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SPD-Kanzlerkandidat Schulz legt vor, die Bundesregierung legt nach: Sie stimmen Recep Tayyip Erdogan darauf ein, dass die in Deutschland lebenden Türken hier nicht über die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei abstimmen könnten.

Die blöden „Nazis“ und „Einmischer“ wollen halt mit der Todesstrafe nichts zu tun haben, weil sie nun mal europäischen Werten widerspricht. Ich finde das gut und konsequent. Mal schauen, ob neue Giftpfeile und Beschimpfungen aus Ankara die Folge sind…

Quelle: T-Online.de


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10 KOMMENTARE

  1. Hier ist für mich persönlich auch ein Punkt erreicht, an dem meine Toleranz aufhört, über so einen scheiß können sie in der Türkei abstimmen, nicht hier.

  2. Ein Verbot wird auch hierzulande schon heftig gefordert, ist aber laut einer kurzen Analyse unseres Standards rechtlich gar nicht umsetzbar:

    http://mobil.derstandard.at/2000057040448/Aussenminister-Kurz-will-Referendum-ueber-Todesstrafe-in-Tuerkei-untersagen

    Generell natürlich eine spannende Frage, wie weit direkte Demokratie gehen kann. Kann, darf & soll man in einer westlichen Demokratie etwa darüber abstimmen lassen, ob einzelne Religionen verboten werden oder alle Angehörigen einer Hautfarbe des Landes verwiesen werden oder alle Angehörigen eines Berufsstandes sofort zu enteignen usw?
    Gewisse Grundwerte dürfen mMn auch nicht per Mehrheitsbeschluss abgeschafft werden. Die Legalisierung von Mord, auch durch staatliche Stellen, gehört hier für mich einfach dazu.

  3. Ich denke mal, auf Deutschem Boden kann man das Wählen/Abstimmen darüber schon verbieten.
    Müssen die abstimmwilligen Türken halt in die Türkische Botschaft oder in die Türkei zum Abstimmen fahren. Bin mir nicht sicher, ob es mehr als eine türkische Botschaft in Deutschland gibt, aber das dürfte dann ne lange Schlange werden.. 😉

      • Nope, einige Städte haben beim Referendum Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Falls die das nicht mehr machen, bleibt nur noch die Botschaft in Berlin und die 13 Konsulate. Wobei das mit den Konsulaten so eine Sache wäre, da diese einen anderen Status haben als Botschaften mit ihrer.

    • Sogar in der Botschaft benötigt die Türkei die Erlaubnis der Bundesregierung, um Wahlen abzuhalten. Allerdings könnte man vermutlich nicht dagegen vorgehen, wenn sie es ohne Erlaubnis täten. Das wäre zwar ein Verstoß gegen Völkerrecht, aber man kann ja schlecht die Botschaft stürmen lassen, weil das ein noch größerer Verstoß gegen Völkerrecht wäre 😉

      Übrigens lässt die BRD ihre Staatsbürger im Ausland grundsätzlich nicht in Botschaften wählen, sondern nur per Briefwahl, um eben keinen solchen Zwängen ausgesetzt zu sein. Briefwahl hat das türkische Verfassungsgericht aber leider vor einiger Zeit als verwassungswidrig erachtet. Aber mal sehen, vielleicht lässt Erdogan ja nochmal darüber abstimmen 😉

  4. Finde ich schwierig. Es ist ein demokratischer Akt. Mit dem wir ja auxh die wählen legitimiert haben. Das Referendum zum präsidialsystem war ja auch eigentlich nicht mit unseren Werten vereinbar. Sich jetzt auf diese zu berufen ist scheinheilig.

    • So aus dem Blauen heraus:
      Das deutsche Grundgesetz kann (in seinen Kernelementen) nicht geändert werden, außer es wird durch eine neue, vom deutschen Volk gewählte Verfassung ersetzt. Gleichzeitig wiederum verbietet das Grundgesetz die Todesstrafe, ergo wäre eine Abstimmung darüber unzulässig.
      Das heißt, wir könnten in Deutschland über eine neue Verfassung abstimmen, aber nicht über die Todesstrafe, solange unsere aktuelle Verfassung aktiv ist.

    • Auch das Referendum zum Präsidialsystem benötigte die Erlaubnis der Regierung, welche in der Vergangenheit auch schon öfters mal verweigert wurde. Kein Land kann so bedeutende Staatsakte wie Wahlen einfach so auf fremdem Territorium durchführen. Und bevor das jetzt kommt: Nein, Botschaften und Konsulate sind KEINE Exklaven.

      Ein Anspruch auf Erteilen der Erlaubnis kann beispielsweise aus einer gewohnheitsrechtlichen Praxis (haben wir nicht, s.o.) oder aus gegenseitiger Verpflichtung bestehen. Da Deutschland aber keine Wahlen in anderen Ländern veranstaltet, sind wir nicht verpflichtet, das anderen Ländern hier zu erlauben.

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