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Und schon wieder ein spannender Unterhalts-Prozess, eingeschickt von Community-Mitglied Ginky:

Der Fall von Richard Phillips und seiner inzwischen Ex-Freundin Sharon Irons erinnert ein wenig an Boris Beckers Besenkammer-Story. Ebenso wie der Tennis-Star behauptet nun auch Phillips, dass ihm sein Sperma beim Oralverkehr geklaut worden sei.

Bis hierhin konnte ich mein Frühstück noch bei mir behalten. Ich kämpfte einfach gegen die Bilder in meinem Kopf an, doch dann kam folgendes…

Der Arzt aus Chicago beschuldigt seine Ex-Freundin – ebenfalls eine Ärztin – sein Sperma im Mund behalten, anschließend in ein Reagenzglas umgefüllt und sich damit selbst zur Schwangerschaft verholfen zu haben.

Im Mund behalten? Ich stelle mir gerade vor, wie der Mann nach dem Oralverkehr mit seiner Freundin reden wollte – das Reden mit vollem Mund ist ja nicht so einfach. Muss gerade noch jemand außer mir an das „Murloc-Gegurgel“ aus Allimania denken? War bestimmt ein interessantes Gespräch:

Mann: „Hey Schatz, danke, das war echt toll!“
Frau: „Birlrllrlrlrlrlrllralalalala“

Bleibt abschließend noch die Entscheidung des Richters:

Ein Richter in Chicago entschied den Sachverhalt nun nach über fünf Jahren Rechtsstreit zugunsten der Mutter: Als leiblicher Vater sei Phillips zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Sein Sperma sei ein „Geschenk“ an seine Freundin gewesen, das er beim Oralverkehr „freiwillig“ weitergegeben habe. Was die Frau dann damit anstelle, sei ihr überlassen.

Ja, absolut nachvollziehbar! Frei nach dem Motto: Was Du im Mund hast, gehört Dir und kannst Du behalten!

Quelle: Web.de


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45 KOMMENTARE

  1. Ich vermute, es ging hier nicht um Unterhalt für die Mutter, sondern für das Kind. Das macht einen großen Unterschied. Dem Kind kann es nämlich egal sein, auf welche Weise es gezeugt wurde. Der Typ ist sein biologischer Vater und damit unterhaltspflichtig. Ende der Diskussion!

    Im deutschen Recht kann man davon ausgehen, dass der Vater gegen die Mutter einen Anspruch auf Schadensersatz wegen dem Unterhaltsschaden hat. „Das Kind als Schaden“ hat man es früher genannt, heute spricht man politisch korrekt vom Unterhaltsschaden.

    Wenn Mutti aber keine Kohle hat, um dem Vati den Schaden zu ersetzen, hat Vati aber Pech gehabt.

    Die Sache mag auf den ersten Blick skurril wirken, aber wenn man es aus der Sicht des Kindes als Unterhaltsbedürftigen betrachtet, sollte es verständlich werden.

  2. Ist das nich so, wie wenn dir jemand deinen Drucker klaut.
    Anschließend verklagt er dich auf die Koster vor die Tinte, Papier,Strom, …

    nur ein Gedanke

  3. Würde mich interessieren, wies aussieht, wenn man das Sperma unfreiwillig losgeworden ist (auf welche Art das auch immer passiert)

  4. Hey Steve der war gut aber der erste April war gestern.
    Ne aber mal im Ernst das ist schon Krank oder?
    Also ich werd ab jetzt kein Mädchen nach dem Oralverkehr mehr aus den Augen lassen bis ich weiss was mit „dem Zeug“ passiert.

  5. Also wenn der gute Mann seine Ladung einfach auf den Boden geschossen hätte, hätte der Richter zu seinen Gunsten entschieden? Weil dann wärs ja kein „Geschenk“ an die Alte gewesen.

    • Aber derelinquiert – an Körperteilen (auch Schuppen, Haaren, etc.) kann ein Fremder durchaus Eigentum erwerben, nachdem sie vom Körper getrennt wurden.

      (Mal abgesehen davon, dass es schon gefährlich genug is, den Samen ausm Mund zu nehmen, geschweige denn vom Teppich! °_°)

  6. wenn es so ist wie ers gesagt hat ist es natürlich scheisse gelaufen für ihn. aber wie will man sowas beweisen.

    wenn ne frau mit deiner dna schwanger ist bist du nunmal dafür verantwortlich. ich glaube kaum dass es zeugen gab die mit angesehen haben dass es nur oralverkehr war und sonst nie normaler geschlechtsverkehr ohne schutz stattgefunden hat

  7. „Ok Schatz bevor wir loslegen, möchte ich das du einmal hier umterschreibst, und wir das dann eben notariell beglaubigen lassen können, dass du mein sperma hinterher nicht veruntreust. aber übermorgen können wir dann loslegen, baby.“

  8. In Deutschland würde man genauso entscheiden.

    Das Wohl und die gesicherte Existenz des Kindes steht nunmal an erster Stelle, egal wie das Kind zustande gekommen ist. Wäre ja noch schöner wenn sich jeder Kerl mit dem Satz „Ich hab ihr aber in den Mund ….“ rausreden könnte.

    Dies ist übrigens auch ein guter Grund weswegen man niemals Sperma spenden sollte. selbst wenn das Sperma gespendet wurde und das Kind später in einer intakten Partnerschaft groß wird besteht Anspruch auf Unterhalt vom leiblichen Vater.

    • Hmm…vermutlich.

      Schwer zu sagen…das Kindeswohl geht natürlich vor und natürlich muss das Kind einen Vater und eine Mutter haben (natürlich können auch Menschen die in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben, Kinder adoptieren, aber es gehört auch zur Identität des Kindes zu wissen wo es denn biologisch herkommt, soweit möglich).

      Schwierig schwierig…da gibt es auch in Deutschland kein Urteil das mir bekannt wäre…

      Aus pragmatischer Sicht würde mir ja zuerst einfallen in diesem Fall der Mutter aufzugeben dem Vater seinen Unterhaltszahlungen zu ersetzten. So wäre Gewährleistet dass das Kind an beide Eltern einen Unterhaltsanspruch hat, der Vater aber einen Schadensersatzanspruch gegen die Mutter erhält. Sollte die Mutter Zahlungsunfähig sein bekäme das Kind das Geld immer noch vom Vater. Der würde dann nur das Risiko tragen dass die Mutter nicht zahlen kann.

      Im Endeffekt haben Gesetzgeber, Rechtsprechung und ich eigentlich auch oft Problem damit ein Kind als Zivilrechtlichen Schaden anzusehen. Ist meiner Meinung nicht mit der Menschenwürde zu vereinbaren. Die Gerichte sehen das heute aber meist lockerer.

      Vergleichbare in Deutschland ist vielleicht die Situation wenn die Frau den Mann vorm Geschlechtsverkehr über die Verwendung von Verhütungsmitteln belügt (oder sich irrt). Da ist die Lage so dass es bei dieser Info schon offensichtlich am Rechtsbindungswillen fehlt, also schon garkein Vertrag über einen „Haftungsausschluss“ konkludent zustande kommen könnte. So stellt sich die Frage nach der Sittenwidrigkeit eines solchen hypotetischen Vertrags garnicht. Im Gegensatz zu dem im Blog genannten Fall wäre dieses Beispiel hier aber eine Frage des Vertragsrechts, während ich den Fall aus dem Blog im Deliktsrecht einordnen würde.

      Es gibt auch einen Fall der sogar mal vom BVerfG entschieden wurde, dort wurde bei einen Frau, mitte 40, nach ausbleiben der Regelblutung der Eintritt der Menopause durch ihre Gynekologin diagnostiziert. Tatsächlich war sie aber schwanger. Dazu kam das ihr auch Hormone (da die Ärztin ja von der Menopause ausging) verordnet wurden deren Wirkung potentiel sehr schädlich für ein ungeborenes Kind sein können. Aufgrund ihres Alters hätte die Frau das Kind – hätte sie gewusst das sie schwanger wäre – das Kind wohl abgetrieben, vor allem auch da ihr der Name des Vaters nicht bekannt war (war wohl ein One-Night Stand im Urlaub). Als dann mit der Zeit klar wurde dass sie schwanger war, war der Zeitraum in dem eine Abtreibung straffrei möglich gewesen wäre auch schon vorbei, so dass sie das Kind ausgetragen hat.

      Die Dame wollte nun von ihrer Gynekologin Unterhalt, Schmerzensgeld für die aufgrund ihren Altes besonders schmerzhafte Entbindung und Schmerzenzgeld für die psychische Belastung der Ungewissheit aufgrund der verordneten Hormone ein schwerbehindertes Kind zur Welt zu bringen (das Kind kam letztendlich gesund zur Welt, Gewissheit bestand da aber erst nach der Geburt).

      Das BVerfG sah es dann so dass Entbindungsschmerzen grundsätzlich nicht Schadensersatzfähig sind da sie ein natürlicher Teil der Geburt wären. Für die psychische Belastung gab es ein Schmerzenzgeld.

      Die Unterhaltfrage stellte sich damals etwas komplizierter da. Heute würde man wohl davon ausgehen das ein möglicher (entschuldigter oder gerechtfertigter) Schwangerschaftabbruch durchaus Teil Arztvertrages der mit der Gynekologin geschlossen wurde (wäre die Dame mit einer Erkältung zum Hausarzt gegangen hätte dieser die Schwangerschaft natürlich nicht feststellen müssen. Das Ausbleiben der Regelblutung hingegen ist natürlich schon ein heißes Indiz). Demzufolge müsste die Ärzten wohl heute Unterhalt zahlen.

      Vor 10 bis 15 Jahren waren die „Kind als Schaden“ Fälle ein ganz heißes Examenesthema für Juruastudenten, heute allerdings kaum noch.

      Ein Grun dsatz gilt aber heute wie früher: Das Kindeswohl ist die heilige Kuh im deutschen Recht.

      Wenn in einer juristischen Klausur die Lösung nicht auf das Kindeswohl oder den Minderjährigenschutz hinausläuft ist was falsch.

      Genauso sicher ist dass der BGH im Zweifel immer im Sinne des Kindeswohl urteilt.
      Außerdem hasst der BGH Banker…bei Verbraucher gegen Bank kann man genauso sicher sein dass es immer pro Verbraucher ausgeht. (unter Juristen scherzhaft meist „Schweinehundgrundsatz“ genannt). 😉

  9. „Ich stelle mir gerade vor, wie der Mann nach dem Oralverkehr
    mit seiner Freundin reden wollte“

    Das Szenario finde ich unrealistisch 😉

  10. Würde lieber ins Gefängnis wandern als so einer dreckigen Hure unterhalt zu zahlen. Hat eher noch glück das man die nicht zum Krüppel schlägt. Verdient hätte sie’s.

    • Hm, was die Frau da gemacht hat, wenn es so passiert ist, ist unterirdisch, das geht gar nicht, aber hier geht es um das Kind und das kann nix für seine dumme Mutter.

      • Mal ehrlich, du glaubst doch nicht im Ernst, dass SO eine Mutter den Unterhalt für ihr Kind und nicht für sich selbst ausgeben würde, oder?

    • Der Unterhalt ist ja für das Kind, nicht die Frau. Und das ist auch richtig so, denn was kann der arme Wurm dafür, wenn Mama und Papa ihre Hormone nicht im Griff haben?

  11. Der Alptraum eines jeden Mannes.
    Wenn das so weitergeht und man, egal wohin mit dem Zeug, trotzdem zur Kasse gebeten wird, dann kann ich mir vorstellen das sich das Bild in den Schlafzimmern der Welt bald vertauscht :

    Sie : „Schatz, lass uns Sex haben“
    Er : „Näääää, ich hab Migräne“
    Sie : „Dann lass mich dich wenigstens oral verwöhnen“
    Er : „Näääää, heute echt nicht, Schatz…“

    😀

  12. Zählt das nicht unter Mundraub? Und das ist ja bekanntlich nicht strafbar.^^

    Nee aber mal ehrlich, ich würd mich ein wenig verarscht fühlen wenn die Freundin nachm Oralverkehr schwanger wird und dann auch noch Unterhalt bekommt.

  13. an sich stimmt es ja dass sie es behalten darf, aber ist es nicht recht unverschämt das er Unterhalt zahlen muss. beim Oralverkehr geht man ja eigentlich nicht von einer daraus resultierenden Schwangerschaft aus oder siehst du das anders Steve?

  14. „Ja, absolut nachvollziehbar! Frei nach dem Motto: Was Du im Mund hast, gehört Dir und kannst Du behalten!“

    *awkward silence*

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