Community-Mitglied Tikay schrieb mir gestern eine interessanten Mail. Es geht dabei um folgende Sache:
Sexuelle Belästigung ist ein erstklassiger Entlassungsgrund. Aber nicht in jedem Einzelfall: Ein Automechaniker, der einer Reinigungsfrau an den Busen griff, darf seinen Job behalten, entschied das Bundesarbeitsgericht. Ein einmaliges Busengrapschen am Arbeitsplatz führt nicht zwangsläufig zur fristlosen Kündigung. Auch wenn es sich um eine eindeutige sexuelle Belästigung handelt, muss der Arbeitgeber Umfang und Intensität bei der Entscheidung berücksichtigen. Bei einer „einmaligen Entgleisung“ könne in manchen Fällen eine Abmahnung ausreichen, urteilte das Bundesarbeitsgericht im November 2014.
Ein spannender Fall, da sich der Mann bei der Frau schriftlich und finanziell (Schmerzensgeld als Täter-Opfer-Ausgleich) entschuldigte.
Die Entlassung wollte der Mann allerdings nicht hinnehmen. Er habe den Eindruck gehabt, dass die Frau mit ihm flirtete, heißt es in seiner Klage. Sein Fehlverhalten sei unverständlich und unentschuldbar, jedoch ein „Blackout“, ein „Ausrutscher“. Dagegen argumentierte der Arbeitgeber, lediglich der Druck der ausgesprochenen Kündigung habe zu den Entschuldigungen geführt. Die Firma müsse das weibliche Personal vor weiteren sexuellen Belästigungen schützen.
Der Fall ging durch mehrere Instanzen, und am Ende bekam der Automechaniker recht.
Für den Mechaniker sprach nach Auffassung der Richter, dass er sein Fehlverhalten sofort erkannt und im Gespräch mit dem Chef auch ohne Zögern eingeräumt hatte, „obwohl er es aufgrund der ‚Vier-Augen-Situation‘ möglicherweise erfolgreich hätte abstreiten können“ – Zeugen waren ja nicht im Raum. Er habe sich entschuldigt und offensichtlich „seine Lektion gelernt“, es gebe keine Wiederholungsgefahr.
Wie seht Ihr die ganze Sache?
Quelle: Spiegel.de
Anzeige
Cool, dann kann ja jetzt jeder mal grabschen, ein „oh tut mir leid raushauen“ und gut ist.
Montag gleich mal ausprobieren.
Wenn du lust auf ein Strafverfahren, Schmerzensgeld und eine Abmahnung hast, nur zu.
Schwieriges Thema…
Haben wir gestern in kleiner Runde (3 Männer, 1 Frau) auch drüber gesprochen und es war ein sehr interessanter Meinungsaustausch.
Hier aber nur meine persönliche Meinung:
Es spielt keine Rolle welche sozialen Schichten aufeinandertreffen, ob „man sich kurz vergisst“ oder wie man darauf angesprochen reagiert.
Menschen, egal ob männlich oder weiblich, sind kein sexuelles Freiwild.
Allein die Tatsache das der Herr, bevor er sich angeblich vergessen hat, schon aussprach das die Dame einen schönen Busen habe, ist in meinen Augen lediglich eine Vorankündigung für das was dann folgte.
Affekt oder Vorsatz lasse ich mal dahingestellt, es ist ein absolutes NO GO!
Erst vom Chef drauf angesprochen und zu einem Gespräch gebeten kommt er dann auf die Idee sich zu entschuldigen?
Wenn ich etwas tue von dem ich weiss das es nicht korrekt ist, dann entschuldige ich mich nicht erst wenn ich merke das mein Verhalten Kreise zieht und vielleicht Kosequenzen haben könnte, sondern schlichtweg SOFORT.
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist für mich auch nichts besseres als der Versuch den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
Zum Urteil selbst:
Es ist ein Hohn, ein Witz und ein Freifahrtschein für denjenigen Typus Mensch der generell eher grenzwertig, distanz- und respektlos mit seinem Gegenüber umgeht.
Fasst mir im Job jemand an die Brust/den Hintern und das Ganze würde so ausgehen, ich würde mich mehr als nur benutzt und beschmuzt fühlen.
Der Grabscher würde bleiben, ich selbst müsste kündigen, denn weiter mit diesem Menschen arbeiten würde ich ganz sicher nicht, wäre also auch noch doppelt bestraft, wenn nicht sofort ein neuer Job da ist sogar 3fach (da selbst gekündigt gibts ja noch die nette Sperre des Arbeitslosengeldes).
Im Grunde fand ich es wirklich gut das der Chef rein menschlich, genau die Konsequenz mit der Kündigung gezogen hat, die ein solches Verhalten verdient.
Aber das Gericht hat ja mehr als deutlich gemacht, Menschlichkeit ist heutzutage bei Übergriffigkeiten nicht mehr gefragt.
Leider…
Interessanterweise haben die 3 Männer mir gestern Abend uneingeschränkt zugestimmt.
Ihr habt aber offenbar die falsche Frage besprochen. Die Frage lautet nämlich nicht „hat sich der Typ falsch verhalten?“. Natürlich hat er.
Die korrekte Frage lautet jedoch: „Ist das Fehlverhalten derart schwerwiegend, dass dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers völlig unzumutbar ist?“
Unzumutbarkeit besteht typischweise dann, wenn ein schwerwiegender Bruch des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und -geber stattgefunden hat. Einerseits hat das Fehlverhalten nicht den Arbeitgeber direkt betroffen, sondern eine andere Arbeitnehmerin. Andererseits hat der Arbeitgeber natürlich auch für diese Arbeitnehmerin eine gewisse Schutzpflicht. Und hier gilt es abzuwägen.
Entsprechen besagt das Urteil dann:
Der Schutz der Arbeitnehmerin wiegt weniger schwer.
Auch so gesehen definitiv die falsche Signalwirkung meiner Meinung nach.
Aber ich bin weder Richter noch Schöffe noch Jurist, ich beurteile das nach meinem persönlichen Empfinden und das ist bekanntlich von Mensch zu Mensch unterschiedlich.
Die „Jungs“ gestern haben übrigens völlig von allein das Thema aufgebracht „grundsätzlich ja nicht ganz so schlimm die Verfehlung des Typen, aber wenn meine Frau/Freundin von ihrem Job nach Hause gekommen wäre und mir sowas erzählt hätte…“ das dazugehörige Urteil hat auch die Jungs verständnislos den Kopf schütteln lassen.
Und damit man eine fristlose Kündigung aussprechen kann, muss ein besonderer Schwerer fall vorliegen, das die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht mehr möglich ist.
Und in diesem Fall, so das Gericht, ist das Vertrauensverhältniss nicht in dem Mase verletzt worden, das es eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde. Es wird aber ausdrücklich gesagt das eine Abmahnung in diesem Fall mehr als angemessen gewesen währe.
Es wird auch nicht bestritten das die Tat, die Belästiung, eine kleine Sache an sich währe, es geht aber darum das der Arbeitnehmer in dem Fall Reuhe gezeigt hat, und alles versucht hat, sein Fehlverhalten wieder gut zu machen.
Sorry, dass ich da nochmal einhaken muss, aber haben die Jungs die Urteilsgründe gelesen?
Wenn du nämlich den Sachverhalt zur Diskussion stellst, wird er schnell verkürzt auf „Tittengrapschen ist jetzt offiziell erlaubt“. Das könnte aber nicht weiter von der Wahrheit entfernt sein. Wir reden nicht über ein Strafverfahren (das wurde nach Täter-Opfer-Ausgleich eingestellt), sondern über einen Arbeitsgerichtsprozess, also über das Vertrauensverhältnis Arbeitgeber-Arbeitnehmer, nicht Arbeitnehmer-Putzfrau.
Und eine „Signalwirkung“ hat ein solches Urteil schlicht nicht. Hauptsächlich weil es eben kein Strafprozess war. Wenn überhaupt, dann wird durch verfälschende Presseberichterstattung so etwas wie ein Signal daraus, zugegebenermaßen ein falsches.
Aber was wiegt schwerer? Sollen Gerichte Urteile mit Rücksicht auf den Sachverhalt „gerecht“ fällen, oder sollen Gerichte ihre Urteile so schreiben, dass nichtmal ein Presseredakteur was anstößiges draus basteln kann?
Für mich gehts hier eigentlich weniger um die sexuelle Belästigung, als um die Tatsache das man als Arbeitgeber (vor allem als Klein und Mittelständler) in unserem Staat immer der Dumme bist. Ganz besonders vorm Arbeitsgericht.
Da kannst du beispielsweise per Kamera und Detektiv Kassiererinnen überführen Geld entnommen zu haben (wir reden hier von 4 stelligen Summen), wenn es vors Arbeitsgericht geht, darfst du der noch ne satte Abfindung zahlen und die noch 6 Monate weiterbeschäftigen wenn es dumm läuft.
Das würde ich bezweifeln, ausser die Kamera aufnahmen warren widerrechtlich und damit als Beweis unwirksam. Man muss seinen Mitarbeitern sagen das diese überwacht werden, ansonsten ist es widerrechtlich.
Muss man bei allem vor Gericht ziehen heutzutage?
Vor 20 Jahren hätte die Frau ihm eine geschallert und der Kerl wäre durch den Spott seiner Kollegen noch weiter bestraft worden und es wäre kein grosser aufriss entstanden.
Lesen wir doch einfach mal den Tatbestand ohne wertende Pressebrille:
Am 27. Juli 2012 betrat der Kläger die Sozialräume der Beklagten, um sich umzuziehen. Er traf dort auf die ihm bislang unbekannte Mitarbeiterin eines externen Reinigungsunternehmens. Bei seinem Eintreffen lehnte diese – Frau M. – in der Tür zwischen Wasch- und Umkleideraum und unterhielt sich mit zwei Kollegen des Klägers, die sich im Waschraum befanden. Dorthin begab sich auch der Kläger. Nachdem die beiden Kollegen die Räumlichkeiten verlassen hatten, führten der Kläger – während er sich Hände und Gesicht wusch – und Frau M. ein Gespräch. In dessen Verlauf stellte diese sich zunächst vor das Waschbecken und anschließend neben den Kläger. Der Kläger sagte zu ihr, sie habe einen schönen Busen und berührte sie an einer Brust. Frau M. erklärte, dass sie dies nicht wünsche. Der Kläger ließ sofort von ihr ab. Er zog sich um und verließ den Sozialraum. Frau M. arbeitete weiter. Sie schilderte den Vorfall später ihrem Arbeitgeber, der seinerseits an die Beklagte herantrat.
Am 31. Juli 2012 bat die Beklagte den Kläger zu einem Gespräch. Er gestand den Vorfall ein und erklärte, er habe sich eine Sekunde lang vergessen. „Die Sache“ tue ihm furchtbar leid. Er schäme sich, so etwas werde sich nicht wiederholen.“
Oh Gott, ganz schlimme sexuelle Belästigung. Er hat sie kurz an der Brust berührt. Hängt ihn! Schwanz ab!
Mal im Ernst. Natürlich sollte man beim ersten Flirtversuch nicht gleich auf die Brust zielen! Aber mehr war es doch bitteschön auch nicht. Da sind zwei ins Gespräch gekommen, der Dame war das Gespräch ja auch nicht unangenehm, und er hat sie kurz berührt, aber auf entsprechende Bitte sofort aufgehört. Und dabei sollte man auch berücksichtigen, dass hier offenbar nicht gerade die höchste soziale Schicht aufeinandergetroffen ist, Arbeiter und Reinigungskraft. Das meine ich gar nicht abwertend, aber zwischenmenschlich geht es dort auch etwas „plumper“ zu. Oder anders ausgedrückt hätte die Berührung vielleicht eine andere Qualität gehabt zwischen Direktor und Chefsekretärin.
Das soll die ganze Sache keineswegs rechtfertigen, sondern nur ins rechte Licht rücken. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung läuft es letztlich auf eine Abwägung hinaus, ob die Weiterbeschäftigung angesichts des Fehlverhaltens zumutbar ist. Und bei diesem Sachverhalt muss man das klar bejahen. Die Abmahnung geht in Ordnung, die Fristlose nicht.
PS: http://www.bag-urteil.com/20-11-2014-2-azr-651-13/ Hier steht das Urteil wertfrei zum Nachlesen.
Ich finde das viele Frauen Sexuelle Belästigung viel zu schnell rufen ohne sich dabei Gedanken über die Konsequenzen zu machen. Wenn ein Mann hingegen sexuell belästigt wird ist die Sensibilität unserer Gesellschaft doch viel geringer. Da kommen dann Sprüche wie fühlen sie sich doch geschmeichelt u.a.. Ich finde das Gericht hat hier wirklich richtig entschieden.
Einfach nur widerlich diese Aussage! Also wenn ein Mann einer Frau, sich vergisst (ist klar… gehts noch?) und ihr dabei an den Busen grabscht, ist das also keine sexuelle Belästigung ?
Selbstverständlich betrifft sexuelle Belästigung beide Geschlechter.
Aber wir brauchen hier nicht so tun, als ob diese auch im Gleichen Maße davon betroffen sind !
Kleiner Schwenker: Statistisch steigt die Gewalt (also phisisch oder psychisch) gegenüber Frauen an, je weiter die Gleichberechtigung der Geschlechter voranschreitet!
Bei diesem Urteil, ging es natürlich nicht darum, war das Verhalten des Arbeitsnehmers falsch, sondern darum ist das Vertrauensverhältnis gegenüber Arbeitsgeber und Arbeitsnehmer in dem Maße beeinträchgigt, dass dies eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
Die Frage die sich mir dazu stellt: Kann der Arbeitgeber sich wirklich darauf verlassen, dass besagter Mechaniker sich in Zukunft nicht wieder „vergisst“ ? Bzw. Entsteht für ihn nicht dann auch ein Interessenkonflikt wie er mit diesem Mitarbeiter umzugehen hat, im Hinblick auf seine weinlichen Angestellten ?
Welche Gleichberechtigung? In unserer heutigen Zeit haben Frauen viel mehr Rechte als Männer. Nur in ganz wenigen sachen hängen sie leicht hinterher. Sie kommen auch fast mit jeder Klage durch so unsinnig viele auch sind. Finde die Entwicklung eher Problematisch und will den Grabscher mit meinem text auch nicht verteidigen. Wäre es aber umgekehrt gewesen und der Mann wäre zu seinem Anwalt gegangen hätte der mit großer Sicherheit gesagt „Wir brauchen erst gar nicht versuchen zu Klagen“
Natürlich hat das Gericht so entschieden! Sind eben auch nur weiße, alte, heterosexuelle Männer, die schlimmsten von allen halt!
Anke Berger dürfte nicht in dein Schema passen. Die anderen 2 Richter und 2 Schöffen waren aber zugegebenermaßen männlich.
Es ist genau das Gegenteil.
Solche Fälle landen sehr häufig bei feminazi Staatsanwältinnen, welche wie Bluthunde hinter jedem Mann her sind.
Wir reden hier über das Bundesarbeitsgericht. Da gibts keine Staatsanwälte, gleich welchen Geschlechts!
Freut mich wenn solche Fälle auch mal etwas weniger dogmatisch angegangen werden und alle gleichberechtigt behandelt werden.
Ich bin ein starker Verfechter wenn es um Geschlechter-Gleichheit geht. Aber wenn, wie beschrieben, der Mann sein Fehlverhalten wirklich ohne zu zögern beim Chef eingeräumt hatte, finde ich, dass die Richter richtig entschieden haben.
Ich finde das Gericht hat gut entschieden.
Definitionsmacht ist hier das Stichwort.
Was ein Mensch als belästigend wahrnimmt, kann nur er oder sie selber entscheiden und niemand anderes stellvertretend.
Da stimme ich dir zwar zu, dann wird’s aber auch ziemlich schwierig, allgemein gültige Regeln/Gesetze aufzustellen
Deshalb gibt es ja Gerichte, die in solchen Fällen alles abwegen und dann die Entscheidung treffen.
Sorry, aber du hast mich gerade belästigt!
Deine Argumentation spricht in meinen Augen höchstens FÜR den Mechaniker, da er dann ja ohne jede Absicht gehandelt haben könnte. Eine solche Auslegung vor Gericht ist absoluter Unsinn, da dann jeder jeden für alles anzeigen könnte…
Kann man doch auch rein theoretisch…
Klar, anzeigen darf jeder und das ist gut so. Aber wenn das Opfer entscheidet, müsste das Gericht den „Täter“ auch verurteilen…^^
Ein Urteil kann auch sein, das die Anzeige nicht gerechtfertigt war.