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RedTube

Erstmals werden in Deutschland Nutzer von Porno-Streamingseiten wie Redtube abgemahnt. Mehr als 10.000 User sind betroffen […] Bislang galt die Nutzung von Streaming-Portalen als juristische Grauzone, da die User die dort bereitgestellten Inhalte nicht explizit herunterladen, sondern nur im Browser ansehen. Eine dauerhaft abrufbare Kopie wird dabei nicht erstellt, sondern nur eine flüchtige Kopie im Zwischenspeicher, auf die Laien keinen Zugriff haben. Für Urmann + Collegen, die im Auftrag der The Archive AG handeln, ist das offenbar kein Hindernis. Seit Anfang der Woche wurden wegen des Abrufs eines Pornostreams vermutlich mehr als 10.000 Menschen abgemahnt […] Wie die Kanzlei an die IP-Adressen der Betroffenen gelangt sind, ist noch nicht zweifelsfrei geklärt. Es gibt allerdings eine Vermutung: Wie der Anwalt Alexander Schupp auf seiner Webseite berichtet, wurden auf den Rechnern der Betroffenen Viren gefunden. „Möglicherweise haben die Abgemahnten die Domain redtube.net aufgesucht und wurden darüber auf redtube.com weitergeleitet, sodass auf diese Weise die IP-Adressen protokolliert werden konnten“, schreibt sein Anwaltskollege Christian Solmecke.

Wie unfasssbar und dreist dieses schmutzige Geschäft mittlerweile geworden ist. Man muss sich das mal vorstellen: Abmahnanwälte nutzen Methoden wie Viren und falsche Domains, um die Leute abzuzocken. Es muss (und ich meine wirklich MUSS) dringend etwas aus der Politik zur dieser Problematik kommen – so wie es die Piraten in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl bereits getan haben. Dieser Abmahnwahn darf so einfach nicht weitergehen. Jetzt wird man schon dafür zur Kasse gebeten, dass man Porno-Streams im Netz schaut? Mir war nicht mal bewusst, dass sowas illegal sein könnte. Schließlich nutzen ja viele kostenpflichtige Anbieter diese Streamportale, um Promo-Videos und Werbung für ihren Service einzustellen.

Glücklicherweise scheint das Vorgehen der Kanzlei (mal wieder) nicht ganz koscher gewesen zu sein. Es wird daher dazu geraten, in KEINEM Fall irgendwas zu unterschreiben oder gar zu zahlen!

Einer der ersten, der über den Fall berichtete, war der Mainzer Rechtsanwalt Karsten Gulden. Er sieht keine großen Chancen für die Abmahnkanzleien: „Wir halten es für sehr wahrscheinlich, dass gegen derartige Abmahnungen erfolgreich vorgegangen werden kann. Daher können wir niemandem, der eine solche Abmahnung erhalten hat, raten, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder eine Zahlung vorzunehmen.“

Ich bin mir allerdings sicher, dass es wieder „arme Schweine“ geben wird, denen diese Informationen fehlen und die ihr mühsam verdientes Geld den Abmahnanwälten in den (nimmersatten) Rachen schieben!

Quelle: Stern.de

Danke an Marcel für den Link!


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45 KOMMENTARE

  1. „Mir war nicht mal bewusst, dass sowas illegal sein könnte.“

    Ist es auch nicht, genauso wenig wie es illegal ist, auf Youtube ein Video zu sehen, das eigentlich dort nicht hätte hochgeladen werden dürfen. Oder im Fernsehen einen Film zu sehen, den der Sender ausstrahlt, ohne dafür die Rechte zu haben.

    Auf illegalen Seiten wie Kino.to mag das ja noch eine Grauzone sein, denn da muss dem Nutzer klar sein, dass die angebotenen Filme und Serien nicht mit Genehmigung der Urheber dort gelandet sind, aber Redtube ist eine vollkommen legale Webseite, weswegen man eigentlich davon ausgehen kann, dass die Betreiber dafür sorgen, dass sie keine Raubkopien anbieten.

    Dass Streamingportale im Allgemeinen eine rechtliche Grauzone sind, halte ich übrigens auch für ein Gerücht. Einen Stream zu schauen oder einen Film aus anderer Quelle herunterzuladen und nach dem Anschauen wieder zu löschen, ist nicht nur prinzipiell das Gleiche, sondern exakt das Selbe.
    Wenn das Eine illegal ist, ist es insofern auch das Andere…
    Der Grund, warum normalerweise nur Downloads abgemahnt werden, liegt vielmehr darin, dass man (nur!) bei P2P-Downloads automatisch auch uploadet und sich daraus eine schöne vielfache illegale Verbreitung mit einem wunderbar hohen Sachschaden machen lässt. Das bringt viel mehr Geld.

    In diesem Fall sind aber nur die Abmahnungen eine rechtliche Grauzone, die sind nämlich irgendwo zwischen rechtlicher Fehleinschätzung und vorsätzlichem Betrug einzuordnen…

    • Ich verstehe nicht, wie man solche Aussagen treffen kann ohne irgend eine Ahnung von der Materie zu haben. Die hab ich auch nicht, aber das was ich bei Sempervideo gesehen habe widerspricht deinen Sätzen ganz schön.

      § 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen
      Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
      1.
      eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
      2.
      eine rechtmäßige Nutzung
      eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.

    • Und noch ergänzend, direkt zu der Thematik.
      Wenn ich Sempervideo glauben kann, und davon gehe ich mal aus, dann ist hier absolut überhaupt gar nichts illegales passiert.

  2. U+C ist ja nicht unbekannt.
    Sie zielen durch ihre Porno-Abmahnungen auch nicht nur auf Unwissende, sondern ganz besonders auf die Schamgrenzen der Betroffenen.
    Besonders in Familien wird lieber gezahlt als sich damit länger beschäftigt.

    Mal davon ab, dass ich jedem mit so einer gefundenen adware zu einer Anzeige gegen Unbekannt mit Verweis auf die Abmahnung raten würde, sehe ich zwei Probleme:
    – Der Richter hat seine Befugnisse übertreten und hat die Auskunftsersuchen nicht überprüft (u.A. fehlt die Schlüssigkeit der Herkunft der IP-Adressen). Das passiert leider immer öfter. Entweder unterschreibt der Gehilfe alle Briefe oder der Richter schaut sich das garnicht erst an (oder wurde schlicht geschmiert).
    – Ich sehe keine Möglichkeit, dem user sowohl den Besuch des genauen streams zu beweisen, noch die Dauer und die Menge der heruntergeladenen Daten. Außer redtube spielt da mit, aber das wäre schon bekannt.

  3. Einfach nur dreist…aber das System funktioniert leider, wenn schon einige wenige bezahlen :/
    Stimme Steve da definitiv zu…da muss eine gesetzliche Regelung her…

  4. Das Problem sind diese Unterlassungserklärungen… wenn die Leute die beiliegende aus Angst unterschreiben , unterschreiben sie auch gleich ihr Schuldeingeständnis…
    Ich hoffe einfach für „die Opfer“ das sie sich vorher über Google informieren und sich eine Modizifierte Unterlassungserklärung besorgen sonst wird es richtig teuer… denn meist war dann der „Ursprüngliche Grund“ nur der erste von vielen Briefen des Anwalts…und da man ja die Erklärung unterschrieben hat, werden die Folgebriefe richtig teuer

    • Im Fall „Streaming“ sollte man nicht mal eine modifizierte Unterlassungserklärung unterschreiben, sondern den Brüdern einfach ein Foto vom Stinkefinger zurückschicken!

      Und auch in Filesharing-Abmahnungen sind die Unterlassungserklärungen, die so durchs Netz geistern, teilweise sehr kritisch. Da sollte man sich wirklich lieber professionellen Rat suchen.

    • auf solche briefe muss man nichteinmal antworten.
      diese abmahnungen haben ja keine rechtliche basis, forderungen sind somit nichtig. ich kann dir ja auch ne mail oder einen brief schreiben, in dem ich 500€ von dir fordere, und mir irgendeinen grund dazu ausdenken.
      denn die können noch so viel fordern und drohen, falls sie es nicht bekommen. ohne rechtliche grundlage wird es nie zu einer anklage oder sonstwas kommen, da die leute wissen, dass sie diese eh nicht gewinnen würden.

      • Bitte! Bitte unterlasst solche Tipps.
        Du hast garnicht zu entscheiden, was rechtlich nichtig ist.
        Wenn du denkst, du hast eine unrechtmäßige Abmahnung bekommen, musst du diese anfechten.
        Auch um eine Unterlassungserklärung kommst du nicht herum.
        Wenn du eine Unterlassungserklärung unterlässt blüht dir eine einstweilige Verfügung oder eine teure Unterlassungsklage.
        Mal davon ab, dass sich die Gebühren bei Frist verstreichen erhöhen.

        Die Praxis zeigt zudem, dass sehr viele solcher Abmahnungen sehr wohl rechtens sind. Und der Spruch „die trauen sich ja nie vor Gericht“ trifft hinten und vorne absolut nicht zu.
        Ich kann dir Fälle mit Aktenzeichen (Beispiel? Klar: 28 O 770/10 ging in Berufung) nennen, in denen U+C solche Abmahnfälle bis vors Oberlandesgericht getrieben hat (und in allen Instanzen recht bekam).
        U+C testet außerdem durch solche Verfahren Richter aus, indem sie Fälle vor vollkommen unbekannten und kleinen Amtsgerichten durchpeitschen und nicht nur bei den typischen in Hamburg und Köln.

        Also nochmal: steck dir solche Tipps, die du aus irgendwelchen Foren hast.
        Jeder Betroffene sollte sich einen Anwalt dafür suchen. Solche Anwälte bieten nicht selten kostenlose Erstberatung an.
        Und bitte lasst euch keinen alten Sack, der z.B. auf Vertragsrecht spezialisiert ist, von eurer Rechtsschutz aufdrücken. Das geht fix nach hinten los.

        • Sundancer hat im konkreten Fall – höchstwahrscheinlich – recht.

          „Wenn du denkst, du hast eine unrechtmäßige Abmahnung bekommen, musst du diese anfechten.“

          NEIN! Es gibt keinerlei Verpflichtung, auf eine unberechtigte Forderung zu reagieren. (Ausnahme: Gerichtspost, da laufen gesetzliche Fristen.)

          „Auch um eine Unterlassungserklärung kommst du nicht herum.“

          FALSCH! Keiner kann von Dir verlangen, etwas nicht Verbotenes zu unterlassen.

          „Wenn du eine Unterlassungserklärung unterlässt blüht dir eine einstweilige Verfügung oder eine teure Unterlassungsklage.“

          JAEIN. Im konkreten Fall – Streaming – würdest du wahrscheinlich gewinnen, und deine Kosten wären letztlich vom Abmahner zu erstatten. Wahrscheinlicher ist aber, dass die Abmahner hier die Klage scheuen, weil sie wissen, dass sie sie eh nicht gewinnen würden. Lieber die Kohle von den armen Opfern mitnehmen, die freiwillig bezahlen.

          „Mal davon ab, dass sich die Gebühren bei Frist verstreichen erhöhen.“

          NEIN. Durch Fristablauf passiert im Grunde gar nichts. Es würden neue Gebühren entstehen, wenn die Abmahner gerichtliche Maßnahmen ergreifen, aber siehe oben: Diese Gebühren müssten sie hier wahrscheinlich selber zahlen.

        • irgendwie will das commentsystem heute nicht… also noch mal:

          vorab auszüge zu deinem urteil LG Köln · Urteil vom 2. März 2011 · Az. 28 O 770/10:
          -„den Film „Y“ oder Teile desselben im Internet oder auf sonstige Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen“
          -„diesen Film oder Teile davon zum Tausch anzubieten“

          wenn ich das richtig verstehe ging es dort darum, dass jemand geschützte daten (film) vervielfältigt an andere weitergegeben hat, was bekanntermaßen verboten ist.
          bei redtube geht es um die angebliche nutzung eines streams. oder? und bei vielen anderen fällen geht es rechtlich noch prikärer und absurder zu.

          sicherich gibt es auch viele abmahnungen die rechtens sind, aber wenn man weiß, dass seine abmahnung dies nicht ist (wie in redtube wohl der fall), braucht man normalerweise nicht extra einen anwalt bemühen. denn aus eigener erfahrung weiß ich selbst, dass dich so ziemlich kein anwalt für lau berät.

          bei mir liegt das alles schon einige jahre zurück, aber wirklich tätig muss man wohl erst dann werden, wenn etwas amtliches kommt (das, was diese anwälte rausschicken hat nicht mehr wert das des „geschädigten“. wobei im fall redtube die anwälte wahrscheinlich nichteinmal die befugnis des „geschädigten“ erhalten haben, diese zu versenden?!).
          auch mahngebühren in höhe von zb. 50€, wenn es in der sache nur um eine geringere summe geht, können normalerweise nicht geltend gemacht werden.

          selbstverständlich muss sich jeder selbst entscheiden was er macht und was nicht, und man sollte sich auch immer ausreichend informieren. nur sind anwälte leider nicht kostenlos, und wenn es ein im vornherein eindeutiger fall ist, wo man weiß, das ist mehr troll als alles andere, würde ich mir die anwaltskosten sparen.

  5. Ich hatte auch schon mal eine Abmahn-mail bekommen, in der drinnen stand ich sollte noch den fälligen Betrag für Schuhe im Wert von 440 € und 50€ Abmahngebühr überweisen. Nie Schuhe oder etwas dergleichen bestellt, ich habe teilweise wirklich überlegt ob ich denen nicht einfach eine saftige Drohung zurückschreiben soll, in der ich fordere wie sie an meine E-mail Adresse gekommen sind.

  6. mein berufswuscnh: abmahnanwalt

    nein ernsthaft, der vatter eines kollegen macht das und der verdient sich so SCHEISSE viel kohle. porsche, fette villa im nobelsten viertel, 4 mal urlaub im jahr einfcah nur geilomat.

    scheiss neidkultur hier.

    • Mir ist bewusst, dass Du ein Troll bist, der nur nach Aufmerksamkeit schreit, aber im Grunde hast Du leider recht. Man kann den Leuten keinen Vorwurf machen, dass sie so ne Nummer abziehen, wenn es so lukrativ ist. Da muss wie gesagt ein Gesetz her, was uns vor solchen Methoden schützt.

      Ob man allerdings noch in den Spiegel schauen kann, wenn man tausenden von armen Schweinen ihr wenig Geld aus der Tasche zieht, um dafür dann nen Porsche zu fahren, ist ne andere Frage…

      • Die Anwälte haben eine starke Lobby, und solange Murksel regiert, wird sie den Teufel tun, gegen die Interessen dieser Lobby zu handeln. Im Gegenteil, mit der VDS werden die IP-Adressen ja sogar noch auf Halde gelegt, um noch mehr abmahnen zu können.

        Eine (halbherzige) Gesetzesänderung hat es vor einigen Monaten gegeben. Aber auf ein wirkliches Unterbinden dieser Methoden kannst du lange warten, es sei denn, die Piraten bekommen die absolute Mehrheit!

        Und ganz ehrlich: Würde eines Tages ein großer Urheberrechtsinhaber in meine kleine Kanzleiklitsche marschieren, mir eine Liste von tausenden IP-Adressen servieren und sagen „abmahnen, alle, eingehende Gelder teilen wir fifty-fifty“ wüsste ich auch nicht, ob ich widerstehen könnte.

        Geld stinkt halt nicht.

        • Aber .. aber.. die Datenspeicherung ist doch nur gegen ganz pöse Terroristen? haha

          „es sei denn, die Piraten bekommen die absolute Mehrheit!“
          Bitte nicht! Dieses unfähige Pack würde Deutschland in 4 Jahren zugrunde wirtschaften! Zum Glück sehen das mitlerweile auch die meisten hype-train-Mitglieder ein. Nicht umsonst haben die Piraten auch 4 Jahre nach der letzten Wahl noch immer kein schlüssiges Programm und über 6.000 Mitglieder verloren.
          Mehr als 19-Jährige Tussen als Geschäftsführer und interne Machtstreitereien habe ich von den Piraten die letzten 4 Jahre nicht mitbekommen. Zumindest gibt es 1-2, die abgesprungen sind und sich erstmal für ihre eigene Bildung interessieren. Solche Leute wähle ich später gerne.

          • Ich halte die Piraten auch nicht für politikfähig, bitte nicht falsch verstehen. Aber ihre Position zum Thema Urheberrecht im Internetzeitalter entspricht den Realitäten, während alle anderen Parteien am Urheberrecht des 19. Jahrhunderts mehr oder weniger festhalten.

        • erstmal informieren….die VDS bezieht sich in D nur auf Telekommunikation (mit dem Handy). hat NICHTS mit dem Internet zu tun, auch wenns die Affen von den Piraten gerne so darstellen…sind halt Deppen

    • Guter Troll. Allerdings geht mir der Begriff „Neidkultur“ zunehmen auf den Geist. Nur weil jemand neidisch ist, sind seine Argumente nicht automatisch falsch. Das ist typisches „argumentum ad hominem“ und damit in einer vernünftige Diskussion unangebracht.

  7. Mal eine Frage an die ganzen Juracracks:

    Das klingt bei den meisten Abmahnkanzleien so, als hätten diese garnichts mit dem hersteller des Produktes, für das abgemahnt wird, zutun. Kann ich im deutschen Recht also auch Leute wegen der Benutzung von Dingen abmahnen, mit denen ich nichts zu schaffen habe oder geschieht sowas in letzter Distanz doch immer über den Hersteller?
    Wenn nein, wäre einem Großteil dieses Treibens doch ein Riegel vorgeschoben, wenn ich nurnoch über das klagen kann, was mir auch gehört (bzw. natürlich im Auftrag)

    • „im Auftrag“ ist korrekt. Ein Rechteinhaber beauftragt eine Abmahnkanzlei, seine Rechte wahrzunehmen. In irgendeiner meiner Akten habe ich auch schon ein Autogramm von Bushido, eben auf der Vollmacht, die mir die Abmahner zugeschickt haben. Und Bushido kann ohne weiteres mit einer Unterschrift den Auftrag erteilen, zigtausende Leute abzumahnen, auch zukünftige Fälle.

      Die Aktivlegitimation ist wirklich die geringste Hürde für die Abmahner.

    • Also wie mein Bruder das mal erzählt hat arbeiten die wohl hauptsächlich für Firmen die als „Stellvertreter“ der Rechteinhaber fungieren.

      Also im Prinzip so wie sagen wir Sky sich irgendne Serie kauft kaufen die sich Lizenzen für DVD’s etc. oder pauschal für ganze Labels.

      Quasi wie die GEMA nur mit noch halbseideneren Methoden. Das ganze ist praktisch ne Lizenz zum Gelddrucken, und zieht entsprechend auch gewisse Elemente an, da die meisten Firmen Holdings sind und die Hintermänner unbekannt (den Rest kannste dir denken).

      • Unterschiedlich. Bisweilen sind es Einzelpersonen (z.B. Bushido), bisweilen Firmen (Universal Music) und manchmal auch Verwertungsgesellschaften.

        Der jeweilige Rechteinhaber beauftragt dann den Abmahnanwalt pauschal für alle Fälle.

  8. Geld verdienen mit der Angst der Leute vor rechtlichen Konsequenzen ist ohnehin das wohl armseligste was man machen kann.

    Wenn es tatsächlich dieser Weg ist, wie sie an die Daten gekommen sind stelle ich mir spontan 2 fragen:

    1. Kann man diese Leute für das Verbreiten von Daten oder das Ausspähen von IP-Adressen nicht drankriegen? Vor allem bin ich Fassungslos, wieso es so einfach ist eine IP-Adresse in eine Reale-Adresse zu verwandeln. Ich dachte bisher immer, dass für so was Gerichtsbeschlüsse notwendig sind und die Provider so geizig mit den Daten ihrer Kunden wären……

    2. Wie wollen sie denn auf diesen Weg beweisen, dass man tatsächlich ein Video angeschaut hat? Man hat doch im Prinzip nur die Seite besucht und der Besuch einer Webseite stellt doch selbst auf der guten alten bekannten Kino.to Seite keine Straftat dar, sondern erst beim Anschauen eines Videos beginnt die gemeinte Grauzone oder?

    Unfassbar was für Schweine heutzutage Rechtsanwälte sind… Die sollten sofort ihr Staatsexamen aberkannt bekommen…

    • zu 1.: Wenn die Leute sich auf retdupe.com oder ähnliche Buchstabendreher verirren, dann fällt es schwer, irgendeine Straftat zu konstruieren.

      Das LG Köln hat den Antrag durchgewinkt, weil der Richter nicht erkannt hat, dass es nicht um eine Filesharing-Abmahnung, sondern um einen legalen Stream geht. Kann man dem Richter aber auch kaum vorwerfen; im Zweifel ist er in den letzten Jahren mit tausenden Anfragen zugebombt worden.

      Ach ja, und was glaubt ihr, warum die Grökaz (größte Koalition aller Zeiten) die Vorratsdatenspeicherung wiedereinführen will? Ich geb mal einen Tip: es geht nicht um Terroristen …

      Zu 2.: Das Streamen wäre dann eine Urheberrechtsverletzung, wenn das Cashen, also das kurzzeitige Zwischenspeichern, als Kopie angesehen wird. In dem Fall wäre es allerdings auch eine Urheberrechtsverletzung, wenn man eine kopiergeschützte Original-CD in seinem CD-Player abspielt, denn auch dort werden die Daten gecached.

      Ergo ist es schlicht keine Urheberrechtsverletzung, und die Abmahnmafia baut einfach drauf, dass es genügend Vollidioten gibt, die zahlen anstatt nachzudenken. Angesichts des Wahlergebnisses liegt diese Vermutung ja auch nahe!

      Nein im Ernst: Wir reden über Pornoabmahnungen, und da sorgt einfach das Schamgefühl der „Ertappten“ dafür, dass sie lieber zahlen anstatt sich gerichtlich gegen den Vorwurf „der hat Pornos geguckt“ verteidigen müssen.

      Es ist eine Abzocke, und ich halte auch die Grenze zur Strafbarkeit überschritten. Mal abwarten, was die Staatsanwaltschaft in den nächsten Wochen daraus macht.

      • „Das Streamen wäre dann eine Urheberrechtsverletzung, wenn das Cashen, also das kurzzeitige Zwischenspeichern, als Kopie angesehen wird. In dem Fall wäre es allerdings auch eine Urheberrechtsverletzung, wenn man eine kopiergeschützte Original-CD in seinem CD-Player abspielt, denn auch dort werden die Daten gecached.“

        Falsch, denn im Falle der Original-CD liegt eine autorisierte Fassung vor. Im Falle des Streams liegt in vielen Fällen aber ein Upload vor, der eben nicht autorisiert wurde.

      • Die Frage des streamens stellt sich nicht. Auch wenn das Laien noch tausendmal als Argument anbringen.
        Es gibt dafür u.A. das UrhG §44a, welches das streamen klar erlaubt.
        Das streamen muss dabei aber eine rechtmäßige Nutzung darstellen. Und das ist z.B. bei kino.to bereits als nicht rechtmäßig erkannt worden und kann auch in diesem Fall blühen.

        „In dem Fall wäre es allerdings auch eine Urheberrechtsverletzung, wenn man eine kopiergeschützte Original-CD in seinem CD-Player abspielt“

        In Deutschland existiert das Recht auf Privatkopie (UrhG §53).
        Dieses deckt sowas grundsätzlich ab. Auch das reine streamen auf deinen Rechner würde dieses Gesetz zu sehr hoher Wahrscheinlichkeit in den meisten Fällen abdecken.
        Für dieses Recht bezahlt jeder auf jeden Datenträger inklusive handys, Fernseher und co. eine recht saftige Gebühr, von der die meisten garnichts wissen (z.B. 36 EUR für ein simples handy mit 8GB Speicher).
        Diese Lobby-Gebühren sind der Grund (neben manchmal höheren UST natürlich), warum das Iphone in Deutschland gerne 200-300€ teurer ist als z.B. in Italien.

        Zusammengefasst: rechtlich geht es nicht so sehr um das streamen und deren Vervielfältigung, sondern um die Rechtmäßigkeit dieser.
        Was als „rechtmäßig“ angesehen wird.. tja, das können dir auch Juristen, die 40 Jahre im Beruf sind, nicht schlüssig darlegen.
        Willkommen in Deutschland.

        • Ihr vermischt zwei unterschiedliche Fragen:

          1. Ist das Cachen eine Kopie? Technisch ja, aber offensichtlich (Beispiel CD-Player) erlaubt.

          2. Ist die Quelle offensichtlich rechtswidrig? Hier scheiden sich die Geister. Im Falle kino.to drängt sich die Rechtswidrigkeit jedenfalls bei aktuellen Filmen auf. Bei redtube oder youtube sehe ich das nicht. Dort „darf“ ich als Nutzer erstmal davon ausgehen, dass ich mir die eingestellten Videos auch ansehen darf.

          Die Frage, die im Falle Kino.to zur Debatte stand und meines Wissens immer noch ungeklärt ist: Wird die an sich erlaubte Privatkopie (beim Cachen) alleine dadurch rechtswidrig, dass die Quelle rechtswidrig ist? Hier sind beide Alternativen vertretbar:

          1. Das Cachen ist ein Kopiervorgang iSd Urheberrechts: Dann ist die Privatkopie einer rechtswidrigen Quelle selbst rechtswidrig.

          2. Das Cachen ist zwar ein technischer, aber kein rechtlicher Kopiervorgang: Dann mag die Quelle zwar rechtswidrig sein, aber da kein (rechtlicher) Kopiervorgang stattfindet, ist das Streamen dieser Quelle nicht rechtswidrig.

          Ich tendiere zur zweiten Lösung; die Urheberrechtsinhaber sollen sich gefälligst mit den Anbietern rumschlagen, nicht mit den Viewern.

  9. Solange der Staat selber Nutzer gesagter Praktiken ist, ist es in seinem Eigeninteresse eben diese Praktiken nicht zu regulieren.

    Und da ja immer nur die 2 Gewählt werden, die sich mit dem Regieren abwächseln, ist ja auch klar dass da nichts passiert!

  10. Alle haben sie Angst vor Klimaveränderung, Terroristen, Umweltkatastrophen oder sonst ein Kram.
    Dabei haben wir die Wahre Bedrohung vor der Haustür, Geldgeile Schmierige Anwälte denen jedes Mittel recht ist um jemanden in den Ruin zu treiben.
    Unternommen wird nichts dagegen, im Gegenteil man ist machtlos. Da die wissen wie man Recht und Gesetz – gegen jeglichen Menschenverstand – biegen und brechen kann und dabei auch noch ohne Strafe dafon kommen kann.

  11. ich musste sowas leider schon mal selbst durchmachen.
    selbst bei portalen, die von sendern wie RTL usw beworben werden, wird man zunächst mit lockangeboten geködert, nur um anschließend über inkasso-unternehmen und abmahnanwälten zu versuchen, leichtgläubige zum zahlen hoher summen zu zwingen.
    jeder, der solch einen brief schon mal bekommen hat kennt den tonfall vll. es wird einem suggeriert, dass man etwas grob falsch gemacht hätte und man nun viel geld bezahlen MUSS, sonst drohen nur noch mehr kosten und „der nächste schritt“ sei die klage. dazu kommt es aber NIE.

    ich will gar nicht wissen, wie viele leichtgläubige das einfach bezahlen, und wie viel dieses kriminelle pack daran verdient.
    die adressen werden wohl auch gehandelt und an andere „anwälte“ weitergegeben, die dann erneut, ohne sich dem eigentlich fall wirklich anzunehmen, alle relevanten daten in vordrucke einsetzen und per massenabfertigung verschicken.

    das schlimme ist einfach, dass diese leute so gut wie nie zur rechenschaft gezogen werden, obwohl es sich bei solchen angeboten meist um arglistige täuschung o.ä. handelt, und das handeln der „anwälte“, wissend, was sie tun, allemal als betrug durchgehen könnte.

    unglaublich dass hier so ne scheiße praktiziert werden kann, und jeder machtlos zu sein scheint, bzw. keiner was dagegen tut.

    • Was heißt hier „selbst von RTL“?
      Mal davon ab, dass solche Unternehmen 5-7-stellige Summen für diese Art von Werbung zahlen, sitzen die TV-Sender an der Quelle aller Marketing-Geier und leben ausschließlich davon.
      Du kannst bei keinem Programm bei einem Gewinnspiel mitmachen (z.B. Schlag den Raab), ohne in tausende Listen eingetragen zu werden.
      Selbst wenn solche Angebote in den vermeintlichen Nachrichten kommen: sie sind gekauft! Alle!
      Ich könnte dir ein schriftliches Angebot der ARD einscannen, welches Unternehmen für eine „reportage“-Sendung 30-sekündige Sendeplätze für 50.000€ anbot. Mit reportage hat das nix zu tun, verkauft wird es aber so.

  12. Naja, man muss aber schon sehr blauäugig sein, wenn man im Jahr 2013 nicht einmal auf die Idee kommt, dass Clips und Videos auf diesen Portalen nicht alle von den Urhebern als Promo stammen 😉

    • Naja, da werden durchaus auch mal Filme wegen „Urheberrechtsverstoß“ wieder runtergenommen.

      Ist bei youtube doch auch so.

      Waru soll nun irgendein „nicht-it-Profi“ der einen Porno guckt glauben, dass diese Ausschnitte da auf redtube was verbotenes sind?
      Bei ganzen Filmen wäre das ja ein anderer Fall, aber die werden auf solchen Portalen eigentlich immer wieder runtergenommen.

      • Weil die Porno-Industrie nun einmal nicht nur aus ganzen Filmen besteht. Urheberrecht besteht eben auch auf Material abseits der 90 Minuten Bang-Orgie.

        Du kannst dir ja auch nicht einfach so einen Song von den Foo Fighters ziehen und dann darauf verweisen, dass du dachtest nur das ganze Album wäre geschützt.

        Wir haben das Jahr 2013 und wer hier noch meint blind-blöd überall im Netz alles legal und gratis zu bekommen, der hat eben 15 Jahre gepennt.

        • Die rechtliche Frage ist aber nicht, ob ein Film das Urheberrecht verletzten KÖNNTE, sondern ob sich die Urheberrechtsverletzung AUFDRÄNGT.

          Wenn ich einen aktuellen Kinofilm streame, drängt es sich auf, dass der momentan eher im Kino als auf dem Stream laufen sollte. Wenn ich einen 5-Minuten-Stöhnclip streame, kann ich das als Nutzer absolut nicht beurteilen.

          Es ist übrigens in der Vergangenheit schon vorgekommen, dass Pornofilmer ihre Filme selber in Tauschbörsen gestellt haben, um dann ahnungslose Downloader abmahnen zu können. War wohl einträglicher als die normale Vermarktung ihrer oscarverdächtigen Machtwerke!

  13. Ich seh schon, dass irgendeine alleinziehenden Mutter ein erstes Gespräch mit ihrem armen 17 Jähriger junge deswegen führen muss.

  14. „Ich bin mir allerdings sicher, dass es wieder “arme Schweine” geben wird, denen diese Informationen fehlen und die ihr mühsam verdientes Geld den Abmahnanwälten in den (nimmersatten) Rachen schieben!“
    Ja leider. Und scheinbar sind das noch ziemlich viele, denn sonst würde sich die Geschichte ja nicht mehr lohnen…

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