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In der vergangenen Woche hat der Deutsche Bundestag trotz der Kritik der AfD und der Union endlich eine neue Version des Onlinezugangsgesetzes verabschiedet. Dieses OZG 2.0 soll die öffentliche Verwaltung in Deutschland deutlich digitaler machen und den elenden Schriftverkehr hierzulande endlich ein wenig reduzieren. Vom Bund angebotene Leistungen sollen dadurch endlich digital angeboten werden und Menschen dürfen Dienste einklagen, wenn sie ab 2028 nicht automatisch angeboten werden.

„So machen wir unser Leben einfacher und sicherer. Das ist ein sehr wichtiges digitales Upgrade für Deutschland.“ Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD)

Das zentrale Element der neuen Regulierung sieht vor, dass Bund und Länder in den nächsten zwei Jahren gemeinsame Standards für die digitale Verwaltung entwickeln sollen. Diese Vorgaben sind dann bundesweit für alle Beteiligten verbindlich. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Länder verschiedene Programme nutzen, unnötige Arbeit entsteht und dasselbe Problem auf verschiedene Weisen angegangen wird. Gleichzeitig verpflichtet sich der Bund wohl dazu, Open-Source-Software für ihre Angebote zu verwenden.

Ansonsten sieht die Ampel auch noch vor, dass die Infrastruktur für ein digitales Bürgerkonto nicht mehr mehrfach angeboten wird. In Zukunft soll es ein zentrales Bundeskonto (Bund-ID) für alle Bürger geben, welches die Menschen für die digitale Verwaltung ihrer Dienste verwenden können. Aktuell regeln Bundesländer das Ganze durch einzelne digitale Bürgerkonten, was einen unnötigen Verwaltungsaufwand darstellt und einige Probleme verursacht.

Der Wechsel zu einer digitalen Verwaltung in Deutschland und die Reduzierung von Papierkram kann auf jeden Fall nur begrüßt werden. Trotzdem ist OZG 2.0 noch immer etwas eingeschränkt und es lässt Spielraum für unschöne Entwicklungen. Erst einmal ist es ärgerlich, dass der Bund neue Standards frühestens in zwei Jahren umsetzen muss. Zusätzlich dazu beziehen sich die Vorschriften im engeren Sinn nur auf Bundesverwaltungen wie die Bundesanstalt für Arbeit oder das Amt für Ausbildungsförderung und Datenschützer kritisieren schon jetzt bestimmte Entscheidungen der Regierung. Es gibt also noch immer viel Raum für Verbesserungen.


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