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Ist eine Hausdurchsuchung nach einer Beleidigung auf Twitter verhältnismäßig? Nach einem Polizeieinsatz auf St. Pauli in Hamburg am Mittwochmorgen treibt diese Frage zahlreiche Internetnutzer unter dem Hashtag #Pimmelgate um. (Via)

Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) kritisierte im Frühjahr feiernde Massen im Hamburger Schanzenviertel:

Der User „ZooStPauli“ antwortete auf diesen Tweet mit den Worten: „Du bist so 1 Pimmel“. Derselbe User twitterte nun diese Woche, dass es angeblich eine Hausdurchsuchung bei ihm gegeben hätte, in der sechs Beamte nach dem Gerät gesucht hätten, mit dem der „Pimmel-Tweet“ abgesetzt worden wäre – er belegt dies mit einem Beweisfoto des entsprechenden Formulars.

Kann ein Politiker dermaßen kleingeistig sein, dass er einen so harmlosen Tweet als Grundlage für eine Hausdurchsuchung festlegt? Vor allem: Reden wir hier nicht von Amtsmissbrauch? Wenn ich auf Twitter beleidigt werde und damit zur Polizei gehe, werde ich dort ausgelacht. Wie kann sowas eine Hausdurchsuchung nach sich ziehen?

Grote selbst hat sich offenbar auch schon zur der Sache geäußert: Er versteht die Kritik an seinem Vorgehen nicht…

Grote sieht sich im Recht. „Als Politiker oder politisch Aktiver wird man ständig mit Beleidigungen und Häme im Netz konfrontiert. Ich rate immer allen dazu, Anzeige zu erstatten, damit das auch verfolgt werden kann“, sagte der Senator am Donnerstag dem NDR. Genau das habe er getan. Und in diesem Zusammenhang gebe es auch häufiger Hausdurchsuchungen. Eine Sonderbehandlung kann der Innensenator nicht erkennen. (Via)

Ja genau, für „Du Pimmel“ eine Hausdurchsuchung. Klar, keine Sonderbehandlung…


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25 KOMMENTARE

  1. Sollte es jemanden interessieren, das Thema wurde im Podcast „Die Lage der Nation“ Folge 256 sehr detailreich besprochen. Kann ich sehr empfehlen!!

  2. Also so schlecht finde ich das gar nicht. Wenn für jede noch so kleine Beleidigung im Internet direkt deine Bude eingebrannt wird, überlegst du es dir zwei mal beleidigende Texte da zu lassen.

    Klar das der Politiker nachgeholfen haben muss, aber generell ne gute Sache. Das der Typ sich als Opfer darstellt war ja klar. Er hat trotzdem den ersten Stein geworfen.

  3. Der Lappen (Bitte keine Polizei) hat höchstens Teilschuld. Welcher Pfosten von Richter (Bitte keine Polizei) hat den Schrott genehmigt? Ich würde mir direkt einen Anwalt nehmen und dagegen vorgehen. Am Ende kommt noch raus das sich Richter und Innensenator kennen und Golf spielen.

  4. Die Doppelmoral… ob er weiß dass seinen Müll auch Kinder lesen konnten. Guten morgen dazu. Und leider erfordert das deutsche Recht bei einer Anklage das Gerät mit dem das versendet wurde als Beweisstück einzusammeln. Ist nicht den seine Schuld. Aber schön wieder in die Opferrolle schlüpfen wenn man sich daneben benimmt.

    • In mehrerer Hinsicht falsch. Das Gesetz verlangt nichtmal ein Ermittlungsverfahren; solche Beleidigungsdelikte werden in aller Regel ohne weiteres auf den Privatklageweg verwiesen. Ohne dass Ermittlungen stattfinden.

      Geschweige denn eine Hausdurchsuchung; weshalb diese Maßnahme unverhältnismäßig ist, habe ich weiter unten erläutert.

  5. Eine Anzeige ist (wie bei jeder Beleidigung) vollkommen okay (man kann jetzt diskutieren ob wann notwendig aber naja), aber das direkt und zeitnah eine Hausdurchsuchung durchgedrückt wurde wirkt halt sehr unverhältnismäßig…

  6. Ganz ehrlich, finde ich gut… sollte jeder so machen dürfen. Aber wie du schon geschrieben hast, werden wir „kleinen Leute“ ausgelacht, wenn wir wegen sowas zur Polizei gehen. Das sehe ich aber nicht als Fehler von Herrn Grote.

    Meiner Meinung nach gehören Beleidigungen geahndet, umabhängig von Plattform und beteiligter Personen

    • Du hast leider den Kernbereich des Problems nicht erkannt. Es geht um einen massiven Grundrechtseingriff, nicht nur für den Beschuldigten, sondern auch für seine Familie, um eine äußerst geringfügige Straftat zu ahnden, die im übrigen überhaupt nur auf Antrag hin verfolgt wird. Der Gesetzgeber ist also der Meinung, dass die Leute Beleidigungen in aller Linie erstmal untereinander klären sollen und sich der Staat rauszuhalten hat.

      Kurz gesagt: Viel massiver kann man gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eigentlich nicht verstoßen. Das geht so in die Richtung, auf einen Grundschüler zu schießen, weil er einen Kaugummi geklaut hat. Absolut indiskutabel.

    • Wenn du dir das Höschen freucht machst weil dich jemand im Internet beleidigt gibts das Privatrecht für dich. Lass doch nicht die anderen Leute für deinen Kleinkram aufkommen.

    • Ich glaube, ihr habt meinen Punkt nicht so ganz verstanden… habe ich vllt auch zu knapp dargestellt. Ich persönlich finde es richtig, dass beleidigungen jeder Art bestraft werden… egal wie „groß“ diese waren. Ich finde es NICHT richtig, wenn bei Person A eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird, während person B überspitzt gesagt nur ein warnendes „Du du du!“ bekommt. Ob nun eine Beleidigung eine hausdurchsuchung rechtfertigt liegt nicht an mir zu entscheiden… hier sollte der gesetzgeber ein Strafmaß festlegen, dass dann aber bitteschön auch für alle gelten muss

      • Eine Hausdurchsuchung ist eine Ermittlungsmaßnahme und hat mit dem Strafmaß nichts zu tun. Das Strafmaß dürfte typischweise im Bereich von 10-20 Tagessätzen liegen, wenn das Verfahren nicht vorher eingestellt wird, und die Höhe der Geldstrafe richtet sich dann eben nach dem Einkommen. Auf Hartz hast du vielleicht einen Tagessatz von 10 Euro, gibt dann 100-200 Euro Geldstrafe. Als Politiker hast du vielleicht einen Tagessatz von 400 Euro, dann drückst du 4000-8000 Euro für dieselbe Tat ab. Und das halte ich durchaus für gerecht; jeden soll die Strafe gleichermaßen treffen.

        Aber nochmal: Eine Hausdurchsuchung wegen einer einfachen Beleidigung ist dermaßen überzogen, dass sie eigentlich nur mit der Prominenz des „Opfers“ zu erklären ist, um es mal vorsichtig auszudrücken.

        • Ich stimme dir vollkommen zu, was die Strafen angeht. Tatsächlich habe ich auch kein Problem mit einer Hausdurchsuchung… WENN sie denn bei anderen Fällen ebenfalls genauso durchgeführt wird. Ob das nun überzogen ist oder nicht ist für mich erstmal irrelevant. Objektiv betrachtet kann das natürlich nicht für jede kleine Beleidigung funktionieren, ich denke da sind wir uns einig

          • Ich glaube, du unterschätzt die nachhaltige psychologische Wirkung einer Hausdurchsuchung, nicht nur auf den Täter, sondern insbesondere auf seine Familie bzw. Mitbewohner. In der juristischen Literatur habe ich schon vielfach Artikel dazu gelesen.

            Das ganze fängt schon damit an, dass dich die Trachtengruppe typischerweise im Schlafanzug erwischt, weil sie meistens frühmorgens antreten. Und selbst wenn sie höflich klingeln, anstatt dir die Tür einzutreten: Hier dringen völlig fremde bewaffnete Leute in dein ureigenstes Territorium ein und benehmen sich, als wären sie dort zu Hause, gucken in jeden Schrank und in jede Sockenschublade und nehmen einfach mal alles mit, „was ihnen gefällt“. Von der psychologischen Seite her kannst du im Grunde die Polizisten durch eine Rockerbande ersetzen, die würde dich kaum mehr einschüchtern. Es gibt Leute, die haben danach jahrelang Probleme in Form eines permanenten Unsicherheitsgefühls.

            Ich weiß nicht, wie es dir geht, aber ich persönlich würde lieber ein paar Tage im Knast sitzen als fremde Leute dermaßen in meine Privatsphäre eindringen zu lassen.

            Deshalb dürfte sich in einem Rechtsstaat die Frage überhaupt nicht stellen, ob wegen einer Belanglosigkeit wie einer Beleidigung eine Hausdurchsuchung angeordnet werden kann. Das kann nur gerechtfertigt sein, wenn es wirklich um Straftaten von einigem Gewicht geht; verletzte Gefühle gehören definitiv nicht dazu.

            Derartige Willkür, was die Privatsphäre angeht, erinnert eher an Systeme wie die DDR-Stasi oder noch ein paar Jahrzehnte früher.

          • Ich verstehe deine Sicht der Dinge vollkommen. Dennoch fühle ich kein Mitleid mit diesen Leuten, die eine Hausdurchsuchung „erleiden“ mussten. Ich gebe zu, das liegt wohl an meiner Persönlichkeitsstörung…

            Ich habe vor einer Weile mal irgendwo (weiß nichtmehr, wo) gelesen, man solle doch sämtliche Straftäter hinrichten, egal, was sie verbrochen haben… selbst ich sehe ein, dass das definitiv zu weit geht, aber ein kleiner Hintergedanke von mir fand die Idee (ein bisschen weniger extrem) garnicht sooo schlecht.

            Mein gedanke speziell bei diesem Fall der Beleidigung ist halt: Er wusste, dass das eine Beleidigung ist und er wusste, dass Beleidigungen strafbar sind (unterstelle ich jetzt einfach mal). Es liegt weder an mir noch an ihm, zu entscheiden, wie belanglos diese Straftat ist… er wusste, dass es falsch ist und tat es dennoch, daher hat er in meinen Augen jegliches Recht verloren, sich über eine Hausdurchsuchng zu beschweren.

            Ich weiß, dass man das in der Realität differenzierter betrachten muss und ich bin froh, dass ich nicht der Richter oder der Gesetzgeber bin, der sowas entscheiden muss

  7. Kontext ist ja auch noch das Grote selber eine gegen die Corona-Verordnung verstossende Party in der Vergangenheit gemacht hat. Und das sich der Beschuldigte wohl schon vor ein paar Wochen bei der Polizei gemeldet und den Account/Tweet zu sich zugeordnet hat. D.h. wozu dann überhaupt noch durchsuchen wenn das schon zugegeben ist? Aber ja. Kanonen, Spatzen…

    • Naja… unsere Ermittlungsbehörden sind auch nicht immer ganz sauber im Hirn und teilweise extrem Faul und doof. Und das sage ich, der aus einer Polizisten Familie kommt.

      Es gab vor einigen Jahren mal bei einem Bekannten von mir eine Hausdurchsuchung. Hintergrund war, dass jemand sein Social Media Profil (Bilder, Name etc.) kopiert hatte und damit minderjährige angeschrieben / sexuell belästigt hat. Die Ermittlungsbehörden haben einfach den Verdächtigen anhand der Bilder und des „echten“ Namens „identifiziert“, ohne mal zu schauen wer diesen Account tatsächlich erstellt hatte / genutzt hatte.

      Bei meinem Bekannten klingelte es dann um 6 Uhr an der Tür und los ging der große Zirkus. Er wusste gar nicht wie ihm geschah. Sämtliche elektronischen Geräte im Haus wurden eingepackt. Alle Computer, Handys und Tablets. Gefunden wurde darauf nie etwas und es hat Monate gedauert bis das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt wurde und die Clowns gemerkt haben, dass einfach jemand Bilder und Namen von ihm genutzt hat.

      Er hat seine Elektrogeräte nie zurückbekommen. Sein Anwalt hat nach mehreren erfolglosen Versuchen geraten es gut sein zu lassen, denn die Kosten um den Kram zurückzubekommen wären es nicht Wert am Ende. Oftmals muss man auch Jahre auf die Geräte warten und bis dahin hat man sich 1. eh schon alles neu geholt und 2. sind die Geräte dann meistens eh veraltet.

      Damals ging dann auch beinahe seine Ehe den Bach runter, weil die Frau natürlich erstmal dachte es wäre was dran an dem Vorwurft, denn „die würden ja nicht einfach so ne Hausdurchsuchung machen, wenn nix dran ist“. Viele Freunde und Verwandte haben sich damals sehr sehr schnell von ihm abgewandt und seinen Job musste er auch zeitweise aufgeben, da ihn die gesamte Situation psychisch total fertig gemacht hat.

  8. Angesichts der Ereignisse kann ich in der Bezeichnung als Pimmel keine Beleidigung erkennen, vielmehr betrachte ich den Wahrheitsbeweis als geführt! 😉

    Orwell … manche Tiere sind eben gleicher als andere … was hat der eigentlich außer Farm der Tiere und 1984 noch geschrieben? Wer weiß, was unsere „Gleicheren“ sonst noch so alles als Handbuch für ihre Politik verwenden könnten.

  9. Und was wollten die Polizisten dann mit dem „Gerät“ anfangen? Vor allem steht in der Schrift nichts von Gerät sondern „Speichermedium“. Traurig das unsere Polizei immer noch im 19 Jahrhundert hängt.

    Und eine Durchsuchung dafür, klingt nach übertriebener Polizei härte. Er sollte das zur Anzeige bringen.

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