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Wie im Babyspaziergang berichtet, habe ich SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil angeschrieben und ihm „unser“ Leid zum Thema Streaming, Landesmedienanstalten und Rundfunklizenzen geklagt. Es gab bei Twitter einige Menschen, die sich darüber aufgeregt und mich als Wichtigtuer tituliert haben. Lars und ich kennen uns schon etwas länger und haben einige coole Projekte zusammen gemacht. Das sollte in diesem Fall kein Wichtigtuerei sein, sondern ich habe das gemacht, weil ich wusste, dass ich so mal Feedback von eine höheren Stelle in der Politik bekomme. Und da der Lars ein Guter ist, hat er mir hierzu auch geantwortet. Heute schreibt er mir dazu:

„Moin Steve,

zunächst möchte ich mich für Deinen Hinweis bedanken. Für meine Arbeit bin ich auf Nachrichten wie Deine angewiesen. Ich weiß, welchen hohen Stellenwert Streaming-Dienste gerade bei der jungen Generation haben.

Der Hintergrund dieses Problems liegt darin begründet, dass die Landesmedienanstalten an die Anwendung des geltenden Rechts gebunden sind. Somit sind sie zur Einforderung von Rundfunklizenzen auf Grundlage einer nicht mehr zeitgemäßen und für Streamingangebote unpassenden Definition von „Rundfunk“ nach Rundfunkstaatsvertrag gezwungen. Die Landesmedienanstalten selbst sind der Meinung, dass der Rundfunkbegriff erneuert werden muss und die Abgrenzung zwischen meinungsbildungsrelevanter Massenkommunikation (die eigentlich vom Rundfunkvertrag erfasst werden soll) und Individualkommunikation (wie Streamingangebote) nötig ist.

Die SPD hat dieses Problem erkannt und sucht auf Ebene der Bundesländer nach Lösungen. Derzeit ist eine Anzeigepflicht für Streamingangebote (ähnlich wie bei Internetradios) anstelle der Zulassungspflicht im Gespräch. Hiervon wären nur die großen, reichweitenstarken Anbieter mit mehreren Millionen Nutzern pro Monat betroffen. Die qualifizierte Anzeige dürfte lediglich einen Bruchteil der Rundfunklizenz, welche bei einer Mindestgebühr von 1.000€ startet, kosten. Kleinere Anbieter hätten somit keine Verpflichtungen, abgesehen von der ohnehin schon geltenden Impressumspflicht. Im NRW-Koalitionsvertrag existiert sogar schon eine Vereinbarung, die eine Abschaffung der Lizenzpflicht für Streamingangebote vorsieht. Das Ganze ist also in der intensiven Diskussion. Ich setze mich entsprechend ein.

Solltest Du weitere Anliegen, Fragen oder Hinweise haben, kannst Du Dich gerne weiterhin an mich wenden.

Beste Grüße

Lars Klingbeil, MdB“

Vor allem der letzte Absatz klingt gut und angemessen. Wollen wir hoffen, dass diese Lösung vor allem zeitnah kommt, bevor noch mehr kleinere Streamer „abgeschossen“ werden…

Danke dafür, Herr Klingbeil!


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9 KOMMENTARE

  1. Ich weiß jetzt nicht wie ich es schreiben soll, aber das ist doch ein alter Hut.
    Anfang/Mitte 2017 haben sich Pietsmiet mit Vertretern aus der Politik getroffen, als sie und Gronkh Lizenzen beantragen mussten/sollten. Es wurde aufgenommen, in Verträgen festgehalten und versprochen das man sich bald darum kümmern wird. Seit dem ist nichts passiert, außer das man sich einig ist, das es eine Blöde Regelung ist. Komischerweise sind sich alle darüber einig, CDU/CSU, SPD, Grüne; Linke… sogar die Medienanstalten selbst.
    Aber was passiert grad? das Gegenteil, es wird sogar teilweise noch härter durchgegriffen. Seit mittlerweile knapp zwei Jahren ist man im „Gespräch“. Zwei Jahre… in dem dutzende zum teil Unsinnige Gesetze oder Verordnugen geändert/erneuert wurden, von denen man noch nie etwas Gehört hat.
    Mir kann keiner erzählen das sie daran Arbeiten, während Artikel 13 innerhalb von einigen Tagen durchgedrückt wird.

  2. Was ich an der ganzen sache nicht verstehe ist der Unterschied der grundsätzlichen Rechtsauffassung zwischen Artikel 13 und „Streamer brauchen Rundfunklizenzen“.

    Nach Artikel 13 ist nicht der kleine Youtuber verantworlich für das Einholen von Lizenzen und wird auch rechtlich nicht belang. Dies bezüglich wird nach Aussagen der EU-Parlamentarier gezielt Youtube und co zum Ziel da die dick Kohle machen und da im Klagefall auch entsprechend was zu holen ist.
    Twitch als eigentlicher „Veröffentlicher“ der Streams hingegen wird völlig ignoriert. Letztendlich arbeiten die Streamer freiberuflich für Twitch. Jeden Stream erreicht man nur unter „www.twitch.de/blablabla“.

  3. Wow da regen sich echt Leute drüber auf wenn du nem Politiker schreibst? Ich wünschte mir es würde viel mehr solcher „direkter“ themenbezogener Kommunikation geben statt immer nur irgendwelcher Talkshow Runden. Das ist auch in den USA gerade interessant zu beobachten vor allem mit AOC man kann von ihrer Politik halten was man will aber Ihre Art den leuten das was sie tut näher zu bringen und begreifbar zu machen finde ich super.

  4. Das ist halt eine typische Politiker Antwort nach dem Motto „Ja wir sind dran und gucken was geht“…

    Als jemand der im öffentlichen Dienst arbeitet, ist mir bewusst, dass eine Behörde (und die Landesmedienanstalten sind quasi Behörden, da ihnen hoheitliche Aufgaben übertragen wurden) immer entsprechend der Rechtslage handeln muss.

    Hierbei ist aber festzuhalten, dass die die Zuständigen Minister o.ä. durch einen Erlass die Behörden anweisen könnten z.B. darauf zu verzichten Streamer „anzutasten“. Eine Sofortreaktion wäre möglich, BEVOR die Rahmenbedingungen aussen sich ändern.

    Es gibt z.B. eine EKVO (Eigenkontrollverordnung), dabei geht es um Kanalleitungen. Im Grunde besagt sie, dass jeder der eine Abwasserleitung „betreibt“ dafür sorgen muss, dass diese „dicht“ ist. Ergo jede Gemeinde, jeder Abwasserverband und auch jeder einzelne Privathaushalt der an das Kanalnetz angeschlossen ist. Und ich sag es mal so, 90% der Kanäle in ganz Deutschland die vor dem Jahr 2000 gebaut wurden sind inzwischen nicht mehr dicht, im Sinne der EKVO.

    Theoretisch müssten jetzt alle Privathaushalte kontrolliert werden, von einer Behörde, ob deren Kanalleitungen auf die Straße raus dicht sind und dann müssten sie verpflichtet werden (notfalls mit Zwang) diese Leitungen zu erneuern. Soweit die Theorie und das geltende Recht.

    Dieses geltende Recht wurde von der Umweltministerin im Jahr 2012 aber ausgesetzt für private Haushalte. Also das Recht ist nicht ausgesetzt, nur wird es seitens der staatlichen Exekutive nicht überprüft und keiner wird aktuell kontrolliert.

  5. Oh, ja, sich als potentiell Betroffener an die entscheidenden Politiker zu wenden, ist ja sowas von Wichtigtuerisch… Voll die Profilneurose aber auch.
    Ne, ernsthaft, irgendwann wird die Netzgemeinsxhaft Wege und Verhaltensweisen entwickeln müssen, Gewohnheitstrolle einfach Mundtot zu machen, denn mit freier Meinungsäußerung kommt auch eine gewisse Verantwortung einher und das systematische Zerstören eines geordneten Meinungsaustausches darf langfristig nicht hingenommen werden.

  6. Wir leben in einer Zeit des Umbruchs und da ist es doch super solche Leute zu haben, die dafür sorgen können, dass wir weiterhin ungestört Livestreamen können. 🙂

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