„Ich habe eine Unterlassungsklage per Mail erhalten (…) Macht mir sehr Angst“ – viele Influencer posten gerade panisch, dass sie aufgrund eines fehlenden Impressums abgemahnt werden. Doch wie ernst müssen Instagrammer diese Forderung nehmen? Oder ist alles doch nur ein Fake?
Diese Sache scheint aktuell noch eine Grauzone zu sein. Allerdings wird in dem Artikel darauf hingewiesen, dass man als Instagramer ohne Impressum abgemahnt werden kann, wenn es sich um „kommerzielle Kanäle“ handelt. Wenn Ihr damit also Geld beispielsweise durch Produktplatzierungen verdient, solltet Ihr ein solches Impressum einfügen.
Quelle: Meedia.de
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Um ehrlich zu sein, kenne ich Instagram als „Bilderbuch“, während Facebook und Twitter auf Text setzen. Deshalb ist mir nicht ganz klar, wie man mit einem Bilderbuch gewerblich tätig sein kann.
Unabhängig davon würde dann aber die Impressumspflicht grundsätzlich der geltenden Rechtslage entsprechen. Sobald meine Facebookseite nicht rein privat ist, sobald ich auf meinem Blog auch nur einen Spendenbutton oder ein Werbebanner habe, bin ich gewerblich tätig, und damit unterliege ich der Impressumspflicht.
Insofern empfinde ich die Meldung jetzt nicht wirklich als überraschend.
Der Satz „Ich habe eine Unterlassungsklage per Mail erhalten (…)“ stört mich allerdings: Klagen werden grundsätzlich in Papierform zugestellt. Vom Gericht. Dieser Satz ist definitiv eine Ente. Vorstellbar wäre, dass der Mensch eine Abmahnung erhalten hat. Auch die kriegt man zwar erfahrungsgemäß meistens in Papierform, aber per Mail wäre sie prinzipiell auch möglich; es gäbe allenfalls Beweisschwierigkeiten hier und da.
Wie man mit einem Bilderbuch Geld verdient.
Wenn Marke X anfragt ob sie nicht mal mit dem Produkt auf Instagram posen und dafür dann eine Vergütung anbieten. Was es wohl zu hauf gibt aber vor allem im Klamotten Bereich ^^
Tja wer im Internet Geld verdient der sollte sich auch vorher Gedanken über sowas machen.
Wenn ich schon lese „ich habe XYZ per Mail erhalten – Hilfe“ – Sorry, aber das sind die gleichen Personen, die auch dann die Anhänge solcher „Mahnungen/Rechnungen“ öffnen und sich dann wundern, wo der nette Virus herkommt. Einfach mal die Panikmache sein lassen und das Hirn einschalten!
Es gilt immer noch: Eine richtige Abmahnung kommt (halbwegs) rechtssicher nur vom Anwalt per Post ins Haus, ebenso eine Klage, die aber nur von einem zuständigen Amts- bzw. Landgericht.
Wäre es nicht so traurig, könnte man wenigstens darüber lachen, dass Instagram einem nichtmal die Möglichkeit eines Impressums gibt…
Wer ist denn in so einem Fall überhaupt der Kläger bzw. Geschädigte?
Konkurrenten z.B., der Verbraucherschutz dürft wohl auch damit seine Juristen beauftragen.