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Unsere Kollegen des Polizeilichen Staatsschutzes haben heute Morgen gegen 6 Uhr gemeinsam unseren Spezialeinsatzkräften des Landeskriminalamtes Berlin die Wohnung eines 28-Jährigen im Falkenhagener Feld (Spandau) durchsucht. Der polizeilich bekannte Mann steht im Verdacht, in einem Internet-Kommentar öffentlich zu Brandanschlägen an Asylbewerberheimen aufgerufen zu haben. Unsere Ermittler beschlagnahmten bei der Durchsuchung fünf Computer und zwei Handys als Beweismittel. Unser Polizeilicher Staatsschutz ermittelt regelmäßig gegen Personen, die mit volksverhetzenden, beleidigenden oder bedrohenden Kommentaren im Internet agitieren […] Die Geldstrafen bewegen sich dabei grundsätzlich im vierstelligen Bereich. (Gemeinsame Erklärung von Staatsanwaltschaft und Polizei Berlin)

Bravo! Mehr ist dazu wohl nicht zu sagen.

Quelle: Mimikama.at


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3 KOMMENTARE

  1. Im geschilderten Fall bin ich mit dem polizeilichen Vorgehen einverstanden. Ernsthafte Aufrufe zu Brandanschlägen … da darf der Betreffende gerne mal ein Jahr auf seine Elektrogeräte verzichten, bis die alle ausgewertet sind!

    Der Fall soll aber auch als Mahnung für uns alle dienen: Wir rufen vielleicht nicht zu Brandanschlägen auf, aber wir äußern uns öffentlich zu allen möglichen Themen. Und je nach Tagesform der Polizisten/Staatsanwalts kann selbst ein unverfängliches „ich dreh hier durch“ als Ankündigung eines Amoklaufs herhalten, und dann ist es nicht mehr weit, bis einem die Sturmhaubentruppe die Türe eintritt und die Uzi ins Gesicht hält. Sicher nicht der Regelfall, aber alles schon vorgekommen.

    Selbst Bedrohung („ey isch hau dir Fresse“) oder Beleidigung („Depp, Idiot, …“) kann grundsätzlich schon den Anlass bieten, Besuch von der Trachtengruppe zu kriegen. Und wenn die Geräte erstmal beschlagnahmt sind, ist es auch ein schwacher Trost zu wissen, dass hier gegen Verhältnismäßigkeitsgrundsätze verstoßen wurde. Gerüchteweise unterschreiben viele Richter Durchsuchungsbefehle quasi blind, und bis man dann Wochen und Monate später ggfs. Recht bekommt und die Durchsuchung für rechtswidrig erklärt wird, ist der Schaden längst angerichtet.

    Einschub: Die Geräte werden beschlagnahmt, weil die Polizei nur eine IP-Adresse hat. Auf den Geräten wird dann nach Hinweisen gesucht, a) von welchem konkreten Gerät (hier) der Aufruf zum Brandanschlag kam und b) wer das Gerät genutzt hat. Bei den Auswertern stapeln sich die Aufträge, und wenn das Gerät erstmal weg ist, kann man locker 12+ Monate bis zur Auswertung rechnen.

    Es empfiehlt sich also, bei allen Diskussionen im Internet wenigstens so sachlich zu bleiben, dass kein übereifriger Staatsanwalt eine Bedrohung, einen Amoklauf oder ähnliches hineininterpretieren kann. Das fördert ganz am Rande auch die Diskussionskultur!

  2. Und wenn das Asylbewerberheim dann brennt stehen trotzdem wieder alle drumherum und klatschen… Hoyerswerda, Lichtenhagen, Hellersdorf, Trier… man kennts ja schon.

  3. Wenn das jetzt auch noch bei nicht politisch motivierten Fällen so wäre, und du da als Opfer nicht mit nacktem Arsch im Regen stehen gelassen würdest gäbe es von mir auch Beifall.

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