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In den Niederlanden wurden erstmals zwei Jugendliche aus Leeuwarden von einem Gericht verurteilt, weil sie „virtuelle Güter“ – ein Amulett und eine Maske – von einem Spieler in dem Online-Spiel Runescape entwendet haben. Das Bezirksgericht verurteilte die Jugendlichen (14 und 15 Jahre) zu gemeinnütziger Arbeit in Höhe von 160 Stunden und einer Jugendstarfe von zwei Monaten auf Bewährung bzw. 200 Stunden und einer Jugendstrafe von vier Wochen.

Ich muss schon sagen, dass mich diese News zum Schmunzeln gebracht hat. Ich stelle mir gerade vor, wie das wohl in WoW aussehen würde: „Ey, Du hast auf Platte gewürfelt und bist ein Stoffie. Ich stech Dich ab!“ oder „Hände hoch, das Tier6 gehört mir!“. Zusätzlich könnte man Banküberfälle auf Gildenbanken planen und anschließend die Accounts den Chinesen übergeben, um ihnen den Vorfall in die Schuhe zu schieben. Naja, schauen wir uns den oben zitierten Fall mal genauer an…

Die beiden Jugendlichen hatten einen 13-Jährigen im September des letzten Jahres gezwungen, mit ihnen nach Hause zu gehen. Dort schlugen sie ihn und bedrohten ihn mit einem Messer – der 13-Jährige sollte die beiden virtuellen Gegenstände, die dieser gewonnen hatte, auf ihr Spielkonto übertragen.

Nach Ansicht des Gerichts sind auch „virtuelle Gegenstände“ Güter und damit deren Entwendung Diebstahl. Virtueller Besitz werde mit der Verbreitung der virtuellen Welten immer wichtiger. Die Verteidiger der beiden Jugendlichen hatten argumentiert, dass die virtuellen Gegenstände rechtlich nicht existieren würden.

Wenn also nach Ansicht des Gerichts „virtuelle Gegenstände auch Güter“ sind, kann ich mich zurücklehnen und auf den Tag warten, an dem Ninjalooter und Accounthacker endlich in den Knast wandern. Vielen Dank an Magic23 für den Link.

Quelle: Heise Online


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43 KOMMENTARE

  1. ninjalooter werden von dieser regelung nicht betroffen sein, denn der Virtuelle gegenstand befindet sich zum zeitpunkt der lootvergabe nicht in deinem besitz 😛

    wenn ich dein acc hacken würde und dein gold auf meinen char transe, dann schon^^

  2. Ich meine damit, du kannst ja schlecht ein Virtuelles Item klauen. Den PC an betteln, es in ein echten Gegenstand zu wandeln geht ja auch schlecht.
    Ich meine, die zwei Jungs wollen das Virtuelle Item haben. Sie können es ja schlecht einer alten Oma aus der Tasche klauen. Sie können es auch nicht einfach aus der Wohnung des einen Junge nehmen, da es ja virtuell ist. Also ist ein „Diebstahl“ garnicht möglich. Der Einzigste weg an das Item zu kommen ist halt ein Raub (also ein physischer Angriff auf die Person bzw eine Drohung ihm Gewalt zuzufügen, wenn er der Vorderung nicht nachkommt, sich in die virtuelle Welt einzuloggen und das Item zu übergeben.) Wobei ein Raub ja auch immer auf einen Gegenstand den jemand haben möchte beruht, da vor Gericht ein virtuelles item quasi nicht als Gegenstand zählt, liegt ausschließlich Körperverletzung und Nötigung vor.
    Was ich eigentlich sagen will, natürlich wurden die beiden Jungen nicht wegen Diebstahl verknackt, da ein Diebstahl garnicht möglich ist.
    Klingonisch is aber so

  3. Es eignet sich erst dann als Präzendenzfall wenn entweder ein höheres Gericht das Urteil bestätigt oder keine Berufung eingelegt wird. Das wäre somit rechtskräftig.

  4. Schon bitter, wie ein Computerspiel den eigenen Charakter beeinflussen und eine halbwegs ordentliche Erziehung über den Haufen werfen kann!

  5. früher hat man den leuten mit vorgehaltenem messer die magic karten abgezogen und heute sind es mmorpg accounts/items.

    nichts neues.

  6. Das ist ja schön und gut, aber für uns ist eher die (hypothetische) deutsche Rechtslage interessant; ich hab meine Posts auch extra kenntlich gemacht dass ich von der deustchen Rechtslage spreche. Und ich vermute mal, dass auch in den Niederlanden Grundsatzurteile von kleineren Gerichten nicht unbedingt bestand haben müssen; zumindest für mich fraglich ob sich das Urteil auch nach niederländischen Recht als Präzedenzfall eignen würde. Andereseits mag der Rechtsbegriff der „Güter“ in Holland besser auszufüllen sein als der im deutschen Recht doch eher eng ausdefinierten Sach- und Vermögensbegriff. Für das deutsche Straf- und Zivilrecht hat dass jedenfalls keine Tragweite. Ich persönliche sehe da aber auch keine Regelungslücke und daher im deutschen Recht keinen Bedarf für einen Auffangtatbestand. Aber das ist Ansichtssache. 😉

  7. Richtig, kurz zur Erklärung,die Drohung ist bereits Teil des Tatbestands der Nötigung, man spricht daher von „Spezialität“. Das „speziellere“ Delikt geht dem allgemeineren vor.
    Zumindest wäre es wenn nach deutschem Recht zu urteilen wäre.

  8. Es ist ja sehr nett wie sich einige mit dem Recht so auskennen, aber das ist fürs niederländische Strafrecht (teilweise) irrelevant.

    Es ging dem Gericht nicht nur um die Bedrohung sondern auch um den Diebstahl. Im niederländischen Strafgesetz gibt es einen Artikel der Diebstahl mit Gewalt härter bestraft als ein ’simpler‘ Diebstahl (Artikel 310 juncto 312 Wetboek van Strafrecht). Das Problem in diesem Fall war die Tatsache dass es sich hier nicht um Güter handelte. Das Gericht hat aber eben doch die virtuellen Gegenstände als Güter definiert, die für eine Veruteilung wegens Diebstahls oder halt auch Diebstahl mit Gewalteinwirkung erforderlich sind. Hätte die Staatsanwalt nur Bedrohung oder ähnliches zur Last gelegt, wäre vielleicht sogar weniger dabei rausgekommen. Letztendlich wurden die Jugendlichen aber für beides verurteilt (den Diebstahl und die Gewalteinwirkung). Tatsache ist aber, dass nun auch virtuelle Gegenstände als Güter bezeichnet werden können, die man eben auch stehlen und nun verurteilt werden kann.

    Ich denke aber dieses Urteil ist auch ein Fall fürs niederländische Hohe Gericht (Hoge Raad). In der Vergangenheit hat der Hohe Rat schon mehrsmals die Güter definiert.

  9. Ich find das mit den „virtuelle Güter sind auch Gegenstände die man entwenden kann usw.“ war schwachsinn , abr die Jugendlichen haben den Jungen mit einem Messer bedroht und auf ihn eingeschlagen , das ist also NICHT lustig.

  10. „Diebstahl von Virtuellen Items“ ist nie Diebstahl in Sinne des dt. StGB. Wenn du mal in den § 242 StGB guckst steht da „Wer eine fremde bewegliche Sache (…) wegnimmt….“. Sachen im Sinne des StGB sind nur körperliche Gegenstände..also DInge die du tatsächlich Anfassen kannst. Insofern ist „Hacken“ auch kein Diebstahl. „Hacken“ allein für sich genommen wäre erstmal nach § 202a StGB strafbar („Ausspähen von Daten“). Das erfordert aber auch eine Einsichtnahme in die Daten. Wer also aus Spaß an der Herausforderung fremde Sicherheitsmaßnahmen umgeht ohne die dahinter geschützten Daten auszuspähen macht sich noch nicht unbedingt strafbar. Natürlich kann unter Hacken auch der Strafbestand der Datenveränderung fallen (§ 303a StGB) aber das ist eine andere Geschichte.

    Strafbar wäre in dem Fall in Deutschland eben nur die Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung.

    Auf gar keinen Fall wäre für die „Entwendung“ eines virtuellen Item ein Eigentums- (Diebstahl, Raub, Unterschlagung etc.) oder ein Vermögensdelikt (Betrug, Erpressung, räuberische Erpressung in Deutschland einschlägig, da das virtuelle Item weder eine Sache noch einen Vermögenswert darstellt.

    Das Item selbst ist also zumindest für den User kein geschütztes Rechtsgut (für den Rechte- oder Lizenzinhaber ist das natürlich eine ganz andere Sache).

    Gruß

    Harbid

  11. Wegen Bedrohung mit einem Messer wurden sie nicht angeklagt bzw verurteilt? oder wurde das nur nicht erwähnt?

    ach vielleicht sollt ich vielleicht selbst mal bei heise schauen 😉

  12. „ich glaube hier muss noch was hin ^^ nur spass
    aber ich finde das schon hart das manche menschen so schlimm drauf sind nur wegen einem game oder weil sie kein Würfel luck hatten
    man o man wow ab 18 weil es Gewalt hervorruft“

    Der Spruch hätte auch von meiner Oma kommen können…
    Früher war nämlich alles besser!!!

    Menschen haben schon vor tausend Jahren wegen anderen Sachen geraubt, gemordet, vergewaltigt, etc
    Gründe waren damals so „lächerlich“ wie sie es heute sind.

    Mit 14 raubt man seinem Nachbarn noch das tolle Item und mit 25 wird der Nachbar erstochen weil er die Freundin knallt. In beiden Fällen geht es den Leuten immer um eine Art Besitz und die Emotionen die dabei entstehen.
    Er hat was ich will also klau ich oder er nimmt mir meine Freundin also töte ich ihn.

    Man sollte hier nicht über Gründe für die menschliche Grausamkeit nachdenken, eher daran wie man solche Personen wieder „resozialisieren“ kann und genau das tun die in den Niederlanden. Zumindest versuchen sie es, ob es hilft sei mal dahin gestellt.

  13. ich glaube hier muss noch was hin ^^ nur spass
    aber ich finde das schon hart das manche menschen so schlimm drauf sind nur wegen einem game oder weil sie kein Würfel luck hatten
    man o man wow ab 18 weil es Gewalt hervorruft

  14. Ok,ich sach mal,in dem Fall ging es wohl in erster Linie um die Gewalt die ausgeübt wurde.Ok,ich habe vor einiger Zeit in der Computer Bild Spiele (Ich weiß,nicht unbedingt erste Wahl was PC Magazine angeht^^) schon einen Bericht über Virtuelle Gegenstände und das damit verbundene verdienen von Geld gelesen.Ich denke nach und nach wird der „virtuelle Gegenstand“ auch zum Gegenstand,den man für reales Geld handeln kann.Ich meine,Chinafarmer machen es ja im Prinzip vor,indem sie Gold für Euros verkaufen.Mal sehen wie die Entwicklung in diese Richtung weiter geht.Aber ich sage es kommt der Tag an dem man einen Mitspieler ganz normal veklagen kann,weil er einem ein Item weggewürfelt hat.

  15. *mit Messer bedroh*
    Entzauber deine Items und schick mir die Splitter! Na Los!
    oder:
    da zum NPC Vendor, und dann her mit dem Gold!
    oder:
    Mach für mich Daylies! => Farm für mich!
    (obwohl das dann eher Erpressung wäre 😉 )

  16. Ich fine Ninjalooten und Menschen im Echteleben Bedroeh und sogar zusammen schalgen nicht vergleichbar. Selbst wenn das Gericht die virtuellen Gegenstände als Güter anerkannt hätte, hätten es die beiden mehr als verdient für die körperliche Verletzung Bestraft zu werden. Traurig finde ich es das jetz schon wegen virtuellen Gegenständen Straftaten diesen Außmasses begangen werden.

  17. der text heisst ja auch „entwenden“, das kann man sowohl auf besitz wie auch eigentum anwenden (was so der hauptgrund ist, weshalb deutschland über die EULA lächelt).

    letztendlich geht es hier ja um tatbestände wie z.b. freiheitsraub, nötigung, räuberische erpressung/diebstahl, bedrohung etc

    allein des „diebstahls“ wegen wurden die nicht verurteilt, wenn das überhaupt wortwörtlich im urteil steht, und das seh ich weder auf „heise“ noch „volkskran“ nicht verlinkt.

    ansonsten würd ich so spontan sagen, das wie aktuell z.b. datenschutz verstöße, also z.b. eine verbotenerweise verkaufte CD mit daten, auch nur „virtuell“ sind. die daten zumindest, die CD an sich ist ja ne tolle scheibe die man ohne vorrichtungen nicht benutzen kann.

  18. Oh man, hätte nie gedacht das man wegen Virtuellen Zeug sowas macht.

    Ich finde die hätten mehr verdient

    mit freundlichen Grüßen Devel

  19. Alle schreiben immer, wegen des „diebstahls von virtuellen items“ kann man nicht verklagt werden. Wie will ich denn jemand virtuelle Items klauen, ohne eine Straftat zu begehen? Hacken, das wäre vllt noch unter Diebstahl zu verstehen. Da ich ihm die Sachen ja heimlich entwende. Hacken ist aber auch Strafbar. Alles andere wie Drohungen etc werden zu Raub und das ist noch schlimmer. Sobald ich ihm Drohe Gewaltanzuwenden wenn er mir nicht seine virtuellen items oder was auch immer gibt, ist es ne Straftat, da Spielt’s kaum ne Rolle ob’s ein virtuelles item oder ein Kaugummi ist.

  20. ich bin der meinung dass man es verbieten sollte das man bestohlen wird. denn das was die einem klauen das gehört denen mal sowas von garnicht… vielleicht sollten sie auch die sachen zurückgeben an dem wo sie eigentlich gehören… auch finde ich es gut das die richter sich darum bemühen herauszufinden wenn sich die leute danebenbenehmen und das dann bestrafen. ich kenne zwar das spiel nicht aber es ist gut das dort soetwas wie housing möglich ist und es sogar so realistisch ist das man andere entführen kann — was man natürlich nicht wirklich tun sollte… es scheint ein gutes spiel zu sein indem sich die leute viele möglichkeiten haben ihren char so zu spielen wie sie wollen allerdings wie gesagt man sollte den anderen nicht entführen sondern vielleicht eher irgendwas lustiges machen man muss ja nicht so auf konfrontation gehen das endet ja nich gut und letzlich wollen alle ja zu ihrem spass finden…………… schlimm

  21. In Deutschland sind Sachen als „körperliche Gegenstände“ definiert (deswegen gibt es zB Stromdiebstahl als spereraten Tatbestand neben Diebstahl); auch würde es sich bei den virtuellen Gegenständen in den Spielen hier nicht um Vermögenswerte handeln, da man kein tatsächliches Recht an ihnen besitzt, so dass Erpressung / räuberrische Erpressung hier auch zu verneinen wären. Strafbar wäre im vorliegenden Fall jedoch die Körperverletzung, Freiheitsberaubung sowie die Nötigung. Vermögensdelikte wären aber zu verneinen.

    Insofern: frohes Ninjalooten!

    Gruß

    Harbid

  22. Da es ja bei der Klage wohl nicht nur um den Diebstahl selbst, sondern auch um die Art und Weise des Diebstahls gegangen sein wird, ist es nur richtig so. Diebstahl bleibt schließlich Diebstahl…
    Ach und Ninjalooter wird man wohl nicht verklagen können, da das Item das sie „klauen“ noch keinen Besitzer hat und deswegen auch nicht dem Besitzer geklaut werden kann 😉

  23. Ich bin mir gerade nicht sicher, aber alle Virtuellen Gegenstände sind doch Eigentum des Betreibers.
    Bei WoW gehört demnach z.b. mein epic Teil Blizzard und nicht mir.
    Von daher denke ich mal, dass das erst recht den Richtern egal war.
    Nur die anderen Tatbestände wie oben aufgeführt sind relevant für das Urteil.

  24. Die Virtuellen Gegenstände interessieren die Richter null.
    Wenn man Account gehackt wird und paar epics fehlen, dann ist das denen sowas von egal.
    Der Hauptanklagepunkt ist hierbei die „Entführung“ und die Gewalt.
    Aber es ist schon recht assozial, wenn man mal bedenkt, dass man wegen 2 Items aus einem Spiel geschlagen wird und „entführt“…
    Gleich ab in die Klapsmühle mit den zwei Leuten…

    Aber ich fand das mit dem Überfall auf den Gildentresor lustig, vorallem dass man den Inhalt an die Chinesen verkauft.
    Der Teil war auf jeden Fall recht lustig.

  25. Also mich wundert es um ehrlich zu sein nicht, dass die beiden Jugendlichen da verurteilt wurden. Allerdings hätte ich sie wegen Körperverletztung und Nötigung verklagt und nicht wegen Diebstahl o.ô
    Ich frage mich dann auch was passieren wird, wenn ein Schurke in wow mal Taschendiebstahl macht und verklagt wird x)

    Das fände ich glaube ich recht erheiternt 😀

  26. Schon traurig wie manche Leute gehen für Virtuelles Geld (oder Gegenstände in diesem Fall). Ganz ehrlich ich find das schon ein bisschen erschreckend was für einen hohen Stellenwert das in den Köpfen mancher Leute hat. Klar ich häng auch an meinem Char und wenn ich was tolles bekomm freu ich mich auch tierisch. Genauso wie ich mich ärger wenn ich beim würfeln mal wieder Pech hab oder einfach nichts für mich dropt… Aber mal ehrlich jemanden für ein Virtuelles Item mit nem Messer bedrohen… Da ist schon deutlich was schiefgelaufen in den Köpfen der 2!!!

  27. Kann ich nur zustimmen, die Sache mit den Gütern ist doch total egal. Das wäre gar nicht erst vor Gericht gekommen wenn da keine Gewalt im Spiel gewesen wär.

  28. Das ist doch mal interessant. Da kann ich gleich erstmal der Polizei all die Leute aus meiner Ignore-Liste melden. Nach deren Abschub in den Knast kann ich beruhigt die Ignore leeren und sie wieder mit Namen von Ninjalootern befüllen!

    /laughing

  29. Also ich glaube ja das die beiden jungs hauptsächlich wegen der gewalt verurteil wurden. Aber ich frage mich echt wie das weitergeht… wird bald auf dem schulhof kein geld mehr gefordert sondern wow gold oder andere mmo gegenstände ? wird man jetzt auf der Straße entführt und muss jemanden seine Accountdaten geben nur weil mein einen Gut ausgerüsteten Charakter hat ?
    Also ich weiß das hört sich bestimmt jetzt ein bissl übertrieben an aber wenn ich sowas lese kann man es doch für möglich halten.

  30. Nun ja, auch die Art und Weise, wie der Junge „überzeugt“ wurde – nämlich mit Gewaltanwendung und Drohung – trägt sicherlich zu dem Urteil mit bei.
    Es ist ja schon krass, dass Leute andere Leute schlagen, nur um an Dinge zu kommen, die gar nicht existieren. Die beiden sollten zu einem Psychologen!

  31. „Die beiden Jugendlichen hatten einen 13-Jährigen im September des letzten Jahres gezwungen, mit ihnen nach Hause zu gehen. Dort schlugen sie ihn und bedrohten ihn mit einem Messer.“

    Ich glaub das ist der Hauptgrund für die Strafe. Hätte ruhig bisschen härter ausfallen können als 20 Tage a 8 Stunden bzw. 25 Tage a 8 Stunden Sozialarbeit.
    Um was es da geht ist eigentlich nebensächlich. Besonders krank finde ich das er wegen virtuellen Crap mit einem MESSER bedroht wurde.
    Gehts noch? Das ist ja schon richtig gestört!

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