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Dass man es beim Sex offenbar auch „übertreiben“ kann, ist einer jungen Britin zum Verhängnis geworden. Weil sie mit lauten Liebesspielen ihre Nachbarn in den Wahnsinn trieb, muss Gemma W. für zwei Wochen ins Gefängnis. Ein Gericht in Birmingham verurteilte sie am Montag zu dieser Strafe, weil sie Ende Januar morgens um 5 Uhr „beim Sex so laut geschrien hat“, dass sie die Nachbarn damit belästigte.

Muss ich mir jetzt Sorgen machen? Man nennt mich ja nicht umsonst den „Tarzan von Scheeßel“…

Quelle: Stern.de

Danke an Fr0sty für den Link!


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11 KOMMENTARE

  1. Wer? Gemma Watson ? 😀
    irgendwer hat mir mal erzählt, der Nachbar hätte beim Akt in die Hände geklatscht.

  2. Mal ganz nüchtern nach deutschem Recht:

    Wer beim Sex – insbesondere zu Ruhezeiten – die Nachbarn zusammenbrüllt, ist grundsätzlich Störer und kann vom Nachbarn auf Unterlassung der Störung in Anspruch genommen werden. Das Urteil lautet dann in etwa „… wird verurteilt, es zu unterlassen, in den Zeiten von … bis … Geräusche, die einen Pegel von … dB überschreiten, zu verursachen.“

    Wie setzt man nun so ein Unterlassungsurteil durch? Im Falle der Zuwiderhandlung wird Zwangsgeld, ersatzweise Zwangshaft, oder direkt Zwangshaft angedroht. In der Praxis müsste man für den lauten Sex also zuerst ein paar hundert Euro an die Staatskasse abdrücken, und wenn man es dann immer noch nicht gelernt hat, kann Zwangshaft bis zu 6 Monaten verhängt werden.

    Vom Grundsatz her könnte es die Story also auch in Deutschland geben.

  3. Der Mieter über unserer Bäckerei hatte mal ne Freundin die auch son „Nebelhorn“ war was das angeht.

    Nichts ist besser als mit absolut 0 Bock Freitag abends alleine in der Backstube zu stehen während du mit dem grossen Porno Wunschkonzert von oben berieselt wirst -.-

    Hat allerdings nachgelassen nachdem ich die beiden im Laden vor allen Leuten auf die Geräuschkulisse angesprochen hab 😀

    • Stell dich doch ned so an. Hochgehen, Leuten.. und sagen, naja also es gibt 3 optionen:
      a) Ich mach mit
      b) Ihr seid ruihg
      c) Knebeln/Gag

  4. Erstens: Danke, ich hab jetzt Kopfkino. Wie kriege ich diese Bilder und Töne wieder aus meinem Kopf!

    Zweitens: Deine Nachbarn goutieren das? Dann sollen sie sich beim Schneeschippen nicht so anstellen.

  5. Derart palakativ, dass du glatt für die Bild schreiben könntest…
    Informiert man sich über die gesamte Story, so erfährt man schnell, dass die werte Dame schon seit Jahren durch unzählige Ruhestörungen auffällig geworden ist (Musik, Gebrüll, Streitereien, Parties, etc). Wenn ich es richtig im Kopf habe, war sie bereits „amtlich abgemahnt“ worden (bin im britischen Rechtssystem nicht sattelfest, daher die Anführungszeichen).

    Bevor wir aber über die Brits mit dem Kopf schütteln, schauen wir doch mal, wie es bei uns darum steht…

    Im deutschen Recht bewegt man sich hierbei (unter Anderem) im §117 OWiG:
    „(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.“

    Spätestens bei penetranter Uneinsichtigkeit (was im vorliegenden Fall offensichtlich scheint) oder zB Zahlungsverweigerung einer Geldbuße geht man dafür auch hierzulande in den Bau (zB Beugehaft).

    Ohne das Urteil gelesen zu haben, kann aber wohl keiner beurteilen worauf sich die Haft genau stützt – bei 2 Wochen tendiere ich aber zur Annahme einer Art der Beugehaft.

  6. Ich frage mich ja jetzt, ob Gemma W. das als Strafe oder als Auszeichnung angesehen hat, dass sie scheinbar guten Sex hat. 😀

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