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Der Verdächtige sei am Zentralen Omnibusbahnhof in Berlin in einem Bus festgenommen worden […] Der Bus, in dem der mutmaßliche Gewalttäter bei seiner Ankunft in Berlin aufgegriffen wurde, kam nach Angaben der Staatsanwaltschaft aus Südfrankreich. Die näheren Umstände der Festnahme des aus Bulgarien stammenden Mannes blieben zunächst unklar.

Finally! Haben sie ihn am Ende doch noch gefasst. Man darf gespannt sein, was der Herr für eine Strafe aufgebrummt bekommt…

Quelle: Süddeutsche.de


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44 KOMMENTARE

  1. Ich erinnere mich noch gut an die Zeit, in der Raubkopierer teilweise härter bestraft wurden (oder immer noch werden?), als Vergewaltiger und Kinderschänder sowie ich glaube auch Totschlag.

    Wenn’s ums Geld geht… 🙂

    Würde mich nicht wundern, wenn dem Leaker auch mehr Droht, als dem „Treter“

  2. Ging dann doch schneller als ich erwartet hatte. Der öffentliche Druck war wohl zu groß, um die Sache unter den Tisch fallen zu lassen.
    Danke an denjenigen, der mit der Veröffentlichung des Videos die ganze Geschichte ins Rollen gebracht.
    Bin am Ende gespannt, in welchem Verhältnis die Strafen für den U-Bahn-Schubser und den Whistleblower stehen. Sofern die Person ermittelt werden kann.

  3. Ich erwarte eine lächerlich magere strafe, da ich unterstelle das es vor gericht kleingeredet wird. Ich persönlich sehe da min. einen Heimtückischen versuch einen menschen massive schwere verletzungen zuzufügen. Natürlich wird am ende wieder rauskommen: Der täter war besoffen (oder andere drogen), geistig nicht zurechnungsfähig und somit strafmindernd.
    Bin kein Jurist, is jediglich meine meinung bzw. vermutung wie der mist ablaufen wird.
    Ich hoffe bei solchen nummern immer auf ein Exempel um dritten schonmal gleich das Trittbrett zu zersägen.

    • Tja Richter in einem Rechtsstaat sind an die Gesetze gebunden und fällen nicht ein Urteil weil die Bevölkerung ein Exempel statuiert haben will. Und das ist auch gut so , denn sonnst sind wir wieder im Mittelalter !

      • „Provokation an:“

        Ist es gut so? Wieso ist es gut so?

        Ich denke mal das ca. 99% Der Bevölkerung in Deutschland nie Straffälig wird jenseits des „Ich hab mal was geklaut als Kind“ Verbrechens. Besonders denke ich nicht das viele Bürger Straftaten begehen die andere Personen ernsthaft Verletzen. Kurzgesagt, ja ich bin für ein Exempel – und nein, ich bin weder AfD noch NPD Wähler. Und ja, ich hätte gerne deutlich härtere Strafen für Verbrechen die >anderen Personen< Phsysische oder Psychische Verletzungen zufügen. Gerne mit Exempel.

        Und ich denke auch, das dem Whistleblower härtere Strafen drohen als dem Täter. Stammtisch hin oder her, in Deutschland werden Taten die monetären Schaden oder Taten die die Rechte wie Recht auf Privatheit/Persönlichkeitsrecht usw. im Schnitt schlimmer bestraft als "nur" jemanden dem Arm zu brechen.

        • Und update:

          Es geht mal wieder nicht darum das Richer die Gesetze brechen sollen, sondern an der Anzweiflung der Sinnhaftikeit des Strafmaßes im generellen. Wenn das Strafmaß per Gesetz 5 Jahre ohne Bewährung ist – das ist es auch kein Exempel.

          • es ist ganz irrelevant ob 99% der bevölkerung nie vor einem gericht mit den strafmaßen zu tun haben werden, das extremere strafen keine größere abschreckungswirkung hat, ist inzwischen nachweißlich bewiesen.

            und das 1, 3 oder 10 jahre knast für die meisten genau die gleiche wirkung haben auch.

            mir is schon klar das sich da einige dran aufgeilen wollen, das einer vielleicht im gefängnis verrottet, vorzugsweise stirbt oder sonst was, aber das gesetz soll keine rachefantasien befriedigen, sondern strafen und danach einen neuanfang ermöglichen. die sogenannte wiedereingliederung in die gesellschaft.

            und das schafft es selbst mit einem maximalmaß von einem jahr nicht, den ein mal gefängnis ist in dem sinne genug, so gut wie jedem den rest des lebens zu verpfuschen.

          • Nö es ging darum das Richter weil die Öffentlichkeit sich empört ein richtig hartes Urteil fällen sollen.
            Also Abschaffung des Grundsatz das vor dem Gesetzt alle gleich sind und die Richter die Strafe neutral und unbeeinflusst verhängen.

          • Ich spreche wie immer für mich selbst.
            Das Strafmaß muss in meinen augen härter sein als die Tat und die aussage „härtere strafen bringen nix“ sehe ich komplett anders. Das mag für Extrem/Schwere Straftäter gelten die so oder so keinen unterschied mehr erkennen können was richtig und falsch wäre.

            So dann mal als frage: Wie soll man den Sensationsgeilen Typ bestrafen der den scheiss ins netzt gestellt hat?
            Ohne ihn hätten wir auf der einen seite nix zu diskutieren. Auf der anderen seite wäre ja kein „öffentliches Interesse“, mehr als ne schlagzeile der BILD auf der 4. seite wäre es nicht gewesen.
            Die Geschädigte musste sich jetzt seid den letzten 4 wochen immer und immerwieder die Tat im TV anschaun und wird immer und immerwieder daran erinnert. Keiner weis wie sie damit umgehen kann/wird. Ist ihr das egal oder nimmt sie das Psychich mit ?. All das hat in das Strafmaß einbezogen zu werden.
            Ich allerding glaube nicht das es für mein empfinden eine gerechte strafe gibt.

            PS: Die aussage das ist so mit dem Grundgesetz konform, ist für mich heuchelei und populistisches geschwafel. Es ist fakt das in Deutschland der Täterschutz über dem Opferschutz liegt. Diverse straftaten viel zu schwach bestraft werden.

            Über die Mediale ausstrahlung will ich jetzt nich anfangen, denn aus sensationsgeilheit hat kein medium veranlasst das Video NICHT exzesiv zu zeigen.
            Egal wie abartig oder brutal, die medien zeigen alles.

    • Leider wirkt eine „harte“ Strafe nicht als Abschreckung bei Gewaltdelikten, da sie meist aus Affekt oder unter Einfluss von Drogen/Alkohol/Eifersucht passieren…
      Das härtere Strafen nicht helfen, sollte jeder an den USA sehen, dort verstärken sie nur die Rassenprobleme und trotz harter Strafen bis zur Todesstrafe gibt es viel mehr Morde, Vergewaltigungen und anderer Gewaltverbrechen als bei uns.
      Und wie schon gesagt wurde, einmal im Knast, meist für immer in einem Teufelskreis aus Kriminalität und Problemen…
      Man kann nur weitere Taten verhindern wenn man den Täter mit Bewährung etc. davon abhält, noch mal Blödsinn zu machen.

  4. 2-3 Jahre auf Bewährung.
    Wenn es nach mir gehen würde, würde er für 5 jahre in den Knast wandern und seine Kollegen auch wegen unterlassene Hilfeleistung in einem besonders schweren Fall

  5. Geil, ich trete in Deutschland rum, fahre nach Frankreich, chille ab und fahre nach DE zurück.
    Man, DA hatte aber jemand echt Muffensausen vor der deutschen Justiz!

  6. Also nimmt man den politischer Diskurs der letzten Monate, so sollten wir die Schuld bei uns bzw. der fehlenden Integration suchen. Dem jungen man kann und darf da kein Vorwurf gemacht werden.

    Dies wird auch der Grund für ein tolles Urteil unserer Kuscheljustiz sein.

  7. Was ich so an Infos gefunden haben:
    Bulgare, Roma, wegen Raub vorbetraft, auch als Dieb und Hooligan aufgefallen, 27 Jahre alt.

    Da kommt kein Jugendstrafrecht mehr in Betracht, also kann ihm die Berliner Kuscheljustiz keine Arbeitsstunden aufbrummen. Läuft also auf 7-8 Monate mit Bewährung hinaus.

    Aber immerhin kann man noch den verknacken, der das Video geleakt hat; zumindest wird gegen denjenigen noch ermittelt.

    • Bleibt abzuwarten.

      Du bist bestimmt traurig, dass er nicht aus Nordafrika kommt, oder?

      PS: ich warte immer noch auf den Link zur DIW Studie

    • Geht da nichts in Richtung versuchten Mord/Totschlag ?

      Ich mein .. wenn man jemanden so die Treppen hinterrücks runter tritt ..

      Da muss doch ein Vorsatz hinter sein oder ?

      • Ich habe zwar gelesen, dass die StA einen Tötungsvorsatz „prüft“, aber nach meiner Einschätzung wird es wohl nicht dazu kommen. Im Zweifel für den Angeklagten kann man dem Täter angesichts der doch relativ geringen Fallhöhe keinen Tötungsvorsatz mit für eine Verurteilung erforderlicher Sicherheit unterstellen.

        Im Zweifel wollte er „nur“ verletzen.

      • er war bestimmt betrunken oder auf anderen drogen = unzurechnungsfähig
        der wird damit 100% nicht ins gefängnis müssen. schlimmstenfalls auf bewährung

        • Nach Absatz 2 hat Marlas schon nicht Unrecht. Allerdings wird der Tatbestand der Norm erst gar nicht erfüllt. Eine schwere KV liegt erst gar nicht vor, wie selbst der Laie nach Absatz 1 erkennen kann.

        • Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

          War jetzt nicht wirklich schwer….

        • lesen: „(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.“

      • Weißt du, was für Schäden die Frau davon getragen hat? Der Katalog des § 226 StGB ist ziemlich eng.
        Das läuft wohl eher auf gefährliche KV nach § 224 StGB wegen Hinterlist und ggf. Lebensgefährdung hinaus.

      • Was Leute für ein Rechtsverständnis haben.
        Bitte zitiere Paragraphen.
        Ich würde wirklich gerne wissen, was eine „heimtückische“ Körperverletzung ist und seit wann „Flucht vor Behörden“ bestraft wird.
        Pro tip: selbst ein Gefägnisausbruch ist in Deutschland nicht strafbar!

        Bei dem Typen gehts angeblich noch um ein Tötungsdelikt.
        Deshalb wurde er auch so rigoros gesucht.
        Mit Bewährung wird das nix.

      • Es ist eher
        § 224
        Gefährliche Körperverletzung
        https://dejure.org/gesetze/StGB/224.html
        Körperverletzung durch hinterlistigen Überfall. 6 Monate bis 10 Jahre.
        Und wenn eine Person auch ohne Alkoholkonsum schon öfters negativ aufgefallen ist, hilft ihm der Alkohol nicht sonderlich bei der Strafe.
        Strafmildernd sind berauschende Substanzen im großen und ganzen nur, wenn man sich versehentlich abgeschossen hat und der sonstige Lebenslauf nicht auf Kriminalität hindeutet. Also für Leute die einfach einmal in Ihrem Leben richtig Mist gebaut haben.

      • Soweit ich weiß, hat das Opfer kein Körperteil oder Sinnesorgan verloren, sondern wird oder ist wieder völlig gesund. Das ist tatbestandlich keine schwere Körperverletzung.

        Es ist allenfalls eine gefährliche Körperverletzung in der Variante § 224 Abs. 1 Nr. 3 und 5 (hinterlistig und lebensgefährdende Behandlung).

        Unterlassene Hilfeleistung wird als Straftat von der täterschaftlichen Körperverletzung verdrängt, und „Flucht vor den Behörden“ ist gleich mal gar keine Straftat.

        Sorry, aber an deinem Post stimmt wirklich gar nichts.

    • Jemand der keine GEZ Gebühren zahlt kommt in den Knast, dagegen wette ich das dieser Herr wegen einer traumatischen Kindheit und Trunkenheit, eher auf Bewährung wieder freikommt.

      • Man kommt für nicht gezahlte GEZ-Gebühren nicht „in den Knast“. Das ist völliger Bullshit. Du kommst in Beugehaft (wenn überhaupt), aus der bist du sofort wieder raus sobald du deiner Schuld nachgekommen bist.
        Aber ich versteh schon, für die Dramatik deines Posts war es zwingend notwendig das auf eine Stufe zu stellen. Hoffentlich fällt die Strafe für den Täter nicht zu hart aus, sonst hast du wahrscheinlich ne ganze Woche nichts zu jammern.

        • http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gez-gebuehren-nicht-bezahlt-frau-nach-zwei-monaten-aus-gefaengnis-entlassen-a-1085585.html Egal wie man es nennt, Gefängnis ist Gefängnis und die Frau hat ihren Job dadurch verloren.
          Man könnte sich einfach mal informieren, anstatt ständig andere Leute persönlich anzugreifen und das ärgert mich und das gebe ich zu.
          Mir wurde eben schon „wortwörtlich“ das Selbe angedroht, bald geht es vor Gericht. Wenn du mal einige Zeit niemanden zu beleidigen hast, dann liegt das daran, das ich temporär nicht verfügbar sein werde.

          • Ihr habt beide irgendwie recht. Ja, du kommst „in den Knast“, wenn du die Demokratieabgabe nicht bezahlst. Aber rechtlich ist eine Beugehaft natürlich was ganz anderes als Strafvollzug. Eben alleine schon der Umstand, dass du, wenn du die geforderte Handlung/Zahlung vornimmst, sofort wieder freikommst; die Möglichkeit hast du in Strafhaft eben nicht.

            Ganz falsch ist der Vergleich allerdings auch nicht. Er zeigt eben doch, dass bisweilen unser Rechtssystem schon bisweilen eine seltsame Gewichtung zwischen Vermögens- und KV-Delikten aufweist. Auch wenn es ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen ist. Ein besseres Beispiel wäre da doch ein Steuersünder, der im Grunde wie die GEZ-Verweigerin dem Staat Geld vorenthält. Aber da spielen natürlich auch andere Faktoren rein, zum Beispiel die „Deals“ der Steuersünder mit den Behörden uvm.

            Vergleicht man aber teilweise die puren Strafandrohungen, könnte man schon auf die Idee kommen, dass der Gesetzgeber sein Steuersäckel für wichtiger erachtet als die Unversehrtheit seiner Bevölkerung.

          • es ist eben nicht egal wie man es nennt.

            sie war nicht in haft wegen keine gez gezahlt. sie war in beugehaft, weil sie einer auskunftspflicht nicht nachgekommen ist.

            sie hätte nie in beugehaft gemusst oder wäre sofort rausgekommen, nachdem sie die auskunft gegeben hat.
            das sie zur vermögensauskunft verpflichtet wurde, hing zwar mit dem nichtzahlen der gez gebühren zusammen, sonst hätte man sie nicht um auskunft gebeten, aber hätte sie einfach die auskunft gemacht, auch ohne dann gez zu zahlen, wär sie da nie gelandet.

            zwei paar schuhe und sie ist selbst schuld, das sie ihren job verloren hat.

          • Wenn ich dich beleidige wirst du das merken, ich kann nur diese dauerhafte Überdramatik nicht nachvollziehen.
            Wie Rory dir schon erklärt hat, es ist eben nicht dasselbe und auch keine Wortspielerei.

            @kinki:
            Hinkt nicht auch der Vergleich zwischen Steuerhinterziehung und der verweigerten GEZ-Gebühr, weil der Trick beim Steuerhinterziehen ja eigentlich ist, dass man dem Staat glauben macht, alles hat seine Richtigkeit?
            Total Offtopic, aber was sagst du eigentlich zu meinem Vorschlag, dass man Steuerhinterziehung mehr nach Katalog abarbeitet? Die Deals die da gemacht werden sind ja recht abenteuerlich, weil die Gerichte nicht die Kapazität für lange Fälle haben. Deswegen schlage ich schon länger vor, dass man als Steuerhinterzieher einfach die hinterzogene Summe (samt Zinsen) nachzahlen muss +Summe x% (meinetwegen 25% der hinterzogenen Summe oben drauf). Dann spart man sich den Stress, die Gefängnisstrafe ist eh für’n Arsch und die Fälle lassen sich viel leichter abhandeln.

          • @Balnazza
            Bei Steuerhinterziehung gibts es, zumindest hatte ich das beim Fall Hoeneß so verstanden bereits eine „Strafabgabe“ von 100%. Das muss sich aber vermute ich auf wissentlich hinterzogene Steuern beziehen. Gibt ja durchaus die Problematik der unwissentlich hinterzogenen Steuern aufgrund von „Meinungsverschiedenenheiten“ zwischen Bürger und Steuerbeamten.

          • @Balnazza: Jede Straftat hat ihre eigenen Tatbestandsmerkmale, da wird es schwer sein, irgendwas nicht-hinkendes zu finden!

            Dein Vorschlag zur Steuerhinterziehung würde im Grunde darauf hinauslaufen, die Straftat zu streichen und nur eine Art „Strafgebühr“ zu erheben. Im Grunde gibts die aber jetzt schon: wenn ich mich nicht sehr täusche, werden Säumniszuschläge von 1% pro Monat erhoben. Ein Zahlungsrückstand von 2 Jahren ist zwar auch kein Pappenstiel, aber qualitativ dann doch was anderes als eine (vorsätzliche, betrügerische) Steuerhinterziehung.

            Das beste Mittel wäre eine grundlegende Steuerreform in Form einer Vereinfachung. Zum einen würde jedes halblegale Schlupfloch wegfallen, zum anderen könnte eine Gericht ein Urteil dann auch sprechen, ohne 17 Gutachten zu steuerrechtlichen Fragen eingeholt zu haben! Und das Bankgeheimnis ist ja im In- und Ausland eh schon längst Geschichte. Die FDP (r.i.p.) hatte vor runden 15 Jahren mal ein Stufenmodell, komplett ausgearbeitet und durchgerechnet, konnte sich leider nicht durchsetzen.

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