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Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat im Verlauf des heutigen Vormittags ganz offiziell das schon seit 2021 als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestufte Compact-Magazin in Deutschland verboten. Gleichzeitig wurden auch Vereinsverbote gegen die COMPACT-Magazin GmbH und die CONSPECT FILM GmbH ausgesprochen, die die Medien zu diesem Magazin produziert haben. Laut Faeser richten sich diese Organisationen eindeutig gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und § 3 des Vereinsgesetzes.

Aufgrund dieses Verbots wurden heute auch Razzien in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt gestartet. Die Polizei durchsucht wohl schon seit den frühen Morgenstunden alle Liegenschaften der jetzt verbotenen Organisationen. Zusätzlich dazu werden wohl auch noch die privaten Wohnungen der Geschäftsleitung, der wesentlichen Anteilseigner und anderer relevanter Personen durchsucht. Auf diese Weise will die Polizei alle Vermögenswerte und weitere Beweismittel gegen diese Gruppen beschlagnahmen.

Reaktionen auf dieses Verbot fallen so aus, wie man es erwarten würde. Faeser und die Bundesregierung stufen das Ganze als einen enormen Erfolg ein, weil das Magazin ihrer Meinung nach viel Schaden angerichtet hat und eindeutig ein Klima von Hass und Gewalt förderte. Passend dazu wird das Verbot von eher moderaten Deutschen auch durchaus begrüßt. Was die Leser des Heftes betrifft, so beschweren sie sich über einen angeblichen Angriff auf die Pressefreiheit und Verschwörungen mit der linken Presse. Der als Leiter von Compact dienende Rechtsextremist Jürgen Elsässer bezeichnete das Verbot und die damit verbundenen Razzien als einen „ungeheuerlichen Vorgang“.


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17 KOMMENTARE

  1. Naja interessant wird es erst dann, wenn den Beteiligten das Verbot vor irgendeinem Gericht um die Ohren fliegt. Faesers Problem soll es nicht mehr sein. Diese Regierung wird die nächste Wahl eh nicht überstehen und die Mühlen der Justiz mahlen langsam, also who cares. Für den rechten Rand gibt’s natürlich erst mal kostenlose publicity. Könnte mit Aussicht auf die anstehenden Landtagswahl ein übler Bumerang werden.

  2. Ich muss mich korrigieren in einem Punkt: Tatsächlich lässt es das Vereinsgesetz ausdrücklich zu, jedweder Vereinigung, unabhängig von der Rechtsform, als Verein zu behandeln. Mein Punkt 1 gestaltet sich daher komplexer, und zwar mit der Frage, ob es die Absicht des Gesetzgebers gewesen sein kann, die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit durch das einfachgesetzliche Vereinsrecht aushebeln zu können.

    Die Antwort hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2018 gegeben: Nein. Es schreibt: „Daher kann ein Vereinigungsverbot grundsätzlich weder allein auf Meinungsäußerungen gestützt werden, die verfassungsrechtlich durch Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz geschützt sind, noch sich auf andere Verhaltensweisen stützen, die durchgreifenden grundrechtlichen Schutz genießen.“

    Faeser hat hier also eine Gesetzeslücke gefunden, das muss man ihr zugestehen. Aber diese Lücke sollte geschlossen werden, denn diese Lücke ließe sich im Grunde auf alles und jeden anwenden. Das könnte Spiegel, Bild, taz, ARD, RTL oder DfB sein! Wohlgemerkt: Es geht nur darum, erstmal den „Verein“ durch ministerielle Verfügung dichtzumachen. Es vergehen mindestens Tage, bis das Verfassungsgericht die Sache im Eilverfahren stoppt. In der Zeit sind Redaktionsräume ausgeräumt, Vermögen beschlagnahmt, Mitarbeiter ohne Einkommen, Publikationen ausgefallen … alles in allem ein immenser Flurschaden, und das alles – in der Theorie – durch eine willkürliche Entscheidung eines Ministers.

    Parteien sind hier besser geschützt, die sind nämlich ausdrücklich keine Vereine gemäß Vereinsrecht! Die AfD könnte also nicht auf dieser Weise verboten werden. Bei Parteien findet erst das Feststellungsverfahren statt, und das Verbot steht am Ende. Alle anderen Vereinigungen werden erstmal verboten, und hinterher schaut ein Gericht drauf. Das macht schon einen Unterschied!

    Ich denke, dieses Schlupfloch sollte – im Interesse aller Medien, die zukünftig irgendwann irgendetwas gegen irgendeine Regierung schreiben – geschlossen werden. Zum Beispiel könnte publizistisch tätige Vereinigungen ähnlich wie Parteien aus dem Vereinsrecht herausgenommen werden. Dafür bräuchte es eine einfache Mehrheit. Ich fürchte nur, in unserem aktuellen politischen Klima wird es eine solche Mehrheit nicht geben, solange die ministerielle Willkür nur die „Richtigen“ trifft.

  3. Ich kenne das Magazin nur vom Namen her, ich habe keine Ahnung, was da so drinsteht, und ich unterstelle sogar bei meiner folgenden – rein juristischen – Bewertung, dass die Vorwürfe stimmen, die Faeser erhebt. Und dennoch komme ich zu dem Ergebnis, dass Faeser hier grob rechtswidrig gehandelt hat.

    Punkt 1: Man kann nicht einfach eine beliebige Rechtsform, hier zwei GmbHs, zu einem „Verein“ erklären, um damit den Anwendungsbereich des Vereinsrechtes zu eröffnen. Das ist schlicht rechtlich nicht zulässig. Das wäre, als würde ich Azurios zum Afghanen erklären, um ihn dann auf Basis des Ausländerrechts abzuschieben. Müsste jeder begreifen, oder?

    Punkt 2: Es gibt nach allen Quellen, die mir zur Verfügung stehen, keinerlei Ermittlungs- oder Strafverfahren, geschweige denn Urteile, die in irgendeiner Form die Inhalte des Compact-Magazins als strafrechtlich relevant einstufen. Anders ausgedrückt: Was das Magazin verbreitet, mag höchst unappetitlich, geschmacklos oder rechtsradikal sein, aber es bewegt sich im Rahmen der Meinungsfreiheit. Es gibt also keine Beleidigung, Verleumdung, Volksverhetzung, Holocaustleugnung o. ä.

    Punkt 3: Selbst wenn es strafrechtlich relevante Inhalte gäbe, so würde sich das Presserecht auf die betreffenden Inhalte beziehen, nicht auf das Medium als solches. Man könnte rechtlich also allenfalls einzelne Artikel angreifen, im Sinne von Unterlassung oder gar Widerruf, aber eben nicht die Zeitschrift insgesamt.

    Alles in allem ist meine rechtliche Überzeugung, dass Faeser diese Sache bereits im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht krachend um die Ohren gehauen wird. Völlig unabhängig, was man von Compact oder Faeser sonst hält, aber was hier passiert ist, hat nichts mehr mit rechtsstaatlichem Handeln zu tun.

    Alles bis hierher war eine rein juristische Betrachtung, jetzt folgt noch meine persönliche Meinung:

    Das ist der größte Angriff auf die Pressefreiheit – die eben leider auch für ekelige Erzeugnisse gilt – seit der Spiegel-Affäre von 1962. Damals musste der Initiator der Sache, Verteidigungsminister Franz-Josef Strauß, in der Folge zurücktreten. Wenn unsere Politik nur noch einen Hauch von Anstand hat, dürfte Faeser die Compact-Affäre politisch ebenfalls nicht überleben.

  4. Zitat von Wolfgang Kubicki X Account:

    Das Vereinsrecht kann nicht als Hilfskonstruktion zum Verbot von Medien dienen. Der Satz von Nancy Faeser: „Ich habe heute das rechtsextremistische ‚Compact-Magazin‘ verboten“, ist daher problematisch. Denn das Vereinsrecht ermöglicht das Verbot von Vereinigungen und nicht von Medien. Die Äußerung der Innenministerin könnte den Verdacht aufkommen lassen, dass das Verbot der hinter „Compact“ stehenden GmbH vorgeschoben ist. Das Ziel scheint hier ausdrücklich das Magazin und nicht die Gesellschaft. Ich habe keinen Zweifel daran, dass es sich bei „Compact“ um ein rechtsextremistisches Blatt handelt und viel spricht dafür, dass man auf die Grundlage des Strafrechts und des Jugendschutzgesetzes in Verbindung mit den Landespressegesetzen hätte handeln können und müssen. Gerade zum Schutz der Verfassung muss die Verfassung aber peinlich genau beachtet werden. Sollte das Verbot, was ich befürchte, gerichtlich aufgehoben werden, ist ein Rücktritt der Innenministerin unvermeidlich. WK
    Zitat Ende
    Quelle :
    https://x.com/KubickiWo/status/1813182301842370861

    Ich persönlich weiß nicht ob man dem Elsässer und seiner Gefolgschaft damit nicht einen großen Gefallen getan hat.
    Er wird sich vermutlich auf Artikel 5 des Grundgesetzes berufen und evtl. sogar Recht bekommen.
    Wenn die Gerichte entscheiden sollten das dass Verbot legitim sei wird er sich als Märtyrer inszenieren und schlimmstenfalls noch mehr Gefolgschaft generieren können.

  5. Kenne weder Elsässer noch das Blatt. Durchaus aber einige linksextreme Zeitungen wie „Die rote Fahne“. Wenn du die RAF toll findest, Polizisten verdrischst oder den Rufmord an Mao und Stalin verhindern willst, ist das kein Problem. Wiedermal wird mit zweierlei Maß gemessen, Frau Faeser ist und bleibt auf dem linken Auge blind

      • Kindische Aussage. Ich bin für Gleichberechtigung auf beiden Seiten und habe nicht gesagt, dass eine Seite besser ist als die andere. Aber wer nicht links ist, der kann ja nur rechts sein. So ist die heutige Welt leider.

        • „Kritik an dem Vorgang von Faesar“ –> du findest also, das ein klar rechtsextremes Magazin nicht verboten werden sollte?

          • Lieber Balnazza,

            Kritik sollte schon frei geäußert werden dürfen.

            https://x.com/i/status/1813229155883843798

            Ein Clip vom Staatsrechtler Professor Volker Boehme-Neßler der folgendes in 72 Sekunden sagt: „Also wir sehen was ganz problematisch und ganz heikle ist. Eine Regierung verbietet ein Pressemedium das Regierungskritisch ist. Das kennen wir eigentlich aus eher autoritären Staaten und wir haben in Deutschland die Pressefreiheit das Grundrecht der Presse das die sehr weit reicht. Deswegen war das Bundesverfassungsgericht das immer wieder betont ohne freie Presse gibt es keine Demokratie. Wir sehen jetzt das die Innenministerin da eingreift. Es ist natürlich so wie bei jeder Freiheit auch die Pressefreiheit ist nicht völlig unbegrenzt. Sie hat auch Grenzen aber man darf die Pressfreiheit nur eingreifen wenn es strick verhältnismäßig ist und wenn es um wirklich was wichtiges geht. Und diese Abwägung spart sich die Innenministerin. Die Innenministerin praktiziert nämlich einen Trick. Der Trick ist . Sie definiert die Redaktion und den Verlag von Compact als Verein und dann sagt Sie jetzt darf ich Vereinsrecht anwenden und dann verbiete ich Compact als Verein. Ein Verein zu verbieten ist nicht so schwierig und der Verein normalerweise ist auch nicht geschützt von der Pressefreiheit. Sie umgeht sozusagen durch diesen Trick das Sie sich auf das Vereinsrecht stützt. Das ist juristisch inakzeptabel“

            Man kann den Vorgang von Faeser schon kritisieren.

          • Du hast völlig Recht, man kann den Vorgang von Faeser kritisch sehen. Und dankenswerterweise leben wir ja nunmal auch in einem Rechtsstaat, in dem gegen derlei Vorgänge geklagt werden kann.
            Es ist völlig richtig, dass jedes Verbot immer einen „faden Beigeschmack“ hat. Wo fängt Extremismus an und wo hört die Presse- oder Meinungsfreiheit auf? Will man wirklich ein gefährliches Medium verbieten oder doch nur einen unliebsamen Dorn? All das muss immer betrachtet werden, dafür gibt es Parlamente, Medien und auch Gerichte.

            …nur all das hat der Kommentator weiter oben gar nicht angegangen. Seine Go-To Kritik war „ja aber linke Medien!“. Findest nicht, dass da jemand die Diskussion über das Thema einfach geskipped hat, um einen anderen Punkt voranzubringen?

          • Lieber Balnazza,

            erstmal möchte ich dir danken das du mir höflich und sachlich geantwortet hast sowas ist leider nicht mehr selbstverständlich heutzutage.

            Das stimmt was du sagst und thescarlet hat es mMn gut zusammen gefasst was dass Problem war.

            Dein Kommentar “ „Kritik an dem Vorgang von Faesar“ –> du findest also, das ein klar rechtsextremes Magazin nicht verboten werden sollte? “ war für mich etwas irritierend und habe es vermutlich falsch gedeutet.

            Hatte angenommen das du ihn mit diesen Kommentar verhöhnen oder indirekt etwas unterstellen wolltest.

        • Es geht um den Whataboutism. Kritik kannst du gerne äußern, aber das tust du nicht. Du sagst schlicht, die bösen Linken, die machen doch XY – was der Definition von Whataboutism entspricht. Es ist ebenfalls scheiße, was extreme Linke abziehen, gehört hier ab null rein und rückt dich dadurch direkt in ein rechtes Licht. Gratulation, du darfst mit mir zusammen die Klasse wiederholen, schätze ich.

    • „Kenne weder Elsässer noch das Blatt.“

      Ja dann schreib halt keinen Kommentar zu diesem Thema, ist doch klar, dass dann nur Schrott bei rum kommt.

    • Dann würde ich still sein wenn du keine Ahnung hast ,volle Latte Eigentor.

      Der Jürgen fand das als „Führer“ der Antideutschen(der hat Gottkomplexe) alles voll dufte

      „Mit seinem 1990 erschienenen Artikel „Warum die Linke antideutsch sein muß“ begründete er diese Strömung in der radikalen Linken mit. In den 1990er Jahren gab er die Zeitschrift Bahamas der Gruppe K mit heraus. In einem konkret-Artikel meinte er 1995, gegen die „Tiraden“ des Historikers Ernst Nolte (gemeint waren dessen Aussagen seit dem Historikerstreit von 1986/87) helfe kein Argumentieren, nur „eine aufs Maul“; gegen Antisemitismus hülfen keine Aufsätze, nur „Baseballschläger“.
      https://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%BCrgen_Els%C3%A4sser#Linker_Aktivist_und_Journalist

      Heute hetzt er gegen Juden ,Islam,Schwule,Trans und Ausländer.

      Von einem Extrem ins Andere würde sagen der kann mal die Klappe halten

      • quote “
        Heute hetzt er gegen Juden ,Islam,Schwule,Trans und Ausländer.

        Von einem Extrem ins Andere würde sagen der kann mal die Klappe halten
        „/quote
        Laut seiner Aussage wurde bisher jedoch keine Anzeige erstattet oder der Verlag verurteilt. Man mag mit seinen Äußerungen nicht einverstanden sein und sie geschmacklos finden, aber wie die Rufe nach einem Kalifat in Hamburg oder die kontroversen Aussagen von Hotz, fällt auch dies unter die Meinungsfreiheit.

        Man kann einfach entscheiden, es nicht zu kaufen oder zuzuhören. Leider gibt es heute oft nur Schwarz-Weiß-Denken und wenig Diskurs. Wenn man nicht das sagt, was alle anderen sagen, wird man schnell als etwas abgestempelt, das vielleicht gar nicht zutrifft, und es gibt Bestrebungen, solche Meinungen zu verbieten.

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