Die Live Streaming Plattform Twitch hat dem Youtuber MontanaBlack für 30 Tage verboten, Livestreams auf Twitch anzubieten. Als Grund nannte Twitch, dass MontanaBlack in einem seiner Streams Aussagen mit rassistischen Unterton getätigt haben soll. In diesem Video klären wir, ob die Sperrung rechtmäßig war und unter welchen Umständen online Plattformen euch ausschließen dürfen.
Ich finde es spannend, was hier Christian Solmecke erzählt: Er bezieht sich auf die AGBs von Twitch und beschreibt, dass es nach diesen völlig legitim wäre, MontanaBlack zu bannen. Auf der anderen Seite finde ich die wesentlich interessantere Frage, ob diese AGBs in Deutschland überhaupt haltbar sind? Schließlich haben wir es in der Vergangenheit immer wieder gehabt, dass US-Firmen mit ihren AGBs in Deutschland verklagt wurden und diese eben nicht haltbar waren. Was meint Ihr dazu?
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Zu Unrecht gebannt…weil sich jeder wegen jeder scheiße aufregt…hätte vor 10 Jahren keinen gejuckt.
Ich glaub die prinzipielle Frage hinter der ganzen Thematik ist doch : sind Soziale Netzwerke und Streaming Plattformen Allgemeingut? Und hat man einen Anspruch darauf Dienstleistungen von Firmen in Anspruch zu nehmen.
Ich glaube im großen und ganzen ist das hier wie auf deinem Blog. Benehme ich mich ok ist alles gut -gast du irgendwann genug von meinen Komentaren bannst du mich einfach.
Natürlich wäre ich als Betroffener angepasst. Aber dein Haus deine Regeln.
Oder seh ich das falsch?
Just my 2 cents
LG
Schönes Fest.
Da MontanaBlack mit Twitch Exklusiv-Verträge hat (geht jedenfalls aus vielen Kommentaren hervor und die Begründung, warum er nicht in der Zwischenzeit auf Youtube Stream) ist er angestellter bei Twitch. Das sind ja dann nicht nur AGBs gegen die er verstößt, sondern auch die Arbeitsverträge.
Von daher vollkommen legitim.
Nur weil du einen Vertrag mit jemanden hast, bist du nicht direkt Angestellter dieses Unternehmens.
Das habe ich auch nicht behauptet.
„Da MontanaBlack mit Twitch Exklusiv-Verträge hat … ist er angestellter bei Twitch.“
no?
Zugegen, etwas sehr ungünstig beschrieben, aber oswin hat eigentlich das geschrieben, was ich meinte. Als freier Mitarbeiter hast Du einen Arbeitsauftrag, also einen (Arbeitsvertrag)Vertrag, zählst aber nicht zum direkt zum Unternehmen.
Naja er erstellt Content für die Firma hat da wohl einen Vertrag und wenn er sich zum Schaden der Firma verhält oder gegen die Firmenpolitik verstößt muss er sich nicht wundern.
Er ist ja kein Kunde sonder eher sowas wie freier Mitarbeiter.