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Wer in Schweden künftig Sex mit jemanden möchte, muss die ausdrückliche Erlaubnis einholen – gern auch schriftlich. Sonst droht eine Verurteilung wegen Vergewaltigung.

Good, old Kinki, der mir den Artikel verlinkt hat, schreibt aus juristischer Sicht dazu…

„Beginnen wir mit dem offensichtlichsten: Eine ausdrückliche Einverständniserklärung vor jedem GV, am besten schriftlich und auch in der Ehe, das ist wohl so absurd, wie es klingt. Ich kann mir den Abschluss des Dates lebhaft vorstellen. Zu unserer Zeit lautete die Frage: „hast du mal nen Gummi?“, zukünftig lautet sie dann „hast du Bleistift und Papier?!“

Aber bedenken wir doch mal eine andere Konsequenz. Allgemein gefragt: Was ist einfacher? Eine Frau zu vergewaltigen ohne Spuren zu hinterlassen? Oder einer Frau zu einer Unterschrift zu nötigen bzw. sie ihr durch Täuschung abzugaunern? Denn jetzt betrachten wir die Sache mal andersrum: Die Frau schreit „Vergewaltigung“, und der Mann legt ihre Einverständniserklärung vor. Die muss ja etwas wert sein, sonst bräuchten wir das ganze Gesetz nicht. Muss dann also die Frau beweisen, dass sie zur Unterschrift getäuscht oder bedroht worden ist? Wie soll sie das beweisen? Und hat dann also jeder Mann, der eine undatierte Unterschrift der Frau in der Hand hält, die sprichwörtliche „Gefängnis-frei“-Karte?

Nochmal:
1. Ich luchse der Frau ihre Unterschrift ab.
2. Dann kann ich sie durchbürsten, wann, wo und so heftig ich will.
3. Und gegen jeglichen Vorwurf schützt mich ihre zurechtdatierte Unterschrift.

Die Intention soll es sein, dass ein Bewusstsein für das „Nein“ des Sexualpartners geschärft werden soll. Gut gemeint. Aber wie wir alle wissen: Gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht!“

Was meint Ihr dazu?

Quelle: Welt.de


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31 KOMMENTARE

  1. Ich finde ja, dass das Anliegen der Schweden vollkommen korrekt ist. Sex muss immer freiwillig sein, alles andere is (achtung) fürn Arsch.
    Auch finde ich es gut, dass die Schweden das Thema „wehrlose Opfer“ gesetzlich festschreiben möchte, so wie es bei uns bereits der Fall ist (177 StGB)
    Als Steve den Artikel initial gepostet hatte, habe ich keine echte Gegendarstellung gefunden. Die ist ja jetzt da und entlarvt diese „Fake News“ (Sex Sells?). Wirklich krass finde ich dass der Weltartikel derzeit immernoch nicht wenigstens die alberne Überschrift entfernt.

  2. Das traurigste an der Sache ist, dass einfach falsche Neuigkeiten für Newsplattformen besser sind, als keine Neuigkeiten zu publizieren und man Dinge versucht festzustemmen, die so gar nicht feststehen / entschieden sind und dann ein Satire Portal den gängigen Newsplattformen Paroli bieten muss..
    https://twitter.com/Der_Postillon/status/943184022288633857
    http://www.swedenabroad.com/de-DE/Embassies/Berlin/Aktuelles–Veranstaltungen/Aktuelles/Regierung-prasentiert-Reform-des-Sexualstrafrechts–sys/

  3. Also das wird doch lustig freunde, wenn das Gesetz es mal zu uns schaffen sollte. Wer träumt nicht davon von seiner EX/One-Night-Stand verklagt zu werden wegen Vergewaltigung oder anders rum. Ich sag es immer wieder, die letzten 5 Jahre kommt nur noch so eine scheiße raus, als wenn die Menschheit in den Jahren die hälfte ihres Verstandes abgegeben hätte

  4. Er hat da schon recht, eine Unterschrift würde einen Freifahrtsschein bedeuten, das ist nicht sehr clever. Jedoch hakt dieser Entwurf auch auf der anderen Seite: So lange ich keine Unterschrift habe und die „Erlaubnis“ der Dame nicht beweisen kann, kann ich jederzeit von der Dame der Vergewaltigung bezichtigt werden.
    Das Ganze ist halt irgendwie nicht wirklich durchdacht, der Schlusssatz von ihm trifft es eigentlich sehr gut.

  5. Ich weiß, wir sind meistens nicht einer Meinung, aber ich finde, Kinki hat da völlig recht. Mal abgesehen von der von ihm aufgezeigten Problematik, scheinen Menschen, die solche Gesetze verabschieden, keine Ahnung davon zu haben, wie Sex in der Realität abläuft.

    • Guck dir doch die deutschen Pendants der linksgrünen schwedischen Regierung an, Roth, Künast, Nahles, und wie diese Gesichtselfmeter alle heißen. Glaubst du, mit diesen Fressen hätten die eine Chance auf praktische sexuelle Erfahrungen? Egal, wie gering die männlichen Anforderungen an Sexualpartnerinnen sind: SIE EXISTIEREN!

      Disclaimer: Das war nicht (so ganz) ernst gemeint!

      • Dachte ich mir schon :D. Aber ich verstehe tatsächlich, was du meinst. Kann allerdings im rechten Lager auch nicht so viele Schönheiten ausmachen 😉

        • Liegt vielleicht daran, dass der Altersschnitt im Bundestag relativ hoch ist; wieviel Sexappeal kann da noch vorhanden sein?! So von den First-Class-Promis fällt mir eigentlich nur die Wagenknecht ein (solange sie nicht den Mund aufmacht!). Ansonsten gibts noch die SPD-Barbie Schwesig und die Wiebke Muhsal von der AfD, die ist aber glaub ich auf Landesebene unterwegs … wenn man auf Blondinen steht …

          Und ich bin über 40, da werden die MILFs allmählich attraktiv. Die meisten Kommentatoren dürften unter 25 sein, klar, dass die im Parlament nix für sich finden! 😉

    • Ja hat es, Schweden hat ein viel weiteren Vergewaltigungs-Begriff als viele andere Länder. Was dort als Vergewaltigung zählt ist bei uns oft „nur“ Belästigung o.Ä. Wenn wir in Deutschland z.B. per Gesetz das Töten von Tieren als Mord bezeichnen würden wäre unsere „Mord“-Rate auch viel höher als sonst wo in der Welt.

    • Schweden ist nicht das Land mit den meisten Vergewaltigungen in Europa. Das ist mal wieder eine der alternativen Warheiten von Twitter-Trumpets und den Wutbürgern, die solange wiederholt wird, bis sie im Gedäcchtnis hängen bleiben.

      Es gab mal eine Seite wo der ganze Mythos aufgedröselt wurde tl:dr ist , dass in Schweden Vergewaltigungen anders erfasst werden als in den anderen Ländern Europas.

      Frei aus dem Gedächtnis heraus:
      – Schwelle was als Vergewaltigung zählt niedriger als in anderen EU Ländern

      – Jede Vergewaltigung fließt einzeln in die Statistik ein, d.h. wenn eine Frau über Monate hinweg immer wieder vergewaltigt wurde zählt in Schweden jeder einzelene Vorfall, in den anderen Ländern zählt der ganze Zeitraum als eine Vergewaltigung in die Statistik. Dadurch ergeben sich natürlich ganz andere Zahlen und die Statistiken sind absolut nicht vergleichbar, was den Leuten die sowas verbreiten natürlich egal ist, da es ihnen ja nur um ihre Narrative geht.

      Vlt. sollte man, als halbwegs intelligenter Mensch, mal Nachforschungen anstellen, wenn einem Land wie Schweden plötzlich Vergewaltigungsraten wie in afrikaniscchen Bürgerkriegsländern angedichtet werden, bevor man das einfach so akzeptiert und auch noch weiterverbreitet.

  6. Am sichersten wäre es wenn ein Notar beim GV anwesend ist, welcher dann im Falle eines Vergewaltigungsvorwurfes beim Richter bestätigen kann, dass alles einvernehmlich und gesetzteskonform abgelaufen ist.

    • Und ich dachte schon, als ich das Haus gekauft habe und die Rechnungen vom Notar kamen, das ist ein Job den ich auch machen will, aber unter der Prämisse lohnt das ja gleich doppelt 🙂

  7. Meine Meinung:
    Zum Glück habe ich immer mindestens einen Stift dabei. 😀

    Spaß beiseite. Es ist zum einen wirklich korrekt und für beide Partner eine Absicherung. Aber es würde für mich eher wirken wie ein „Vertrag“ den man in Sachen Sex eigentlich nur mit Prostituierten macht. Fehlt nur noch dass man einen pauschalen Betrag aushandelt oder spezifiziert was alles erlaubt ist.

    Zusammenfassend:
    Es ist nichts schlechtes, aber auf lange Sicht wird sich da kein Schwanz (und Gegenstück) dran halten.

    • was erlaubt ist und was nicht scheint eigentlich ne gute sache.

      aber wo du das gleichnis zur prostitution siehst ist mir ein rätsel.

  8. Ich kanns mir jetzt schon vorstellen: „Im Kleingedruckten stand ausdrücklich harte Fetisch Praktiken, selbst schuld wenn sie nicht lesen kann!“

    Und das ist nicht von irgendeiner Satireseite? Die können doch nicht vergessen haben, wie Menschen miteinander kommunizieren.

  9. Hat er ausnahmsweise mal Recht, der gute Kinki, muss man ja auch mal zugeben können.

    Aber: So ist das Recht doch gar nicht gemeint und wird Internetdramamäßig überzeichnet.

    Da es sinnlos wäre, schwedische Originallinks zu posten, habe ich mal was Englisches gesucht:
    https://www.thelocal.se/20171218/swedish-pm-backs-new-sexual-consent-law

    Dazu mag man sagen: Consent = GUT! Rape = böse! Sollte jedem klar sein, und wenn das schwedische Recht da Lücken hatte, stopfen. Und natürlich ist es logisch, wenn man Sex haben mag, dass das einvernehmlich ist, beide einverstanden sind. Von „man muss einen Vertrag aufsetzen“ oder so steht, auch im Original, nichts.
    [Aber zur Sicherheit werde ich mit meiner Freundin dann mal eine ‚Dauervereinbarung‘ aufsetzen, die ist nämlich Schwedin und ich sonst bald im Knast, kreisch! (Natürlich nicht, schaffen wir auch ohne Papier.)]

    • „If a person has not agreed in words or by their clear actions that they are willing to engage in sexual activity, then forcing or coercing them into a sexual act will be illegal.“

      Auch an dich die Frage: Was ist daran neu?

      Richtig ist wohl, dass es schon in der Vergangenheit eine weichere Definition von Vergewaltigung in Schweden gab. Der Fall Assange ist hierfür ein Beispiel: Da war offenbar der GV einverständlich, bloß hinterher hat sie sich daran gestört, dass er kein Kondom benutzt hat. Sowas läuft dann unter „minderer Vergewaltigung“ oder so ähnlich. Deshalb muss man sicherlich vorsichtig sein, wenn man verschiedene Rechtssysteme vergleicht.

      Dennoch: Das eingangs Zitierte definiert seit jeher die Grenze. Der Streit geht doch immer darum, was „by clear actions“ sind, was also eine nonverbale Einwilligung ist.

      • Natürlich.
        Ich bin jetzt auch kein Premiumexperte im schwedischen Rechtssystem.

        aber: Wir sind uns doch beide einig, dass es weder Intention des Gesetzgebers ist noch in irgendeiner Form zur gelebten Praxis übergehen wird, dass vor „der Penetration“ Verträge unterschrieben werden.
        Dass gerade Schweden was das Thema angeht… nennen wir es mal aus dt. Sicht problematisch ist, ist auch klar. Aber wie gesagt, das ist so doch wirklich nicht Ziel.

        • Also was die Intention der Hardcore-Feminist*innen ist, wage ich mal eine Prognose: Der Mann an sich ist schuld. Und zugunsten der Frau muss gegen den Mann die Unschuldsvermutung aufgehoben werden. Die Frau muss immer Recht haben. Denn der Mann ist das personifizierte Schwein.

          Ein gewisser Einfluss dieses Feminismus‘ wird bestehen, zumal sich die schwedische Regierung ja selbst als feministisch bezeichnet. Aber vermutlich ist Motiv der Irrglaube, in irgendeiner Form jede Grauzone aus der sexuellen Beziehung regulieren zu können; der Regulierungswahn ist ja auch so eine tendentiell eher linke Sache. So eine wirklich rationale Erklärung habe ich nicht. Und wohin das im Endeffekt führt, wage ich auch nicht zu prophezeihen. Nur sicher ist, dass mein nächster Sex-Urlaub nicht nach Schweden führen wird! 😉

  10. Naja Kinki das könnte man ja dann jetzt auch schon so machen. Erscheint mir etwas stark an den Haaren herbei gezogen.
    Was die Schweden mit so einem Gesetz wollen, wissen sie wohl nur selbst.
    Demnächst ist dann also Sex ohne (schriftliche) Erlaubnis dort eine Vergewaltigung, da bin ich schon auf die nächste Statistik gespannt. Die Dunkelziffer dürfte dann auch gewaltig sein….

    • Wenn wir davon ausgehen, dass der Entwurf „heiße Luft“ ist, stimme ich dir zu. Was aber ändert sich durch das Gesetz bzw. den Entwurf? So, wie sich das liest, soll man ja mit eindeutigen, beweisbaren Erklärungen auf der sicheren Seite sein. Im Umkehrschluss: Momentan ist man nicht auf der sicheren Seite, ja heißt nein, nein heißt ja, ganz wie frau es braucht! (Ironie!)

      Wenn also die Frau die Korrektheit ihrer (schriftlichen) Erklärung einfach nur bestreiten müsste, um wieder in den Aussage-gegen-Aussage-Bereich zu kommen, dann wäre die Unterschrift aber rein gar nichts wert. Ergo hätte das Gesetz wiederum keinen tatsächlichen Regelungsgehalt. Und aus diesem Widerspruch resultiert mein Gedanke, dass die unterschriebene Erklärung einen Schutzgehalt haben muss. Alles weitere mag „an den Haaren herbeigezogen“ sein, aber als Jurist bin ich nunmal geschult darin, die Extremfälle von Gesetzen und Verträgen zu durchdenken.

  11. Zunächst einmal dachte ich, dass ich niemals einen Text verfasst von Kinki sehen würde, der keine generell beiläufigen rassistischen oder diffamierenden Kommentare beinhaltet, und der nicht vor blöden Parolen und langweiligem Sprichwort-Gebashe trieft. Und ich wurde eines besseren belehrt! (Naja bis auf den letzten Satz, aber der sei geschenkt, weil ja bald Weihnachten ist 😉 )
    Gerne zukünftig mehr davon!

    So jetzt zum Thema. Das Gesetz, das bisher nur als Gesetzes-Entwurf der Regierungs-Koalition besteht, besagt nur dass nicht generell von einem Einverstädnis ausgegangen werden darf, wenn keine Ausdrückliche Ablehnung besteht. Es fordert nur, dass die Geschlechtspartner (nicht nur die Frauen #gleichberechtigung-undso) beide ihr Einverständnis geben sollen. Hierbei gilt im Allgemeinen, dass die mündliche Zustimmung völlig ausreicht. Die schriftliche Ausführung ist nicht erforderlich, und wird auch nicht in dem Gesetz genannt.

    So als Funfact nebenher: Es stehen alle etablierten Parteien Schwedens hinter diesem Gesetz.
    Es gibt halt generell Länder die in Sachen Gleichberechtigung oder auch Inklusion einfach andere Wege gehen (oft auch rein subjektiv gesehen bessere) als Deutschland. Ich finde wir gehen als Deutsche häufig zu sehr davon aus, dass wir in irgendwas die „Weltspitze“ sind und somit über den Status-Quo richten dürfen.

    So das waren dann mal meine 2 Cent dazu.
    Und wie gesagt: Kinki weiter so! Wäre ein cooler Neujahrsvorsatz.

    • Wo ist denn deiner Meinung nach überhaupt der Regelungsgehalt dieses Entwurfs? Die Grauzone zwischen Einwilligung und Ablehnung scheint doch nicht ausgefüllt zu werden. Du schreibst, „dass nicht generell von einem Einverständnis ausgegangen werden darf, wenn keine ausdrückliche Ablehnung besteht“ … ja bitteschön, gilt denn bisher was anderes?

      Generell streiten sich doch schon Generationen Feminist*innen darum, wie man/frau seine/ihre Zustimmung bzw. Ablehnung signalisiert. Alle sind sich einig, dass „ja“ und „nein“ ausreichend ist. Das Problem ist die nonverbale Kommunikation, und um die eiert der Entwurf genauso herum.

      • Doch es muss offensichtlich ein mündlicher Vertrag abgeschlossen werden.

        Wenn du an der Kasse keine Quittung verlangst, kann der Verkäufer er auch eine Anzeige wegen Diebstahl erstatten. Dann gilt halt Aussage gegen Aussage. So ist es hier auch. Beim Beispiel im Beitrag haben wir ja neben Vergewaltigung noch Urkundenfälschung im Spiel. Im Gegensatz zum vergessenen Bankkonto auf den Virgin Islands, wird das jedenfalls bei uns in der Schweiz streng bestraft.

        Jetzt ist halt das „Willst du ficken?“ Pflicht. Und Er/Sie muss dann auch explizit ja sagen. Schlimm finde ich nur, dass ich in Schweden bei One-Night-Stands jetzt zwei peinliche Unterbrechung habe. 😉

        • Schnitzler, du meinst vermutlich das richtige, aber deine Argumentation ist schief.

          Im Supermarkt schließt du Kaufverträge ab, richtig. Allerdings nonverbal, rein durch schlüssiges Handeln: Du legst die Ware aufs Band, die Kassiererin nennt den Betrag, du zahlst. Es wird nicht dadurch zum Diebstahl, dass du keine Quittung verlangst. Die Quittung ist nicht mehr oder weniger als ein Beweismittel, aber allein der Umstand, dass du mit einem Einkaufswagen voller Lebensmittel außerhalb der Kasse stehst, begründet die Vermutung, dass du den Inhalt nicht unterm Pullover durch die Kasse geschmuggelt hast.

          Und so ähnlich begründet alleine die Tatsache, dass du GV hattest, keinesfalls den Verdacht einer Vergewaltigung, auch wenn du für den GV keine „Quittung“, also keine schriftliche Einverständniserklärung hast. Auch da wird zunächst einmal – zugunsten des Beschuldigten – vermutet, dass der GV einverständlich war, und es obliegt der Anzeigeerstatterin bzw. der Staatsanwaltschaft, Dir das Gegenteil zu beweisen.

          Aber nun haben wir den Fall, dass ich ein Schriftstück habe, unterschrieben von der Frau, mit dem Inhalt „ich bin mit Hardcore-Sex einverstanden“. Die Frau behauptet nun Vergewaltigung, und tatsächlich hat sie blaue Flecke, Fesselspuren und was weiß ich noch. Wohlgemerkt: Hardcore-Sex dieser Form ist nicht strafbar, wenn er einverständlich geschieht. Also was ist jetzt dieses Papier wert bzw. was ist die gegenteilige Aussage der Frau wert? Ganz konkret?

          Der Punkt ist doch folgender: Diese Pflicht zum „willst du ficken?“ verlagert doch das Problem nur zeitlich nach vorne. Oder darf dann deiner Meinung nach die Frau, nachdem sie eingewilligt hat, zwischendrin ihre Meinung nicht mehr ändern? Soll sie dann zum GV verpflichtet sein?

          Stell dir doch mal andersrum den Fall vor: Du und deine schwedische Freundin habt GV, völlig selbstverständlich und völlig einvernehmlich, beide haben Spaß. Hinterher wird gekuschelt usw. Und am nächsten Tag verkracht Ihr Euch wegen Fußball oder sonstwas. Und sie schreit plötzlich „Vergewaltigung, ich habe gestern nicht ausdrücklich ja gesagt“. Und du kannst nur sagen „äh, stimmt“. Und schon bist du im Bau?

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