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In Deutschland gibt es kein generelles Rückgabe- oder Umtauschrecht. Beim Einzelhändler vor Ort bist du daher auf dessen Kulanz und Kundenfreundlichkeit angewiesen. Anders dagegen im Online-Handel: Fast jedes im Internet gekaufte Produkt kann innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt werden. (Via)

Spannender Artikel bei den Kollegen von von Inside-Digital zum Thema Rückgaberecht und Umtausch. Viele Dinge darin waren mir noch nicht bekannt. Denn auch der Begriff „Gewährleistung“ wird hier thematisiert. Wenn Ihr also offene Fragen in diesem Bereich habt, solltet Ihr mal reinlesen!





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6 KOMMENTARE

  1. So ganz korrekt ist der Beitrag aber nicht.
    Gewährleistung gilt z.B. nicht 2 Jahre lang, sondern nur 6 Monate (Händler-Haftung).
    Nach den 6 Monaten gilt die Produzenten-Garantie.

    Gewerbliche Käufe (auch Einzelunternehmen) haben keinerlei Rückgaberechte.

    Bei einem abgeschlossenen Kaufvertrag muss man kein Geld zurück akzeptieren. Besonders online-Händler verarschen Kunden oft bei Preisschwankungen und geben lieber den alten Preis zurück anstatt die Ware zu liefern.
    Dinge wie „Deckungskauf“ sind SEHR wichtige Mittel, um seine Rechte schnell und einfach durchzusetzen und im Artikel gar nicht erwähnt.

  2. Hab den Artikel von Inside-Digital nicht gelesen, aber aus der täglichen Arbeit kann ich nur sagen, dass gerade bei Haushaltsgeräten der Hersteller das Recht hat, 3 mal reparieren zu lassen… Selbst in den Märkten die Verkäufer wissen die Regeln nicht wirklich.
    Heute erst wieder eine Kundin am Telefon gehabt, die meinte, weil sie Einkäuferin ist, wüsste sie ja, dass sie 3 Monate nach Kauf einfach zu MM zurück gehen kann und das Gerät umtauschen kann… und unseren Reparaturauftrag/termin storniert hat… Ich weiß ja wer wohl in ein paar Tagen wieder einen Auftrag bei uns hat…
    Und selbst wenn man irgendwelche Rechte oder sonstigen Sachen im Gesetz stehen hat, muss man sie erst einmal teuer mit Anwalt einklagen.
    Man sollte schon versuchen, sich mit dem Hersteller oder vor allem dem entsprechenden Reparaturservice gut zu stellen^^

    • Wozu brauchst du einen Anwalt bei solch simplen Zivilfällen?
      Da wird eine Frist gesetzt und dann das Geld gefordert.
      Vergeht die Frist, geht der Mahnbescheid raus. Problem erledigt. Wenn ein Unternehmen wegen einer Zahlungsverweigerung in die Insolvenz rutschen und/oder sich die Kreditwürdigkeit kaputt machen will: bitteschön.
      Geht man von einem Betrugsversuch aus, kommt gleich die Anzeige hinterher inklusive direkter Rückbuchung des Betrags.
      Geht der Schuldner vor Gericht, muss er bei Verlieren eh alle Kosten tragen.

      Kommt das Unternehmen dem Erstattungsanspruch nicht nach, kann der Käufer jederzeit auf Rechnung des Verkäufers einen Deckungskauf durchführen. Da muss dann das Unternehmen klagen, um das Geld zurück zu bekommen.

  3. Naja alles Themen die man kennen sollte, wenn man regelmäßig im Netz einkauft.

    Und jeder der mal defekte Hardware hatte, wird wissen was Hersteller Garantie, Gewährleistung und Beweislastumkehr bedeuten…

  4. Puh also ne besonders tolle Zusammenfassung für Laien ist das auch nicht, dafür ist vieles zu widersprüchlich oder missverständlich. Beispiele:

    „Wendest du dich also direkt an den Hersteller und die Reparatur- und Umtauschversuche gehen schief, kannst du weder vom Vertrag zurücktreten noch den Kaufpreis mindern. Lass dich also nicht vom Verkäufer abwimmeln!“ (sic!)

    Könnte man so verstehen, als ob man im Schadensfall
    1. Keine Ansprüche gegen den Hersteller hat und
    2. Durch eine Inanspruchnahme des Herstellers die Ansprüche gegenüber dem Verkäufer erlöschen.

    Beides ist falsch. Nach § 1 ProdhaftG hast du durchaus deliktische Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller und zwar wenn der Mangel der Kaufsache ein anderes in der Vorschrift bestimmtes Rechtsgut des Käufers (also Gesundheit, Leben oder eine andere Sache) beschädigt. Fliegt dir also der Toaster um die Ohren und beschädigt damit deine Kaffeemaschine, kannst du durchaus den Hersteller (!) in Anspruch nehmen.

    Nicht abgedeckt sind durch die Ansprüche gegen den Händlder jedoch Ungleichgewichte im sog. Äquivalenzinteresse, also zwischen Leistung und Gegenleistung, aka „Sachmangel“ aber ohne Schaden an einem anderen Rechtsgut. Da tritt die Gewährleistung auf den Plan. Wenn du dich aber vorher (versehentlich/unwissend) an den Hersteller gewendet hast, der etwa die Reparatur verweigert, dann kannst du natürlich nach wie vor innerhalb der Verjährungsfrist zum Verkäufer gehen.

    Dann ein paar andere Punkte – der wichtige Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung (sollte man kennen, da Verkäufer einen gern mit extra bepreisten „Garantien“ die fast exakt den Inhalt des gesetzlichen Gewährleistungsrechts Geld aus der Tasche ziehen wollen) und die sehr wichtige Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf innerhalb der ersten sechs Monate werden mE gar nicht angesprochen.

    Ohne Letzteres bringt dir aber dein Gewährleistungsrecht aber wenig, wenn der Toaster 6 Monate und 1 Tag nach dem Kauf aufhört zu funktionieren, musst du nämlich nachweisen, dass der Fehler, der dazu geführt hat, dass der Toaster jetzt nicht mehr funktioniert, beim Gefahrübergang (zu kompliziert zu erklären, nennen wir es einfach „Kauf“) bereits bestanden hat.

    Wenn man da genauer hinschaut, findet man sicherlich noch mehr, aber das sind so richtig wichtige Schnitzer, die einem beim ersten Lesen direkt ins Auge stechen.

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