Der eigene Account auf Steam kann nach einigen Jahren einen ziemlichen Wert erreichen. Neben gekauften AAA-Spielen können dort auch viele extrem wertvolle kosmetische Gegenstände für Spiele wie Dota 2 oder Counter Strike lagern. Daher ist es nicht wirklich überraschend, dass Nutzer ihre Accounts nicht verlieren und bei Todesfall möglicherweise sogar an ihre Hinterbliebenen vermachen möchten.
Bedauerlicherweise scheint diese Option keine von Steam erlaubte Option darzustellen. Redditor delete12345 versuchte vor Kurzem von dem Support bei Valve zu erfahren, ob er seinen Account in seinem Testament erwähnen darf. Die Antwort des Supports war bedauerlicherweise ein eindeutiges und unmissverständliches Nein. Ein Account bei Steam lässt sich nämlich unter keinen Umständen an andere Nutzer übertragen und daher kann er auch nicht Teil eines Erbes sein.
Natürlich könnte man seine Zugangsdaten vor dem eigenen Tod einfach einer anderen Person geben, sodass sie den Account weiterhin verwenden kann. Diese Option verstößt allerdings gezielt gegen die Nutzungsbestimmungen von Steam, die das Account-Sharing direkt unter Strafe stellen. Wichtig ist also, dass man sich bei diesem Transfer nicht erwischen lässt und die Übernahme des Accounts nicht an die große Glocke hängt. Danach muss man nur noch mit dem Wissen leben, gegen die Regeln auf Steam verstoßen zu haben.
„You may not reveal, share, or otherwise allow others to use your password or Account except as otherwise specifically authorized by Valve“ (via)
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Das deutsche Erbrecht geht Steams Vertragsrecht definitiv vor! Und das besagt nunmal, dass der Erbe in der Sekunde des Todes unmittelbar Rechtsnachfolger des Erblassers wird, d. h. alle Rechte und Pflichten übernimmt. Und dazu zählen eben auch vertragliche Rechte, z. B. Nutzungsrechte bei Steam.
Ich weiß, „vor Gericht und auf hoher See …“, dennoch würde ich darauf wetten, dass jedes deutsche Gericht im Sinne des Erben entscheiden würde.
Ich frag jetzt mal ganz doof:
Angenommen ich beiß morgen ins Gras und vererbe alles meinem besten Freund (die ganzen 2 Mark 50!). Erschlöscht z.B. mein Netflix-Abo in dem Moment? Oder übernimmt er als Erbe die „Pflicht“, Netflix weiter zu bezahlen, bis er es kündigt?
Letzteres!
Naja – Account weitergeben ist ja nicht das Gleiche wie Accountsharing. Auch wenn die schlichte Weitergabe in den AGBs verboten ist, ist es immer noch ne Frage des deutschen Rechtes ob sowas zulässig ist.
Das sieht die europäische Union sicher anders.