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Bereits vor einigen Monaten hat das United States Copyright Office verkündet, dass sich niemand die Rechte an Kunstwerken und Projekten sichern kann, die mit einer AI erstellt wurden. Diese Einschätzung hat Bezirksrichter Beryl Howell am vergangenen Freitag noch einmal offiziell in einem Verfahren um die vorherige Einschätzung bestätigt. Laut der Richterin kann es ein Copyright nur für Dinge geben, die von der Hand eines Menschen erstellt wurden.

„In the absence of any human involvement in the creation of the work, the clear and straightforward answer is the one given by the Register: No,“

Die Kläger in dem Verfahren wollen Berufung einlegen und die Sache weiter vorantreiben. Der Meinung der Kläger nach steht das Copyright von AI-Kunst dem Besitzer des jeweiligen Programms zu. Die Sache ist also noch nicht komplett vom Tisch und eine andere Instanz könnte dieses Urteil noch einmal kippen. Trotzdem wäre es durchaus möglich, dass dieses Urteil des Richters ziemlich starke Auswirkungen auf gewisse Branchen haben wird.

Die aktuell laufenden Streiks der WGA und der SAG-AFTRA drehen sich nämlich zu großen Teilen darum, wie Studios mit AI umgehen und die damit erzeugten Gesichter oder Stimmen von Schauspielern verwenden dürfen. Studios sehen AI als eine wahre Goldgrube an, weil sie dadurch irgendwann keine richtigen Schauspieler mehr benötigen könnten. Interessanterweise dürfte das Ganze aber nur dann relevant sein, wenn sich die mit AI erzeugten Dinge am Ende auch rechtlich sichern lassen. Das Urteil des Richters spricht direkt gegen diese Vorgehensweise, was den Schauspielern und Autoren einen Vorteil liefern könnte. Man darf gespannt darauf sein, wie sich diese Sache auf die laufenden Verhandlungen auswirken wird.

„This ‚groundbreaking‘ AI proposal that they gave us yesterday: they propose that our background performers should be able to be scanned, get paid for one day’s pay, and their company should own that scan their image, their likeness and should be able to use it for the rest of eternity in any project they want with no consent and no compensation,“ SAG-AFTRA Chief Negotiator Duncan Crabtree


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6 KOMMENTARE

  1. Bei der „Hollywood“-Frage dürfte es eher um Persönlichkeitsrechte als um Urheberrechte gehen. Wenn Hollywood einen Schauspieler am Computer „nachbaut“ und ihn dann in einem Film agieren lässt, so liegt darin zweifellos ein kreativer Prozess, auch wenn einem die AI inzwischen einen Teil der Arbeit abnimmt. Insofern hätte Hollywood sicherlich das Urheberrecht an dem Film. Die Streitfrage geht aber dahin, ob Hollywood einfach lebende und tote Schauspieler nachbauen darf oder ob deren Persönlichkeitsrecht (auch Recht am eigenen Bild genannt) dem entgegensteht … im Interesse der Schauspieler gehe ich von letzterem aus.

    Übrigens spricht überhaupt nichts dagegen, dass die Filmemacher rein fiktive Personen für ihre Filme verwenden, egal inwieweit da AI im Spiel ist. Denkt mal an „Final Fantasy“ zurück, was seinerzeit nahezu fotorealistisch alleine im Computer entstanden ist. Mit der heutigen Technik könnte man vermutlich wirklich auf Schauspieler verzichten. Allerdings dann eben auch auf deren Namen auf dem Filmplakat, und das ist es wohl, worum es den Studios tatsächlich geht.

  2. Wenn ich mich also hinsetze und Zeit dafür aufbringe ein Bild mit AI zu erstellen und es zu perfektionieren darf ich es mir nicht schützen lassen? Und so beginnt der Krieg der Maschinen.

    • Wenn Du zu einem Koch im Detail sagst wie er ein Essen zuzubereiten hat, ohne dass Du in der Küche bist und selbst mit anpackst, macht Dich das nicht selbst zum Koch

    • Jo, das dachte ich mir auch.
      Ich mache mir die Mühe, erst mal das Programm zu schreiben, dann, Bilder, Fotos und äh
      nliches einzuscannen, das ich dann für das Programm brauche (Was, meiner Meinung nach, bereits ein künstlerischer Schritt ist, hier eine Auswahl vorzunehmen). Und dann hab ich kein Copyright auf dem erzeugten Bild.
      Weil, ja angeblich, kein Mensch an der Erschaffung beteiligt war.

      • Nun das Programm zu schreiben ist durchaus ein kreativer und damit schützenswerter Schritt. Bilder einscannen und aussuchen wiederum nicht.

      • Du, wenn du das Programm wirklich selbst schreibst, dann gehört da wieder jahrelange Arbeit und Knowhow dazu. Das ist tatsächlich ein kreativer Prozess und schützenswert. Ergo stehen die AI-Tools auch berechtigterweise unter Schutz. Lustig hingegen ist das Einscannen und Aussuchen der Bilder, wo wir halt wieder beim Punkt Diebstahl sind. Und nein Kevin, künstlerische Inspiration ist nicht mit dem schlichten Kopieren von Werken gleichzusetzen. Ja, auch Künstler bedienen sich Vorlagen, aber daraus schaffen sie neue Stile und Werke. Eine AI hingegen ist maximal so gut wie das Werk, von dem sie geklaut hat.

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