Wir haben letzte Woche ein wirklich interessantes Video zum Thema „Impfpflicht“ gedreht, wo wir uns mal ein bisschen intensiver mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Im Gegensatz zu den ganzen populistischen Stammtischvideos haben wir versucht, hier ein wenig zu differenzieren. Ist es gut geworden, schaut mal rein!
Anzeige
Der Beitrag war sehr informativ – aber ohne „Dich“ kommt das alles ein bischen zu “ trocken“ bei mir an! Ansonsten natürlich alles sehr gut erklärt.
Ich verstehe nicht warum hier der Gesetzgeber nicht eine Impfpflicht für Altenheim und Krankenhaus Mitarbeiter erlässt. Grundsätzlich scheint das ja rechtlich möglich zu sein, siehe die auch im Video erwähnten Masern
Was die Masern angeht, gibt es nur eine faktische Imfpflicht. Vorgeschrieben ist eine Immunität in Kindertagesstätten, Schulen u. ä. Theoretisch kannst du also die Impfung durch Heimbeschulung umgehen. Oder wenn dein Kind die Masern schon gehabt hat.
Außerdem gibt es die „Masernimpfpflicht“ erst seit März 2020. Soweit ich recherchieren konnte, liegt wohl eine Verfassungsbeschwerde dagegen vor, über die noch nicht entschieden wurde. Entschieden hat das Bundesverfassungsgericht lediglich dadurch, dass es einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Vorschrift abgelehnt hat. Damit ist aber nur gesagt, dass eine Impfung nicht derart unzumutbar ist, als dass man nicht auf die Entscheidung in der Hauptsache warten könnte. Lustigerweise wird das u. a. mit Corona begründet: Aufgrund der Coronamaßnahmen können die Kinder derzeit eh nicht in die Kita geschickt werden!
Habe mir mal das Urteil vom Bundesverfassungsgericht durchgelesen, anscheinend ist noch nicht mal entschieden ob es überhaupt zum Hauptverfahren kommt
„Da eine Entscheidung des Senats über die Annahme der Verfassungsbeschwerden bislang nicht ergangen ist“.
Auch ist die Klage nur von Eltern, eine Klage von Lehrerm habe ich nicht gefunden. Dementsprechend sehe ich da bislang keinen Grund der gegen eine Impfplicht von Pflgern und Ärzten spricht. Vor allem wenn man sich die ganze Begründung der Ablehnung durchliest, sehe ich keinerlei Hinweis darauf das gerade Pflegern in Altenheimen das nicht zegemutet werden kann „Bei Gegenüberstellung der danach jeweils zu erwartenden Folgen muss das Interesse der Antragsteller, ihre Kinder ohne Masernschutzimpfung in einer Gemeinschaftseinrichtung betreuen zu lassen beziehungswiese selbst dort betreut zu werden, gegenüber dem Interesse an der Abwehr infektionsbedingter Risiken für Leib und Leben einer Vielzahl von Personen zurücktreten.“
Nur zur Klarstellung: Bei den Masern reden wir über eine (faktische) Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung. Das ist eine grundlegend andere Abwägung gegenüber einer Coronaimpfpflicht für betreuende und heilende Berufe.
Ich müsste wohl mal in den Gesetzesmaterialien wühlen um festzustellen, was der Gesetzgeber so schlimmes an Masern findet; erst wenn ich diese Argumentation kenne, kann ich sinnvoll prüfen, inwieweit sie mit der Coronasituation vergleichbar ist.
Mir ging es aber bei meiner Antwort nur darum, dass es zwei Paar Schuhe sind und grundsätzlich unterschiedlich zu betrachten sind, nachdem du diese Parallele gezogen hattest.
Abschließend meine persönliche Meinung: Gegen eine Impfpflicht für die genannten Heiler und Pfleger hätte ich nichts einzuwenden. Rein faktisch, d. h. arbeitsrechtlich, dürfte es eh im wesentlichen darauf hinauslaufen.
Ich glaube, besser kann man die Rechtslage nicht zusammenfassen.