aus der Reihe tanzt und dem Kleber das verpasst, was er „verdient“. Um diesen Eindruck zu verhindern, müssen wir an dieser Stelle die Medien ins Boot holen: die müssen der Bevölkerung vermitteln, dass die Kleber durchaus angemessen bestraft werden.

  11. Gott wie ich es liebe von völlige Laien juristische Subsumtionen vornehmen. „DaS iSt diE EGMR DeFiNITioN vOn FoLtEr“. Nein Stephan, nein ist es nicht. Zwangsmaßnahmen vorher anzudrohen ist sogar äußerst rechtstaatlich und netter als in vielen anderen Staaten. Ansonsten habe ich wenig Mitleid mit Menschen, die den Anweisungen der Polizei nicht Folge leisten. Mein Tipp als Anwalt: tut immer exakt das, was die Polizei sagt. Beschwert und geklagt wird hinterher. Niemals diskutieren, niemals Widerstand leisten. Es bringt niemals etwas außer Ärger.

    • Gerade als Anwalt bin ich empört von dem, was der DPolG-Chef heute Morgen im WDR5-Interview von sich gegeben hat. Es war gerade NICHT das mildeste Mittel. Der Typ sitzt da und sagt noch ganz gelassen „Ich mache nichts, Sie können mich einfach wegtragen“. Welche Veranlassung gibt es da, auch nur körperliche Schmerzen anzudrohen?
      Dass man den unmittelbaren Zwang androht, ist völlig in Ordnung und wünschenswert. Aber dieser durfte vorliegend nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip nunmal nicht aus Schmerzgriffen bestehen.
      MfkG 😉

      • Gegenmeinung eines anderen Anwalts! Es gibt Fälle, in denen Wegtragen nicht opportun ist, zum Beispiel – auch wenns doof klingt – aus Arbeitsschutzgründen. Der anwesende Polizist muss dazu körperlich in der Lage sein. Lass es eine Frau sein oder jemanden mit Bandscheibenproblemen (unterhalb der Arbeitsunfähigkeit), oder lass es 50 Klimakleber sein, die allesamt weggetragen werden müssten, die körperlichen Ressourcen der Polizei sind nicht unbegrenzt.

        Die Anwendung von unmittelbarem Zwang kann also durchaus gerechtfertigt sein. Nicht generell, aber im Einzelfall schon. Und gerade wir Rechtsanwälte müssen doch immer über Einzelfälle reden!

        • Jo genau, und wenn der Bulle fett ist und mir nicht hinterhersprinten kann wenn er mich beim klauen eines Blumenkohls erwischt, darf er mich erschießen, weil er seit dem letzten Sporttest zu viele Nuggets gefuttert hat.

          Körperliche Schwäche rechtfertigt doch keine härteren Maßnahmen…dann muss ein Polizist her der fit ist.

          • Sag das mal den Typen, die irgendwas von Frauenquoten bei Polizei, Bundeswehr und ähnlichem faseln. Aber die Realität ist, dass wir nicht nur Spitzensportler und Superhelden bei der Polizei haben (können).

            Der Straftäter – ich denke jetzt nicht an deinen Blumenkohldieb, sondern an schwerere Kaliber – hat schließlich immer noch die Wahl, eben nicht vor der polizeilichen Aufforderung zu flüchten. Aber die Argumentation „du darfst nicht auf mich schießen, weil ein sportlicherer Polizist mich gewaltloser festnehmen könnte“ klingt doch wohl schon ziemlich schräg.

            Jetzt mal davon abgesehen, dass die Flucht als solche typischerweise kein Grund für einen Schusswaffeneinsatz ist, aber wir reden ja über das Prinzip.

        • Und in genau diesem Einzelfall hier wurde die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt. Wir haben einen schlanken Menschen, der keinen Widerstabd leistet und auch keinen ankündigt. Wir haben keinerlei Indikation, dass an dem Tag nur rückengeschädigte Polizisten im Dienst waren oder dass eine enorme Menge an Personen zu tragen war. Üblicherweise sitzen da 5 Mann in einer Reihe, wobei die in der Mitte nichtmal festgeklebt sind, um im Notfall Rettungsgassen öffnen zu können. Mangels anderweitiger Informationen gehe ich mal davon aus, dass es hier auch so war.

          Übrigens geht es nicht um die Frage, ob unmittelbarer Zwang anwendbar war. Das Wegtragen ist auch unmittelbarer Zwang. Es geht um die Wahl der Zwangsmittel im Hinblick auf deren Erforderlichkeit und Angemessenheit.

          • Völlig korrekt, ich habe mich auch nur gegen die Generalisierung gewehrt, dass in jedem Fall nur Wegtragen aber nichts sonst zulässig wäre.

            Und auch bei der Definition des unmittelbaren Zwangs hast du grundsätzlich Recht. Ich habe mich hier – Asche auf mein Haupt – der etwas volkstümlicheren Definition bedient, die vom Zwang erst jenseits des Wegtragens spricht, also Polizeigriffe, Handschellen, Pfeffer etc. Deine Definition ist richtig, ich habs nur anders gemeint.

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