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Ich habe heute eine Mail von Community-Mitglied Martin bekommen. Darin schreibt er:

„Diese Mail habe ich heute morgen von Ebay bekommen. Hier wird mir eine Aktualisierung der Datenschutzerklärung auf die neue Datenschutzverordnung DSGVO mitgeteilt. Man bekommt immer mehr den Eindruck, dass die DSGVO nicht so irrelevant ist wie gedacht…“

Ja, diesen Eindruck kann man durchaus bekommen. Ich bin selber noch komplett unsicher, werde aber in dieser Sache auf meinen Anwalt hören und ebenfalls bis zum 25.05. entsprechende Maßnahmen treffen. In der Ebay-Mail heißt es:

„Wir aktualisieren unsere Datenschutzerklärung, damit Änderungen berücksichtigt werden, die wir zur Stärkung Ihrer Datenschutzrechte vorgenommen haben. Dies ist Teil unserer Verpflichtung zu Transparenz bezüglich der Nutzung und sicheren Aufbewahrung Ihrer Daten. Wir haben außerdem Änderungen vorgenommen, die die neuen Standards des europäischen Datenschutzrechts, die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), berücksichtigen.“


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24 KOMMENTARE

  1. Aber Leute in m grunde is das doch gut, bzw. Mich betriffts nicht, ich mache keine Fotos oder Videos, absolut garkeine… und es ist schon eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, wenn ich auf einem Festival bin und irgend so ein Blogger filmt mich zufällig, ich verliere meinen Job, weil mein Chef das zufällig auf FB sieht. Bissl verrücktes Beispiel, aber so einem ehemaligen Kollegen passiert, war auf einem Fußballspiel, jemand hat ein Foto gemacht, da war er mit drauf , unsere Chefin die sehr aktiv in solchen Sachen ist und auch weil sich fast jeder im Umkreis kennt , hat das gesehen und ihn gekündigt, der Clou war halt er war krankgemeldet… heute kann man dann endlich erst die Leute verklagen die das Foto gemacht haben und wenn man nicht schon reich genug ist dann kann man auch noch den Chef verklagen weil der einem ja nicht kündigen darf aufgrund eines wieder rechtlich erstellten Beweis Bildes.

    • Oder man geht einfach arbeiten und leistet seinen Teil des Deals, so wie es vertraglich vereinbart war. Oder sollen Einbrecher und Co. auch klagen dürfen, weil sie nicht einverstanden sind mit dem Bildmaterial das von ihnen gemacht wurde beim letzten krummen Ding?

      Ein Kollege wurde vor ein paar Jahren gekündigt, weil er das Video seiner Schlägerei irgendwo hochgeladen und Bilder seiner Verletzungen schön bei FB ausgestellt hatte und gleichzeitig der Meinung war, dass 3 Wochen krank und trotzdem ständig Party und Fußballstadion kein Widerspruch wären. Gab keinen bei uns der ihm das gewünscht hätte, aber es gab auch keinen der dem Chef da nen Vorwurf gemacht hat. Für den jungen Kerl war es an der Zeit nochmal etwas Grundlegendes fürs Leben dazu zu lernen.

      • I’m grunde hast du recht, aber das ist der selbe Grund warum wir immer wegen Datenschutz und aufweichung der netzneutralität rum weinen. Ich bin großer Datenschutz Verfechter niemand sollte etwas über mich erfahren dürfen außer ich genehmige es. Und dieses Gesetz ist genau der Traum für Datenschützer. Wenn jemand ein Foto Bvon dir gemacht hat hattest du nie etwas in der Hand , du konntest ihn nur höflich bitte. Es zu löschen, jetzt hast du dein Recht wieder in der Hand!

        • Wer trotz Krankmeldung auf eine Großveranstaltung geht, ist natürlich einfach nur dumm.. es sei denn man kann nachweisen, dass der Besuch den Heilungsprozess fördert 😉
          Aber ganz allgemein: Wenn man auf eine Großveranstaltung geht, dann muss man davon ausgehen, dass man eventuell auf einem Foto zu sehen ist, weil natürlich Menschen Erinnerungsfotos machen und nicht alle um sich herum wegschicken können, damit nur die eigene Gruppe auf dem Foto ist…
          Etwas anderes ist es natürlich, wenn dich jemand gezielt „rauspickt“, nur dich in Nahaufnahme und eventuell noch in einer „unglücklichen“ Situation fotografiert und das dann veröffentlicht…

          An der Schule einer Bekannten gilt z.B. jetzt schon: Sobald mehr als 10 Schüler auf einem Foto zu sehen sind (Projekte, Ausflug, etc.), müssen die Eltern nicht um Erlaubnis gefragt werden, wenn man das Foto z.B. für eine Zeitung, Schulhomepage, etc. nutzen will.

          Für mich als Fotograf scheint die DSVGO auf jeden Fall ein Problem zu werden.
          Das Fotografieren auf Veranstaltungen kann ich wohl vergessen, denn natürlich würden Besucher auf den Fotos zu sehen sein (vor/neben/hinter dem Hauptmotiv) und natürlich kann ich nicht von allen eine schriftliche Erlaubnis einholen. Wenn also jemand mir den Auftrag geben will, ihn/sie bei einer Veranstaltung zu begleiten und das ganze zu dokumentieren, muss ich jetzt erstmal ablehnen…

          Und offenbar ist ja nicht nur das Veröffentlichen, sondern allein schon das Fotografieren für private Zwecke (Urlaubserinnerungen) problematisch… auch hier müsste ich sicherstellen, dass außer meiner Familie/Freunde, etc. sonst niemand auf dem Foto erkennbar ist…

  2. Hoffentlich passiert deinem blog nichts :/ du meintest ja du machst eiskalt zu wenn Aufeinmal Mahnungen reinflattern. Deshalb bete ich ??

  3. Wer behauptet denn bitte das diese Änderung irrelevant ist?
    Imho schlimmste Änderung ever.
    Wohl auch so ziemlich jede App wird wohl nicht mehr ohne das akzeptieren der Datenschutzerklärung starten bzw voll funktionieren.
    Ne push nachricht senden? Nicht mehr einfach möglich.
    Error reports an z.b. google analytics oder crashlytics? Nope.

    Aber ja nicht vergessen public auf fb zu posten wann man wieder aus dem Urlaub zurück kommt.

    • Leute werden es weriterhin machen und der DAtenschutz genauso schlecht wie immer durchgesetzt.
      Selbst das „Wir verwenden cookies“ popup wird von 99,5% aller Seitenbetreiber fehlerhaft integriert.. ich stimme nämlich nicht automatisch mit dem Besuch zu und man darf nicht automatisch mit dem cookie setzen beginnen. Lustigerweise ist google die einzige Seite, die ich kenne, welche es richtig macht.
      Geanuso wird das Integrieren von social popups überall komplett falsch gemacht und ist auch in diesem blog schon immer abmahnfähig gewesen.

      Die neuen Regeln sind für Nutzer sehr wohl sinnvoll, für Seitenbetreiber ein wenig nervig, da sie einfach mal 150 Seiten betragen (ich hab interne Doku von trustedshop hier).

      Thema Abmahnung: man kann heutzutage nicht mehr einfach so abgemahnt werden. Eine Abmahnung darf nicht mehr von jedem dahergelaufenen zum Geld machen geschickt werden, sondern muss z.B. von einem Rechteinhaber oder Konkurrenzt (der unlauteren Wettbewerb vermuten darf) kommen.

  4. Auch wenn viele große Firmen über die DSGVO laut abseufzen, trifft sie tatsächlich ziemlich hart und strikt. Bin da auch schon am überlegen, so ein paar meiner weniger wertgeschätzten Seiten dann eine reinzuwürgen, wenn sie aktiv sein sollte, weil gewisse Betreiber vermutlich nach dem Motto leben werden „ach, wird scho keinen stören“..

    Nicht falsch verstehen: Datenschutz ist zwar WICHTIG aber auch ich sehe ihn teilweise als starke Behinderung was unseren technischen Fortschritt angeht. Das gesunde Mittelmaß schafft Deutschland halt schlichtweg nicht. Meine privaten/persönlichen/schützenswerten Daten haben gefälligst sicher zu sein, außer ich stelle sie selber irgendwo ins Netz.. aber wie manche Betreiber mit den ihnen anvertrauten Seiten umgehen ist.. gruselig.

    Wird halt nur wohl wieder abgeschwächt durch die Tatsache „Deutsches Recht aber ich betreibe meine Seite aus Russland“ o.ä.

  5. Ich frage mich, wobei du dir unsicher bist?

    Du bist auf der einen Seite Fotograf/Videofilmer auf der anderen Seite ganz normaler Webseitenbetreiber.

      • Zu musst das trennen.

        Wenn Mark Zuckerberg zuhause bei sich ein Foto aufnimmt und dann bei Facebook hochlädt, wäre er „hypothetisch“ ein Blogger auf Facebook.
        Glaubst du wirklich, dass das dazu führt, dass dann die anderen Millionen mal, wenn auf Facebook personenbezogene Daten erfasst werden, die DSGVO nicht mehr gilt, weil Zuckerburg auf einmal ein Blogger ist?

        Du musst jede einzelne Datenerhebung „personenbezogener Daten“ getrennt voneinander betrachten. Wenn du als Anti-Spam-Schutz auf deiner Seite IP-Adressen speicherst, sollte man prüfen, was die DSGVO dazu meint.

        • Das Problem ist folgendes: Heutzutage ist ein Digitalfoto nicht nur ein Bild, sondern ein Datensatz. In den Metadaten des Bildes sind Zeit und evtl Ort der Aufnahme gespeichert, und damit hast du eben nicht nur die Abbildung von Person X, sondern die Angabe, wann sich Person X wo aufgehalten hat.

          Ich darf das ganze mal satirisch aufbereiten:
          1. Kram die Kamera von deinem Uropa aus der Vorkriegszeit aus der Mottenkiste.
          2. Lass dir von deinem Motiv unterschreiben, dass es mit seiner Aufnahme einverstanden ist.
          3. Schieße ein traditionelles Papierfoto.
          4. Töte anschließend dein Motiv, damit es seine Einwilligung nicht mehr widerrufen kann.
          Das ist der einzige Weg, um dauerhaft Rechtssicherheit für Personenaufnahmen zu erlangen!

          • …und §22 KUG „Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten.“

            ich verstehe worauf du hinaus willst: Wenn mehr Menschen mehr Menschen töten, dann gibts weniger Probleme, weil es weniger Menschen gibt. So ist mehr weniger!

      • Also ich glaube dem Anwalt. Außer der Grünen Abgeordnete ist Anwalt und Abgeordneter zugleich aber das wäre ja verrückt xD

        • Zumindest einer von denen hat, soweit ich gelesen habe, Rechtswissenschaften studiert. Aber eben nie praktisch angewandt, sondern die übliche Parteikarriere Kreißsaal-Hörsaal-Plenarsaal eingeschlagen.

        • Viele Abgeordnete sind auch Anwälte oder haben das zumindest mal gelernt… aber auch da ist dann immer die Frage, wie gut sie das verstanden haben und ob sie auch zwischenzeitliche Gesetzesänderungen und Urteile kennen (sollten sie ja eigentlich 😉 ).

    • Jupps, darf ich dich mal erschrecken? Die DSGVO gilt auch, wenn du ein verwackeltes Handyfoto schießt! Also eines, auf dem eine fremde Person abgebildet ist. Wir reden hier über JEDERMANN, nicht nur über Blogger, Fotografen oder Unternehmen.

      Die DSGVO trifft lediglich eine AUSNAHME für die institutionellen Medien, also Fernsehen, Zeitungen und deren festangestellte Fotoreporter. ALLE ANDEREN stellen durch ein Digitalfoto einer Person grundsätzlich einen Datensatz her, für den sie sachliche Gründe oder im Regelfall eine Einwilligung benötigen.

      Ich stelle mich mal auf die Hinterfüße: Das eigene Baby, die familieninterne Weihnachtsfeier darf man noch fotografieren. Aber wehe, wenn eine nicht familienangehörige Person zugegen ist.

      Vielleicht liegt die Zukunft des Internets ja doch in Katzenbildern …!

  6. bzgl. Firmen & deren Mitarbeitern ist das noch krasser …
    Mitarbeiter können ab 25. Mai also nachfragen, welche Daten ihr Unternehmen über sie gespeichert hat. Das umfasst etwa Dokumente und E-Mails, in denen der Mitarbeiter erwähnt wird, auch wenn diese nicht an den Mitarbeiter gesandt wurden. Sprich: Unterhalten sich zwei Führungskräfte über einen Untergebenen, sind diese E-Mails künftig einsehbar. Die Transparenzpflicht gilt auch für Dokumente über Abwesenheiten, die Leistung des Mitarbeiters oder Daten, die das Unternehmen aus Überwachungskameras oder elektronischen Protokollen wie Türchips oder Telefonanlagen sammelt.

    Die Umsetzung stell ich mir in großen Unternehmen „interessant“ vor .. bin gespannt was das noch für Kreise zieht

  7. Für Firmen, die Daten von Kunden verarbeiten, ist das ganze doch etwas größer, weil nun Möglichkeiten geschaffen werden müssen, dass die Kunden erfahren, welche Daten erfasst werden und von welchen Bereichen die eingesehen werden dürfen. Es müssen Datenschutzbeauftragte geschaffen bzw. benannt werden.

    • Keine VLOGS mehr von öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Halbmarathon-Lauf), keine Fotos machen, auf denen fremde Menschen zu sehen sind…
      Hurricane dürfte etwas anderes sein, da er dort eine offizielle Erlaubnis des Veranstalters hat.

      Unklar ist mir noch, wie es aussieht, wenn er in den USA vlogt/fotografiert. Gilt dann das Recht des Aufnahmeortes oder von Steves Wohnort?

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